Orientierungsmappe Cybermobbing - Thun
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in welchen Fällen es sich lohnen kann, eine Anzeige zu erstatten (mehr dazu im Kapitel 3.2). Dabei<br />
ist zu beachten, dass man all die angreifenden Fotos, Texte und Videos mit einem PrintScreen<br />
als Beweismaterial festhalten sollte. Auch an die Polizei selbst kann man sich wenden. Die kann<br />
einen sogenannten „runden Tisch“ organisieren, um die Rechtslage zu erklären und Schule / Eltern<br />
zu beraten ohne dass eine Anzeige erfolgt.<br />
Zusammen mit dem Opfern ist es von Vorteil die Emailadresse oder sogar die Handynummer zu<br />
wechseln und den Nicknamen zu ändern. Dadurch besteht die Möglichkeit, dass es nicht mehr<br />
länger zu <strong>Cybermobbing</strong> - Attacken kommt. Wie bereits oben erwähnt, besteht bei den meisten<br />
Communities oder Chats die Chance den Täter beim Betreiber zu melden, wodurch er entweder<br />
gemahnt, blockiert oder gelöscht wird.<br />
Ausserdem können sie den Betreiber auffordern, die beleidigenden Inhalte oder die peinlichen<br />
Fotos oder Filme zu löschen (vgl. SKPPSC).<br />
3.1.3 Was können Lehrpersonen / Sozialarbeiter tun?<br />
Lehrpersonen, Sozialarbeiter, Tagesschulmitarbeiter usw. können sich in erster Linie gleich Verhalten<br />
wie Eltern oder sonstige Bezugspersonen (siehe Kap. 3.1.2).<br />
Nebst diesen Punkten ist für eine Lehrperson vor allem wichtig die Anhaltspunkte zur Früherkennung<br />
zu wissen:<br />
- Verschlechterung des Klassenklimas:<br />
Sobald alltägliche Reibereien und Unfreundlichkeiten zum gewohnten Umgangston werden,<br />
besteht die Möglichkeit dass Mobbing entstehen kann.<br />
- Zerbrochene Freundschaften:<br />
Besonders Mädchen neigen nach Streitereien dazu, die ehemals beste Freundin zu mobben.<br />
- Wiederholte Reibereien auf dem Schulhof:<br />
Man sollte darauf achten, ob bei Schulhofreibereien wiederholt eine einzelne Person betroffen<br />
ist. Dies kann vor und nach der Schule, aber auch während der Pause geschehen.<br />
(vgl. Schattenfroh, 2013; 18)<br />
Ist jedoch bereits ein Cyber-Mobbing-Fall an einer Schule aufgetreten, ist es wichtig schnell zu<br />
reagieren. Mögliche Schritte:<br />
- folgende Fragen abklären: Was ist genau vorgefallen? Welche Personen sind beteiligt? Wie<br />
schwer ist das Vergehen?<br />
- mit Betroffenen reden: sofern Opfer und Täter bekannt sind, diese befragen und zusammen<br />
eine Lösung finden. Evtl. sogar mit einer Wiedergutmachung.<br />
- Eltern einbinden: Die Eltern haben oftmals keine Vorstellung vom Ausmass und der Tragweite<br />
von Cyber-Mobbing. Deshalb wäre es gut einen Elternabend zu veranstalten.<br />
- Umgang mit neuen Medien regeln: Von Seite der Schule sollte klar sein, was erlaubt ist und<br />
was nicht. Auch die Sanktionen sollten bekannt sein.<br />
- Kontaktbeamte der Polizei hinzuziehen: Das beiziehen von der Polizei ist vor allem dann sinnvoll,<br />
wenn man unsicher ist, ob die Taten strafrechtlich relevant sind.<br />
(vgl. Schattenfroh, 2013; 28)<br />
3.2 Vorgehen bei einer Anzeige<br />
Nachdem die oben genannten Folgehandlungen keine vollständige Wirkung gezeigt haben, besteht<br />
die Möglichkeit einer Anzeige. Diese sollte gut überlegt sein und unter Umständen auch mit<br />
einer Opferhilfsorganisation besprochen werden. Eine Anzeige kann auf jeder Polizeiwache aufgegeben<br />
oder bei der Staatsanwaltschaft eingereicht werden. Bei den meisten Strafbeständen handelt<br />
es sich um Antragsdelikte, die erst von der Polizei verfolgt werden, wenn ein Straffantrag gestellt<br />
wurde.<br />
Falls der Mobber zum Zeitpunkt der Anzeige noch unbekannt ist, besteht die Möglichkeit diesen<br />
durch die Polizei aus der Anonymität zu holen. Um dies zu ermöglichen und die Erfolgschance im<br />
Verfahren zu vergrössern, ist das bereits oben genannte Sammeln von Beweismaterial von grosser<br />
Bedeutung (vgl. SKPPSC).<br />
Mädchenarbeit Stadt <strong>Thun</strong> August 2013 Seite 10 von 30