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Niederschrift - Bexbach

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Protokoll:<br />

Öffentlicher Teil:<br />

1 Eröffnung der öffentlichen Sitzung<br />

Der Vorsitzende eröffnet den öffentlichen Teil der Sitzung des Ortsrates <strong>Bexbach</strong>. Er begrüßt<br />

alle Anwesenden, stellt die form- und fristgerechte Sitzungseinladung und die Beschlussfähigkeit<br />

des Gremiums fest.<br />

Zur Tagesordnung wird gewünscht, dass ein Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion, der<br />

SPD-Fraktion und der Freien Wähler im Ortsrat <strong>Bexbach</strong> zur Abrechnung des Sanierungsgebietes<br />

<strong>Bexbach</strong>-Mitte auf die Tagesordnung genommen wird und zwar als TOP 3. Die<br />

anderen Punkte verschieben sich entsprechend. Der Ortsrat ist einstimmig für die Aufnahme<br />

dieses Tagesordnungspunktes.<br />

2 <strong>Niederschrift</strong>en vom 11.12.2012 und 29.01.2013<br />

Gegen die <strong>Niederschrift</strong> vom 11.12.2012 bestehen in dieser Form Einwendungen. Der öffentliche<br />

Teil dieser <strong>Niederschrift</strong> enthält formale Fehler, die behoben werden müssen. Der<br />

Ortsrat <strong>Bexbach</strong> ist der Auffassung, dass die <strong>Niederschrift</strong> der gemeinsamen Sitzung des<br />

Ausschusses für Stadtentwicklung und Technik, des Ortsrates <strong>Bexbach</strong> und der PEB GmbH<br />

vom 11.12.2012 lediglich um die Mitglieder des Ortsrates <strong>Bexbach</strong> (namentliche Nennung)<br />

und das Abstimmungsergebnis des Ortsrates <strong>Bexbach</strong> ergänzt und vom eigentlichen Schriftführer<br />

dieser Sitzung unterschrieben werden müsse.<br />

Zu dieser <strong>Niederschrift</strong> entwickelt sich eine längere Diskussion. Herr Baßler (CDU-Fraktion)<br />

stellt nach ausgiebiger Debatte den Antrag zur Geschäftsordnung, das Thema <strong>Niederschrift</strong><br />

vom 11.12.2012 zu beenden. Der Antrag wird zur Abstimmung gegeben:<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja Nein Enthaltung<br />

10 0 2<br />

Gegen die <strong>Niederschrift</strong> vom 29.01.2013 bestehen keine Bedenken.<br />

3 Dringlichkeitsantrag des Ortsrates <strong>Bexbach</strong> zur Abrechnung des Sanierungsgebietes<br />

<strong>Bexbach</strong>-Mitte<br />

Beratung:<br />

Herr Leinemann begründet den als Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion<br />

und der Freien Wähler im Ortsrat <strong>Bexbach</strong> wie folgt:<br />

„Bei der Sanierungsabrechnung in Oberbexbach im Jahr 2009 erging folgender Beschluss:<br />

Von der Erhebung des Ausgleichsbeitrages wird abgesehen gem. 154 (3) BauGB, da die<br />

gutachterliche Bodenerhöhung nur geringfügig ist und der Verwaltungsaufwand für die Erhebung<br />

des Ausgleichsbeitrags in keinem Verhältnis zu den möglichen Einnahmen steht (sog.<br />

Bagatellklausel).<br />

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