Orientierungsmappe Cybermobbing - Thun

Orientierungsmappe Cybermobbing - Thun Orientierungsmappe Cybermobbing - Thun

12.01.2014 Aufrufe

Niedriges Selbstbewusstsein Suizidale Gedanken Häufiges Versagen in der Schule Delinquentes Verhalten Häufig werden sie selbst Opfer 2.3 Für die Gruppe / Klasse Bisher fehlen empirische Untersuchungen über die Folgen von Cybermobbing auf eine Klasse resp. Gruppe. Es kann eine Atmosphäre der Angst entstehen. Angst darum, weil sich kein Schüler oder Schülerin mehr sicher sein kann vor einer Attacke. Die Personen sprechen in der Gemeinschaft weniger über persönliche Angelegenheiten, sondern nur noch über alltägliche Dinge, um möglichst der Gruppennorm zu entsprechen. Das Ziel ist es in der sozialen Hierarchie ihren Platz zu sichern oder zu verbessern, um dadurch evtl. einer Mobbing - Attacke aus dem Weg zu gehen. Besonders für Klassenlehrerpersonen kann es schwierig werden die Autorität zu behalten. Da sich eine informelle Autorität gebildet haben könnte. Diese könnte beispielsweise sagen, wer sich am Unterricht beteiligt, wird mit Mobbing sanktioniert. Was der Lehrperson das Unterrichten sehr erschwert (vgl. Pieschl / Porsch, 2012: 34f.). Mädchenarbeit Stadt Thun August 2013 Seite 8 von 30

3. Intervention Die gesetzliche Grundlage gegen den Tatbestand Cybermobbing in der Schweiz, aber auch in vielen anderen Ländern, fehlt bis heute noch vollkommen. Jedoch gibt es verschiedenste Straftatbestände, die man zur Anzeige bringen kann. Dazu gehört beispielsweise üble Nachrede (Art. 173 StGB), Beschimpfung (Art. 177 StGB), Erpressung (Art. 156 StGB), Verleumdung (Art. 174 StGB). Zum jetzigen Zeitpunkt ist kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf erforderlich, um explizit ein Gesetz gegen Cybermobbing zu erschaffen. Da die Taten strafrechtlich wirkungsvoll verfolgt werden können und die Strafen angemessen anzuwenden sind (vgl. Bericht des Bundesrates). 3.1 Opfer von Cybermobbing? Was nun? Werden Kinder oder Jugendliche über neue Kommunikationsmittel gemobbt, sollten sie mit den Eltern, einer Vertrauensperson (Lehrer, Sozialarbeiter, …) oder einer Opferhilfeorganisation (Pro Juventute, …) darüber sprechen. Wichtig ist vor allem, dass man nicht auf die Anschuldigungen, Attacken und Beleidigungen reagiert, denn dies würde den Täter nur noch mehr ermutigen weiter zu machen. Man sollte jedoch von allem einen PrintScreen (Bildschirmfoto) machen, um Beweismaterial zu sammeln. Danach können die Beiträge, Fotos und Videos gelöscht werden, sofern dies möglich ist. Falls die Mobbingattacken in einem Sozialen Netzwerk statt finden, gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen kann man die mobbende Person blockieren, damit diese keinen Zugriff mehr auf die eigene Seite haben. Zum anderen besteht die Möglichkeit, den Täter beim Betreiber der Communities zu melden, dass dessen Konto gelöscht wird oder zumindest den beleidigenden Inhalt (vgl. SKPPSC). 3.1.1 Was sollen Kinder und Jugendliche tun? Opfer von Cybermobbing zu werden kann, wie bereits oben aufgeführt, schlimme Folgen haben. Deshalb ist es wichtig schnell und korrekt auf solche Attacken zu reagieren. Als Erstes sollte man nicht auf die Angriffe eingehen, sofern die Mobber unbekannt sind. Wenn man Attacken einfach ignoriert, verliert der Täter oft schnell das Interesse. Trifft dies jedoch nicht ein, sollten weiter Massnahmen getroffen werden. In den meisten Sozialen Netzwerken besteht die Möglichkeit eine Person beim Betreiber zu melden, den Mobber zu ignorieren oder zu blockieren. Das Sammeln von allen Informationen über die Angriffe ist besonders wichtig, falls es zu Beweiszwecken benötigt wird. Sehr wichtig ist vor allem, dass Kinder und Jugendliche sich einer erwachsenen Vertrauensperson anvertrauen. Zusammen mit dieser können weitere Schritte eingeleitet werden (vgl. SKPPSC). 3.1.2 Was können Eltern resp. Bezugspersonen tun? Für Kinder oder Jugendliche, welche Opfer von Cybermobbing geworden sind, ist es besonders wichtig, dass sie von erwachsenen Person ernst genommen werden. Sie sollen ermutigt werden darüber zu berichten. Für Eltern oder Bezugspersonen kann es schwer werden die Gefühle, wie Scham, Wut oder Ärger, des Kindes zu akzeptieren (vgl. Erziehungsberatung Thun). Trotz Verständnis und Zusprüchen sollte man zuerst genau hinschauen, was genau vorgefallen ist. Handelt es sich bei dem Konflikt um einen Streit zwischen Freundinnen resp. Freunden, der über die neuen Medien ausgetragen wird? Handelt der Täter aus der Anonymität heraus? Wird das Kind oder der Jugendliche wiederholt attackiert? Viele Fragen, die zuerst einmal geklärt werden müssen. Wenn der Täter oder die Täter bekannt ist / sind, sollte das Gespräch mit ihnen, deren Eltern und eventuell mit den Lehrpersonen geführt werden. Dabei sollten unter den Erwachsenen Massnahmen getroffen werden, welche die Kinder und Jugendliche mit einbeziehen. Sollte mit den beteiligten Personen keine Möglichkeit bestehen, den Konflikt zu lösen, so kann man sich an eine Opferhilfeorganisation wenden (siehe Anhang). Diese beraten und unterstützen einen professionell und gerne. Auch erhält man dort Auskunft bezüglich der rechtlichen Sicht und Mädchenarbeit Stadt Thun August 2013 Seite 9 von 30

3. Intervention<br />

Die gesetzliche Grundlage gegen den Tatbestand <strong>Cybermobbing</strong> in der Schweiz, aber auch in<br />

vielen anderen Ländern, fehlt bis heute noch vollkommen. Jedoch gibt es verschiedenste Straftatbestände,<br />

die man zur Anzeige bringen kann. Dazu gehört beispielsweise üble Nachrede (Art. 173<br />

StGB), Beschimpfung (Art. 177 StGB), Erpressung (Art. 156 StGB), Verleumdung (Art. 174 StGB).<br />

Zum jetzigen Zeitpunkt ist kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf erforderlich, um explizit ein<br />

Gesetz gegen <strong>Cybermobbing</strong> zu erschaffen. Da die Taten strafrechtlich wirkungsvoll verfolgt werden<br />

können und die Strafen angemessen anzuwenden sind (vgl. Bericht des Bundesrates).<br />

3.1 Opfer von <strong>Cybermobbing</strong>? Was nun?<br />

Werden Kinder oder Jugendliche über neue Kommunikationsmittel gemobbt, sollten sie mit den<br />

Eltern, einer Vertrauensperson (Lehrer, Sozialarbeiter, …) oder einer Opferhilfeorganisation (Pro<br />

Juventute, …) darüber sprechen. Wichtig ist vor allem, dass man nicht auf die Anschuldigungen,<br />

Attacken und Beleidigungen reagiert, denn dies würde den Täter nur noch mehr ermutigen weiter<br />

zu machen. Man sollte jedoch von allem einen PrintScreen (Bildschirmfoto)<br />

machen, um Beweismaterial zu sammeln. Danach können die Beiträge,<br />

Fotos und Videos gelöscht werden, sofern dies möglich ist. Falls die Mobbingattacken<br />

in einem Sozialen Netzwerk statt finden, gibt es zwei Möglichkeiten.<br />

Zum einen kann man die mobbende Person blockieren, damit diese keinen Zugriff mehr<br />

auf die eigene Seite haben. Zum anderen besteht die Möglichkeit, den Täter beim Betreiber der<br />

Communities zu melden, dass dessen Konto gelöscht wird oder zumindest den beleidigenden Inhalt<br />

(vgl. SKPPSC).<br />

3.1.1 Was sollen Kinder und Jugendliche tun?<br />

Opfer von <strong>Cybermobbing</strong> zu werden kann, wie bereits oben aufgeführt, schlimme Folgen haben.<br />

Deshalb ist es wichtig schnell und korrekt auf solche Attacken zu reagieren. Als Erstes sollte man<br />

nicht auf die Angriffe eingehen, sofern die Mobber unbekannt sind. Wenn man Attacken einfach<br />

ignoriert, verliert der Täter oft schnell das Interesse. Trifft dies jedoch nicht ein, sollten weiter Massnahmen<br />

getroffen werden. In den meisten Sozialen Netzwerken besteht die Möglichkeit eine Person<br />

beim Betreiber zu melden, den Mobber zu ignorieren oder zu blockieren.<br />

Das Sammeln von allen Informationen über die Angriffe ist besonders wichtig, falls es zu Beweiszwecken<br />

benötigt wird.<br />

Sehr wichtig ist vor allem, dass Kinder und Jugendliche sich einer erwachsenen Vertrauensperson<br />

anvertrauen. Zusammen mit dieser können weitere Schritte eingeleitet werden (vgl. SKPPSC).<br />

3.1.2 Was können Eltern resp. Bezugspersonen tun?<br />

Für Kinder oder Jugendliche, welche Opfer von <strong>Cybermobbing</strong> geworden sind, ist es besonders<br />

wichtig, dass sie von erwachsenen Person ernst genommen werden. Sie sollen ermutigt werden<br />

darüber zu berichten. Für Eltern oder Bezugspersonen kann es schwer werden die Gefühle, wie<br />

Scham, Wut oder Ärger, des Kindes zu akzeptieren (vgl. Erziehungsberatung <strong>Thun</strong>).<br />

Trotz Verständnis und Zusprüchen sollte man zuerst genau hinschauen, was genau vorgefallen ist.<br />

Handelt es sich bei dem Konflikt um einen Streit zwischen Freundinnen resp. Freunden, der über<br />

die neuen Medien ausgetragen wird? Handelt der Täter aus der Anonymität heraus? Wird das Kind<br />

oder der Jugendliche wiederholt attackiert? Viele Fragen, die zuerst einmal geklärt werden müssen.<br />

Wenn der Täter oder die Täter bekannt ist / sind, sollte das Gespräch mit ihnen, deren Eltern und<br />

eventuell mit den Lehrpersonen geführt werden. Dabei sollten unter den Erwachsenen Massnahmen<br />

getroffen werden, welche die Kinder und Jugendliche mit einbeziehen.<br />

Sollte mit den beteiligten Personen keine Möglichkeit bestehen, den Konflikt zu lösen, so kann<br />

man sich an eine Opferhilfeorganisation wenden (siehe Anhang). Diese beraten und unterstützen<br />

einen professionell und gerne. Auch erhält man dort Auskunft bezüglich der rechtlichen Sicht und<br />

Mädchenarbeit Stadt <strong>Thun</strong> August 2013 Seite 9 von 30

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