Geschäftsbericht 2013.indd - Bayerische Finanzgewerkschaft
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bfg <strong>Geschäftsbericht</strong> 2008 - 2013<br />
recht starren Laufbahngruppenschranken<br />
bestehen daher nicht<br />
mehr. Leider gelang es nicht,<br />
die Forderung nach Anhebung<br />
der Einstiege umzusetzen.<br />
Modulare Qualifizierung<br />
und Ausbildungsqualifizierung<br />
Die bisherigen Verwendungsaufstiege<br />
und der Aufstieg vom<br />
gehobenen in den höheren<br />
Dienst sind durch das System<br />
der modularen Qualifizierung<br />
ersetzt worden. Die gesetzlichen<br />
Eckpunkte bestimmen, dass<br />
die Auswahl für die Zulassung<br />
nach Eignung, Leistung und<br />
Befähigung erfolgt. Die Eignung<br />
wird in der Beurteilung<br />
getroffen. Es sind mehrere<br />
Module erfolgreich zu absolvieren,<br />
davon eines mit anschließender<br />
mündlicher Prüfung.<br />
Konsequenz der einheitlichen<br />
Leistungslaufbahn ist eine<br />
Umstrukturierung der bisherigen<br />
Aufstiegsregelungen. Die<br />
bisherigen Regelaufstiege von<br />
der ersten in die zweite sowie<br />
der zweiten in die dritte Qualifikationsebene<br />
bleiben im Kern<br />
erhalten, nennen sich nun aber<br />
Ausbildungsqualifizierung.<br />
Nur über einen dieser Wege<br />
führt das Weiterkommen<br />
in eine Besoldungsgruppe,<br />
die der nächsten Qualifikationsebene<br />
zugeordnet ist.<br />
Die Ausgestaltung der modularen<br />
Qualifizierung erfolgte in<br />
Verordnungen und Konzepten.<br />
Die Steuerverwaltung war bei<br />
der Entwicklung führend und<br />
hat als erste Verwaltung bereits<br />
in 2011 die ersten Teilnehmerinnen<br />
und Teilnehmer für Module<br />
zugelassen. Es galt, den<br />
Anspruch einer Qualifizierung<br />
und die Gefahr des Überziehens<br />
bei den Modulen in einer Waage<br />
zu halten. Dies scheint für die<br />
Finanzverwaltung zunächst gelungen.<br />
Die anfänglichen Mängel<br />
und die Kritik an Organisation<br />
und Inhalten haben bfg und<br />
Personalvertretung mit Ministerium<br />
und Landesamt zeitnah und<br />
offen diskutiert und Nachbesserungen<br />
vereinbart. Insgesamt<br />
kann die schnelle Umsetzung<br />
als sehr erfreulich bezeichnet<br />
werden. Mittlerweile liegen für<br />
alle Bereiche Konzepte vor.<br />
Ziel ist eine deutliche Ausweitung<br />
der Aufstiegsmöglichkeiten<br />
für qualifizierte Kolleginnen<br />
und Kollegen. Diese muss mit<br />
entsprechenden Stellen unterfüttert<br />
werden. Positiv war<br />
deshalb, dass im aktuellen Doppelhaushalt<br />
zusätzliche Stellen<br />
geschaffen wurden, um die Beförderungen<br />
nach erfolgreicher<br />
Qualifizierung sicherzustellen.<br />
Die bfg hat sich auch erfolgreich<br />
für eine Ausweitung von A<br />
14-fähigen Dienstposten für den<br />
Bereich Betriebsprüfung und<br />
Steuerfahndung eingesetzt. Damit<br />
können die dort eingesetzten<br />
erfolgreichen Absolventen<br />
nach der Modularen Qualifizierung<br />
ihre Bewährungszeit zeitgerecht<br />
ableisten und auch ihre<br />
verdiente Beförderung erhalten.<br />
Beurteilung<br />
Die Beurteilung bleibt das<br />
zentrale Element für berufliches<br />
Fortkommen. Finanzministerium<br />
und Hauptpersonalrat haben<br />
sich für die Beibehaltung des<br />
bisherigen 16-Punktesystems<br />
und des dreijährigen Beurteilungsrhythmus<br />
entschieden.<br />
Ein neuerlicher Wechsel hätte<br />
erneut zu Verwerfungen und<br />
Unmut geführt, ohne dass eine<br />
Systemverbesserung eingetreten<br />
wäre. Die Zahl der Beurteilungskriterien<br />
wurde reduziert.<br />
Die Leistungsfeststellung für<br />
einen Stufenaufstieg lief wegen<br />
der ausgesetzten Mittel zur<br />
Leistungsbesoldung ins Leere.<br />
Der Wegfall der vier Laufbahngruppen<br />
hat eine Neuschneidung<br />
der Beurteilungsgruppen<br />
erforderlich gemacht. Die<br />
Zuordnung erfolgt nun nach<br />
Besoldungsgruppen. Dies<br />
hat dazu geführt, dass es in<br />
einer Übergangszeit zu verlängerten<br />
oder verkürzten<br />
Beurteilungszeiträumen kam.<br />
Auch die Auflösung der sog.<br />
Verzahnungsämter (Eingangsamt<br />
der einen/Spitzenamt<br />
der anderen Laufbahngruppe)<br />
hatte Folgen. Beamtinnen und<br />
Beamte in A 6, A 9 oder A 13<br />
sind nun als Angehörige einer<br />
Besoldungsgruppe jeweils<br />
gemeinsam zu beurteilen. bfg<br />
und Personalvertretung forderten<br />
deshalb bei den ersten<br />
Beurteilungsrunden besondere<br />
Aufmerksamkeit, damit durch<br />
diese Änderung die Perspektiven<br />
der Beschäftigten auf eine<br />
Beförderung gesichert bleiben.