Geschäftsbericht 2013.indd - Bayerische Finanzgewerkschaft
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S CHWERPUNKTE<br />
NEUES DIENSTRECHT<br />
PERSONALENTWICKLUNG<br />
WAS IST NEU?<br />
• Leitlinien Personalentwicklung (LPE) treten zum 1. Juli<br />
2011 in Kraft. Sie ersetzen die bisherigen Personalentwicklungskonzepte<br />
für den mittleren, gehobenen und<br />
höheren Dienst.<br />
• Verpflichtung zur Rotation wird künftig über ein Punkte-<br />
Modell gelöst.<br />
• Auch Wechsel während der Probezeit zählen mit.<br />
• Dienststellenwechsel bringen Punkte.<br />
• Familienpolitische Beurlaubung wird berücksichtigt.<br />
• Neuregelung gilt nicht, wenn Rotationsvorgaben nach<br />
bisherigem Recht für Beförderungen nach A 9, A 9 mit<br />
Amtszulage, A 12 und A 13 bereits erfüllt sind.<br />
• Pauschalregelung für Dienstpostenwechsel vor dem<br />
1. Juli 2011.<br />
• Beim Vorliegen wichtiger dienstlicher Gründe kann auf<br />
das Erbringen der Punkte verzichtet werden.<br />
<strong>Bayerische</strong> <strong>Finanzgewerkschaft</strong> bfg<br />
www.finanzgewerkschaft.de<br />
Karlstr. 41 80333 München<br />
info@bfg-mail.de<br />
WIR SIND<br />
FÜR SIE DA<br />
PERSONALRATSWAHLEN 17. MAI 2011<br />
S CHWERPUNKTE<br />
NEUES DIENSTRECHT<br />
BEURTEILUNG UND<br />
BEFÖRDERUNGSGRUNDSÄTZE<br />
WESENTLICHE PUNKTE UND ÄNDERUNGEN<br />
Beurteilungen erfolgen ab 1.1.2011 ausschließlich nach den neuen<br />
Richtlinien.<br />
Das Beurteilungsverfahren bleibt im Wesentlichen unverändert.<br />
Die Feststellung zum Stufenaufstieg erfolgt im Rahmen der Beurteilung.<br />
Die Probezeitbeurteilung wird um eine Einschätzung ergänzt.<br />
Die Beurteilungszeitpunkte orientieren sich an den Besoldungsgruppen.<br />
In der Übergangsphase kommt es zu veränderten Beurteilungszeiträumen.<br />
Der Vorrang der Beurteilung für Beförderungsentscheidungen wird<br />
ausgeweitet; das System der Mindestwartezeiten gilt nur ins erste<br />
Beförderungsamt.<br />
„Binnendifferenzierung“ und Auswahlgespräche bei der Auswahl<br />
für Führungspositionen.<br />
Übergangsregelungen für neue Beförderungsgrundsätze.<br />
<strong>Bayerische</strong> <strong>Finanzgewerkschaft</strong> bfg<br />
www.finanzgewerkschaft.de<br />
Karlstr. 41 80333 München<br />
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WIR SIND<br />
FÜR SIE DA<br />
PERSONALRATSWAHLEN 17. MAI 2011<br />
bfg <strong>Geschäftsbericht</strong> 2008 - 2013<br />
das Versorgungsgesetz. Auch zu<br />
diesem Gesetzentwurf haben<br />
bfg und Beamtenbund umfangreich<br />
und detailliert Stellung<br />
genommen und auch noch<br />
im Gesetzgebungsverfahren<br />
mit Eingaben an den Landtag<br />
auf die besonderen Probleme<br />
hingewiesen. So konnten<br />
wichtige und finanziell durchaus<br />
bedeutsame Übergangsregelungen<br />
erreicht werden – z. B.<br />
für die zum Inkrafttreten des<br />
Gesetzes vorhandenen Anwärterinnen<br />
und Anwärter bezüglich<br />
ihres Stufeneinstiegs.<br />
Nahezu gleichzeitig wurden die<br />
Verwaltungsvorschriften zum<br />
Beamten- und Besoldungsrecht<br />
sowie Verordnungen erarbeitet,<br />
Konzepte zur modularen<br />
Qualifizierung formuliert. Auch<br />
all dieses wurde von bfg und<br />
Beamtenbund jeweils mit<br />
Änderungsanträgen begleitet.<br />
Etliche Bereiche, für die das<br />
Finanzressort Ausgestaltungsspielräume<br />
hatte, wurden<br />
unter Einbeziehung von bfg und<br />
Personalvertretung geregelt.<br />
Mit Josef Bugiel als stellvertretendem<br />
BBB-Vorsitzenden<br />
sowie Johanna Markl und<br />
Gerlinde Woppmann als Vorsitzenden<br />
der BBB-Kommissionen<br />
für Dienstrecht bzw. Versorgung<br />
konnte die bfg in den<br />
Gremien des Beamtenbundes<br />
wichtige Entscheidungen im<br />
Sinne unserer Kolleginnen und<br />
Kollegen mit beeinflussen.<br />
Evolution statt<br />
Revolution<br />
Mit dem zum 1. Januar 2011<br />
in Kraft getretenen Gesetz<br />
zum Neuen Dienstrecht in<br />
Bayern wurde ein 4 Jahre<br />
dauernder Meinungsbildungsund<br />
Gesetzgebungsprozess<br />
zunächst abgeschlossen.<br />
Die Vorstellungen von bfg und<br />
BBB konnten weitgehend durchgesetzt<br />
werden. Die Neuregelung<br />
erfolgten nach dem Motto<br />
Evolution statt Revolution. Es ist<br />
gelungen, bewährte Strukturen<br />
zu erhalten und eine innovative,<br />
zukunftsorientierte Neuregelung<br />
zu schaffen. Die Regelungen<br />
führen die hergebrachten Grundsätze<br />
des Berufsbeamtentums