Geschäftsbericht 2013.indd - Bayerische Finanzgewerkschaft
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2006 2007 2008 2009<br />
Festgesetzte Geldstrafen (in €) 5.550.533 5.714.245 4.242.315 7.641.166<br />
Geldbußen (in €) 1.748.761 39.937 51.100 238.874<br />
Geldauflagen (in €) 2.172.971 1.167.546 1.744.045 1.860.541<br />
Verhängte Freiheitsstrafen<br />
745 Jahre<br />
8 Monate<br />
339 Jahre<br />
5 Monate<br />
279 Jahre<br />
10 Monate<br />
444 Jahre<br />
4 Monate<br />
Aus diesen Zahlen wird deutlich, wie wertvoll die Arbeit der Steuerverwaltung sein kann.<br />
Es lässt sich aber auch unschwer erkennen, dass die Ergebnisse bei einer besseren<br />
Personalausstattung deutlich höher liegen könnten. – Angesichts der massiven<br />
Unterbesetzung – auch im Vergleich zu anderen Ländern – und der dargestellten<br />
Turnuszahlen und Entwicklungen muss jede gegenteilige Behauptung als völlig absurd<br />
zurückgewiesen werden!<br />
Vielmehr gilt:<br />
Jeder zusätzliche Beschäftigte finanziert sich selber und bringt unserem Staat ein<br />
Mehrfaches des Gehalts an zusätzlichen Einnahmen!<br />
II. PERSONALBEDARF<br />
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bfg <strong>Geschäftsbericht</strong> 2008 - 2013<br />
1. Personalbedarfsberechnung<br />
Die Ausführungen zeigen, dass die Steuerverwaltung Bayerns personell völlig<br />
unzureichend besetzt ist. Mit der Frage, wie viel Personal zum Vollzug der gesetzlichen<br />
Aufgaben tatsächlich aber notwendig wäre, befasst sich eine Arbeitsgruppe, in der alle<br />
Bundesländer vertreten sind. Diese legt die Grundzüge einer<br />
Personalbedarfsberechnung (PersBB) fest. Jedes einzelne Bundesland erstellt daraufhin<br />
seine PersBB unter Verwendung der eigenen Fallzahlen.<br />
In Bayern wurde eine Personalbedarfsberechnung letztmals im Jahr 2001 durchgeführt.<br />
Trotz Teilnahme des <strong>Bayerische</strong>n Staatsministeriums der Finanzen an der<br />
entsprechenden Bundesarbeitsgruppe kam es in Bayern im Unterschied zu anderen<br />
Bundesländern zu keiner offiziellen Personalbedarfsberechnung mehr (die u.a. der<br />
Beteiligung der Personalvertretung unterliegt). Stattdessen werden diese Ermittlungen<br />
als sogenannte „Personalverteilungsrechnung“ durchgeführt!<br />
Danach ergibt sich zum 1.1.2010 ein Personalbedarf für die bayerischen Finanzämter<br />
von etwa 18.500 MAK.<br />
Zum Vergleich: Der Haushalt weist zum 1.1.2010 16.387 Stellen (ohne Anwärterstellen)<br />
aus, die tatsächliche Besetzung lag bei 14.769 MAK!<br />
Die <strong>Bayerische</strong> <strong>Finanzgewerkschaft</strong> hält den Wert von 18.500 MAK für eine realistische<br />
Größe, um den gesetzlichen Aufgaben gerecht werden zu können.<br />
2. Vergleich mit anderen Bundesländern<br />
Das <strong>Bayerische</strong> Staatsministerium der Finanzen hat die Personalausstattung der<br />
bayerischen Steuerverwaltung mit der der anderen 15 Bundesländer verglichen (Anwort<br />
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