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Geschäftsbericht 2013.indd - Bayerische Finanzgewerkschaft

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Doppelhaushalt 2013/2014<br />

Eingabe der <strong>Bayerische</strong>n <strong>Finanzgewerkschaft</strong> bfg<br />

zum Einzelplan 13 Kapitel 05<br />

für die Bereiche<br />

Staatliche Lotterieverwaltung<br />

(Titel 422 46)<br />

Immobilien Freistaat Bayern (IMBY)<br />

(Titel 42256)<br />

Die <strong>Bayerische</strong> <strong>Finanzgewerkschaft</strong> bfg wendet sich mit dieser Petition an den<br />

<strong>Bayerische</strong>n Landtag, um die Abgeordneten um notwendige Verbesserungen<br />

im Bereich der Spielbanken und der Immobilien Freistaat Bayern zu bitten.<br />

154<br />

I. Staatliche Lotterieverwaltung<br />

Die <strong>Bayerische</strong> <strong>Finanzgewerkschaft</strong> begrüßt die Stellenhebungen im Bereich der<br />

Staatslotterie sowie bei den Leitern der Spielbanken (Betrieb der Spielbanken).<br />

Damit wird den herausgehobenen Anforderungen Rechnung getragen.<br />

bfg <strong>Geschäftsbericht</strong> 2008 - 2013<br />

Kein Verständnis hat die <strong>Bayerische</strong> <strong>Finanzgewerkschaft</strong> dagegen für die<br />

Einsparung von zwei Stellen im Bereich der Spielbanküberwachung. Eine<br />

entsprechende Verringerung der Aufgaben ist nicht zu erkennen.<br />

Die bfg bittet deshalb darum, dem Entwurf in diesem Punkt nicht zu folgen.<br />

Die äußerst verantwortungsvolle Aufgabe der Spielbanküberwachung sollte vielmehr<br />

bei den Entwicklungen im Beamtenrecht nicht außen vor bleiben.<br />

Die <strong>Bayerische</strong> <strong>Finanzgewerkschaft</strong> sieht es deshalb als notwendig an, auch<br />

für den Bereich der Spielbankaufsicht die Stellenwertigkeit zu verbessern.<br />

Insbesondere sollte auch diesen Beschäftigten die Möglichkeit zur modularen<br />

Qualifizierung gegeben werden, zumal die Beschäftigten der<br />

2. Qualifikationsebene nicht selten bereits höherwertige Aufgaben<br />

wahrnehmen.<br />

Aus diesem Grund sollten Stellen nach A 10 und A 11 gehoben werden.<br />

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