Niederschrift - Bexbach
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Niederschrift - Bexbach
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Protokoll:<br />
Öffentlicher Teil:<br />
1 Eröffnung der öffentlichen Sitzung<br />
Der Vorsitzende eröffnet den öffentlichen Teil der Sitzung des Ortsrates <strong>Bexbach</strong>. Er begrüßt<br />
alle Anwesenden, stellt die form- und fristgerechte Sitzungseinladung und die Beschlussfähigkeit<br />
des Gremiums fest.<br />
Zur Tagesordnung wird gewünscht, dass ein Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion, der<br />
SPD-Fraktion und der Freien Wähler im Ortsrat <strong>Bexbach</strong> zur Abrechnung des Sanierungsgebietes<br />
<strong>Bexbach</strong>-Mitte auf die Tagesordnung genommen wird und zwar als TOP 3. Die<br />
anderen Punkte verschieben sich entsprechend. Der Ortsrat ist einstimmig für die Aufnahme<br />
dieses Tagesordnungspunktes.<br />
2 <strong>Niederschrift</strong>en vom 11.12.2012 und 29.01.2013<br />
Gegen die <strong>Niederschrift</strong> vom 11.12.2012 bestehen in dieser Form Einwendungen. Der öffentliche<br />
Teil dieser <strong>Niederschrift</strong> enthält formale Fehler, die behoben werden müssen. Der<br />
Ortsrat <strong>Bexbach</strong> ist der Auffassung, dass die <strong>Niederschrift</strong> der gemeinsamen Sitzung des<br />
Ausschusses für Stadtentwicklung und Technik, des Ortsrates <strong>Bexbach</strong> und der PEB GmbH<br />
vom 11.12.2012 lediglich um die Mitglieder des Ortsrates <strong>Bexbach</strong> (namentliche Nennung)<br />
und das Abstimmungsergebnis des Ortsrates <strong>Bexbach</strong> ergänzt und vom eigentlichen Schriftführer<br />
dieser Sitzung unterschrieben werden müsse.<br />
Zu dieser <strong>Niederschrift</strong> entwickelt sich eine längere Diskussion. Herr Baßler (CDU-Fraktion)<br />
stellt nach ausgiebiger Debatte den Antrag zur Geschäftsordnung, das Thema <strong>Niederschrift</strong><br />
vom 11.12.2012 zu beenden. Der Antrag wird zur Abstimmung gegeben:<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja Nein Enthaltung<br />
10 0 2<br />
Gegen die <strong>Niederschrift</strong> vom 29.01.2013 bestehen keine Bedenken.<br />
3 Dringlichkeitsantrag des Ortsrates <strong>Bexbach</strong> zur Abrechnung des Sanierungsgebietes<br />
<strong>Bexbach</strong>-Mitte<br />
Beratung:<br />
Herr Leinemann begründet den als Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion<br />
und der Freien Wähler im Ortsrat <strong>Bexbach</strong> wie folgt:<br />
„Bei der Sanierungsabrechnung in Oberbexbach im Jahr 2009 erging folgender Beschluss:<br />
Von der Erhebung des Ausgleichsbeitrages wird abgesehen gem. 154 (3) BauGB, da die<br />
gutachterliche Bodenerhöhung nur geringfügig ist und der Verwaltungsaufwand für die Erhebung<br />
des Ausgleichsbeitrags in keinem Verhältnis zu den möglichen Einnahmen steht (sog.<br />
Bagatellklausel).<br />
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