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Geschäftsbericht 2013.indd - Bayerische Finanzgewerkschaft

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Eingabe zum Doppelhaushalt 2009/2010<br />

Dienstzweig allgemeine Verwaltung<br />

Die Anforderungen an die Sachgebietsleiter der Finanzämter sind so vielfältig und<br />

anspruchsvoll, dass die Sachgebietsleiter-Dienstposten zurecht ausschließlich mit<br />

A 13 bewertet sind. Daher ist auch eine volle Stellenausstattung anzustreben.<br />

Gleichzeitig muss endlich den durch die Aufgabenabschichtungen gestiegenen<br />

Anforderungen an die Sachbearbeiter des gehobenen Dienstes Rechnung getragen<br />

werden und eine deutlich höhere Stellenausstattung in A 12 erfolgen.<br />

Angesichts der Größenordnung der auf den mittleren Dienst abgeschichteten<br />

Sachbearbeiteraufgaben, der in der Folge über Jahre erbrachten Leistungen dieser<br />

Beschäftigten, aber auch der realisierten Einsparungen für den Staatshaushalt sieht<br />

die bfg eine über das beabsichtigte Maß hinausgehende Stellenverbesserung als<br />

unabdingbar an. Nach dem vorliegenden Entwurf könnten von den rund 2.000<br />

wartenden Amtsinspektoren gerade einmal 123 zusätzlich binnen zweier Jahre die<br />

Zulage erhalten, von den 2.000 Hauptsekretären mit Beförderungseignung gerade<br />

einmal ein Sechstel befördert werden.<br />

130<br />

Im einfachen Dienst besteht seit vielen Jahren ein erheblicher Beförderungsstau von<br />

A 5 nach A 6. Viele Beschäftigte liegen bereits mehr als 10 Jahre über ihrem<br />

rechnerischen Beförderungszeitpunkt. Auch hier sollte aus Sicht der <strong>Bayerische</strong>n<br />

<strong>Finanzgewerkschaft</strong> unbedingt durch Stellenhebungen die Situation entschärft<br />

werden, was mit den vorgesehenen 6 Beförderungsmöglichkeiten nur unzureichend<br />

geschähe.<br />

bfg <strong>Geschäftsbericht</strong> 2008 - 2013<br />

Im Vergleich mit anderen Bundesländern ist die Stellenausstattung mit Planstellen<br />

des höheren Dienstes in Bayern am geringsten. Bayern hat zudem die schlechteste<br />

Aufstiegsquote im Bundesgebiet. Zur Verbesserung der Stellensituation und des<br />

Aufstiegs hält die <strong>Bayerische</strong> <strong>Finanzgewerkschaft</strong> 200 zusätzliche Stellen für<br />

erforderlich.<br />

Dienstzweig Betriebsprüfung<br />

Die besonderen Anforderungen der Betriebsprüfung fanden über Jahrzehnte ihren<br />

Niederschlag in der Funktionsgruppenverordnung zum Bundesbesoldungsgesetz. An<br />

dieser besonderen Bedeutung insbesondere der Groß- und Konzernbetriebsprüfung<br />

hat sich aus Sicht der <strong>Bayerische</strong>n <strong>Finanzgewerkschaft</strong> nichts geändert, auch wenn<br />

heute explizit keine besonderen Stellenplanobergrenzen mehr vorgesehen sind. – Im<br />

Gegenteil: die rasante wirtschaftliche Entwicklung und die Internationalisierung der<br />

Geschäftsbeziehungen wie auch des Steuerrechts haben dazu geführt, dass die<br />

bisherige Stellenausstattung gerade auch mit Blick auf die „Gegenseite“ nicht mehr<br />

stimmt. Andere Bundesländer, aber auch die Bundesbetriebsprüfung bieten ihren<br />

Prüfern hier weit bessere Möglichkeiten. Zudem hat sich mehrmals die Ausstattung<br />

aller übrigen Betriebsprüfungsstellen zugunsten der Konzern-Bp in München<br />

verschlechtert.<br />

Dieser Situation muss durch eine erhebliche Ausweitung der<br />

Beförderungsmöglichkeiten begegnet werden. Insbesondere die<br />

Beförderungssituation nach A13 muss spürbar verbessert werden. Hunderte<br />

Beschäftigte prüfen seit Jahren die entsprechenden großen Unternehmen, erledigen<br />

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