Geschäftsbericht 2013.indd - Bayerische Finanzgewerkschaft
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Die letzten fünf Jahre waren geprägt durch die Auswirkungen der zum 1. September<br />
2006 in Kraft getretenen Föderalismusreform I, mit der die bislang umfangreichste<br />
Änderung des Grundgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland<br />
vorgenommen wurde. Mit dieser grundlegenden Reform wurden wesentliche<br />
Gesetzgebungskompetenzen vom Bund auf die Länder verlagert.<br />
Die Länder sind nunmehr allein für das Laufbahn-, Besoldungs- und Versorgungsrecht<br />
ihrer Landes- und Kommunalbeamten zuständig. Dem Bund verbleibt nach<br />
der Grundgesetzänderung neben der Regelung des Rechts der eigenen Beamten<br />
(Art. 73 Nr. 8 GG) in Bezug auf die Landesbeamten nur die Gesetzgebungskompetenz<br />
für Statusangelegenheiten (Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG).<br />
Als erstes Bundesland führte Bayern eine grundlegende Reform des Dienstrechts durch, die<br />
unter dem Oberbegriff „Neues Dienstrecht in Bayern“ zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten<br />
ist. Die bfg hat sich im Rahmen der politischen Grundsatzentscheidungen, der Gesetzgebung<br />
und der verwaltungstechnischen Umsetzung dieser Reform intensiv eingebracht.<br />
Dieser <strong>Geschäftsbericht</strong> kann nur einen kleinen Überblick über die wichtigsten<br />
Ereignisse, Initiativen und Erfolge (bzw. Misserfolge) geben. Im Detail verweisen<br />
wir auf die ausführliche Berichterstattung in der bfg-Zeitung.<br />
München im September 2013<br />
Die Landesleitung der <strong>Bayerische</strong>n <strong>Finanzgewerkschaft</strong> bfg