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Geschäftsbericht 2013.indd - Bayerische Finanzgewerkschaft

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bfg <strong>Geschäftsbericht</strong> 2008 - 2013<br />

recht starren Laufbahngruppenschranken<br />

bestehen daher nicht<br />

mehr. Leider gelang es nicht,<br />

die Forderung nach Anhebung<br />

der Einstiege umzusetzen.<br />

Modulare Qualifizierung<br />

und Ausbildungsqualifizierung<br />

Die bisherigen Verwendungsaufstiege<br />

und der Aufstieg vom<br />

gehobenen in den höheren<br />

Dienst sind durch das System<br />

der modularen Qualifizierung<br />

ersetzt worden. Die gesetzlichen<br />

Eckpunkte bestimmen, dass<br />

die Auswahl für die Zulassung<br />

nach Eignung, Leistung und<br />

Befähigung erfolgt. Die Eignung<br />

wird in der Beurteilung<br />

getroffen. Es sind mehrere<br />

Module erfolgreich zu absolvieren,<br />

davon eines mit anschließender<br />

mündlicher Prüfung.<br />

Konsequenz der einheitlichen<br />

Leistungslaufbahn ist eine<br />

Umstrukturierung der bisherigen<br />

Aufstiegsregelungen. Die<br />

bisherigen Regelaufstiege von<br />

der ersten in die zweite sowie<br />

der zweiten in die dritte Qualifikationsebene<br />

bleiben im Kern<br />

erhalten, nennen sich nun aber<br />

Ausbildungsqualifizierung.<br />

Nur über einen dieser Wege<br />

führt das Weiterkommen<br />

in eine Besoldungsgruppe,<br />

die der nächsten Qualifikationsebene<br />

zugeordnet ist.<br />

Die Ausgestaltung der modularen<br />

Qualifizierung erfolgte in<br />

Verordnungen und Konzepten.<br />

Die Steuerverwaltung war bei<br />

der Entwicklung führend und<br />

hat als erste Verwaltung bereits<br />

in 2011 die ersten Teilnehmerinnen<br />

und Teilnehmer für Module<br />

zugelassen. Es galt, den<br />

Anspruch einer Qualifizierung<br />

und die Gefahr des Überziehens<br />

bei den Modulen in einer Waage<br />

zu halten. Dies scheint für die<br />

Finanzverwaltung zunächst gelungen.<br />

Die anfänglichen Mängel<br />

und die Kritik an Organisation<br />

und Inhalten haben bfg und<br />

Personalvertretung mit Ministerium<br />

und Landesamt zeitnah und<br />

offen diskutiert und Nachbesserungen<br />

vereinbart. Insgesamt<br />

kann die schnelle Umsetzung<br />

als sehr erfreulich bezeichnet<br />

werden. Mittlerweile liegen für<br />

alle Bereiche Konzepte vor.<br />

Ziel ist eine deutliche Ausweitung<br />

der Aufstiegsmöglichkeiten<br />

für qualifizierte Kolleginnen<br />

und Kollegen. Diese muss mit<br />

entsprechenden Stellen unterfüttert<br />

werden. Positiv war<br />

deshalb, dass im aktuellen Doppelhaushalt<br />

zusätzliche Stellen<br />

geschaffen wurden, um die Beförderungen<br />

nach erfolgreicher<br />

Qualifizierung sicherzustellen.<br />

Die bfg hat sich auch erfolgreich<br />

für eine Ausweitung von A<br />

14-fähigen Dienstposten für den<br />

Bereich Betriebsprüfung und<br />

Steuerfahndung eingesetzt. Damit<br />

können die dort eingesetzten<br />

erfolgreichen Absolventen<br />

nach der Modularen Qualifizierung<br />

ihre Bewährungszeit zeitgerecht<br />

ableisten und auch ihre<br />

verdiente Beförderung erhalten.<br />

Beurteilung<br />

Die Beurteilung bleibt das<br />

zentrale Element für berufliches<br />

Fortkommen. Finanzministerium<br />

und Hauptpersonalrat haben<br />

sich für die Beibehaltung des<br />

bisherigen 16-Punktesystems<br />

und des dreijährigen Beurteilungsrhythmus<br />

entschieden.<br />

Ein neuerlicher Wechsel hätte<br />

erneut zu Verwerfungen und<br />

Unmut geführt, ohne dass eine<br />

Systemverbesserung eingetreten<br />

wäre. Die Zahl der Beurteilungskriterien<br />

wurde reduziert.<br />

Die Leistungsfeststellung für<br />

einen Stufenaufstieg lief wegen<br />

der ausgesetzten Mittel zur<br />

Leistungsbesoldung ins Leere.<br />

Der Wegfall der vier Laufbahngruppen<br />

hat eine Neuschneidung<br />

der Beurteilungsgruppen<br />

erforderlich gemacht. Die<br />

Zuordnung erfolgt nun nach<br />

Besoldungsgruppen. Dies<br />

hat dazu geführt, dass es in<br />

einer Übergangszeit zu verlängerten<br />

oder verkürzten<br />

Beurteilungszeiträumen kam.<br />

Auch die Auflösung der sog.<br />

Verzahnungsämter (Eingangsamt<br />

der einen/Spitzenamt<br />

der anderen Laufbahngruppe)<br />

hatte Folgen. Beamtinnen und<br />

Beamte in A 6, A 9 oder A 13<br />

sind nun als Angehörige einer<br />

Besoldungsgruppe jeweils<br />

gemeinsam zu beurteilen. bfg<br />

und Personalvertretung forderten<br />

deshalb bei den ersten<br />

Beurteilungsrunden besondere<br />

Aufmerksamkeit, damit durch<br />

diese Änderung die Perspektiven<br />

der Beschäftigten auf eine<br />

Beförderung gesichert bleiben.

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