Geschäftsbericht 2013.indd - Bayerische Finanzgewerkschaft
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Eingabe zum Doppelhaushalt 2009/2010<br />
Dienstzweig allgemeine Verwaltung<br />
Die Anforderungen an die Sachgebietsleiter der Finanzämter sind so vielfältig und<br />
anspruchsvoll, dass die Sachgebietsleiter-Dienstposten zurecht ausschließlich mit<br />
A 13 bewertet sind. Daher ist auch eine volle Stellenausstattung anzustreben.<br />
Gleichzeitig muss endlich den durch die Aufgabenabschichtungen gestiegenen<br />
Anforderungen an die Sachbearbeiter des gehobenen Dienstes Rechnung getragen<br />
werden und eine deutlich höhere Stellenausstattung in A 12 erfolgen.<br />
Angesichts der Größenordnung der auf den mittleren Dienst abgeschichteten<br />
Sachbearbeiteraufgaben, der in der Folge über Jahre erbrachten Leistungen dieser<br />
Beschäftigten, aber auch der realisierten Einsparungen für den Staatshaushalt sieht<br />
die bfg eine über das beabsichtigte Maß hinausgehende Stellenverbesserung als<br />
unabdingbar an. Nach dem vorliegenden Entwurf könnten von den rund 2.000<br />
wartenden Amtsinspektoren gerade einmal 123 zusätzlich binnen zweier Jahre die<br />
Zulage erhalten, von den 2.000 Hauptsekretären mit Beförderungseignung gerade<br />
einmal ein Sechstel befördert werden.<br />
130<br />
Im einfachen Dienst besteht seit vielen Jahren ein erheblicher Beförderungsstau von<br />
A 5 nach A 6. Viele Beschäftigte liegen bereits mehr als 10 Jahre über ihrem<br />
rechnerischen Beförderungszeitpunkt. Auch hier sollte aus Sicht der <strong>Bayerische</strong>n<br />
<strong>Finanzgewerkschaft</strong> unbedingt durch Stellenhebungen die Situation entschärft<br />
werden, was mit den vorgesehenen 6 Beförderungsmöglichkeiten nur unzureichend<br />
geschähe.<br />
bfg <strong>Geschäftsbericht</strong> 2008 - 2013<br />
Im Vergleich mit anderen Bundesländern ist die Stellenausstattung mit Planstellen<br />
des höheren Dienstes in Bayern am geringsten. Bayern hat zudem die schlechteste<br />
Aufstiegsquote im Bundesgebiet. Zur Verbesserung der Stellensituation und des<br />
Aufstiegs hält die <strong>Bayerische</strong> <strong>Finanzgewerkschaft</strong> 200 zusätzliche Stellen für<br />
erforderlich.<br />
Dienstzweig Betriebsprüfung<br />
Die besonderen Anforderungen der Betriebsprüfung fanden über Jahrzehnte ihren<br />
Niederschlag in der Funktionsgruppenverordnung zum Bundesbesoldungsgesetz. An<br />
dieser besonderen Bedeutung insbesondere der Groß- und Konzernbetriebsprüfung<br />
hat sich aus Sicht der <strong>Bayerische</strong>n <strong>Finanzgewerkschaft</strong> nichts geändert, auch wenn<br />
heute explizit keine besonderen Stellenplanobergrenzen mehr vorgesehen sind. – Im<br />
Gegenteil: die rasante wirtschaftliche Entwicklung und die Internationalisierung der<br />
Geschäftsbeziehungen wie auch des Steuerrechts haben dazu geführt, dass die<br />
bisherige Stellenausstattung gerade auch mit Blick auf die „Gegenseite“ nicht mehr<br />
stimmt. Andere Bundesländer, aber auch die Bundesbetriebsprüfung bieten ihren<br />
Prüfern hier weit bessere Möglichkeiten. Zudem hat sich mehrmals die Ausstattung<br />
aller übrigen Betriebsprüfungsstellen zugunsten der Konzern-Bp in München<br />
verschlechtert.<br />
Dieser Situation muss durch eine erhebliche Ausweitung der<br />
Beförderungsmöglichkeiten begegnet werden. Insbesondere die<br />
Beförderungssituation nach A13 muss spürbar verbessert werden. Hunderte<br />
Beschäftigte prüfen seit Jahren die entsprechenden großen Unternehmen, erledigen<br />
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