Geschäftsbericht 2013.indd - Bayerische Finanzgewerkschaft
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Arbeits- und Personalsituation<br />
gebungsverfahren, in dem die<br />
bfg weitergehende Verschlechterungen<br />
verhindern konnte.<br />
Gegen die Neuregelung des<br />
Reisekostenrechts haben bfg<br />
und BBB über das dbb-Dienstleistungszentrum<br />
Popularklage<br />
beim <strong>Bayerische</strong>n Verfassungsgerichtshof<br />
erhoben. Dieser<br />
stellte jedoch mit Entscheidung<br />
vom 27. Juli 2011 die Vereinbarkeit<br />
der Regelungen des <strong>Bayerische</strong>n<br />
Reisekostengesetzes mit<br />
der <strong>Bayerische</strong>n Verfassung fest.<br />
Personalbedarfsberechnung<br />
Personalsituation<br />
Finanzämter<br />
Trotz erheblicher Aufgabenzuwächse<br />
ist der Personalstand<br />
in den Finanzämtern seit vielen<br />
Jahren rückläufig und hatte<br />
zum 1. Januar 2011 mit 14.554<br />
(umgerechneten) Vollzeitkräften<br />
einen neuen Tiefstand erreicht.<br />
Die politisch und auch vom<br />
Rechnungshof verlangte Verstärkung<br />
der Außendienste hat<br />
dazu geführt, dass der Innendienst<br />
immer mehr ausgedünnt<br />
wurde. Der <strong>Bayerische</strong> Oberste<br />
Rechnungshof bestätigt in<br />
seinen Berichten stets den von<br />
uns angeprangerten Zustand.<br />
der Steuerverwaltung. Trotz<br />
erheblicher Aufgabenzuwächse<br />
durch das Neue Dienstrecht und<br />
die demografische Entwicklung<br />
(immer mehr Versorgungsempfänger)<br />
leidet die Staatsfinanzverwaltung<br />
noch immer<br />
an Stellenkürzungen. Auch die<br />
Beförderungssituation ist nicht<br />
besser als in der Steuerverwaltung,<br />
wobei die Stellenausstattung<br />
in den Spitzenämtern<br />
eher noch schlechter ist. Die bfg<br />
weist bei allen Gesprächen mit<br />
Politik und Verwaltung auf diese<br />
Situation hin und fordert, dass<br />
innerhalb des Finanzressorts<br />
für alle Bereiche die gleichen<br />
Fortkommensmöglichkeiten<br />
geschaffen werden müssen.<br />
Die bundesweite Personalbedarfsberechnung<br />
der Finanzämter<br />
dient der Ermittlung des<br />
notwendigen Personalbedarfs.<br />
Um den gleichmäßigen Vollzug<br />
der Steuergesetze in allen<br />
Ländern sicherzustellen, wird<br />
diese Berechnung aufgrund von<br />
einheitlichen Berechnungsmustern<br />
durchgeführt, die in einer<br />
bundesweiten Arbeitsgruppe<br />
der Verwaltung erstellt werden.<br />
Leider hat Bayern schon seit<br />
dem Jahr 2000 keine Personalbedarfsberechnung<br />
mehr<br />
durchgeführt. Die aber sehr<br />
wohl auf der Basis der einheitlichen<br />
Muster durchgeführten<br />
Berechnungen werden nur<br />
für die Personal- und Stellenverteilung<br />
verwendet. Damit<br />
ist zumindest sichergestellt,<br />
dass die Personalfehlbestände<br />
gleichmäßig verteilt werden.<br />
Der Oberste Rechnungshof<br />
führte in seinem Jahresbericht<br />
2012 aus, dass sich bei einer<br />
nach dem bundeseinheitlichen<br />
Muster vorgenommenen<br />
Personalbedarfsberechnung für<br />
das Jahr 2011 ein Personalbedarf<br />
von 19.844 Vollzeitkräften<br />
ergibt. Gegenüber den im<br />
Haushaltsplan ausgewiesenen<br />
16.457 Planstellen ergibt sich<br />
somit eine Differenz von 3.387<br />
Stellen (= Personalfehlbestand).<br />
Die bfg weist immer wieder<br />
auf diese Situation hin und hat<br />
dies zuletzt in den beiden als<br />
Anlage abgedruckten Landtagseingaben<br />
deutlich gemacht.<br />
Personalsituation<br />
Staatsfinanzverwaltung<br />
Die Arbeits- und Personalsituation<br />
in der Staatsfinanzverwaltung<br />
ist nicht besser als in<br />
Personalbedarfsprognose<br />
Wiederholt hatte die bfg in den<br />
vergangenen Jahren auf das absehbare<br />
Problem einer starken<br />
Zunahme der Altersabgänge und<br />
des daraus resultierenden Nachwuchsbedarfs<br />
hingewiesen. Im<br />
Herbst 2010 hat das <strong>Bayerische</strong><br />
Staatsministerium der Finanzen<br />
erstmals unserem Drängen<br />
nachgegeben und eine Prognose<br />
für die nächsten 15 Jahre<br />
angestellt: wie viele Änwärter<br />
der 2. und 3. QuE müsste man<br />
einstellen, um die Altersabgänge<br />
auf der Grundlage des geltenden<br />
Stellenplans zu ersetzen. zu<br />
ersetzen. – Das Ergebnis: auf<br />
lange Jahre werden sowohl die<br />
Steuerverwaltung als auch die<br />
Staatsfinanzverwaltung einen<br />
sehr hohen Nachwuchsbedarf<br />
haben. Es wird einiger Anstrengung<br />
bedürfen, die große Zahl<br />
an Bewerbern zu gewinnen.<br />
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bfg <strong>Geschäftsbericht</strong> 2008 - 2013