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Geschäftsbericht 2013.indd - Bayerische Finanzgewerkschaft

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2006 2007 2008 2009<br />

Festgesetzte Geldstrafen (in €) 5.550.533 5.714.245 4.242.315 7.641.166<br />

Geldbußen (in €) 1.748.761 39.937 51.100 238.874<br />

Geldauflagen (in €) 2.172.971 1.167.546 1.744.045 1.860.541<br />

Verhängte Freiheitsstrafen<br />

745 Jahre<br />

8 Monate<br />

339 Jahre<br />

5 Monate<br />

279 Jahre<br />

10 Monate<br />

444 Jahre<br />

4 Monate<br />

Aus diesen Zahlen wird deutlich, wie wertvoll die Arbeit der Steuerverwaltung sein kann.<br />

Es lässt sich aber auch unschwer erkennen, dass die Ergebnisse bei einer besseren<br />

Personalausstattung deutlich höher liegen könnten. – Angesichts der massiven<br />

Unterbesetzung – auch im Vergleich zu anderen Ländern – und der dargestellten<br />

Turnuszahlen und Entwicklungen muss jede gegenteilige Behauptung als völlig absurd<br />

zurückgewiesen werden!<br />

Vielmehr gilt:<br />

Jeder zusätzliche Beschäftigte finanziert sich selber und bringt unserem Staat ein<br />

Mehrfaches des Gehalts an zusätzlichen Einnahmen!<br />

II. PERSONALBEDARF<br />

140<br />

bfg <strong>Geschäftsbericht</strong> 2008 - 2013<br />

1. Personalbedarfsberechnung<br />

Die Ausführungen zeigen, dass die Steuerverwaltung Bayerns personell völlig<br />

unzureichend besetzt ist. Mit der Frage, wie viel Personal zum Vollzug der gesetzlichen<br />

Aufgaben tatsächlich aber notwendig wäre, befasst sich eine Arbeitsgruppe, in der alle<br />

Bundesländer vertreten sind. Diese legt die Grundzüge einer<br />

Personalbedarfsberechnung (PersBB) fest. Jedes einzelne Bundesland erstellt daraufhin<br />

seine PersBB unter Verwendung der eigenen Fallzahlen.<br />

In Bayern wurde eine Personalbedarfsberechnung letztmals im Jahr 2001 durchgeführt.<br />

Trotz Teilnahme des <strong>Bayerische</strong>n Staatsministeriums der Finanzen an der<br />

entsprechenden Bundesarbeitsgruppe kam es in Bayern im Unterschied zu anderen<br />

Bundesländern zu keiner offiziellen Personalbedarfsberechnung mehr (die u.a. der<br />

Beteiligung der Personalvertretung unterliegt). Stattdessen werden diese Ermittlungen<br />

als sogenannte „Personalverteilungsrechnung“ durchgeführt!<br />

Danach ergibt sich zum 1.1.2010 ein Personalbedarf für die bayerischen Finanzämter<br />

von etwa 18.500 MAK.<br />

Zum Vergleich: Der Haushalt weist zum 1.1.2010 16.387 Stellen (ohne Anwärterstellen)<br />

aus, die tatsächliche Besetzung lag bei 14.769 MAK!<br />

Die <strong>Bayerische</strong> <strong>Finanzgewerkschaft</strong> hält den Wert von 18.500 MAK für eine realistische<br />

Größe, um den gesetzlichen Aufgaben gerecht werden zu können.<br />

2. Vergleich mit anderen Bundesländern<br />

Das <strong>Bayerische</strong> Staatsministerium der Finanzen hat die Personalausstattung der<br />

bayerischen Steuerverwaltung mit der der anderen 15 Bundesländer verglichen (Anwort<br />

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