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Geschäftsbericht 2013.indd - Bayerische Finanzgewerkschaft

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72<br />

bfg <strong>Geschäftsbericht</strong> 2008 - 2013<br />

der Qualifikationsebenen 1,<br />

2 und 3 in bestimmten Bereichen<br />

weiter ein einmaliger<br />

Beförderungsbonus von einem<br />

Jahr bei der Mindestwartezeit<br />

ins erste Beförderungsamt.<br />

Bei der Auswahl für Führungspositionen<br />

bzw. Beförderungen<br />

in Führungspositionen gelten<br />

seither in den einzelnen Bereichen<br />

der Finanzverwaltung<br />

zusätzliche Kriterien.<br />

Binnendifferenzierung<br />

ab 1.1.2014<br />

Dies kann als kleiner Vorgeschmack<br />

auf eine Änderung<br />

des Leistungslaufbahngesetzes<br />

vor wenigen Monaten gesehen<br />

werden. Als Reaktion auf ein<br />

Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes,<br />

das wesentliche Teile<br />

der bisherigen Auswahlpraxis für<br />

unzulässig erklärt hatte, werden<br />

bei Auswahl- und Beförderungsentscheidungen,<br />

die auf einer<br />

Beurteilung ab dem 1. Januar<br />

2014 fußen, bei Gleichstand im<br />

Gesamturteil weitere Kriterien<br />

der aktuellen Beurteilung<br />

herangezogen. Es erfolgt eine<br />

sogenannte Binnendifferenzierung.<br />

Art. 16 Abs. 2 sieht hierfür<br />

folgende „wesentlichen Beurteilungskriterien“<br />

vor: „Fachkenntnis“<br />

und „Entscheidungsfreude“,<br />

sowie bei Führungsfunktionen<br />

zusätzlich „Führungspotenzial“<br />

und ggf. „Führungserfolg“.<br />

Während sich die Steuerverwaltung<br />

auf diese Kriterien<br />

beschränkt, haben andere<br />

Ressorts und Verwaltungsbereiche<br />

von der Möglichkeit<br />

Gebrauch gemacht zusätzliche<br />

Kriterien festzulegen.<br />

Derzeit werden die Auswahlund<br />

Beförderungsgrundsätze<br />

bereits wieder überarbeitet und<br />

an die aktuellen Änderungen im<br />

Leistungslaufbahngesetz und<br />

der Rechtsprechung angepasst.<br />

Anzumerken bleibt, dass es<br />

bei der Einführung der neuen<br />

Regelungen gelungen war,<br />

wichtige Übergangsregelungen<br />

für betroffene Beschäftigte<br />

zu erreichen, wie etwa eine<br />

Günstiger-Regelung bei den<br />

Mindestwartezeiten oder den<br />

Wegfall des Mischsystems erst<br />

mit der nächsten Beurteilung.<br />

Stellenhebungen<br />

Nach diversen Expertenanhörungen<br />

hat sich die Staatsregierung<br />

unserer langjährigen<br />

Überzeugung angeschlossen,<br />

dass für die Beschäftigten<br />

erreichbare Beförderungen<br />

das zentrale Leistungselement<br />

darstellen. Zur Verbesserung<br />

der Beförderungsmöglichkeiten<br />

sollte deshalb ein Betrag von<br />

240 Mio. bereitgestellt werden.<br />

Dieser Betrag wurde in den<br />

Doppelhaushalten 2009/2010<br />

und 2013/2014 zu etwa Dreiviertel<br />

in Beförderungsstellen<br />

umgesetzt. Die Stellensituation<br />

hat sich durch die hierzu vorgenommenen<br />

Stellenhebungen<br />

in weiten Teilen des Ressorts<br />

erheblich verbessert. So hat sich<br />

etwa in den Finanzämtern die<br />

Stellensituation 2014 gegenüber<br />

2008 wie folgt verändert:<br />

A 16 / A 16 + Z: + 8<br />

A 14: + 66<br />

A 13: + 211<br />

A 12: + 236<br />

A 9 + Z: + 225<br />

A 9: + 816<br />

A 6 (QuE 1): + 189<br />

Ein im Verhältnis zur Beschäftigtenzahl<br />

ähnliches Ergebnis ergibt<br />

sich für das Landesamt für<br />

Finanzen. Und auch im Bereich<br />

des Landesamts für Steuern<br />

haben sich Verbesserungen<br />

ergeben, im Iuk-Bereich sogar<br />

in ganz erheblichem Umfang.<br />

Einheitliche Probezeit, Beförderung<br />

nach Probezeit<br />

Die regelmäßige Dauer der<br />

Probezeit ist nicht mehr nach<br />

Laufbahngruppen gestaffelt,<br />

sondern beträgt einheitlich<br />

zwei Jahre. Wie bisher kann<br />

sie bei erheblich über dem<br />

Durchschnitt liegenden Leistungen<br />

verkürzt werden, aber<br />

auch verlängert werden, wenn<br />

die Bewährung noch nicht<br />

festgestellt werden konnte.<br />

Wenn die Beförderungsvoraussetzungen<br />

erfüllt sind, kann nun<br />

bereits mit Ablauf der Probezeit<br />

eine Beförderung ins erste<br />

Beförderungsamt erfolgen.<br />

LPE anstatt PEK<br />

Anlass für ein neues Konzept<br />

der Personalentwicklung war in<br />

erster Linie das Neue Dienstrecht,<br />

das anstelle der bisherigen<br />

vier Laufbahngruppen<br />

eine einheitliche Leistungslaufbahn<br />

geschaffen hat. Für diese<br />

einheitliche Laufbahn sollten<br />

Anforderungen definiert und<br />

Karrierewege aufgezeigt werden.<br />

Dem wurden die bisherigen<br />

Personalentwicklungskonzepte<br />

für den mittleren, gehobenen<br />

und höheren Dienst nicht mehr<br />

gerecht. Aber auch Veränderungen<br />

in der Organisation<br />

der Steuerverwaltung musste

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