Orientierungsmappe Cybermobbing - Thun
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3.3 Gesetzesartikel<br />
Wie bereits erwähnt gibt es den Tatbestand Cyber-Mobbing in der schweizerischen Gesetzgebung<br />
nicht. Jedoch besteht die Möglichkeit sich auf einzelne Gesetze zu stützen, diese wären beispielsweise:<br />
Aus dem Strafgesetzbuch<br />
Unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem (StGB Art. 143 bis 112 )<br />
Datenbeschädigung (StGB Art. 144 bis )<br />
Betrügerischer Missbrauch von Datenverarbeitungsanlage (StGB Art. 147)<br />
Erpressung (StGB Art. 156)<br />
Ehrverletzung. Üble Nachrede (StGB Art. 173 127 )<br />
Verleumdung (StGB Art. 174)<br />
Beschimpfung (StGB Art. 177)<br />
Unbefugtes Beschaffen von Personendaten (StGB Art. 179 novies 144 )<br />
Drohung (StGB Art. 180)<br />
Nötigung (StGB Art. 181)<br />
Aus dem Bundesgesetz über den Datenschutz<br />
Grundsätze (DSG Art. 4)<br />
Persönlichkeitsverletzung (DSG Art. 12)<br />
(vgl. StGB / DSG)<br />
Dies ist bereits eine kleine Auflistung, die nicht abschliessend ist. Im Anhang finden Sie die vollständigen<br />
Gesetzesartikel.<br />
Mädchenarbeit Stadt <strong>Thun</strong> August 2013 Seite 11 von 30