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Geschäftsbericht 2013.indd - Bayerische Finanzgewerkschaft

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Neues Dienstrecht in Bayern<br />

Mit Josef Bugiel als stellvertretendem BBB-Vorsitzenden sowie Johanna Markl und Gerlinde Woppmann als Vorsitzenden<br />

der BBB-Kommissionen für Dienstrecht bzw. Versorgung konnte die bfg in den Gremien des Beamtenbundes<br />

wichtige Entscheidungen im Sinne unserer Kolleginnen und Kollegen mit beeinflussen.<br />

fort und können den öffentlichen<br />

Dienst für die anstehenden<br />

Herausforderungen und die Konkurrenz<br />

mit der freien Wirtschaft<br />

rüsten. Allerdings können sie<br />

vielfach nur positive Wirkung<br />

entfalten mit der Bereitschaft,<br />

auch finanziell zu investieren.<br />

Es konnte die politische Zusage<br />

für Stellenhebungen im<br />

Doppelhaushalt 2009/2010 im<br />

Vorgriff auf das Neue Dienstrecht<br />

durchgesetzt werden.<br />

Zum 1. September 2009 wurde<br />

die erste Rate an Beförderungsmöglichkeiten<br />

wirksam.<br />

Sparhaushalt bremst<br />

Neues Dienstrecht aus<br />

Leider stand die Einführung zum<br />

1. Januar 2011 unter keinem<br />

guten Stern, denn sie traf zusammen<br />

mit dem Inkrafttreten<br />

des Sparhaushalts 2011/2012,<br />

der unter der Prämisse „Ausgeglichener<br />

Haushalt ohne neue<br />

Schuldenaufnahme“ stand.<br />

Statt investiert wurde eingespart<br />

mit teilweisen massiven<br />

Auswirkungen für<br />

die Beschäftigten durch:<br />

• Verschiebung der vorgesehenen<br />

weiteren Stellenhebungen<br />

vom 1. September<br />

2010 auf 1. Januar 2011,<br />

• die Erhöhung der Wiederbesetzungssperre<br />

von 3 auf 12 Monate,<br />

• die Absenkung der Eingangsbesoldung,<br />

• die Nullrunde für die Beamtinnen<br />

und Beamten und<br />

• die Aussetzung der gesamten<br />

Leistungsbesoldung.<br />

Weitere Überlegungen, wie<br />

eine Verschiebung des Inkrafttretens<br />

des Neuen Dienstrechts<br />

setzten sich nicht durch.<br />

So spürten zum 1. Januar 2011<br />

nur wenige Beschäftigte etwas<br />

von den neuen Vorschriften: im<br />

einfachen Dienst, wer neuen<br />

und höheren Ämtern zugewiesen<br />

wurde, ein paar, die nach<br />

erfolgreichem Verwendungsaufstieg<br />

früher nach A 10 befördert<br />

wurden, die Amtsinspektoren<br />

wegen der Erhöhung ihrer<br />

Strukturzulage um wenige<br />

Euro und alle, die mit dem<br />

neuen Jahr andere Amtsbezeichnungen<br />

erhalten haben.<br />

Erst mit dem Doppelhaushalt<br />

2013/2014 ging es positiv voran.<br />

Zu den einzelnen<br />

Schwerpunkten<br />

Dienst- und Laufbahnrecht<br />

Kernstück des Neuen Dienstrechts<br />

ist die durchgehende<br />

Leistungslaufbahn, die die<br />

bisherigen vier Laufbahngruppen<br />

ablöst. Der Einstieg erfolgt<br />

seither entsprechend Vor- und<br />

Ausbildung bzw. beruflicher<br />

Leistungen in vier Qualifikationsebenen.<br />

Die bisherigen<br />

69<br />

bfg <strong>Geschäftsbericht</strong> 2008 - 2013

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