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Geschäftsbericht 2013.indd - Bayerische Finanzgewerkschaft

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Mit der Föderalismusreform II wurden den Bundesländern die Kompetenzen in Sachen Beamtenrecht, Dienstrecht<br />

und Versorgung vom Bund übertragen. Als erstes Bundesland verkündete Bayern, diese Kompetenzen zu einer großen<br />

Reform zu nutzen. Ergebnis war ein umfassendes Gesetz- und Regelwerk, das die Grundsätze des Beamtentums<br />

wahrte, aber eine gewisse Modernisierung und mehr Leistungsorientierung beinhaltete. Der Weg dorthin war lang<br />

und geprägt von vielen Anhörungen und Erörterungen. Das Versprechen der Politik, das Neue Dienstrecht gemeinsam<br />

mit den Betroffenen zu gestalten, wurde gehalten. <strong>Bayerische</strong>r Beamtenbund und bfg haben die Möglichkeiten<br />

sich einzubringen intensiv genutzt und dazu beigetragen, das eine oder andere im positiven Sinne zu verändern …

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