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Geschäftsbericht 2013.indd - Bayerische Finanzgewerkschaft

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Arbeits- und Personalsituation<br />

gebungsverfahren, in dem die<br />

bfg weitergehende Verschlechterungen<br />

verhindern konnte.<br />

Gegen die Neuregelung des<br />

Reisekostenrechts haben bfg<br />

und BBB über das dbb-Dienstleistungszentrum<br />

Popularklage<br />

beim <strong>Bayerische</strong>n Verfassungsgerichtshof<br />

erhoben. Dieser<br />

stellte jedoch mit Entscheidung<br />

vom 27. Juli 2011 die Vereinbarkeit<br />

der Regelungen des <strong>Bayerische</strong>n<br />

Reisekostengesetzes mit<br />

der <strong>Bayerische</strong>n Verfassung fest.<br />

Personalbedarfsberechnung<br />

Personalsituation<br />

Finanzämter<br />

Trotz erheblicher Aufgabenzuwächse<br />

ist der Personalstand<br />

in den Finanzämtern seit vielen<br />

Jahren rückläufig und hatte<br />

zum 1. Januar 2011 mit 14.554<br />

(umgerechneten) Vollzeitkräften<br />

einen neuen Tiefstand erreicht.<br />

Die politisch und auch vom<br />

Rechnungshof verlangte Verstärkung<br />

der Außendienste hat<br />

dazu geführt, dass der Innendienst<br />

immer mehr ausgedünnt<br />

wurde. Der <strong>Bayerische</strong> Oberste<br />

Rechnungshof bestätigt in<br />

seinen Berichten stets den von<br />

uns angeprangerten Zustand.<br />

der Steuerverwaltung. Trotz<br />

erheblicher Aufgabenzuwächse<br />

durch das Neue Dienstrecht und<br />

die demografische Entwicklung<br />

(immer mehr Versorgungsempfänger)<br />

leidet die Staatsfinanzverwaltung<br />

noch immer<br />

an Stellenkürzungen. Auch die<br />

Beförderungssituation ist nicht<br />

besser als in der Steuerverwaltung,<br />

wobei die Stellenausstattung<br />

in den Spitzenämtern<br />

eher noch schlechter ist. Die bfg<br />

weist bei allen Gesprächen mit<br />

Politik und Verwaltung auf diese<br />

Situation hin und fordert, dass<br />

innerhalb des Finanzressorts<br />

für alle Bereiche die gleichen<br />

Fortkommensmöglichkeiten<br />

geschaffen werden müssen.<br />

Die bundesweite Personalbedarfsberechnung<br />

der Finanzämter<br />

dient der Ermittlung des<br />

notwendigen Personalbedarfs.<br />

Um den gleichmäßigen Vollzug<br />

der Steuergesetze in allen<br />

Ländern sicherzustellen, wird<br />

diese Berechnung aufgrund von<br />

einheitlichen Berechnungsmustern<br />

durchgeführt, die in einer<br />

bundesweiten Arbeitsgruppe<br />

der Verwaltung erstellt werden.<br />

Leider hat Bayern schon seit<br />

dem Jahr 2000 keine Personalbedarfsberechnung<br />

mehr<br />

durchgeführt. Die aber sehr<br />

wohl auf der Basis der einheitlichen<br />

Muster durchgeführten<br />

Berechnungen werden nur<br />

für die Personal- und Stellenverteilung<br />

verwendet. Damit<br />

ist zumindest sichergestellt,<br />

dass die Personalfehlbestände<br />

gleichmäßig verteilt werden.<br />

Der Oberste Rechnungshof<br />

führte in seinem Jahresbericht<br />

2012 aus, dass sich bei einer<br />

nach dem bundeseinheitlichen<br />

Muster vorgenommenen<br />

Personalbedarfsberechnung für<br />

das Jahr 2011 ein Personalbedarf<br />

von 19.844 Vollzeitkräften<br />

ergibt. Gegenüber den im<br />

Haushaltsplan ausgewiesenen<br />

16.457 Planstellen ergibt sich<br />

somit eine Differenz von 3.387<br />

Stellen (= Personalfehlbestand).<br />

Die bfg weist immer wieder<br />

auf diese Situation hin und hat<br />

dies zuletzt in den beiden als<br />

Anlage abgedruckten Landtagseingaben<br />

deutlich gemacht.<br />

Personalsituation<br />

Staatsfinanzverwaltung<br />

Die Arbeits- und Personalsituation<br />

in der Staatsfinanzverwaltung<br />

ist nicht besser als in<br />

Personalbedarfsprognose<br />

Wiederholt hatte die bfg in den<br />

vergangenen Jahren auf das absehbare<br />

Problem einer starken<br />

Zunahme der Altersabgänge und<br />

des daraus resultierenden Nachwuchsbedarfs<br />

hingewiesen. Im<br />

Herbst 2010 hat das <strong>Bayerische</strong><br />

Staatsministerium der Finanzen<br />

erstmals unserem Drängen<br />

nachgegeben und eine Prognose<br />

für die nächsten 15 Jahre<br />

angestellt: wie viele Änwärter<br />

der 2. und 3. QuE müsste man<br />

einstellen, um die Altersabgänge<br />

auf der Grundlage des geltenden<br />

Stellenplans zu ersetzen. zu<br />

ersetzen. – Das Ergebnis: auf<br />

lange Jahre werden sowohl die<br />

Steuerverwaltung als auch die<br />

Staatsfinanzverwaltung einen<br />

sehr hohen Nachwuchsbedarf<br />

haben. Es wird einiger Anstrengung<br />

bedürfen, die große Zahl<br />

an Bewerbern zu gewinnen.<br />

105<br />

bfg <strong>Geschäftsbericht</strong> 2008 - 2013

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