Geschäftsbericht 2013.indd - Bayerische Finanzgewerkschaft
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bfg <strong>Geschäftsbericht</strong> 2008 - 2013<br />
Die bfg und ihre Personalräte<br />
haben in der Folge das Projekt<br />
im Sinne der Beschäftigten<br />
engagiert begleitet. Viele Probleme,<br />
insbesondere der EDV,<br />
haben sich seither als sehr viel<br />
größer erwiesen, als es sich<br />
die Befürworter der Zusammenlegung<br />
wohl vorgestellt<br />
hatten. An was es dem Projekt<br />
aber vor allem mangelt, ist der<br />
von der Politik versprochene<br />
Neubau an der Deroystraße.<br />
Nachdem das Thema Neubau<br />
politisch bereits tot schien und<br />
dem Haushaltsausschuss des<br />
Landtags bereits eine Nachschubliste<br />
zum Nachtragshaushalt<br />
2012 über die Mittel für eine<br />
langfristige Mietlösung zum Beschluss<br />
vorgelegen hatte, konnte<br />
diese auf Initiative der bfg im<br />
letzten Moment verhindert werden.<br />
Eine – weitere – Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />
machte<br />
später deutlich: ein Neubau<br />
kommt den Staat deutlich billiger<br />
als eine Mietlösung. So wurden<br />
im Herbst 2012 die Planungen<br />
wieder aufgenommen für einen<br />
Neubau auf dem Finanzamtsgelände<br />
an der Deroystraße.<br />
Reisekosten<br />
Die Reisekosten standen im<br />
Berichtszeitraum über einen<br />
langen Zeitraum im Focus vieler<br />
Beschäftigter und auch der bfg.<br />
Anlass war ein Urteil des <strong>Bayerische</strong>n<br />
Verwaltungsgerichtshofs<br />
vom 3. Juni 2008. Darin wurden<br />
einem Betriebsprüfer Reisekosten<br />
zwischen seinem Wohnort<br />
und dem Prüfungsort zugesprochen,<br />
unabhängig davon, ob es<br />
sich dabei um die gegenüber<br />
der Fahrt zwischen Dienststelle<br />
und Prüfungsort kürzere Strecke<br />
In engem Kontakt steht die bfg auch mit den Spitzen der nachgeordneten<br />
Behörden. Der Präsident des <strong>Bayerische</strong>n Landesamts für<br />
Steuern, Dr. Roland Jüptner, ...<br />
... und Vizepräsident Reinhard Heger sind insbesondere für die<br />
Bezirks- und BPR-Vorsitzenden Matthias Bauregger und Helene Wildfeuer<br />
erste Ansprechpartner.<br />
handelt oder nicht. Weil der<br />
Betriebsprüfer aufgrund der<br />
besonderen Gestaltung seiner<br />
dienstlichen Aufgaben nicht<br />
verpflichtet ist arbeitstäglich an<br />
der Dienststelle anwesend zu<br />
sein und tatsächlich die weit<br />
überwiegende Zeit am Prüfungsort<br />
verbringt, hatte das<br />
Gericht den Vergleich zwischen<br />
den tatsächlichen Kosten und<br />
fiktiven Kosten für eine Fahrt<br />
zwischen Dienst- und Prüfungsort<br />
abgelehnt und die Regelung<br />
für rechtswidrig erkannt.<br />
Trotz intensiver Gespräche mit<br />
dem Finanzministerium war<br />
es in der Folge nicht gelungen<br />
die Umsetzung dieses Urteils<br />
dauerhaft zu sichern. Vielmehr<br />
hat der <strong>Bayerische</strong> Landtag zum<br />
1. Mai 2010 eine Änderung des<br />
Reisekostengesetzes beschlossen,<br />
die zur Folge hat, dass eine<br />
Wegstreckenentschädigung generell<br />
auf die Höhe beschränkt<br />
wird, wie sie sich bei Abreise<br />
und Ankunft an der Dienststelle<br />
ergeben würde. Zudem wird in<br />
der Neufassung des Reisekostengesetzes<br />
die Dienststelle<br />
im reisekostenrechtlichen Sinn<br />
als der Sitz der Dienststelle<br />
definiert, der der Beschäftigte<br />
organisatorisch zugeordnet ist.<br />
Vorausgegangen war ein Gesetz-