12.01.2014 Aufrufe

Orientierungsmappe Cybermobbing - Thun

Orientierungsmappe Cybermobbing - Thun

Orientierungsmappe Cybermobbing - Thun

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

MOBBING<br />

Eine <strong>Orientierungsmappe</strong><br />

Mädchenarbeit <strong>Thun</strong><br />

Ein Angebot der Jugendarbeit der Stadt <strong>Thun</strong><br />

Aarequai 70, 3600 <strong>Thun</strong><br />

033 223 40 61<br />

maedchenarbeit@thun.ch<br />

www.thun.ch/maedchenarbeit


Inhaltsverzeichnis<br />

1. Entstehung von Cyber-Mobbing ........................................................... 3<br />

1.1 Was ist Cyber-Mobbing? ....................................................................................................... 3<br />

1.2 Unterschiede zwischen Mobbing und Cyber-Mobbing ........................................................... 4<br />

1.3 Formen von Cyber - Mobbing ................................................................................................ 5<br />

1.4 Täter / Opfer .......................................................................................................................... 6<br />

1.4.1 Täter ............................................................................................................................... 6<br />

1.4.2 Opfer .............................................................................................................................. 6<br />

1.4.3 Täter-Opfer ..................................................................................................................... 6<br />

1.4.4 Aussenstehende / Bystander .......................................................................................... 6<br />

2. Folgen von Cyber-Mobbing .................................................................. 7<br />

2.1 Für die Opfer ......................................................................................................................... 7<br />

2.2 Für die Täter ......................................................................................................................... 7<br />

2.3 Für die Gruppe / Klasse ........................................................................................................ 8<br />

3. Intervention ............................................................................................ 9<br />

3.1 Opfer von <strong>Cybermobbing</strong>? Was nun? ................................................................................... 9<br />

3.1.1 Was sollen Kinder und Jugendliche tun? ........................................................................ 9<br />

3.1.2 Was können Eltern resp. Bezugspersonen tun? ............................................................. 9<br />

3.1.3 Was können Lehrpersonen / Sozialarbeiter tun? .......................................................... 10<br />

3.2 Vorgehen bei einer Anzeige ................................................................................................ 10<br />

3.3 Gesetzesartikel ................................................................................................................... 11<br />

4. Soziale Netzwerke ............................................................................... 12<br />

4.1 Verschiedene Soziale Netzwerke ........................................................................................ 12<br />

4.2 Umgang mit Sozialen Netzwerken ....................................................................................... 13<br />

4.2.1 Nachteile von sozialen Netzwerken: ............................................................................. 13<br />

4.2.2 Vorteile von sozialen Netzwerken: ................................................................................ 13<br />

4.2.3 Fazit ............................................................................................................................. 14<br />

4.3 Datenschutz im Web 2.0 ..................................................................................................... 14<br />

5. Prävention ............................................................................................ 16<br />

5.1 für Eltern ............................................................................................................................. 16<br />

5.2 für Fachpersonen ................................................................................................................ 17<br />

6. Aufgaben der Mädchenarbeit <strong>Thun</strong> .................................................... 18<br />

6.1 Beratung und Begleitung ..................................................................................................... 18<br />

6.2 Offener Mädchentreff .......................................................................................................... 18<br />

7. Literaturangaben ................................................................................. 19<br />

8. Glossar ................................................................................................. 21<br />

Gesetzesartikel .......................................................................................... 22<br />

Buchempfehlungen ................................................................................... 25<br />

Fachstellen / Beratungsstellen ................................................................. 29<br />

Mädchenarbeit Stadt <strong>Thun</strong> August 2013 Seite 2 von 30


1. Entstehung von Cyber-Mobbing<br />

Über Mobbing oder auch genannt Bullying wird viel in den Medien geschrieben und berichtet.<br />

Schlagzeilen wie man sie in der Berner Zeitung findet: „SC Bern bestätigt Mobbing -<br />

Vorfälle im Juniorenteam“ – „Mobbing im Internet“ – „Urner Schulklasse von Mobbingvorwurf<br />

entlastet“ – „Teenager muss wegen Facebook-Mobbing ins Gefängnis“ – „In Frankreich<br />

wird Mobbing in den eigenen vier Wänden strafbar“ – „Internet-Mobbing gegen Berner<br />

Lehrer“. Solche und vieles mehr findet man in Zeitungen, Zeitschriften, Internet und im<br />

Fernseher. Um aber genau zu verstehen, was damit gemeint ist, braucht es eine Definition,<br />

Erklärungen und Ausführungen zu diesem Thema.<br />

1.1 Was ist Cyber-Mobbing?<br />

Cyber-Mobbing, auch Cyber-Bullying genannt, ist eine eher neuartige Erscheinung, die mit<br />

dem Zeitalter und dem Zugang von neuen Medien (World Wide Web, internetfähige Handys)<br />

begonnen hat und immer aktueller wird.<br />

In Büchern, Fachzeitschriften oder im Internet werden die verschiedensten Definitionen<br />

gebraucht. Hier haben wir ein Beispiel einer Begriffserklärung:<br />

„<strong>Cybermobbing</strong> sind alle Formen von Schikane, Verunglimpfung, Betrug, Verrat und Ausgrenzung<br />

mithilfe von Informations- und Kommunikationstechnologien, bei denen sich das<br />

Opfer hilflos oder ausgeliefert und (emotional) belastet fühlt oder bei denen es sich voraussichtlich<br />

so fühlen würde, falls es von diesen Vorfällen wüsste.“ (Pieschl / Porsch,<br />

2012: 18)<br />

Obwohl sie unterschiedlich sind, gibt es einige Elemente, die alle Definitionen gemeinsam<br />

haben:<br />

Schädigende Absichten<br />

Wichtig: Es gehören auch Schädigungen dazu, die zwar nicht bewusst mit einer schädigenden<br />

Absicht gemacht worden sind, aber trotzdem für die betroffene Person<br />

gravierend sein können. Beispielsweise ein lustiges Video vom Klassenausflug<br />

wo viele drauf sind, doch nur für eine Person schädigend ist (vgl. Pieschl<br />

/ Porsch, 2012: 15).<br />

<br />

<br />

Über einen länger Zeitraum wiederholend<br />

Wichtig: Ein einmaliges veröffentlichtes Video oder Bild kann möglicherweise zu mehreren<br />

Angriffen führen und Folgen für das Opfer haben (vgl. Pieschl / Porsch,<br />

2012: 15). Wie lange ein „längerer Zeitraum“ ist, wird bei <strong>Cybermobbing</strong> nirgends<br />

festgelegt.<br />

Mittels neuen Kommunikationstechnologien<br />

Wichtig: Die Liste von relevanten Technologien bei Cyber-Mobbing wird nie abschliessend<br />

sein, da fast täglich Neue dazu kommen. Doch um einen kleinen Überblick<br />

zu erhalten einige Bespiele: Das ganze Internet mit Chaträumen, soziale<br />

Netzwerke, Computerspiele, Foren, aber auch Handyanwendungen wie<br />

Whats App<br />

Pieschl und Porsch haben in ihrem Buch „Schluss mit <strong>Cybermobbing</strong>“ drei Grundlegende<br />

Unterscheidungen gemacht, die die Öffentlichkeit betrifft:<br />

Mädchenarbeit Stadt <strong>Thun</strong> August 2013 Seite 3 von 30


Öffentliche Medien: auf die Inhalte haben alle Personen mit Internet Zugriff. Z.B. Y-<br />

ouTube<br />

Halböffentliche Medien: auf die Inhalte haben nur registrierte Nutzer Zugriff. Z.B. Facebook<br />

Nicht-öffentliche / private Medien: auf die Inhalte hat niemand Zugriff, ausser der<br />

Kommunikationspartner. z.B. E-Mail<br />

(vgl. Pieschl / Porsch, 2012: 14f.)<br />

<br />

Kräfteungleichgewicht<br />

Wichtig: Bei <strong>Cybermobbing</strong> bezieht sich eine Überlegenheit mehr auf erhöhte Medienkompetenz.<br />

Eine Hassgruppe auf einer Internetplattform ist leicht zu erstellen,<br />

sich dagegen zu wehren, aber fast unmöglich. Bereits durch die Anonymität<br />

des Täters besteht ein Machtunterschied (vgl. Piesch / Porsch, 2012: 16).<br />

1.2 Unterschiede zwischen Mobbing und Cyber-Mobbing<br />

Definition Mobbing: Mobbing ist „wenn eine Person oder eine Gruppe wiederholt und über<br />

eine längere Zeitspanne die Würde eines anderen Menschen verletzt.“ (Mobbing Beratungsstelle)<br />

Mobbing sollte aber nicht mit einem Konflikt verwechselt werden. Konflikte können, falls<br />

nicht frühzeitig erkannt oder gelöst werden, sich zu Mobbing weiterentwickeln (vgl. Mobbing<br />

Beratungsstelle).<br />

Der wohl offensichtlichste Unterschied zwischen Mobbing und Cyber-Mobbing ist, dass bei<br />

Cyber-Mobbing die neuen Medien eine grosse Rolle spielen. Dies können Bilder auf dem<br />

Handy, Videos auf Youtube oder auch Beleidigungen und Beschimpfungen auf Facebook<br />

sein.<br />

Ein weiterer liegt darin, dass Mobbing meist eher direkt statt findet, während bei Cyber-<br />

Mobbing das Opfer meist gar nicht weiss, wer der oder die Täter sind, da diese im Internet<br />

anonym auftreten können. Dadurch wird es für die Opfer noch schwieriger im realen Leben<br />

die richtigen Freunde zu erkennen (vgl. Volksschulbildung.lu / Saferinternet).<br />

Nebst der Anonymität ist die Täterschaft auch weniger an die ethischen und moralischen<br />

Grundsätze gebunden, da sie das Opfer meist nicht sehen und dessen Reaktion auch<br />

nicht mitbekommen. Das empathische Verständnis fehlt für das physisch nicht anwesende<br />

Opfer. Deshalb werden entwürdigende Worte oder Sätze gesagt, die man persönlich<br />

nicht verwenden würde (vgl. Pro Juventute).<br />

Bei Cyber-Mobbing geht die Verbreitung von Inhalten viel schneller und ist kaum noch<br />

zu kontrollieren. Dadurch ist die Beobachterzahl sehr unübersichtlich. Auf Facebook zum<br />

Beispiel kann jeder die Bilder sehen, sofern die Sicherheitsstufe nicht auf privat geändert<br />

worden ist.<br />

Auch haben die Opfer meist keine Chance sich zurück zu ziehen, denn die Verbreitung ist<br />

rund um die Uhr möglich. Somit können sie auch zu Hause nicht mehr zur Ruhe kommen<br />

(vgl. Volksschulbildung.lu / Saferinternet).<br />

Mädchenarbeit Stadt <strong>Thun</strong> August 2013 Seite 4 von 30


1.3 Formen von Cyber - Mobbing<br />

Es gibt viele Formen von Cyber-Mobbing. Grob unterschieden wird zwischen direktem und indirektem<br />

Cyber-Mobbing.<br />

Direkte Formen: Angriffe direkt ans Opfer (SMS, Telefonanrufe, Nachrichten auf Sozialen Netzwerken).<br />

Indirekte Formen: Kein persönlicher Kontakt notwendig, (Ausgrenzung, falsche Identität erstellen,<br />

Verleumdung).<br />

Pieschl und Porsche unterscheiden in ihrem Buch „Schluss mit <strong>Cybermobbing</strong>“ fünf Formen. Dazu<br />

gehören Schikane, Verunglimpfung, Betrug, Verrat und Ausgrenzung.<br />

Schikane:<br />

Direkt beleidigen oder drohen.<br />

Beispiel: Sven postet diese Nachricht auf Facebook: „Sandro, du bist so fett, da wirkt ja ein Wal<br />

noch schlank neben dir!“<br />

Verunglimpfung:<br />

Ansehen / Ruf des Opfers werden durch die Handlungen geschadet.<br />

Beispiel: Sara schreibt eine E-Mail an Kollegen mit der Nachricht: „Anna knutscht mit jedem hinter<br />

dem Schulhaus.“ Dies entspricht jedoch nicht der Wahrheit.<br />

Betrug:<br />

Täter gibt sich als Opfer aus um dessen Ansehen / Ruf zu schaden.<br />

Beispiel: Mischa gibt sich in einem Chat als Karl aus und erzählt dessen Schwarm: „Ich schlafe<br />

jede Nacht noch mit meinen Kuscheltieren im Arm ein!“<br />

Verrat:<br />

Verrat von peinlichen Geheimnise des Opfers.<br />

Beispiel: Hans stellt ein Foto von Cyril auf Netlog, auf welchem Cyril einen Jungen küsst.<br />

Ausgrenzung:<br />

Das Opfer wird aus Aktivitäten im Internet ausgeschlossen.<br />

Beispiel: Muriels Klasse eröffnet auf Facebook eine Seite für ihre Klasse, doch sie wird nicht dazu<br />

eingeladen, so dass sie auch nicht beitreten kann (vgl. Pieschl / Porsch, 2012: 16f).<br />

Eine andere Kategorisierung stellt René Stephan in seinem Buch „Cyber-Bullying in sozialen<br />

Netzwerken“ vor. Diese wird nach dem digitalen Medium sortiert.<br />

Bullying via SMS<br />

Bullying via E-Mail<br />

Bullying am Telefon<br />

Bullying durch Verbreitung von Bildern und Videoclips<br />

Bullying in Chatrooms<br />

Bullying via Instant Messaginger<br />

Bullying auf Websites<br />

(vgl. Stephan, 2010: 18f.)<br />

Es ist jedoch die Schwierigkeit, dass sich die Medien immer mehr vermischen. Sprich man hat zum<br />

Beispiel die Möglichkeit via Handy ins Internet zu gehen.<br />

Bei beiden Kategorisierungen ist das Problem, dass mehrere Formen gleichzeitig verwendet werden<br />

um zu Mobben.<br />

Als Beispiel: Sara sendet eine Beleidigung an Kathrin via SMS. Gleichzeitig sendet Sara ein Foto<br />

von Kathrin, in ihrem Häschen Pyjama, via E-Mail an die Klasse. Als Folge von diesen Taten wird<br />

eine Gruppe auf Facebook eröffnet, aber niemand lädt Kathrin ein.<br />

Wie man sehen kann, ist der ganze Mobbingfall nicht einer Kategorie zuzuordnen. Die einzelnen<br />

Taten jedoch schon.<br />

Mädchenarbeit Stadt <strong>Thun</strong> August 2013 Seite 5 von 30


1.4 Täter / Opfer<br />

Wenn man über Mobbing spricht, dann kann man die beteiligten Personen in verschiedene<br />

Gruppen einteilen. Die zwei Offensichtlichsten sind der Täter und das Opfer. Doch es<br />

kann auch Täter-Opfer geben. Dazu kommt, dass es auch immer aussenstehende Personen<br />

geben muss, die nicht direkt betroffen sind.<br />

1.4.1 Täter<br />

Der Täter ist derjenige, der andere plagt, aber selber nicht geplagt wird.<br />

Zu den Tätern gehören auch die Mitläufer oder passiven Täter, die nicht von sich aus die<br />

Initiative ergreifen zu mobben, aber mithelfen. Dazu gehören auch Personen, welche direkt<br />

helfen oder solche, die Mobbingsituationen aufsuchen und mitlachen (vgl. Alsaker,<br />

2004: 31).<br />

1.4.2 Opfer<br />

Die Opfer werden geplagt, aber plagen niemanden. Aus diesem Grund werden sie auch<br />

die passiven Opfer genannt. Gleich wie beim Täter hat auch das Opfer Helfer. Diese versuchen<br />

Mobbingsituationen zu stoppen oder auch einfach das Opfer zu trösten. Wobei<br />

diese meistens nicht so erfolgreich sind (vgl. Alsaker, 2004: 31).<br />

Was vor allem bei den Opfern betont werden sollte ist, dass es jeden treffen kann, niemand<br />

ist vor Mobbing sicher (vgl. Erziehungsberatung <strong>Thun</strong>).<br />

1.4.3 Täter-Opfer<br />

Die Täter-Opfer werden geplagt, plagen aber auch andere Personen (vgl. Alsaker, 2004:<br />

31).<br />

1.4.4 Aussenstehende / Bystander<br />

Die meisten Menschen gehören zu der Gruppe Aussenstehende, da sie Mobbingsituationen<br />

meiden oder sogar ignorieren. Denn sie werden weder geplagt noch plagen sie jemanden,<br />

aber unternehmen gleichzeitig auch nichts, um zu helfen (vgl. Alsaker, 2004).<br />

„Da man weiss, dass die Opfer von Mobbing sich nicht recht wehren können, ist es sehr<br />

wichtig, dass die unbeteiligten Kinder lernen, dass sie Mitverantwortung tragen, wenn ein<br />

Kind wehrlos von anderen geplagt wird und ihm niemand hilft. Ebenfalls wichtig ist, dass<br />

die Kinder lernen, effizient und sichtbar zu intervenieren und erwachsene Personen mit<br />

einzubeziehen.“ (Alsaker, 2004: 93)<br />

Mädchenarbeit Stadt <strong>Thun</strong> August 2013 Seite 6 von 30


2. Folgen von Cyber-Mobbing<br />

Gleich wie beim traditionellen Mobbing gibt es auch bei Cyber-Mobbing Folgen. Dies nicht nur für<br />

das Opfer, sondern auch für den Täter oder eine ganze Gruppe. Diese meist negativen Konsequenzen<br />

können zum einen eher kurzfristig sein und nur den Moment der Attacke resp. kurz danach<br />

betreffen, zum anderen langfristig und Jahre nach dem Mobbing noch auftreten.<br />

2.1 Für die Opfer<br />

Für Kinder und Jugendliche ist es meist sehr schwer eine <strong>Cybermobbing</strong> - Attacke jemanden zu<br />

erzählen und versuchen über einen längeren Zeitraum alleine damit fertig zu werden. Dem Opfer<br />

ist die Täterschaft oft nicht bekannt und es weiss nicht, wem man vertrauen kann und wem nicht.<br />

Dies kann dazu führen, dass die Taten erst spät aufgedeckt werden.<br />

Erste Anzeichen: Verletzung, Trauer aber auch Wut<br />

Spätere Symptome können Konzentrationsschwierigkeiten, gesundheitliche Probleme,<br />

Angstzustände, Depressionen, Verhaltensprobleme, körperliche Beschwerden oder gar Suizidgedanken<br />

sein (vgl. Bericht des Bundesrates).<br />

Vor allem die psychosozialen Folgen beobachtet man bei Mobbingopfern häufig. Das Selbstwertgefühl<br />

/ Selbstbewusstsein von Gemobbten ist mit der Zeit so tief, dass es häufig zu sozialer Isolation<br />

führen kann. Denn sie halten selbst nicht viel von sich, was sie auch ausstrahlen. Auf die negativen<br />

Gefühle gegen sich selber folgen oft neue Mobbing–Angriffe, zu späteren Zeitpunkten mit<br />

neuen Tätern (vgl. Pieschl / Porsch, 2012: 31f.).<br />

Auch beim Cyber-Mobbing kann ein grosser finanzieller Schaden entstehen, sei es durch Behandlungskosten<br />

einer Therapie oder einem Schulwechsel (vgl. Bericht des Bundesrates).<br />

Durch den ausgesetzten Stress verschlechtern sich auch die schulischen Leistungen. Häufigeres<br />

Nachsitzen oder mehr Fehlzeiten sind keine Seltenheit, da die Konzentration sinkt.<br />

Es gibt noch zwei weitere Folgen, die es beim klassischen Mobbing nicht gibt. Zum Einen kommt<br />

es immer häufiger vor, dass ein möglicher zukünftiger Arbeitgeber den Bewerber googelt oder auf<br />

Fabebook sucht. Dabei kann dieser nicht unterscheiden, was wahr ist und was von anderen fälschlicherweise<br />

veröffentlicht worden ist. Dies kann Auswirkungen auf ein mögliches Arbeitsverhältnis<br />

haben.<br />

Zum Anderen kann ein Opfer einen ängstlichen Umgang mit neuen Medien entwickeln. Aber auch<br />

ein plötzliches Aufhören das Medium zu benutzen oder ein bedrückt sein nach der Benutzung (vgl.<br />

Pieschl / Porsch, 2012: 31f.).<br />

2.2 Für die Täter<br />

Die Motivation des Täters hängt mit dem Nutzen seines Verhaltens zusammen und durch das<br />

Machtgefühl fühlt er sich stark. Dies wird solange aufrecht erhalten bis die für ihn positiven Aspekte<br />

nachlassen.<br />

<strong>Cybermobbing</strong> kann auch negative Folgen haben, die sich die Täter in den seltenen Fällen bewusst<br />

sind und auch in der Gesellschaft nicht akzeptiert werden (vgl. Teuschel / Heuschen, 2013:<br />

226f.). Falls sich das Opfer beginnt zu wehren und zur Polizei geht, muss mit Schutzmassnahmen<br />

und Strafen gerechnet werden (vgl. Safersurfing). Diese sind abhängig vom genauen Tatbestand<br />

und Anklage, da es kein Strafbestand „<strong>Cybermobbing</strong>“ in der Schweiz gibt (mehr dazu im<br />

Kapitel 3).<br />

Bei den Tätern können langfristig ähnliche Symptome auftreten wie bei den Opfern:<br />

Depressive Symptome<br />

Mädchenarbeit Stadt <strong>Thun</strong> August 2013 Seite 7 von 30


Niedriges Selbstbewusstsein<br />

Suizidale Gedanken<br />

Häufiges Versagen in der Schule<br />

Delinquentes Verhalten<br />

Häufig werden sie selbst Opfer<br />

2.3 Für die Gruppe / Klasse<br />

Bisher fehlen empirische Untersuchungen über die Folgen von <strong>Cybermobbing</strong> auf eine Klasse<br />

resp. Gruppe. Es kann eine Atmosphäre der Angst entstehen. Angst darum, weil sich kein Schüler<br />

oder Schülerin mehr sicher sein kann vor einer Attacke. Die Personen sprechen in der Gemeinschaft<br />

weniger über persönliche Angelegenheiten, sondern nur noch über alltägliche Dinge, um<br />

möglichst der Gruppennorm zu entsprechen. Das Ziel ist es in der sozialen Hierarchie ihren Platz<br />

zu sichern oder zu verbessern, um dadurch evtl. einer Mobbing - Attacke aus dem Weg zu gehen.<br />

Besonders für Klassenlehrerpersonen kann es schwierig werden die Autorität zu behalten. Da sich<br />

eine informelle Autorität gebildet haben könnte. Diese könnte beispielsweise sagen, wer sich am<br />

Unterricht beteiligt, wird mit Mobbing sanktioniert. Was der Lehrperson das Unterrichten sehr erschwert<br />

(vgl. Pieschl / Porsch, 2012: 34f.).<br />

Mädchenarbeit Stadt <strong>Thun</strong> August 2013 Seite 8 von 30


3. Intervention<br />

Die gesetzliche Grundlage gegen den Tatbestand <strong>Cybermobbing</strong> in der Schweiz, aber auch in<br />

vielen anderen Ländern, fehlt bis heute noch vollkommen. Jedoch gibt es verschiedenste Straftatbestände,<br />

die man zur Anzeige bringen kann. Dazu gehört beispielsweise üble Nachrede (Art. 173<br />

StGB), Beschimpfung (Art. 177 StGB), Erpressung (Art. 156 StGB), Verleumdung (Art. 174 StGB).<br />

Zum jetzigen Zeitpunkt ist kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf erforderlich, um explizit ein<br />

Gesetz gegen <strong>Cybermobbing</strong> zu erschaffen. Da die Taten strafrechtlich wirkungsvoll verfolgt werden<br />

können und die Strafen angemessen anzuwenden sind (vgl. Bericht des Bundesrates).<br />

3.1 Opfer von <strong>Cybermobbing</strong>? Was nun?<br />

Werden Kinder oder Jugendliche über neue Kommunikationsmittel gemobbt, sollten sie mit den<br />

Eltern, einer Vertrauensperson (Lehrer, Sozialarbeiter, …) oder einer Opferhilfeorganisation (Pro<br />

Juventute, …) darüber sprechen. Wichtig ist vor allem, dass man nicht auf die Anschuldigungen,<br />

Attacken und Beleidigungen reagiert, denn dies würde den Täter nur noch mehr ermutigen weiter<br />

zu machen. Man sollte jedoch von allem einen PrintScreen (Bildschirmfoto)<br />

machen, um Beweismaterial zu sammeln. Danach können die Beiträge,<br />

Fotos und Videos gelöscht werden, sofern dies möglich ist. Falls die Mobbingattacken<br />

in einem Sozialen Netzwerk statt finden, gibt es zwei Möglichkeiten.<br />

Zum einen kann man die mobbende Person blockieren, damit diese keinen Zugriff mehr<br />

auf die eigene Seite haben. Zum anderen besteht die Möglichkeit, den Täter beim Betreiber der<br />

Communities zu melden, dass dessen Konto gelöscht wird oder zumindest den beleidigenden Inhalt<br />

(vgl. SKPPSC).<br />

3.1.1 Was sollen Kinder und Jugendliche tun?<br />

Opfer von <strong>Cybermobbing</strong> zu werden kann, wie bereits oben aufgeführt, schlimme Folgen haben.<br />

Deshalb ist es wichtig schnell und korrekt auf solche Attacken zu reagieren. Als Erstes sollte man<br />

nicht auf die Angriffe eingehen, sofern die Mobber unbekannt sind. Wenn man Attacken einfach<br />

ignoriert, verliert der Täter oft schnell das Interesse. Trifft dies jedoch nicht ein, sollten weiter Massnahmen<br />

getroffen werden. In den meisten Sozialen Netzwerken besteht die Möglichkeit eine Person<br />

beim Betreiber zu melden, den Mobber zu ignorieren oder zu blockieren.<br />

Das Sammeln von allen Informationen über die Angriffe ist besonders wichtig, falls es zu Beweiszwecken<br />

benötigt wird.<br />

Sehr wichtig ist vor allem, dass Kinder und Jugendliche sich einer erwachsenen Vertrauensperson<br />

anvertrauen. Zusammen mit dieser können weitere Schritte eingeleitet werden (vgl. SKPPSC).<br />

3.1.2 Was können Eltern resp. Bezugspersonen tun?<br />

Für Kinder oder Jugendliche, welche Opfer von <strong>Cybermobbing</strong> geworden sind, ist es besonders<br />

wichtig, dass sie von erwachsenen Person ernst genommen werden. Sie sollen ermutigt werden<br />

darüber zu berichten. Für Eltern oder Bezugspersonen kann es schwer werden die Gefühle, wie<br />

Scham, Wut oder Ärger, des Kindes zu akzeptieren (vgl. Erziehungsberatung <strong>Thun</strong>).<br />

Trotz Verständnis und Zusprüchen sollte man zuerst genau hinschauen, was genau vorgefallen ist.<br />

Handelt es sich bei dem Konflikt um einen Streit zwischen Freundinnen resp. Freunden, der über<br />

die neuen Medien ausgetragen wird? Handelt der Täter aus der Anonymität heraus? Wird das Kind<br />

oder der Jugendliche wiederholt attackiert? Viele Fragen, die zuerst einmal geklärt werden müssen.<br />

Wenn der Täter oder die Täter bekannt ist / sind, sollte das Gespräch mit ihnen, deren Eltern und<br />

eventuell mit den Lehrpersonen geführt werden. Dabei sollten unter den Erwachsenen Massnahmen<br />

getroffen werden, welche die Kinder und Jugendliche mit einbeziehen.<br />

Sollte mit den beteiligten Personen keine Möglichkeit bestehen, den Konflikt zu lösen, so kann<br />

man sich an eine Opferhilfeorganisation wenden (siehe Anhang). Diese beraten und unterstützen<br />

einen professionell und gerne. Auch erhält man dort Auskunft bezüglich der rechtlichen Sicht und<br />

Mädchenarbeit Stadt <strong>Thun</strong> August 2013 Seite 9 von 30


in welchen Fällen es sich lohnen kann, eine Anzeige zu erstatten (mehr dazu im Kapitel 3.2). Dabei<br />

ist zu beachten, dass man all die angreifenden Fotos, Texte und Videos mit einem PrintScreen<br />

als Beweismaterial festhalten sollte. Auch an die Polizei selbst kann man sich wenden. Die kann<br />

einen sogenannten „runden Tisch“ organisieren, um die Rechtslage zu erklären und Schule / Eltern<br />

zu beraten ohne dass eine Anzeige erfolgt.<br />

Zusammen mit dem Opfern ist es von Vorteil die Emailadresse oder sogar die Handynummer zu<br />

wechseln und den Nicknamen zu ändern. Dadurch besteht die Möglichkeit, dass es nicht mehr<br />

länger zu <strong>Cybermobbing</strong> - Attacken kommt. Wie bereits oben erwähnt, besteht bei den meisten<br />

Communities oder Chats die Chance den Täter beim Betreiber zu melden, wodurch er entweder<br />

gemahnt, blockiert oder gelöscht wird.<br />

Ausserdem können sie den Betreiber auffordern, die beleidigenden Inhalte oder die peinlichen<br />

Fotos oder Filme zu löschen (vgl. SKPPSC).<br />

3.1.3 Was können Lehrpersonen / Sozialarbeiter tun?<br />

Lehrpersonen, Sozialarbeiter, Tagesschulmitarbeiter usw. können sich in erster Linie gleich Verhalten<br />

wie Eltern oder sonstige Bezugspersonen (siehe Kap. 3.1.2).<br />

Nebst diesen Punkten ist für eine Lehrperson vor allem wichtig die Anhaltspunkte zur Früherkennung<br />

zu wissen:<br />

- Verschlechterung des Klassenklimas:<br />

Sobald alltägliche Reibereien und Unfreundlichkeiten zum gewohnten Umgangston werden,<br />

besteht die Möglichkeit dass Mobbing entstehen kann.<br />

- Zerbrochene Freundschaften:<br />

Besonders Mädchen neigen nach Streitereien dazu, die ehemals beste Freundin zu mobben.<br />

- Wiederholte Reibereien auf dem Schulhof:<br />

Man sollte darauf achten, ob bei Schulhofreibereien wiederholt eine einzelne Person betroffen<br />

ist. Dies kann vor und nach der Schule, aber auch während der Pause geschehen.<br />

(vgl. Schattenfroh, 2013; 18)<br />

Ist jedoch bereits ein Cyber-Mobbing-Fall an einer Schule aufgetreten, ist es wichtig schnell zu<br />

reagieren. Mögliche Schritte:<br />

- folgende Fragen abklären: Was ist genau vorgefallen? Welche Personen sind beteiligt? Wie<br />

schwer ist das Vergehen?<br />

- mit Betroffenen reden: sofern Opfer und Täter bekannt sind, diese befragen und zusammen<br />

eine Lösung finden. Evtl. sogar mit einer Wiedergutmachung.<br />

- Eltern einbinden: Die Eltern haben oftmals keine Vorstellung vom Ausmass und der Tragweite<br />

von Cyber-Mobbing. Deshalb wäre es gut einen Elternabend zu veranstalten.<br />

- Umgang mit neuen Medien regeln: Von Seite der Schule sollte klar sein, was erlaubt ist und<br />

was nicht. Auch die Sanktionen sollten bekannt sein.<br />

- Kontaktbeamte der Polizei hinzuziehen: Das beiziehen von der Polizei ist vor allem dann sinnvoll,<br />

wenn man unsicher ist, ob die Taten strafrechtlich relevant sind.<br />

(vgl. Schattenfroh, 2013; 28)<br />

3.2 Vorgehen bei einer Anzeige<br />

Nachdem die oben genannten Folgehandlungen keine vollständige Wirkung gezeigt haben, besteht<br />

die Möglichkeit einer Anzeige. Diese sollte gut überlegt sein und unter Umständen auch mit<br />

einer Opferhilfsorganisation besprochen werden. Eine Anzeige kann auf jeder Polizeiwache aufgegeben<br />

oder bei der Staatsanwaltschaft eingereicht werden. Bei den meisten Strafbeständen handelt<br />

es sich um Antragsdelikte, die erst von der Polizei verfolgt werden, wenn ein Straffantrag gestellt<br />

wurde.<br />

Falls der Mobber zum Zeitpunkt der Anzeige noch unbekannt ist, besteht die Möglichkeit diesen<br />

durch die Polizei aus der Anonymität zu holen. Um dies zu ermöglichen und die Erfolgschance im<br />

Verfahren zu vergrössern, ist das bereits oben genannte Sammeln von Beweismaterial von grosser<br />

Bedeutung (vgl. SKPPSC).<br />

Mädchenarbeit Stadt <strong>Thun</strong> August 2013 Seite 10 von 30


3.3 Gesetzesartikel<br />

Wie bereits erwähnt gibt es den Tatbestand Cyber-Mobbing in der schweizerischen Gesetzgebung<br />

nicht. Jedoch besteht die Möglichkeit sich auf einzelne Gesetze zu stützen, diese wären beispielsweise:<br />

Aus dem Strafgesetzbuch<br />

Unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem (StGB Art. 143 bis 112 )<br />

Datenbeschädigung (StGB Art. 144 bis )<br />

Betrügerischer Missbrauch von Datenverarbeitungsanlage (StGB Art. 147)<br />

Erpressung (StGB Art. 156)<br />

Ehrverletzung. Üble Nachrede (StGB Art. 173 127 )<br />

Verleumdung (StGB Art. 174)<br />

Beschimpfung (StGB Art. 177)<br />

Unbefugtes Beschaffen von Personendaten (StGB Art. 179 novies 144 )<br />

Drohung (StGB Art. 180)<br />

Nötigung (StGB Art. 181)<br />

Aus dem Bundesgesetz über den Datenschutz<br />

Grundsätze (DSG Art. 4)<br />

Persönlichkeitsverletzung (DSG Art. 12)<br />

(vgl. StGB / DSG)<br />

Dies ist bereits eine kleine Auflistung, die nicht abschliessend ist. Im Anhang finden Sie die vollständigen<br />

Gesetzesartikel.<br />

Mädchenarbeit Stadt <strong>Thun</strong> August 2013 Seite 11 von 30


4. Soziale Netzwerke<br />

Soziale Netzwerke bieten die Möglichkeit sich mit anderen Nutzern auszutauschen (vgl. Koehler<br />

2012: 16). Eine wichtige Eigenschaft von sozialen Netzwerken ist die rasende Verbreitung von<br />

Informationen, Neuigkeiten und Gruppenbildungen (vgl. Perok 2012: 44). Es gibt viele verschiedene<br />

Netzwerke mit unterschiedlichen Plattformen und Zielen (Facebook aber sicher: 6). Diese<br />

Netzwerke können per Computer, Laptop, Handy und auch per I Pad und I Pod genutzt werden.<br />

4.1 Verschiedene Soziale Netzwerke<br />

Nachfolgend werden die wichtigsten sozialen Netzwerke mit ihren Funktionen erläutert.<br />

Twitter<br />

Kurznachrichten mit maximal 140 Zeichen können geschrieben und versendet werden. Bei Twitter<br />

gibt es keine Freundschaften, die Nachrichten können von allen Personen eingesehen werden und<br />

es besteht keine Möglichkeit Informationen nur an bestimmte Personen zu versenden. Es muss ein<br />

rechtlich verbindlicher Vertrag mit Twitter abgeschlossen werden, um diesen Dienst nutzen zu<br />

können (Twitterseite: http://twitter.com/tos) (vgl. Koehler 2012: 38). Bei Twitter existiert kein Mindestalter.<br />

Facebook<br />

Facebook selber stellt keine Inhalte ins Internet, sie bietet nur eine Plattform, sozusagen ein<br />

Grundgerüst, damit dies den User ermöglicht wird. Texte, Fotos, Filme etc. werden von den Mitgliedern<br />

veröffentlicht (Pfeiffer, Muss-Merholz 2012: 18).<br />

Es benötigt eine Anmeldung und danach können Freunde gesucht und gefunden werden. Je nach<br />

Einstellung kann der Informationsaustausch unterschiedlich aussehen und die Personen können in<br />

verschiedene Gruppen eingeteilt werden. Diese Gruppeneinteilung dient dazu, die gemachten Beiträge<br />

nur speziellen Leuten zugänglich zu machen. Das Mindestalter bei Facebook ist derzeit auf<br />

13. Jahre gelegt (vgl. Koehler 2012:40).<br />

Die Profile können oft von vielen oder sogar allen Mitgliedern eingesehen werden. Deshalb ist es<br />

wichtig die Sicherheitseinstellungen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Durch die<br />

Sicherheitseinstellungen wird es möglich, gewisse Informationen oder Fotos für andere User zu<br />

sperren. Eins sollte jedoch trotzdem beachtet werden, einmal im Netz immer im Netz (vgl. ebd:<br />

40). Einzig die gewerblichen Profile können von allen via google angesehen werden.<br />

Die Informationsfreiheit wird bei Facebook höher gestellt als die Persönlichkeitsrechte der einzelnen<br />

User. Das Recht am eigenen Bild und Text hat jeder, doch mit der Anmeldung bei Facebook<br />

tritt man die Rechte an Facebook ab und so können sie frei über die Bilder und Texte verfügen, sie<br />

verkaufen oder damit werben, ohne den User zu informieren (vgl. Kubitz 2011:11).<br />

Blog<br />

Beiträge werden in Form eines Tagebuches veröffentlich und die aktuellsten befinden sich immer<br />

zuoberst. Ein Blog dient der Medienmitteilung und die Häufigkeit der Veröffentlichung kann stark<br />

variieren. Ein Blog kann ganz unterschiedlich sein. Es gibt private und öffentliche Blogs über Ferien,<br />

Foto’s, gleiche Interessen, Probleme und Erkenntnisse. Sie können per Computer geschrieben<br />

werden oder sogar mit dem Natel (vgl. Koehler 2012:35).<br />

Wikipedia (Wiki)<br />

Es ist eine Art Onlinelexikon, bei dem jeder Nutzer einen Beitrag verfassen, erweitern, ändern oder<br />

löschen kann. Es existieren somit mehrer Autoren und diese können sich per Diskussionsseite<br />

austauschen (vgl. ebd:34).<br />

Mädchenarbeit Stadt <strong>Thun</strong> August 2013 Seite 12 von 30


VZ-Netzwerke (meinVZ, StudiVZ, SchuelerVZ)<br />

Eine Anmeldung ist erforderlich und inhaltlich ist es ähnlich wie bei Facebook, jedoch mit kleineren<br />

Nutzerzahlen (vgl. ebd: 40).<br />

Google+<br />

Wie bei Facebook können auch hier die Kontakte in Kreise eingeteilt werden und so ist die Trennung<br />

von beruflichen zu privaten Kontakten möglich. Google+ führt alle Daten von den verschiedenen<br />

Google-Diensten (E-Mail etc.) zusammen, dies kann Auswirkungen auf die Privatsphäre<br />

haben. Eine Anmeldung ist erforderlich und die Möglichkeiten sind ansonsten ähnlich wie bei Facebook<br />

(vgl. ebd: 46). Das Mindestalter bei Google+ ist derzeit auf 13. Jahre festgelegt.<br />

XING<br />

Es benötigt eine Anmeldung und ist ähnlich wie Facebook mit dem Unterschied, dass hier berufliche<br />

Kontakte vernetzt werden. Es soll der Geschäftswelt dienen, um Unternehmen vorzustellen,<br />

kompetente Mitglieder zu erreichen, Jobs zu finden, Fachwissen auszutauschen etc.<br />

(https://www.xing.com/de) (vgl. ebd: 44).<br />

Whats App<br />

Whats App kann nur von Smartphones mit Internetzugang genutzt werden und es muss ein App<br />

heruntergeladen werden. Danach besteht die Möglichkeit den Natelkontakten Kurzmitteilungen,<br />

Fotos, Filme und Lieder zu schicken. Die Daten werden aber nur übertragen, wenn eine Internetverbindung<br />

besteht und der Empfänger erhält die Mitteilung erst, wenn auch er Internetempfang<br />

hat. Dies ist oftmals eine günstigere Alternative zu den herkömmlichen SMS, da es lediglich Internetvolumen<br />

benötigt.<br />

4.2 Umgang mit Sozialen Netzwerken<br />

Wichtig ist, dass die Vorteile gegenüber den Nachteilen der einzelnen sozialen Netzwerke abgewogen<br />

werden und anhand der persönlichen Kriterien entschieden wird, was die bessere Variante<br />

darstellt. Als Eltern gilt es gemeinsam einen Standpunkt zu vertreten und diesen auch begründen<br />

zu können. Dies setzt zwingend eine Auseinandersetzung mit der Thematik voraus. Nachfolgend<br />

werden die wichtigsten Vor- und Nachteile der sozialen Netzwerke aufgelistet.<br />

4.2.1 Nachteile von sozialen Netzwerken:<br />

Die Anonymität geht verloren und wird nicht mehr gewahrt, persönliche Angaben können von<br />

Dritten eingesehen und missbraucht werden. Die Daten der einzelnen Internetnutzer können<br />

durch die sozialen Netzwerke eingesehen werden.<br />

Die sozialen Netzwerke können dazu beitragen, dass die Chancen für einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz<br />

schlechter stehen. Ein Arbeitgeber kann sich im Internet über seine Bewerbenden<br />

informieren und erhält Informationen von ihnen, die er anhand der blossen Bewerbung nie herausgefunden<br />

hätte. Freizeitaktivitäten, private Einzelheiten, Fehler und Schwächen können<br />

herausgefunden werden, genau so kann die Zeit, die die Person im Internet verbringt festgestellt<br />

werden und vieles mehr (vgl. Ziegler 2012:151f.).<br />

Die Onlineanbieter lassen sich durch die Registrierung die Rechte der veröffentlichten Bilder,<br />

Texte etc. von den Teilnehmern übergeben, um sie dann persönlich weiter zu verwenden (vgl.<br />

Koehler 2012:31).<br />

4.2.2 Vorteile von sozialen Netzwerken:<br />

Die Vernetzung mit den Freunden und Freundinnen wird ermöglicht. Heute braucht es zwingend<br />

eine Anmeldung um die Beiträge der anderen zu sehen und auch selber Beiträge zu verfassen.<br />

Dies ermöglicht ihnen die Informationen jederzeit abzurufen und nicht auf wichtige Informationen<br />

verzichten zu müssen. Sie sind jederzeit up to date.<br />

Die Medienkompetenz wird gefördert und ein bewusster Umgang wird gelernt.<br />

Im Job kann es vorkommen, dass die Werbung oder Vernetzung über ein soziales Netzwerk<br />

läuft und so ist es wichtig, dieses Medium zu beherrschen oder zu kennen.<br />

Mädchenarbeit Stadt <strong>Thun</strong> August 2013 Seite 13 von 30


Mit der Anmeldung besteht die Möglichkeit vieles zu sehen und auch aktiv einzugreifen, wenn<br />

einem etwas verdächtigt vorkommt oder falsche Informationen weitergeben werden. Sei es über<br />

eigenen Daten oder auch Daten von Freundinnen oder Freunden. Falsche Profile oder falsche<br />

Informationen können gemeldet werden und es besteht eine Möglichkeit zu reagieren.<br />

4.2.3 Fazit<br />

Die Begleitung der Kinder im Umgang mit den sozialen Medien ist besser als ihnen Verbote zu<br />

erteilen. So können Sie gemeinsam mit ihrem Kind Erfahrungen in der digitalen Welt sammeln und<br />

mit ihm gemeinsam die Einstellungen vornehmen und begründen, wieso dies so gehandhabt werden<br />

sollte. Wichtig ist das die Betreuungspersonen selber über die Einstellungen und Funktionen<br />

der sozialen Medien Bescheid wissen und die Fähigkeiten besitzen, den Jugendlichen eine kompetente<br />

Begleitung zu ermöglichen (vgl. Pfeiffer, Muuss-Merholz 2012:11). Die Vorbildfunktion gilt<br />

auch in diesem Bereich und es ist wichtig, dass die Eltern ihre Mediengewohnheiten überprüfen<br />

und gegebenenfalls anpassen. Sie übernehmen für ihr Kind eine wichtige Vorbildfunktion.<br />

Die Kinder können die Medienkompetenz lernen, damit sie verantwortungsbewusst damit umgehen,<br />

denn in ihrer Zukunft kommen sie nicht um ihren Gebrauch. Jedes Natel und Smartphone<br />

kann auf das Internet zugreifen und so werden auch die sozialen Netzwerke leicht und jederzeit<br />

zugänglich.<br />

Momentan sind grösstenteils Jugendliche im Netz aktiv und nutzen die Sozialen Medien. Es sollte<br />

dringend erreicht werden, dass mehr erwachsene Personen aktiv werden und sich im Netz auch<br />

mit Jugendlichen auseinandersetzten.<br />

4.3 Datenschutz im Web 2.0<br />

Web bedeutet „World Wide Web“ und ist besser bekannt unter dem Begriff Internet. In den letzten<br />

Jahren hat sich das Internet stark weiter entwickelt und diese Entwicklungsschritte werden mit dem<br />

2.0 angegeben. Das Zeitalter des sozialen Internet ist gestartet und als Anwender gelten heute alle<br />

Menschen. Es soll der Sozialisation und Vernetzung dienen (vgl. Duschinski 2007: 9). Früher wurden<br />

die Daten von natürlichen Personen von sogenannten Datenverarbeiter verarbeit, die einige<br />

gesetzlichen Verpflichtungen beachten mussten. Ein Ziel war es das Risiko für die Privatsphäre<br />

der Nutzer zu minimieren.<br />

Heute wird mit dem Web 2.0 jeder Nutzer zum Datenverarbeiter. Das Datenschutzrecht gilt nicht<br />

bei Privatpersonen und für ihre eigene Datenverarbeitung und dies macht eine Kontrolle unmöglich.<br />

Die Privatsphäre wird von vielen Personen missachtet. Daten werden ins Netz gestellt, ohne<br />

Wissen oder Einwilligung der betroffenen Person.<br />

Es gilt immer aufzupassen, welche Daten ins Internet gestellt werden und somit für andere<br />

zugänglich sind! Wichtig ist, dass dies nicht nur mit den eigenen Daten geschieht sondern auch<br />

mit den Daten von anderen Personen. Den Datenmissbrauch ist strafbar! Das Internet lebt jedoch<br />

vom Mitmachen der Benutzer. Es ist unmöglich keine persönlichen Daten preiszugeben und oft<br />

werden sie verlangt, damit man überhaupt die Dienstleistungen nutzen kann (vgl. de Meer, Herkenhöner<br />

2011: 23,24, 34-39).<br />

Durch die Benutzung des Internets können Informationen und persönliche Daten mit Hilfe von<br />

Cookie’s herausgefunden werden. Cookie’s können auf dem Rechner (PC, Laptop, Natel) des Besuchers<br />

von Internetseiten abgelegt werden und ermöglicht ein Ausspionieren. Die Webseitenbetreiber<br />

installieren Cookie’s auf den Computer sobald ihre Internetseite abgerufen wird. Dies ermöglicht<br />

dem Webseitenbetreiber den Nutzer beim nächsten Zugriff auf seine Internetseite zu<br />

identifizieren (vgl. Adamek 2001: 329).<br />

Es dürfte also nie ein soziales Netzwerk oder Google angeklickt werden und dies ist unmöglich.<br />

Die Webseiten haben oftmals eine Querverlinkung zu Facebook, Google etc. und dies ist im Vornherein<br />

für den Nutzer nicht sichtbar (vgl. Ziegler 2012: 152.155).<br />

Durch eine Installation von speziellen Browser-Erweiterungen namens Plugins können spionierende<br />

Betreiber der sozialen Netzwerke abgewehrt werden. Das Verbot der Cookies würde Daten-<br />

Mädchenarbeit Stadt <strong>Thun</strong> August 2013 Seite 14 von 30


schnüffler aufhalten, doch ohne Cookies fallen viele Dienstleistungen weg und das Internet würde<br />

seinen Reiz verlieren. E-Banking (Zahlungen per Computer auslösen), das Anschauen von Fotos<br />

und zahlreiche andere Dienste wären nicht mehr möglich (vgl. Ziegler 2012:154). Die Cookies<br />

können im Browserverlauf unter den Sicherheitseinstellungen gelöscht werden. Dies sollte zur<br />

eigenen Sicherheit regelmässig getätigt werden.<br />

Mädchenarbeit Stadt <strong>Thun</strong> August 2013 Seite 15 von 30


5. Prävention<br />

„Das Muster von Mobbing rechtzeitig zu erkennen, ist der erste Grundstein der präventiven Arbeit.“<br />

(Alsaker, 2004; 37)<br />

Besonders wichtig bei der Prävention ist die Aufklärung. Eltern wie auch Fachpersonen sollten ein<br />

gewisses Wissen mitbringen, um Aufklärung leisten zu können.<br />

5.1 für Eltern<br />

Das Thema Mobbing oder Cyber-Mobbing in einer Familie zu diskutieren ist nicht immer ganz einfach,<br />

doch es ist wichtig, dass Kinder und Jugendliche davon wissen. Dies kann schon mit alltäglichen<br />

menschlichen Umgangsregeln von klein auf vermittelt und auch auf Handy- und Internetnutzung<br />

übertragen werden.<br />

Vor allem zur Vorbeugung von Cyber-Mobbing können Regelungen oder auch nur schon das Gespräch<br />

über die Bildschirmnutzung viel helfen. Dabei ist wichtig, dass die Medien-Regeln auch von<br />

den Kindern und Jugendlichen verstanden und eingehalten werden (vgl. Schattenfroh, 2013; 9).<br />

Aufklärung und den Umgang mit neuen Medien bewusst zu machen, ist wichtig bei Kindern und<br />

Jugendlichen. Dafür haben wir eine kurze Zusammenfassung des Wissenswertesten gemacht.<br />

Wie verhalte ich mich im Internet im Umgang mit meinen persönlichen Daten? Nachfolgend einige<br />

Tipps.<br />

Persönliche Angaben<br />

Persönliches sollte nur wenig angegeben werden, also nur diejenigen Angaben eingeben, die auch<br />

zwingend notwendig sind. Es empfiehlt sich vor der Registrierung eine neue E-Mail-Adresse einzurichten,<br />

die nur für solche Zwecke gebraucht wird. Dies hilft dabei, Rückverfolgungen unmöglich zu<br />

machen.<br />

Passwort<br />

Ein Passwort sollte mindestens 8 Zeichen enthalten und sich aus Zahlen, Buchstaben und Sonderzeichen<br />

(.?“ Etc.) zusammensetzen. Geburtsdatum, Name, Jahrgang und andere leicht erratbare<br />

Wörter sollten nicht verwendet werden. Das Passwort sollte geheim gehalten werden und auch<br />

nicht der besten Freundin verraten werden. Es ist wichtig nicht überall das gleiche Passwort zu<br />

verwenden, sondern extra ein Passwort für Facebook zu erstellen.<br />

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)<br />

Diese müssen bei der Anmeldung bestätigt werden und sollten vorher IMMER gelesen werden.<br />

Durch die Annahme der allgemeinen Geschäftsbedingungen besteht ein Vertrag und es könnten<br />

sich auch Kosten dahinter verstecken, die dadurch angenommen wurden.<br />

Freunde<br />

Nur Personen als Freunde annehmen, die sie auch wirklich kennen. Hinter dem Foto von der 12-<br />

jährigen Sofie kann auch ganz jemand anderes stecken, wie beispielsweise der 30-jährige Hans.<br />

Jedes Profil kann gefälscht sein und die wahre Identität ganz anders aussehen als auf Facebook<br />

gepostet und angegeben wird.<br />

Kommentare<br />

Die gemachten Meinungsäußerungen (Kommentare etc.) im Netz sollten gut überlegt sein und<br />

Sinn machen. Diese Beiträge können je nach Einstellung von vielen Personen eingesehen werden,<br />

unter Umständen auch vom zukünftigen Chef oder der zukünftigen Chefin sowie Nachbarn etc.<br />

Es ist möglich eine Nachricht direkt an eine Person oder mehrere Personen zu schicken, die nicht<br />

auf der Pinnwand veröffentlich werden, sondern nur sie sehen können. Für private Mitteilungen ist<br />

dieser Weg besser als ein Pinnwandeintrag zu erstellen.<br />

Mädchenarbeit Stadt <strong>Thun</strong> August 2013 Seite 16 von 30


Fotos<br />

Keine eigenen peinlichen Fotos oder sogar Fotos von anderen Menschen ins Internet stellen. Bei<br />

der Fotoauswahl muss berücksichtigt werden, dass die Fotos auch durch späteres Löschen nie<br />

mehr ganz verschwinden, falls sie schon kopiert oder weiterverwendet wurden. Fotos von anderen<br />

Personen ins Netz zu stellen, kann böse Folgen habe.<br />

Sicherheitseinstellungen<br />

Die Sicherheitseinstellungen sollten genau gelesen werden, um sie nach den eigenen Bedürfnissen<br />

einzustellen. Bei jedem Hochladen eines Kommentars oder Fotos macht es Sinn, einzustellen,<br />

wer diesen Beitrag auch wirklich sehen kann.<br />

Bei Unsicherheiten der Einstellungen empfiehlt es sich ein E-Mail oder eine persönliche Nachricht<br />

zu erstellen, um sicher zu gehen, dass dies nicht alle sehen können.<br />

Überprüfung<br />

Die sozialen Netzwerke werden ständig optimiert, neue Funktionen werden ermöglicht und auch<br />

die Datenschutzbestimmungen angepasst (vgl. Ziegler 2012: 2). Deshalb ist es wichtig, die eigenen<br />

Einstellungen immer wieder zu überprüfen, denn durch ein neues Update können die vorgenommenen<br />

Einstellungen wieder zurückgesetzt werden.<br />

Die Kontrolle des Kindes durch die Eltern ist meistens nur schwer möglich. Die Eltern müssen ein<br />

Facebook Account haben und die Kinder müssen sie als Freund bestätigen. Erst dann können sie<br />

das Verhalten des Kindes auf Facebook verfolgen. Die Kinder haben jedoch die Möglichkeit die<br />

Eltern in gewisse Listen einzutragen und so erhalten sie trotz einer Freundschaft nur beschränkt<br />

Zugriff auf die Daten der Kinder. Für eine saubere Überprüfung müssten sich die Kinder in Anwesenheit<br />

ihrer Eltern in den eigenen Account einloggen. Dies ist sicher nicht die beste Vertrauensgrundlage<br />

zwischen Eltern und Kindern. Eine andere Alternative wäre, sich selber so gut bei Facebook<br />

auszukennen, damit Ratschläge gegeben und Kontrollen ausgeführt werden können (vgl.<br />

Kubitz 2011:11).<br />

5.2 für Fachpersonen<br />

Für Fachpersonen, wie beispielsweise Lehrer, Sozialarbeiter oder Schulleitungen, ist die Aufklärung<br />

genau so wichtig, wie für Eltern.<br />

Für präventive Unterrichteinheiten empfehlen wir das Buch „Schluss mit <strong>Cybermobbing</strong>!“ von Pieschl<br />

und Porsch, sowie „webcoach. Cyber-Mobbing“ von Schattenfroh.<br />

Mädchenarbeit Stadt <strong>Thun</strong> August 2013 Seite 17 von 30


6. Aufgaben der Mädchenarbeit <strong>Thun</strong><br />

6.1 Beratung und Begleitung<br />

Wir begleiten und unterstützen Mädchen und junge Frauen in schwierigen Lebensphasen, wie z.B.<br />

bei der Lehrstellensuche, bei Unsicherheiten und Fragen zu Liebe und Sexualität, Schwierigkeiten<br />

mit den Eltern, in der Schule usw. Wir sind keine spezialisierte Beratungsstelle bei Mobbing. Für<br />

betroffene Mädchen können wir aber Vertrauenspersonen sein, und wir begleiten sie gegebenenfalls<br />

zu den entsprechenden Stellen.<br />

6.2 Offener Mädchentreff<br />

Am Aarequai, auf dem Robinsonspielplatz und im Jugend- und Quartiertreff Lerchenfeld bieten wir<br />

Räumlichkeiten ausschliesslich für Mädchen an. Zu den Öffnungszeiten können Mädchen zwischen<br />

10 und 18 Jahren diese Räume für sich nutzen und ihre Bedürfnisse umsetzen. Die Mädchenarbeit<br />

organisiert zusätzlich Freizeit- und Bildungsangebote. Mädchen, die unter Mobbing<br />

leiden, können hier einen geschützten Raum, Erholung, Entspannung und Freundinnen finden.<br />

Mädchenarbeit Stadt <strong>Thun</strong> August 2013 Seite 18 von 30


7. Literaturangaben<br />

Quellenverzeichnis<br />

Adamek, S., 2011. Die Facebook-Falle. Wie das soziale Netzwerk unser Leben verkauft.<br />

Wilhelm Heyne Verlag, München<br />

Alsaker, F. D., 2004. Quälgeister und ihre Opfer. Verlag Hans Huber, Bern<br />

De Meer, H / Herkenhöner, R., 2011. Sicherheit mit und ohne Netz. Technische und rechtliche<br />

Herausforderungen des Web 2.0.<br />

Duschinski, H., 2007. Web 2.0 – Chancen und Risiken für die Unternehmenskommunikation.<br />

Diplomica Verlag, Hamburg<br />

Kubitz, E., 2011. Nur ein Mausklick zum Grauen. Vortrag von Kriminalhauptkomissar<br />

Richard am 6. Juni 2011. Montis Form, In<br />

Perko, B., 2012. <strong>Cybermobbing</strong> in der Schule. Soziale Ausgrenzung über Social Media<br />

und Neue-Medien-Integration in Gesundheitsförderung & Prävention im Setting Schule.<br />

AV Akademieverlag GmbH, Saarbrücken<br />

Pfeifer, T. / Muuss-Merholz, J., 2012. Mein Kind ist bei Facebook. Tipps für Eltern. Addison-Wasley<br />

Verlag, München<br />

Pieschl, S. / Porsch, T., 2012. Schluss mit <strong>Cybermobbing</strong>! Verlag Beltz, Weinheim und<br />

Basel<br />

Schattenfroh, S., 2013. webcoach. Cyber-Mobbing. Lehrerband. Verlag ErnstKlett Verlag<br />

GmbH, Stuttgart.<br />

Stephan, R., 2010. Cyber-Bullying in sozialen Netzwerken. Verlag Werner Hülsbusch, Boizenburg<br />

Teuschel, P. / Heuschen K.W., 2013. Bullying. Mobbing bei Kinder und Jugendlichen. Verlag:<br />

Schlattauer GmbH, Stuttgart<br />

Ziegler, M., 2012. Facebook, Twitter & Co. Aber sicher! Gefahrlos unterwegs in sozialen<br />

Netzwerken. Carl Hanser Verlag, München<br />

Internetquellen<br />

Bericht des Bundesrates<br />

http://www.ejpd.admin.ch/content/dam/data/fedpol/informationen/ber-br-d.pdf (05.02.13)<br />

DSG S. 3/8<br />

http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19920153/201101010000/235.1.pdf<br />

(05.02.13)<br />

Mädchenarbeit Stadt <strong>Thun</strong> August 2013 Seite 19 von 30


Erziehungsberatung <strong>Thun</strong>. Wir geben den Opfern, Täterinnen und Tätern ein Gesicht.<br />

http://www.bernergesundheit.ch/download/Referat-Huggler.pdf (26.02.13)<br />

Mobbing Beratungsstelle Zürich & Bern<br />

http://mobbing-beratungsstelle.ch/mobbing/ (06.11.12)<br />

Pro Juventute<br />

http://www.projuventute.ch/fileadmin/kundendaten/projuventute/Downloads/Merkblaetter/D<br />

eutsch/Medienprofis_Merkblatt_Cyber-Mobbing_ELTERN_DT.pdf (05.02.13)<br />

Saferinternet<br />

www.saferinternet.at (06.11.12)<br />

Safersurfing<br />

http://www.safersurfing.ch/10/de/1internet/2sicherheit_in_sozialen_netzwerken/2erwachse<br />

ne/210gefahr_cybermobbing.php# (22.01.13)<br />

SKPPSC<br />

www.skppsc.ch (26.02.13)<br />

StGB S. 59-75<br />

http://www.admin.ch/ch/d/sr/3/311.0.de.pdf (05.02.13)<br />

Volksschulbildung.lu<br />

www.volksschulbildung.lu.ch (06.11.12)<br />

Mädchenarbeit Stadt <strong>Thun</strong> August 2013 Seite 20 von 30


8. Glossar<br />

Bullying:<br />

Cyber-Bullys:<br />

Cyber-Grooming:<br />

Cyber-Mobbing:<br />

Cyberquatting:<br />

Diffamierung:<br />

Facebook:<br />

Happy Slapping:<br />

gleiche wie Mobbing. Wird mehr im Ausland verwendet<br />

Täter/innen von Cyber-Mobbing<br />

(engl. „to groom“: pflgen) gezieltes Ansprechen von Personen (meist<br />

Minderjährige) im Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller<br />

Kontakte / oder Beim Gromming wird das Vertrauen eines Jugendlichen<br />

oder einer zu betreuenden Person gewonnen, um danach dieses<br />

Vertrauensverhältnis z.B. für sexuelle Annhäherungen bzw.<br />

Missbrauch zu nutzen (Merkblatt_cyber-mobbing Kanton LU.pdf)<br />

Mobben über moderne Medien<br />

Erstellen eines falschen Profils, z.B. auf Facebook<br />

gezielte Verleumdung Dritter<br />

Facebook ist ein soziales Netzwerk, bei dem ca. 900 Millionen Nutzer<br />

weltweit angemeldet sind. Jeder, der nach eigenen Angaben<br />

mindestens 13 Jahre alt ist, kann Mitglied werden. Er muss sich dazu<br />

mit einem persönlichen Profil registrieren. In diesem Profil sind häufig<br />

die Kontaktdaten des Nutzers, sein Geburtsdatum, Wohnort, etc.<br />

sowie mindestens ein (Profil)Foto zu finden. Facebook steht wegen<br />

seiner Datenschutzpraktiken in der Kritik (S. Schattenfroh, 2013; 10)<br />

körperlicher Angriff auf meist unbekannte Passanten, Schüler oder<br />

Lehrer, der gefilmt oder fotografiert wird und danach ins Netz gestellt<br />

wird<br />

Online-Community: In einer Online-Community tauscht sich eine Gemeinschaft von<br />

Menschen via Internet aus. Häufig findet diese Kommunikation in einem<br />

sozialen Netzwerk statt (S. Schattenfroh, 2013; 20)<br />

Sexting:<br />

erotische Fotos / Nacktaufnahmen die man versendet, von sich<br />

selbst oder von anderen<br />

Punkt 3: Intervention<br />

Die Polizei kann ebenfalls zur Beratung beigezogen werden. Wir haben an Schulen auch<br />

schon den sogenannten „runden Tisch“ gemacht, um die Rechtslage zu erklären und<br />

Schulen/Eltern zu beraten ohne dass eine Anzeige erfolgte.<br />

Mädchenarbeit Stadt <strong>Thun</strong> August 2013 Seite 21 von 30


Gesetzesartikel<br />

Strafgesetzbuch<br />

Unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem<br />

bis 112<br />

Art. 143 1 Wer auf dem Wege von Datenübertragungseinrichtungen unbefugterweise in ein fremdes, gegen<br />

seinen Zugriff besonders gesichertes Datenverarbeitungssystem eindringt, wird, auf Antrag, mit<br />

Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.<br />

2 Wer Passwörter, Programme oder andere Daten, von denen er weiss oder annehmen muss,<br />

dass sie zur Begehung einer strafbaren Handlung gemäss Absatz 1 verwendet werden sollen, in<br />

Verkehr bringt oder zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe<br />

bestraft.<br />

Datenbeschädigung<br />

Art. 144 bis<br />

1. Wer unbefugt elektronisch oder in vergleichbarer Weise gespeicherte oder übermittelte Daten<br />

verändert, löscht oder unbrauchbar macht, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren<br />

oder Geldstrafe bestraft.<br />

Hat der Täter einen grossen Schaden verursacht, so kann auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis<br />

zu fünf Jahren erkannt werden. Die Tat wird von Amtes wegen verfolgt.<br />

2. Wer Programme, von denen er weiss oder annehmen muss, dass sie zu den in Ziffer 1 genannten<br />

Zwecken verwendet werden sollen, herstellt, einführt, in Verkehr bringt, anpreist, anbietet oder<br />

sonst wie zugänglich macht oder zu ihrer Herstellung Anleitung gibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu<br />

drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.<br />

Handelt der Täter gewerbsmässig, so kann auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren<br />

erkannt werden.<br />

Betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage<br />

Art. 147<br />

1 Wer in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, durch unrichtige, unvollständige<br />

oder unbefugte Verwendung von Daten oder in vergleichbarer Weise auf einen elektronischen<br />

oder vergleichbaren Datenverarbeitungs- oder Datenübermittlungsvorgang einwirkt und<br />

dadurch eine Vermögensverschiebung zum Schaden eines andern herbeiführt oder eine Vermögensverschiebung<br />

unmittelbar darnach verdeckt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder<br />

Geldstrafe bestraft.<br />

2 Handelt der Täter gewerbsmässig, so wird er mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe<br />

nicht unter 90 Tagessätzen bestraft.<br />

3 Der betrügerische Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage zum Nachteil eines Angehörigen<br />

oder Familiengenossen wird nur auf Antrag verfolgt.<br />

Erpressung<br />

Art. 156<br />

1 . Wer in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, jemanden durch Gewalt<br />

oder Androhung ernstlicher Nachteile zu einem Verhalten bestimmt, wodurch dieser sich selber<br />

oder einen andern am Vermögen schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder<br />

Geldstrafe bestraft.<br />

2 . Handelt der Täter gewerbsmässig oder erpresst er die gleiche Person fortgesetzt, so wird er mit<br />

Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.<br />

3 . Wendet der Täter gegen eine Person Gewalt an oder bedroht er sie mit einer gegenwärtigen<br />

Gefahr für Leib und Leben, so richtet sich die Strafe nach Artikel 140.<br />

4 . Droht der Täter mit einer Gefahr für Leib und Leben vieler Menschen oder mit schwerer Schädigung<br />

von Sachen, an denen ein hohes öffentliches Interesse besteht, so wird er mit Freiheitsstrafe<br />

nicht unter einem Jahr 116 bestraft.<br />

Mädchenarbeit Stadt <strong>Thun</strong> August 2013 Seite 22 von 30


Ehrverletzung. Üble Nachrede<br />

Art. 173 127<br />

1 . Wer jemanden bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen, die<br />

geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt, wer eine solche Beschuldigung<br />

oder Verdächtigung weiterverbreitet, wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen128<br />

bestraft.<br />

2. Beweist der Beschuldigte, dass die von ihm vorgebrachte oder weiterverbreitete Äusserung der<br />

Wahrheit entspricht, oder dass er ernsthafte Gründe hatte, sie in guten Treuen für wahr zu halten,<br />

so ist er nicht strafbar.<br />

3. Der Beschuldigte wird zum Beweis nicht zugelassen und ist strafbar für Äusserungen, die ohne<br />

Wahrung öffentlicher Interessen oder sonst wie ohne begründete Veranlassung, vorwiegend in der<br />

Absicht vorgebracht oder verbreitet werden, jemandem Übles vorzuwerfen, insbesondere, wenn<br />

sich die Äusserungen auf das Privat- oder Familienleben beziehen.<br />

4. Nimmt der Täter seine Äusserung als unwahr zurück, so kann er milder bestraft oder ganz von<br />

Strafe befreit werden.<br />

5. Hat der Beschuldigte den Wahrheitsbeweis nicht erbracht oder sind seine Äusserungen unwahr<br />

oder nimmt der Beschuldigte sie zurück, so hat der Richter dies im Urteil oder in einer andern Urkunde<br />

festzustellen.<br />

Verleumdung<br />

Art. 174<br />

1. Wer jemanden wider besseres Wissen bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder<br />

anderer Tatsachen, die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt,<br />

wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung wider besseres Wissen verbreitet.<br />

wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.<br />

2. Ist der Täter planmässig darauf ausgegangen, den guten Ruf einer Person zu untergraben, so<br />

wird er mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe nicht unter 30 Tagessätzen bestraft.<br />

129<br />

3. Zieht der Täter seine Äusserungen vor dem Richter als unwahr zurück, so kann er milder bestraft<br />

werden. Der Richter stellt dem Verletzten über den Rückzug eine Urkunde aus.<br />

Beschimpfung<br />

Art. 177<br />

1<br />

Wer jemanden in anderer Weise durch Wort, Schrift, Bild, Gebärde oder Tätlichkeiten in seiner<br />

Ehre angreift, wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen bestraft. 130<br />

2<br />

Hat der Beschimpfte durch sein ungebührliches Verhalten zu der Beschimpfung unmittelbar Anlass<br />

gegeben, so kann der Richter den Täter von Strafe befreien.<br />

3 Ist die Beschimpfung unmittelbar mit einer Beschimpfung oder Tätlichkeit erwidert worden, so<br />

kann der Richter einen oder beide Täter von Strafe befreien.<br />

Unbefugtes Beschaffen von Personendaten<br />

novies 144<br />

Art. 179<br />

Wer unbefugt besonders schützenswerte Personendaten oder Persönlichkeitsprofile, die nicht frei<br />

zugänglich sind, aus einer Datensammlung beschafft, wird auf Antrag mit Freiheitsstrafe bis zu drei<br />

Jahren oder Geldstrafe bestraft.<br />

Drohung<br />

Art. 180<br />

1<br />

Wer jemanden durch schwere Drohung in Schrecken oder Angst versetzt, wird, auf Antrag, mit<br />

Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.<br />

2 Der Täter wird von Amtes wegen verfolgt, wenn er:<br />

a. der Ehegatte des Opfers ist und die Drohung während der Ehe oder bis zu einem Jahr nach der<br />

Scheidung begangen wurde; oder<br />

a bis.145 die eingetragene Partnerin oder der eingetragene Partner des Opfers ist und die Drohung<br />

während der eingetragenen Partnerschaft oder bis zu einem Jahr nach deren Auflösung begangen<br />

wurde; oder<br />

Mädchenarbeit Stadt <strong>Thun</strong> August 2013 Seite 23 von 30


. der hetero- oder homosexuelle Lebenspartner des Opfers ist, sofern sie auf unbestimmte Zeit<br />

einen gemeinsamen Haushalt führen und die Drohung während dieser Zeit oder bis zu einem Jahr<br />

nach der Trennung begangen wurde. 146<br />

Nötigung<br />

Art. 181<br />

Wer jemanden durch Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile oder durch andere Beschränkung<br />

seiner Handlungsfreiheit nötigt, etwas zu tun, zu unterlassen oder zu dulden, wird mit Freiheitsstrafe<br />

bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.<br />

(StGB)<br />

3.3.2 Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG)<br />

Grundsätze<br />

Art. 4<br />

1 Personendaten dürfen nur rechtmässig bearbeitet werden.<br />

2 Ihre Bearbeitung hat nach Treu und Glauben zu erfolgen und muss verhältnismässig sein.<br />

3 Personendaten dürfen nur zu dem Zweck bearbeitet werden, der bei der Beschaffung angegeben<br />

wurde, aus den Umständen ersichtlich oder gesetzlich vorgesehen ist.<br />

4 Die Beschaffung von Personendaten und insbesondere der Zweck ihrer Bearbeitung müssen für<br />

die betroffene Person erkennbar sein.<br />

5 Ist für die Bearbeitung von Personendaten die Einwilligung der betroffenen Person erforderlich,<br />

so ist diese Einwilligung erst gültig, wenn sie nach angemessener Information freiwillig erfolgt. Bei<br />

der Bearbeitung von besonders schützenswerten Personendaten oder Persönlichkeitsprofilen<br />

muss die Einwilligung zudem ausdrücklich erfolgen.<br />

Persönlichkeitsverletzung<br />

Art. 12<br />

1 Wer Personendaten bearbeitet, darf dabei die Persönlichkeit der betroffenen Personen nicht widerrechtlich<br />

verletzen.<br />

2 Er darf insbesondere nicht:<br />

a. Personendaten entgegen den Grundsätzen der Artikel 4, 5 Absatz 1 und 7 Absatz 1 bearbeiten;<br />

b. ohne Rechtfertigungsgrund Daten einer Person gegen deren ausdrücklichen Willen bearbeiten;<br />

c. ohne Rechtfertigungsgrund besonders schützenswerte Personendaten oder Persönlichkeitsprofile<br />

Dritten bekanntgeben.<br />

3 In der Regel liegt keine Persönlichkeitsverletzung vor, wenn die betroffene Person die Daten allgemein<br />

zugänglich gemacht und eine Bearbeitung nicht ausdrücklich untersagt hat.<br />

Mädchenarbeit Stadt <strong>Thun</strong> August 2013 Seite 24 von 30


Buchempfehlungen<br />

Alsaker, F. D., 2004. Quälgeister und ihre Opfer. Verlag Hans Huber,<br />

Bern<br />

Mobbing ist eine besondere Form von Gewalt; sie richtet sich systematisch<br />

gegen bestimmte Opfer. Dieses Buch ist weltweit das erste,<br />

das sich mit diesem Phänomen sowohl im Schul- als auch im Vorschulalter<br />

befasst und gleichzeitig konkrete umsetzbare Empfehlungen<br />

zur Prävention bietet.<br />

Im Mittelpunkt des ersten Teils stehen die Hauptmerkmale, die Formen<br />

und die Erfassung von Mobbing. Ergebnisse aus der internationalen<br />

Forschung und aus zwei neuen eigenen Studien zu Mobbing<br />

unter Kindern und Jugendlichen wischen fünf und sechzehn Jahren werden in integrierter<br />

Form dargestellt. Wie reagieren die „Zuschauer“? Welche Kinder mobben? Wer sind die<br />

typischen Opfer dieser Quälgeister? Was kennzeichnet diejenigen, die sowohl mobben als<br />

auch gemobbt werden (sog. Täter-Opfer)? Welche Rolle spielen familiäre und gesundheitliche<br />

Hintergründe, wie sind soziales Verhalten, Befindlichkeiten und Selbstwert dieser<br />

Kinder einzuschätzen? Elegant werden die Ergebnisse der Forschung mit der Praxis verknüpft.<br />

Im letzten Teil stellt die Autorin der Berner Präventionsprogramm gegen Gewalt im<br />

Kindergarten und in der Schule (Be-Prox) vor, zusammen mit konkreten Umsetzungsempfehlungen.<br />

Dieses Programm hat sich seit Jahren in der alltäglichen Arbeit bewährt.<br />

Autrata, O. / Scheu, B., 2009. Jugendgewalt. Interdisziplinäre Sichtweisen.<br />

Verlag: Research, Wiesbaden<br />

Jugendgewalt ist ein soziales Phänomen, das der Erklärung bedarf. In<br />

diesem band wird erstmalig ein explizit interdisziplinärer Diskurs zum<br />

Thema Jugendgewalt geführt. Vertreter der verschiedensten Einzeldisziplinen<br />

von der Kriminologie bis hin zur Friedensforschung stellen ihre<br />

Sichtweisen dar und fragen, warum Jugendliche zu Formen von Gewalt<br />

greifen. Somit liefern die Beiträge eine Perspektive zum Umgang mit dem<br />

Thema Jugendgewalt.<br />

Das Buch richtet sich an Dozierende und Studierende der Sozialwissenschaften sowie an<br />

MitarbeiterInnen der Sozialen Arbeit.<br />

Wahl, K. / Hees, K., 2009. Täter oder Opfer? Jugendgewalt – Ursachen<br />

und Prävention. Verlag: Reinhardt, München.<br />

Ein Rentner wird in der U-Bahn von Jugendlichen fast totgeschlagen,<br />

eine Theatergruppe von Rechtsextremen krankenhausreif geprügelt und<br />

gedemütigt, ein Mann wegen seiner Hautfarbe von einer Gang durch die<br />

Strassen getrieben und schwer traumatisiert. Was geht in Jugendlichen<br />

vor, die sich so brutal verhalten? Warum schliessen sie sich gewalttätigen<br />

Gruppen wie Hooligans oder Skinheads an? Und: Nimmt ihre Ge-<br />

Mädchenarbeit Stadt <strong>Thun</strong> August 2013 Seite 25 von 30


waltbereitschaft zu? Die Autoren lassen in ihrem Buch gewalttätige Jugendliche selbst zu<br />

Wort kommen: Sie sprechen über ihre Familien und ihre Kindheit und zeichnen nach, wie<br />

sie so aggressiv wurden. Ihre Berichte verdeutlichen, wie aus Opfern Täter werden können;<br />

sie sollen die Gewalttaten aber keineswegs rechtfertigen. Daher ergänzen die beiden<br />

Autoren die Täterbiografien durch moderne wissenschaftliche Erklärungsansätze. So bekommen<br />

professionelle Helfer vor allem SozialpädagogInnen, ErzieherInnen und LehrerInnen<br />

aktuelles Wissen darüber, wie Aggression und Gewaltneigung in Menschen entstehen.<br />

Oesterwinter, L., 2010. Mädchen und Gewalt – Erscheinungsformen,<br />

Gegner und Anlässe. Verlage: Grin<br />

Jugendgewalt" - ein Begriff, der lange Zeit ausschließlich mit männlichen<br />

gewalttätigen Jugendlichen assoziiert wurde. Sowohl in Öffentlichkeitsdiskursen<br />

als auch in der Wissenschaft wurde Jugendgewalt dementsprechend<br />

häufig gleichgesetzt mit Jungengewalt. So intensiv das Phänomen<br />

Jugendgewalt auch untersucht wurde, eine explizit geschlechtsspezifische<br />

Perspektive blieb aufgrund der Unterrepräsentanz der Mädchen<br />

in den Statistiken aus. Wenn überhaupt von den Begriffen "Gewalt"<br />

und "Geschlecht" in einem Zusammenhang die Rede war, so wurde<br />

meist von dem weiblichen Opferstatus sowie dem männlichen Täterstatus ausgegangen.<br />

Jannan, M., 2010. Das Anti-Mobbing-Buch. Verlag: Belitz&Gelberg,<br />

Wirksame Hilfe gegen Mobbing an Schulen: Das "Anti-Mobbing-Buch"<br />

von Mustafa Jannan nun schon in der dritten Auflage mit Elternheft und<br />

Materialien zum Cyber-Mobbing.<br />

Lehrer/innen und Eltern und auch die betroffenen Schüler selbst können<br />

wirkungsvoll gegen Mobbing vorgehen. Wie das gelingt, zeigt Mustafa<br />

Jannan in seinem praxiserprobten "Anti-Mobbing-Buch". Sein Konzept<br />

besteht aus verschiedenen Modulen für die persönliche, die Klassenund<br />

die Schulebene. Zahlreiche Arbeitsblätter und Übungen erleichtern<br />

die konkrete Umsetzung.<br />

Die beiliegende Elternbroschüre erklärt klar und strukturiert, woran man Mobbing erkennt<br />

und wie Eltern und ihre Kinder gemeinsam dagegen vorgehen können.<br />

Mädchenarbeit Stadt <strong>Thun</strong> August 2013 Seite 26 von 30


Pieschl, S. / Porsch, T., 2012. Schluss mit <strong>Cybermobbing</strong>! Verlag:<br />

Belitz&Gelberg,<br />

<strong>Cybermobbing</strong> ist unter Schüler/innen zu einem ernsten Problem<br />

geworden, aber bisher gibt es keine wirksamen Präventionsstrategien.<br />

Dieses Programm überträgt nicht einfach herkömmliche Anti-<br />

Mobbing-Strategien auf die neue Art zu schikanieren, sondern klärt<br />

Schüler/innen gezielt über die Gefahren der "Neuen Medien" auf und<br />

zeigt ihnen Wege aus dem Dilemma. Das Programm richtet sich<br />

hauptsächlich an Schüler/innen der Klassen 5 - 7 und kann auch von<br />

Lehrer/innen ohne besondere Internet- und Medienkenntnisse durchgeführt<br />

werden.<br />

Schattenfroh, S., 2013. webcoach. Cyber-Mobbing. Lehrerband.<br />

Verlag ErnstKlett Verlag GmbH, Stuttgart.<br />

Die webcoach-Reihe fördert die Medienkompetenz an aktuellen<br />

Themen der digitalen Medien. In kompakter Form bieten die Arbeitshefte<br />

Wissen und Tipps und sensibilisieren für Risiken und<br />

Chancen im Web 2.0. Ergänzt werden die Arbeitshefte durch weiterführende<br />

Informationen im Internet, die über webcoach-Codes<br />

schnell und einfach erreichbar sind. Die Arbeitshefte sind in 10er-<br />

Paketen erhältlich und werden ergänzt durch den jeweiligen Kommentar<br />

für Lehrpersonen<br />

Die mit einem<br />

gelesen werden.<br />

versehenen Bücher können bei uns im Mädchentreff am Aarequai<br />

Mädchenarbeit Stadt <strong>Thun</strong> August 2013 Seite 27 von 30


Weitere Prospekte:<br />

My little safebook: Für Eltern und Erziehungsberechtigte<br />

oder für Jugendliche<br />

Aktiv gegen Cyber-Mobbing: Vorbeugen – Erkennen - Handeln<br />

Unterrichtsmaterialien<br />

http://www.saferinternet.at/fileadmin/files/Materialien_Relaunch/Aktiv_<br />

gegen_Cyber_Mobbing.pdf<br />

Was tun bei Cyber-Mobbing? Von Klicksafe.de<br />

http://news.skppsc.ch/de/2013/01/24/neue-broschuremy-little-safebook-fur-einen-sicheren-umgang-mit-densozialen-medien/<br />

http://www.klicksafe.de/service/fuer-lehrende/zusatzmodule-zumlehrerhandbuch/<br />

Datenschutz und <strong>Cybermobbing</strong>: Informationen zum Datenschutz<br />

und rechtliche Aspekte zu <strong>Cybermobbing</strong><br />

http://www.cassarius.ch/download/SFJK_<strong>Cybermobbing</strong>_DE.pdf<br />

_______________________________________________________________________<br />

Ideen und Lektionsvorschlag «Teil 7: Cyber-Mobbing»<br />

http://www.jugendundgewalt.ch/fileadmin/user_upload/Angebote/lm7-cyber-mobbing.pdf<br />

Medienkompetenz: Tipps zum sicheren Umgang mit digitalen Medien<br />

http://www.jugendundmedien.ch/fileadmin/user_upload/Chancen_und<br />

_Gefahren/Broschuere_FAQ_Medienkompetenz_dt.pdf<br />

Mädchenarbeit Stadt <strong>Thun</strong> August 2013 Seite 28 von 30


Fachstellen / Beratungsstellen<br />

Mobbing Beratungsstelle Bern<br />

Adressen: Belpstrasse 41<br />

PLZ / Ort:<br />

3007 Bern<br />

Tel.: 031 381 49 50<br />

E-Mail:<br />

info@mobbing-beratungsstelle.ch<br />

Website:<br />

www.mobbing-beratungsstelle.ch<br />

Beschreibung: Für Mobbing-Betroffene: Situationsanalyse, Krisenhilfe, Intervention<br />

bei Arbeitgebern, Vermittlung von Fachpersonen, Erstberatung<br />

Fr. 150.-<br />

Mobbingswiss<br />

Adressen: Stürlerstrasse 3<br />

PLZ / Ort:<br />

3006 Bern<br />

Tel.: 031 352 24 07<br />

E-Mail:<br />

info@mobbingswiss.ch<br />

Website:<br />

www.mobbingswiss.ch<br />

Beschreibung: Für Mobbing-Betroffene: Situationsanalyse, Lösungsstrategien,<br />

Gespräche mit Arbeitgebern<br />

Alsaker Gruppe für Prävention<br />

Adresse:<br />

Alsaker Gruppe für Prävention, Institut für Psychologie<br />

Muesmattstrasse 45<br />

PLZ / Ort: 3000 Bern 9<br />

Tel.: 031 631 40 11<br />

Fax: 031 631 82 12<br />

E-Mail:<br />

praevention.alsaker@psy.unibe.ch<br />

Website:<br />

www.praevention-alsaker.unibe.ch<br />

Beschreibung: Mobbing im Kindergarten und in der Schule<br />

Institut für Neues Lernen GmbH<br />

Adressen: Bürglistrasse 8<br />

PLZ / Ort:<br />

8304 Wallisellen<br />

Tel.: 044 883 75 70<br />

E-Mail:<br />

info@neueslernen.ch<br />

Website:<br />

www.mobbing-info.ch<br />

Berner Gesundheit Zentrum Oberland<br />

Mädchenarbeit Stadt <strong>Thun</strong> August 2013 Seite 29 von 30


Adressen: Aarestrasse 38 B<br />

PLZ / Ort:<br />

3601 <strong>Thun</strong><br />

Tel.: 033 225 44 00<br />

Fax: 033 225 44 01<br />

E-Mail:<br />

thun@beges.ch<br />

Website:<br />

www.bernergesundheit.ch<br />

Beschreibung: Fachleute, die Informations-, Schulungs-, Beratungs- und Therapieangebote<br />

planen und realisieren.<br />

Pädagogische Hochschule Bern<br />

Adressen: Institut für Weiterbildung<br />

Weltistrasse 4<br />

PLZ / Ort: 3006 Bern<br />

Tel.: 031 309 27 11<br />

E-Mail:<br />

kurse-iwb@phbern.ch<br />

Website: https://www.phbern.ch/weiterbildung/angebotssuche/kurssuche.html<br />

Beschreibung: Weiterbildungsangebote für Lehrpersonen zum Thema Mobbing –<br />

Intervention und Prävention.<br />

Erziehungsberatung des Kantons Bern<br />

Adressen: Sulgeneckstrasse 70<br />

PLZ / Ort:<br />

3005 Bern<br />

Tel.: 031 633 85 11<br />

Fax: 031 633 83 55<br />

E-Mail:<br />

gs@erz.be.ch<br />

Website:<br />

www.erz.be.ch/erziehungsberatung<br />

Beschreibung: Beratungsstelle, die Eltern, Kinder und Jugendlichen sowie allen<br />

mit Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen beauftragten<br />

Personen und Institutionen bei Fragen und Schwierigkeiten<br />

der Entwicklung, Erziehung und Schulung von Kindern und<br />

Jugendlichen zu Verfügung steht.<br />

Erziehungsberatung <strong>Thun</strong><br />

Adressen: Scheibenstrasse 11C<br />

PLZ / Ort: 3600 <strong>Thun</strong><br />

Tel.: 031 635 58 58<br />

Fax: 031 635 58 59<br />

E-Mail: eb.thun@erz.ch<br />

Website: http://www.erz.be.ch/de/index/erziehungsberatung/erziehungsberatung/<br />

regionalstellen/thun.html<br />

Mädchenarbeit Stadt <strong>Thun</strong> August 2013 Seite 30 von 30

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!