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Geschäftsbericht 2013.indd - Bayerische Finanzgewerkschaft

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bfg <strong>Geschäftsbericht</strong> 2008 - 2013<br />

Das Neue Dienstrecht wurde intensiv zwischen dem <strong>Bayerische</strong>n Beamtenbund und den Abgeordneten des<br />

<strong>Bayerische</strong>n Landtags diskutiert: BBB-Chef Rolf Habermann und die Vorsitzende des Ausschusses für Fragen des<br />

öffentlichen Dienstes, MdL Ingrid Heckner (CSU).<br />

Mit Inkrafttreten der<br />

Föderalismusreform<br />

I im Jahr 2006<br />

erhielten die Länder<br />

weitreichende Rechte, eigene<br />

Regelungen für ihre Beamtinnen<br />

und Beamte zu schaffen.<br />

Das Beamtenstatusgesetz ist<br />

die verbliebene Klammer für<br />

einheitliche Grundstrukturen im<br />

Bund und in den Ländern. Es<br />

trat zum 1. April 2009 in Kraft.<br />

Bayern hat frühzeitig deutlich<br />

gemacht, die gewonnenen Kompetenzen<br />

umfassend zu nutzen<br />

zu wollen. In seiner Regierungserklärung<br />

am 31. März 2006 hat<br />

Ministerpräsident Stoiber einen<br />

ersten Startschuss gegeben<br />

und eine intensive Einbindung<br />

der Verbände ins Gesetzgebungsverfahren<br />

angekündigt.<br />

Die bfg brachte in Folge ihre<br />

Vorstellungen für eine Reform<br />

des Dienstrechts in die Diskussionen<br />

beim Beamtenbund ein.<br />

„Eine Dienstrechtsreform darf<br />

keine Sparreform sein“ – in<br />

dieser Kernaussage spiegelte<br />

sich die bestehende Skepsis<br />

gegenüber „Reformen“.<br />

Gefordert wurden u.a.:<br />

• Stellenhebungen für<br />

eine bessere Leistungshonorierung<br />

• Anhebung der Eingangsämter<br />

entsprechend der<br />

gestiegenen Anforderungen<br />

• regelmäßige Anpassung<br />

der Bezüge entsprechend<br />

der allgemeinen wirtschaftlichen<br />

Entwicklung<br />

• gesetzliche Verankerung des<br />

Grundsatzes der funktionsgerechten<br />

Bezahlung<br />

• bessere Durchlässigkeit<br />

der Laufbahngruppen<br />

• Verbesserungen bei Funktions-<br />

und Stellenzulagen<br />

• Berücksichtigung aller<br />

Zeiten einer Beschäftigung<br />

innerhalb und außerhalb<br />

des öffentlichen Dienstes<br />

(z. B. Finanzschülerzeit)<br />

bei Berechnung der<br />

45 Dienstjahre für eine<br />

abschlagsfreie Ruhestandsversetzung<br />

mit 64 Jahren<br />

• keine Anhebung der gesetzlichen<br />

Altersgrenze<br />

Mit diesen Grundsatzpositionen<br />

gingen die BBB- und<br />

bfg-Vertreter in die Anhörungen<br />

und Symposien im <strong>Bayerische</strong>n<br />

Landtag, bei denen die Vorstellungen<br />

und Forderungen<br />

positioniert werden konnten.<br />

Die wichtigsten<br />

Eckpunkte<br />

Unter der Führung des damaligen<br />

Finanzministers Erwin<br />

Huber wurden anschießend

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