Geschäftsbericht 2013.indd - Bayerische Finanzgewerkschaft
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bfg <strong>Geschäftsbericht</strong> 2008 - 2013<br />
Das Neue Dienstrecht wurde intensiv zwischen dem <strong>Bayerische</strong>n Beamtenbund und den Abgeordneten des<br />
<strong>Bayerische</strong>n Landtags diskutiert: BBB-Chef Rolf Habermann und die Vorsitzende des Ausschusses für Fragen des<br />
öffentlichen Dienstes, MdL Ingrid Heckner (CSU).<br />
Mit Inkrafttreten der<br />
Föderalismusreform<br />
I im Jahr 2006<br />
erhielten die Länder<br />
weitreichende Rechte, eigene<br />
Regelungen für ihre Beamtinnen<br />
und Beamte zu schaffen.<br />
Das Beamtenstatusgesetz ist<br />
die verbliebene Klammer für<br />
einheitliche Grundstrukturen im<br />
Bund und in den Ländern. Es<br />
trat zum 1. April 2009 in Kraft.<br />
Bayern hat frühzeitig deutlich<br />
gemacht, die gewonnenen Kompetenzen<br />
umfassend zu nutzen<br />
zu wollen. In seiner Regierungserklärung<br />
am 31. März 2006 hat<br />
Ministerpräsident Stoiber einen<br />
ersten Startschuss gegeben<br />
und eine intensive Einbindung<br />
der Verbände ins Gesetzgebungsverfahren<br />
angekündigt.<br />
Die bfg brachte in Folge ihre<br />
Vorstellungen für eine Reform<br />
des Dienstrechts in die Diskussionen<br />
beim Beamtenbund ein.<br />
„Eine Dienstrechtsreform darf<br />
keine Sparreform sein“ – in<br />
dieser Kernaussage spiegelte<br />
sich die bestehende Skepsis<br />
gegenüber „Reformen“.<br />
Gefordert wurden u.a.:<br />
• Stellenhebungen für<br />
eine bessere Leistungshonorierung<br />
• Anhebung der Eingangsämter<br />
entsprechend der<br />
gestiegenen Anforderungen<br />
• regelmäßige Anpassung<br />
der Bezüge entsprechend<br />
der allgemeinen wirtschaftlichen<br />
Entwicklung<br />
• gesetzliche Verankerung des<br />
Grundsatzes der funktionsgerechten<br />
Bezahlung<br />
• bessere Durchlässigkeit<br />
der Laufbahngruppen<br />
• Verbesserungen bei Funktions-<br />
und Stellenzulagen<br />
• Berücksichtigung aller<br />
Zeiten einer Beschäftigung<br />
innerhalb und außerhalb<br />
des öffentlichen Dienstes<br />
(z. B. Finanzschülerzeit)<br />
bei Berechnung der<br />
45 Dienstjahre für eine<br />
abschlagsfreie Ruhestandsversetzung<br />
mit 64 Jahren<br />
• keine Anhebung der gesetzlichen<br />
Altersgrenze<br />
Mit diesen Grundsatzpositionen<br />
gingen die BBB- und<br />
bfg-Vertreter in die Anhörungen<br />
und Symposien im <strong>Bayerische</strong>n<br />
Landtag, bei denen die Vorstellungen<br />
und Forderungen<br />
positioniert werden konnten.<br />
Die wichtigsten<br />
Eckpunkte<br />
Unter der Führung des damaligen<br />
Finanzministers Erwin<br />
Huber wurden anschießend