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Orientierungsmappe Cybermobbing - Thun

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in welchen Fällen es sich lohnen kann, eine Anzeige zu erstatten (mehr dazu im Kapitel 3.2). Dabei<br />

ist zu beachten, dass man all die angreifenden Fotos, Texte und Videos mit einem PrintScreen<br />

als Beweismaterial festhalten sollte. Auch an die Polizei selbst kann man sich wenden. Die kann<br />

einen sogenannten „runden Tisch“ organisieren, um die Rechtslage zu erklären und Schule / Eltern<br />

zu beraten ohne dass eine Anzeige erfolgt.<br />

Zusammen mit dem Opfern ist es von Vorteil die Emailadresse oder sogar die Handynummer zu<br />

wechseln und den Nicknamen zu ändern. Dadurch besteht die Möglichkeit, dass es nicht mehr<br />

länger zu <strong>Cybermobbing</strong> - Attacken kommt. Wie bereits oben erwähnt, besteht bei den meisten<br />

Communities oder Chats die Chance den Täter beim Betreiber zu melden, wodurch er entweder<br />

gemahnt, blockiert oder gelöscht wird.<br />

Ausserdem können sie den Betreiber auffordern, die beleidigenden Inhalte oder die peinlichen<br />

Fotos oder Filme zu löschen (vgl. SKPPSC).<br />

3.1.3 Was können Lehrpersonen / Sozialarbeiter tun?<br />

Lehrpersonen, Sozialarbeiter, Tagesschulmitarbeiter usw. können sich in erster Linie gleich Verhalten<br />

wie Eltern oder sonstige Bezugspersonen (siehe Kap. 3.1.2).<br />

Nebst diesen Punkten ist für eine Lehrperson vor allem wichtig die Anhaltspunkte zur Früherkennung<br />

zu wissen:<br />

- Verschlechterung des Klassenklimas:<br />

Sobald alltägliche Reibereien und Unfreundlichkeiten zum gewohnten Umgangston werden,<br />

besteht die Möglichkeit dass Mobbing entstehen kann.<br />

- Zerbrochene Freundschaften:<br />

Besonders Mädchen neigen nach Streitereien dazu, die ehemals beste Freundin zu mobben.<br />

- Wiederholte Reibereien auf dem Schulhof:<br />

Man sollte darauf achten, ob bei Schulhofreibereien wiederholt eine einzelne Person betroffen<br />

ist. Dies kann vor und nach der Schule, aber auch während der Pause geschehen.<br />

(vgl. Schattenfroh, 2013; 18)<br />

Ist jedoch bereits ein Cyber-Mobbing-Fall an einer Schule aufgetreten, ist es wichtig schnell zu<br />

reagieren. Mögliche Schritte:<br />

- folgende Fragen abklären: Was ist genau vorgefallen? Welche Personen sind beteiligt? Wie<br />

schwer ist das Vergehen?<br />

- mit Betroffenen reden: sofern Opfer und Täter bekannt sind, diese befragen und zusammen<br />

eine Lösung finden. Evtl. sogar mit einer Wiedergutmachung.<br />

- Eltern einbinden: Die Eltern haben oftmals keine Vorstellung vom Ausmass und der Tragweite<br />

von Cyber-Mobbing. Deshalb wäre es gut einen Elternabend zu veranstalten.<br />

- Umgang mit neuen Medien regeln: Von Seite der Schule sollte klar sein, was erlaubt ist und<br />

was nicht. Auch die Sanktionen sollten bekannt sein.<br />

- Kontaktbeamte der Polizei hinzuziehen: Das beiziehen von der Polizei ist vor allem dann sinnvoll,<br />

wenn man unsicher ist, ob die Taten strafrechtlich relevant sind.<br />

(vgl. Schattenfroh, 2013; 28)<br />

3.2 Vorgehen bei einer Anzeige<br />

Nachdem die oben genannten Folgehandlungen keine vollständige Wirkung gezeigt haben, besteht<br />

die Möglichkeit einer Anzeige. Diese sollte gut überlegt sein und unter Umständen auch mit<br />

einer Opferhilfsorganisation besprochen werden. Eine Anzeige kann auf jeder Polizeiwache aufgegeben<br />

oder bei der Staatsanwaltschaft eingereicht werden. Bei den meisten Strafbeständen handelt<br />

es sich um Antragsdelikte, die erst von der Polizei verfolgt werden, wenn ein Straffantrag gestellt<br />

wurde.<br />

Falls der Mobber zum Zeitpunkt der Anzeige noch unbekannt ist, besteht die Möglichkeit diesen<br />

durch die Polizei aus der Anonymität zu holen. Um dies zu ermöglichen und die Erfolgschance im<br />

Verfahren zu vergrössern, ist das bereits oben genannte Sammeln von Beweismaterial von grosser<br />

Bedeutung (vgl. SKPPSC).<br />

Mädchenarbeit Stadt <strong>Thun</strong> August 2013 Seite 10 von 30

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