Geschäftsbericht 2013.indd - Bayerische Finanzgewerkschaft
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bfg <strong>Geschäftsbericht</strong> 2008 - 2013<br />
der Qualifikationsebenen 1,<br />
2 und 3 in bestimmten Bereichen<br />
weiter ein einmaliger<br />
Beförderungsbonus von einem<br />
Jahr bei der Mindestwartezeit<br />
ins erste Beförderungsamt.<br />
Bei der Auswahl für Führungspositionen<br />
bzw. Beförderungen<br />
in Führungspositionen gelten<br />
seither in den einzelnen Bereichen<br />
der Finanzverwaltung<br />
zusätzliche Kriterien.<br />
Binnendifferenzierung<br />
ab 1.1.2014<br />
Dies kann als kleiner Vorgeschmack<br />
auf eine Änderung<br />
des Leistungslaufbahngesetzes<br />
vor wenigen Monaten gesehen<br />
werden. Als Reaktion auf ein<br />
Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes,<br />
das wesentliche Teile<br />
der bisherigen Auswahlpraxis für<br />
unzulässig erklärt hatte, werden<br />
bei Auswahl- und Beförderungsentscheidungen,<br />
die auf einer<br />
Beurteilung ab dem 1. Januar<br />
2014 fußen, bei Gleichstand im<br />
Gesamturteil weitere Kriterien<br />
der aktuellen Beurteilung<br />
herangezogen. Es erfolgt eine<br />
sogenannte Binnendifferenzierung.<br />
Art. 16 Abs. 2 sieht hierfür<br />
folgende „wesentlichen Beurteilungskriterien“<br />
vor: „Fachkenntnis“<br />
und „Entscheidungsfreude“,<br />
sowie bei Führungsfunktionen<br />
zusätzlich „Führungspotenzial“<br />
und ggf. „Führungserfolg“.<br />
Während sich die Steuerverwaltung<br />
auf diese Kriterien<br />
beschränkt, haben andere<br />
Ressorts und Verwaltungsbereiche<br />
von der Möglichkeit<br />
Gebrauch gemacht zusätzliche<br />
Kriterien festzulegen.<br />
Derzeit werden die Auswahlund<br />
Beförderungsgrundsätze<br />
bereits wieder überarbeitet und<br />
an die aktuellen Änderungen im<br />
Leistungslaufbahngesetz und<br />
der Rechtsprechung angepasst.<br />
Anzumerken bleibt, dass es<br />
bei der Einführung der neuen<br />
Regelungen gelungen war,<br />
wichtige Übergangsregelungen<br />
für betroffene Beschäftigte<br />
zu erreichen, wie etwa eine<br />
Günstiger-Regelung bei den<br />
Mindestwartezeiten oder den<br />
Wegfall des Mischsystems erst<br />
mit der nächsten Beurteilung.<br />
Stellenhebungen<br />
Nach diversen Expertenanhörungen<br />
hat sich die Staatsregierung<br />
unserer langjährigen<br />
Überzeugung angeschlossen,<br />
dass für die Beschäftigten<br />
erreichbare Beförderungen<br />
das zentrale Leistungselement<br />
darstellen. Zur Verbesserung<br />
der Beförderungsmöglichkeiten<br />
sollte deshalb ein Betrag von<br />
240 Mio. bereitgestellt werden.<br />
Dieser Betrag wurde in den<br />
Doppelhaushalten 2009/2010<br />
und 2013/2014 zu etwa Dreiviertel<br />
in Beförderungsstellen<br />
umgesetzt. Die Stellensituation<br />
hat sich durch die hierzu vorgenommenen<br />
Stellenhebungen<br />
in weiten Teilen des Ressorts<br />
erheblich verbessert. So hat sich<br />
etwa in den Finanzämtern die<br />
Stellensituation 2014 gegenüber<br />
2008 wie folgt verändert:<br />
A 16 / A 16 + Z: + 8<br />
A 14: + 66<br />
A 13: + 211<br />
A 12: + 236<br />
A 9 + Z: + 225<br />
A 9: + 816<br />
A 6 (QuE 1): + 189<br />
Ein im Verhältnis zur Beschäftigtenzahl<br />
ähnliches Ergebnis ergibt<br />
sich für das Landesamt für<br />
Finanzen. Und auch im Bereich<br />
des Landesamts für Steuern<br />
haben sich Verbesserungen<br />
ergeben, im Iuk-Bereich sogar<br />
in ganz erheblichem Umfang.<br />
Einheitliche Probezeit, Beförderung<br />
nach Probezeit<br />
Die regelmäßige Dauer der<br />
Probezeit ist nicht mehr nach<br />
Laufbahngruppen gestaffelt,<br />
sondern beträgt einheitlich<br />
zwei Jahre. Wie bisher kann<br />
sie bei erheblich über dem<br />
Durchschnitt liegenden Leistungen<br />
verkürzt werden, aber<br />
auch verlängert werden, wenn<br />
die Bewährung noch nicht<br />
festgestellt werden konnte.<br />
Wenn die Beförderungsvoraussetzungen<br />
erfüllt sind, kann nun<br />
bereits mit Ablauf der Probezeit<br />
eine Beförderung ins erste<br />
Beförderungsamt erfolgen.<br />
LPE anstatt PEK<br />
Anlass für ein neues Konzept<br />
der Personalentwicklung war in<br />
erster Linie das Neue Dienstrecht,<br />
das anstelle der bisherigen<br />
vier Laufbahngruppen<br />
eine einheitliche Leistungslaufbahn<br />
geschaffen hat. Für diese<br />
einheitliche Laufbahn sollten<br />
Anforderungen definiert und<br />
Karrierewege aufgezeigt werden.<br />
Dem wurden die bisherigen<br />
Personalentwicklungskonzepte<br />
für den mittleren, gehobenen<br />
und höheren Dienst nicht mehr<br />
gerecht. Aber auch Veränderungen<br />
in der Organisation<br />
der Steuerverwaltung musste