Orientierungsmappe Cybermobbing - Thun
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MOBBING<br />
Eine <strong>Orientierungsmappe</strong><br />
Mädchenarbeit <strong>Thun</strong><br />
Ein Angebot der Jugendarbeit der Stadt <strong>Thun</strong><br />
Aarequai 70, 3600 <strong>Thun</strong><br />
033 223 40 61<br />
maedchenarbeit@thun.ch<br />
www.thun.ch/maedchenarbeit
Inhaltsverzeichnis<br />
1. Entstehung von Cyber-Mobbing ........................................................... 3<br />
1.1 Was ist Cyber-Mobbing? ....................................................................................................... 3<br />
1.2 Unterschiede zwischen Mobbing und Cyber-Mobbing ........................................................... 4<br />
1.3 Formen von Cyber - Mobbing ................................................................................................ 5<br />
1.4 Täter / Opfer .......................................................................................................................... 6<br />
1.4.1 Täter ............................................................................................................................... 6<br />
1.4.2 Opfer .............................................................................................................................. 6<br />
1.4.3 Täter-Opfer ..................................................................................................................... 6<br />
1.4.4 Aussenstehende / Bystander .......................................................................................... 6<br />
2. Folgen von Cyber-Mobbing .................................................................. 7<br />
2.1 Für die Opfer ......................................................................................................................... 7<br />
2.2 Für die Täter ......................................................................................................................... 7<br />
2.3 Für die Gruppe / Klasse ........................................................................................................ 8<br />
3. Intervention ............................................................................................ 9<br />
3.1 Opfer von <strong>Cybermobbing</strong>? Was nun? ................................................................................... 9<br />
3.1.1 Was sollen Kinder und Jugendliche tun? ........................................................................ 9<br />
3.1.2 Was können Eltern resp. Bezugspersonen tun? ............................................................. 9<br />
3.1.3 Was können Lehrpersonen / Sozialarbeiter tun? .......................................................... 10<br />
3.2 Vorgehen bei einer Anzeige ................................................................................................ 10<br />
3.3 Gesetzesartikel ................................................................................................................... 11<br />
4. Soziale Netzwerke ............................................................................... 12<br />
4.1 Verschiedene Soziale Netzwerke ........................................................................................ 12<br />
4.2 Umgang mit Sozialen Netzwerken ....................................................................................... 13<br />
4.2.1 Nachteile von sozialen Netzwerken: ............................................................................. 13<br />
4.2.2 Vorteile von sozialen Netzwerken: ................................................................................ 13<br />
4.2.3 Fazit ............................................................................................................................. 14<br />
4.3 Datenschutz im Web 2.0 ..................................................................................................... 14<br />
5. Prävention ............................................................................................ 16<br />
5.1 für Eltern ............................................................................................................................. 16<br />
5.2 für Fachpersonen ................................................................................................................ 17<br />
6. Aufgaben der Mädchenarbeit <strong>Thun</strong> .................................................... 18<br />
6.1 Beratung und Begleitung ..................................................................................................... 18<br />
6.2 Offener Mädchentreff .......................................................................................................... 18<br />
7. Literaturangaben ................................................................................. 19<br />
8. Glossar ................................................................................................. 21<br />
Gesetzesartikel .......................................................................................... 22<br />
Buchempfehlungen ................................................................................... 25<br />
Fachstellen / Beratungsstellen ................................................................. 29<br />
Mädchenarbeit Stadt <strong>Thun</strong> August 2013 Seite 2 von 30
1. Entstehung von Cyber-Mobbing<br />
Über Mobbing oder auch genannt Bullying wird viel in den Medien geschrieben und berichtet.<br />
Schlagzeilen wie man sie in der Berner Zeitung findet: „SC Bern bestätigt Mobbing -<br />
Vorfälle im Juniorenteam“ – „Mobbing im Internet“ – „Urner Schulklasse von Mobbingvorwurf<br />
entlastet“ – „Teenager muss wegen Facebook-Mobbing ins Gefängnis“ – „In Frankreich<br />
wird Mobbing in den eigenen vier Wänden strafbar“ – „Internet-Mobbing gegen Berner<br />
Lehrer“. Solche und vieles mehr findet man in Zeitungen, Zeitschriften, Internet und im<br />
Fernseher. Um aber genau zu verstehen, was damit gemeint ist, braucht es eine Definition,<br />
Erklärungen und Ausführungen zu diesem Thema.<br />
1.1 Was ist Cyber-Mobbing?<br />
Cyber-Mobbing, auch Cyber-Bullying genannt, ist eine eher neuartige Erscheinung, die mit<br />
dem Zeitalter und dem Zugang von neuen Medien (World Wide Web, internetfähige Handys)<br />
begonnen hat und immer aktueller wird.<br />
In Büchern, Fachzeitschriften oder im Internet werden die verschiedensten Definitionen<br />
gebraucht. Hier haben wir ein Beispiel einer Begriffserklärung:<br />
„<strong>Cybermobbing</strong> sind alle Formen von Schikane, Verunglimpfung, Betrug, Verrat und Ausgrenzung<br />
mithilfe von Informations- und Kommunikationstechnologien, bei denen sich das<br />
Opfer hilflos oder ausgeliefert und (emotional) belastet fühlt oder bei denen es sich voraussichtlich<br />
so fühlen würde, falls es von diesen Vorfällen wüsste.“ (Pieschl / Porsch,<br />
2012: 18)<br />
Obwohl sie unterschiedlich sind, gibt es einige Elemente, die alle Definitionen gemeinsam<br />
haben:<br />
Schädigende Absichten<br />
Wichtig: Es gehören auch Schädigungen dazu, die zwar nicht bewusst mit einer schädigenden<br />
Absicht gemacht worden sind, aber trotzdem für die betroffene Person<br />
gravierend sein können. Beispielsweise ein lustiges Video vom Klassenausflug<br />
wo viele drauf sind, doch nur für eine Person schädigend ist (vgl. Pieschl<br />
/ Porsch, 2012: 15).<br />
<br />
<br />
Über einen länger Zeitraum wiederholend<br />
Wichtig: Ein einmaliges veröffentlichtes Video oder Bild kann möglicherweise zu mehreren<br />
Angriffen führen und Folgen für das Opfer haben (vgl. Pieschl / Porsch,<br />
2012: 15). Wie lange ein „längerer Zeitraum“ ist, wird bei <strong>Cybermobbing</strong> nirgends<br />
festgelegt.<br />
Mittels neuen Kommunikationstechnologien<br />
Wichtig: Die Liste von relevanten Technologien bei Cyber-Mobbing wird nie abschliessend<br />
sein, da fast täglich Neue dazu kommen. Doch um einen kleinen Überblick<br />
zu erhalten einige Bespiele: Das ganze Internet mit Chaträumen, soziale<br />
Netzwerke, Computerspiele, Foren, aber auch Handyanwendungen wie<br />
Whats App<br />
Pieschl und Porsch haben in ihrem Buch „Schluss mit <strong>Cybermobbing</strong>“ drei Grundlegende<br />
Unterscheidungen gemacht, die die Öffentlichkeit betrifft:<br />
Mädchenarbeit Stadt <strong>Thun</strong> August 2013 Seite 3 von 30
Öffentliche Medien: auf die Inhalte haben alle Personen mit Internet Zugriff. Z.B. Y-<br />
ouTube<br />
Halböffentliche Medien: auf die Inhalte haben nur registrierte Nutzer Zugriff. Z.B. Facebook<br />
Nicht-öffentliche / private Medien: auf die Inhalte hat niemand Zugriff, ausser der<br />
Kommunikationspartner. z.B. E-Mail<br />
(vgl. Pieschl / Porsch, 2012: 14f.)<br />
<br />
Kräfteungleichgewicht<br />
Wichtig: Bei <strong>Cybermobbing</strong> bezieht sich eine Überlegenheit mehr auf erhöhte Medienkompetenz.<br />
Eine Hassgruppe auf einer Internetplattform ist leicht zu erstellen,<br />
sich dagegen zu wehren, aber fast unmöglich. Bereits durch die Anonymität<br />
des Täters besteht ein Machtunterschied (vgl. Piesch / Porsch, 2012: 16).<br />
1.2 Unterschiede zwischen Mobbing und Cyber-Mobbing<br />
Definition Mobbing: Mobbing ist „wenn eine Person oder eine Gruppe wiederholt und über<br />
eine längere Zeitspanne die Würde eines anderen Menschen verletzt.“ (Mobbing Beratungsstelle)<br />
Mobbing sollte aber nicht mit einem Konflikt verwechselt werden. Konflikte können, falls<br />
nicht frühzeitig erkannt oder gelöst werden, sich zu Mobbing weiterentwickeln (vgl. Mobbing<br />
Beratungsstelle).<br />
Der wohl offensichtlichste Unterschied zwischen Mobbing und Cyber-Mobbing ist, dass bei<br />
Cyber-Mobbing die neuen Medien eine grosse Rolle spielen. Dies können Bilder auf dem<br />
Handy, Videos auf Youtube oder auch Beleidigungen und Beschimpfungen auf Facebook<br />
sein.<br />
Ein weiterer liegt darin, dass Mobbing meist eher direkt statt findet, während bei Cyber-<br />
Mobbing das Opfer meist gar nicht weiss, wer der oder die Täter sind, da diese im Internet<br />
anonym auftreten können. Dadurch wird es für die Opfer noch schwieriger im realen Leben<br />
die richtigen Freunde zu erkennen (vgl. Volksschulbildung.lu / Saferinternet).<br />
Nebst der Anonymität ist die Täterschaft auch weniger an die ethischen und moralischen<br />
Grundsätze gebunden, da sie das Opfer meist nicht sehen und dessen Reaktion auch<br />
nicht mitbekommen. Das empathische Verständnis fehlt für das physisch nicht anwesende<br />
Opfer. Deshalb werden entwürdigende Worte oder Sätze gesagt, die man persönlich<br />
nicht verwenden würde (vgl. Pro Juventute).<br />
Bei Cyber-Mobbing geht die Verbreitung von Inhalten viel schneller und ist kaum noch<br />
zu kontrollieren. Dadurch ist die Beobachterzahl sehr unübersichtlich. Auf Facebook zum<br />
Beispiel kann jeder die Bilder sehen, sofern die Sicherheitsstufe nicht auf privat geändert<br />
worden ist.<br />
Auch haben die Opfer meist keine Chance sich zurück zu ziehen, denn die Verbreitung ist<br />
rund um die Uhr möglich. Somit können sie auch zu Hause nicht mehr zur Ruhe kommen<br />
(vgl. Volksschulbildung.lu / Saferinternet).<br />
Mädchenarbeit Stadt <strong>Thun</strong> August 2013 Seite 4 von 30
1.3 Formen von Cyber - Mobbing<br />
Es gibt viele Formen von Cyber-Mobbing. Grob unterschieden wird zwischen direktem und indirektem<br />
Cyber-Mobbing.<br />
Direkte Formen: Angriffe direkt ans Opfer (SMS, Telefonanrufe, Nachrichten auf Sozialen Netzwerken).<br />
Indirekte Formen: Kein persönlicher Kontakt notwendig, (Ausgrenzung, falsche Identität erstellen,<br />
Verleumdung).<br />
Pieschl und Porsche unterscheiden in ihrem Buch „Schluss mit <strong>Cybermobbing</strong>“ fünf Formen. Dazu<br />
gehören Schikane, Verunglimpfung, Betrug, Verrat und Ausgrenzung.<br />
Schikane:<br />
Direkt beleidigen oder drohen.<br />
Beispiel: Sven postet diese Nachricht auf Facebook: „Sandro, du bist so fett, da wirkt ja ein Wal<br />
noch schlank neben dir!“<br />
Verunglimpfung:<br />
Ansehen / Ruf des Opfers werden durch die Handlungen geschadet.<br />
Beispiel: Sara schreibt eine E-Mail an Kollegen mit der Nachricht: „Anna knutscht mit jedem hinter<br />
dem Schulhaus.“ Dies entspricht jedoch nicht der Wahrheit.<br />
Betrug:<br />
Täter gibt sich als Opfer aus um dessen Ansehen / Ruf zu schaden.<br />
Beispiel: Mischa gibt sich in einem Chat als Karl aus und erzählt dessen Schwarm: „Ich schlafe<br />
jede Nacht noch mit meinen Kuscheltieren im Arm ein!“<br />
Verrat:<br />
Verrat von peinlichen Geheimnise des Opfers.<br />
Beispiel: Hans stellt ein Foto von Cyril auf Netlog, auf welchem Cyril einen Jungen küsst.<br />
Ausgrenzung:<br />
Das Opfer wird aus Aktivitäten im Internet ausgeschlossen.<br />
Beispiel: Muriels Klasse eröffnet auf Facebook eine Seite für ihre Klasse, doch sie wird nicht dazu<br />
eingeladen, so dass sie auch nicht beitreten kann (vgl. Pieschl / Porsch, 2012: 16f).<br />
Eine andere Kategorisierung stellt René Stephan in seinem Buch „Cyber-Bullying in sozialen<br />
Netzwerken“ vor. Diese wird nach dem digitalen Medium sortiert.<br />
Bullying via SMS<br />
Bullying via E-Mail<br />
Bullying am Telefon<br />
Bullying durch Verbreitung von Bildern und Videoclips<br />
Bullying in Chatrooms<br />
Bullying via Instant Messaginger<br />
Bullying auf Websites<br />
(vgl. Stephan, 2010: 18f.)<br />
Es ist jedoch die Schwierigkeit, dass sich die Medien immer mehr vermischen. Sprich man hat zum<br />
Beispiel die Möglichkeit via Handy ins Internet zu gehen.<br />
Bei beiden Kategorisierungen ist das Problem, dass mehrere Formen gleichzeitig verwendet werden<br />
um zu Mobben.<br />
Als Beispiel: Sara sendet eine Beleidigung an Kathrin via SMS. Gleichzeitig sendet Sara ein Foto<br />
von Kathrin, in ihrem Häschen Pyjama, via E-Mail an die Klasse. Als Folge von diesen Taten wird<br />
eine Gruppe auf Facebook eröffnet, aber niemand lädt Kathrin ein.<br />
Wie man sehen kann, ist der ganze Mobbingfall nicht einer Kategorie zuzuordnen. Die einzelnen<br />
Taten jedoch schon.<br />
Mädchenarbeit Stadt <strong>Thun</strong> August 2013 Seite 5 von 30
1.4 Täter / Opfer<br />
Wenn man über Mobbing spricht, dann kann man die beteiligten Personen in verschiedene<br />
Gruppen einteilen. Die zwei Offensichtlichsten sind der Täter und das Opfer. Doch es<br />
kann auch Täter-Opfer geben. Dazu kommt, dass es auch immer aussenstehende Personen<br />
geben muss, die nicht direkt betroffen sind.<br />
1.4.1 Täter<br />
Der Täter ist derjenige, der andere plagt, aber selber nicht geplagt wird.<br />
Zu den Tätern gehören auch die Mitläufer oder passiven Täter, die nicht von sich aus die<br />
Initiative ergreifen zu mobben, aber mithelfen. Dazu gehören auch Personen, welche direkt<br />
helfen oder solche, die Mobbingsituationen aufsuchen und mitlachen (vgl. Alsaker,<br />
2004: 31).<br />
1.4.2 Opfer<br />
Die Opfer werden geplagt, aber plagen niemanden. Aus diesem Grund werden sie auch<br />
die passiven Opfer genannt. Gleich wie beim Täter hat auch das Opfer Helfer. Diese versuchen<br />
Mobbingsituationen zu stoppen oder auch einfach das Opfer zu trösten. Wobei<br />
diese meistens nicht so erfolgreich sind (vgl. Alsaker, 2004: 31).<br />
Was vor allem bei den Opfern betont werden sollte ist, dass es jeden treffen kann, niemand<br />
ist vor Mobbing sicher (vgl. Erziehungsberatung <strong>Thun</strong>).<br />
1.4.3 Täter-Opfer<br />
Die Täter-Opfer werden geplagt, plagen aber auch andere Personen (vgl. Alsaker, 2004:<br />
31).<br />
1.4.4 Aussenstehende / Bystander<br />
Die meisten Menschen gehören zu der Gruppe Aussenstehende, da sie Mobbingsituationen<br />
meiden oder sogar ignorieren. Denn sie werden weder geplagt noch plagen sie jemanden,<br />
aber unternehmen gleichzeitig auch nichts, um zu helfen (vgl. Alsaker, 2004).<br />
„Da man weiss, dass die Opfer von Mobbing sich nicht recht wehren können, ist es sehr<br />
wichtig, dass die unbeteiligten Kinder lernen, dass sie Mitverantwortung tragen, wenn ein<br />
Kind wehrlos von anderen geplagt wird und ihm niemand hilft. Ebenfalls wichtig ist, dass<br />
die Kinder lernen, effizient und sichtbar zu intervenieren und erwachsene Personen mit<br />
einzubeziehen.“ (Alsaker, 2004: 93)<br />
Mädchenarbeit Stadt <strong>Thun</strong> August 2013 Seite 6 von 30
2. Folgen von Cyber-Mobbing<br />
Gleich wie beim traditionellen Mobbing gibt es auch bei Cyber-Mobbing Folgen. Dies nicht nur für<br />
das Opfer, sondern auch für den Täter oder eine ganze Gruppe. Diese meist negativen Konsequenzen<br />
können zum einen eher kurzfristig sein und nur den Moment der Attacke resp. kurz danach<br />
betreffen, zum anderen langfristig und Jahre nach dem Mobbing noch auftreten.<br />
2.1 Für die Opfer<br />
Für Kinder und Jugendliche ist es meist sehr schwer eine <strong>Cybermobbing</strong> - Attacke jemanden zu<br />
erzählen und versuchen über einen längeren Zeitraum alleine damit fertig zu werden. Dem Opfer<br />
ist die Täterschaft oft nicht bekannt und es weiss nicht, wem man vertrauen kann und wem nicht.<br />
Dies kann dazu führen, dass die Taten erst spät aufgedeckt werden.<br />
Erste Anzeichen: Verletzung, Trauer aber auch Wut<br />
Spätere Symptome können Konzentrationsschwierigkeiten, gesundheitliche Probleme,<br />
Angstzustände, Depressionen, Verhaltensprobleme, körperliche Beschwerden oder gar Suizidgedanken<br />
sein (vgl. Bericht des Bundesrates).<br />
Vor allem die psychosozialen Folgen beobachtet man bei Mobbingopfern häufig. Das Selbstwertgefühl<br />
/ Selbstbewusstsein von Gemobbten ist mit der Zeit so tief, dass es häufig zu sozialer Isolation<br />
führen kann. Denn sie halten selbst nicht viel von sich, was sie auch ausstrahlen. Auf die negativen<br />
Gefühle gegen sich selber folgen oft neue Mobbing–Angriffe, zu späteren Zeitpunkten mit<br />
neuen Tätern (vgl. Pieschl / Porsch, 2012: 31f.).<br />
Auch beim Cyber-Mobbing kann ein grosser finanzieller Schaden entstehen, sei es durch Behandlungskosten<br />
einer Therapie oder einem Schulwechsel (vgl. Bericht des Bundesrates).<br />
Durch den ausgesetzten Stress verschlechtern sich auch die schulischen Leistungen. Häufigeres<br />
Nachsitzen oder mehr Fehlzeiten sind keine Seltenheit, da die Konzentration sinkt.<br />
Es gibt noch zwei weitere Folgen, die es beim klassischen Mobbing nicht gibt. Zum Einen kommt<br />
es immer häufiger vor, dass ein möglicher zukünftiger Arbeitgeber den Bewerber googelt oder auf<br />
Fabebook sucht. Dabei kann dieser nicht unterscheiden, was wahr ist und was von anderen fälschlicherweise<br />
veröffentlicht worden ist. Dies kann Auswirkungen auf ein mögliches Arbeitsverhältnis<br />
haben.<br />
Zum Anderen kann ein Opfer einen ängstlichen Umgang mit neuen Medien entwickeln. Aber auch<br />
ein plötzliches Aufhören das Medium zu benutzen oder ein bedrückt sein nach der Benutzung (vgl.<br />
Pieschl / Porsch, 2012: 31f.).<br />
2.2 Für die Täter<br />
Die Motivation des Täters hängt mit dem Nutzen seines Verhaltens zusammen und durch das<br />
Machtgefühl fühlt er sich stark. Dies wird solange aufrecht erhalten bis die für ihn positiven Aspekte<br />
nachlassen.<br />
<strong>Cybermobbing</strong> kann auch negative Folgen haben, die sich die Täter in den seltenen Fällen bewusst<br />
sind und auch in der Gesellschaft nicht akzeptiert werden (vgl. Teuschel / Heuschen, 2013:<br />
226f.). Falls sich das Opfer beginnt zu wehren und zur Polizei geht, muss mit Schutzmassnahmen<br />
und Strafen gerechnet werden (vgl. Safersurfing). Diese sind abhängig vom genauen Tatbestand<br />
und Anklage, da es kein Strafbestand „<strong>Cybermobbing</strong>“ in der Schweiz gibt (mehr dazu im<br />
Kapitel 3).<br />
Bei den Tätern können langfristig ähnliche Symptome auftreten wie bei den Opfern:<br />
Depressive Symptome<br />
Mädchenarbeit Stadt <strong>Thun</strong> August 2013 Seite 7 von 30
Niedriges Selbstbewusstsein<br />
Suizidale Gedanken<br />
Häufiges Versagen in der Schule<br />
Delinquentes Verhalten<br />
Häufig werden sie selbst Opfer<br />
2.3 Für die Gruppe / Klasse<br />
Bisher fehlen empirische Untersuchungen über die Folgen von <strong>Cybermobbing</strong> auf eine Klasse<br />
resp. Gruppe. Es kann eine Atmosphäre der Angst entstehen. Angst darum, weil sich kein Schüler<br />
oder Schülerin mehr sicher sein kann vor einer Attacke. Die Personen sprechen in der Gemeinschaft<br />
weniger über persönliche Angelegenheiten, sondern nur noch über alltägliche Dinge, um<br />
möglichst der Gruppennorm zu entsprechen. Das Ziel ist es in der sozialen Hierarchie ihren Platz<br />
zu sichern oder zu verbessern, um dadurch evtl. einer Mobbing - Attacke aus dem Weg zu gehen.<br />
Besonders für Klassenlehrerpersonen kann es schwierig werden die Autorität zu behalten. Da sich<br />
eine informelle Autorität gebildet haben könnte. Diese könnte beispielsweise sagen, wer sich am<br />
Unterricht beteiligt, wird mit Mobbing sanktioniert. Was der Lehrperson das Unterrichten sehr erschwert<br />
(vgl. Pieschl / Porsch, 2012: 34f.).<br />
Mädchenarbeit Stadt <strong>Thun</strong> August 2013 Seite 8 von 30
3. Intervention<br />
Die gesetzliche Grundlage gegen den Tatbestand <strong>Cybermobbing</strong> in der Schweiz, aber auch in<br />
vielen anderen Ländern, fehlt bis heute noch vollkommen. Jedoch gibt es verschiedenste Straftatbestände,<br />
die man zur Anzeige bringen kann. Dazu gehört beispielsweise üble Nachrede (Art. 173<br />
StGB), Beschimpfung (Art. 177 StGB), Erpressung (Art. 156 StGB), Verleumdung (Art. 174 StGB).<br />
Zum jetzigen Zeitpunkt ist kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf erforderlich, um explizit ein<br />
Gesetz gegen <strong>Cybermobbing</strong> zu erschaffen. Da die Taten strafrechtlich wirkungsvoll verfolgt werden<br />
können und die Strafen angemessen anzuwenden sind (vgl. Bericht des Bundesrates).<br />
3.1 Opfer von <strong>Cybermobbing</strong>? Was nun?<br />
Werden Kinder oder Jugendliche über neue Kommunikationsmittel gemobbt, sollten sie mit den<br />
Eltern, einer Vertrauensperson (Lehrer, Sozialarbeiter, …) oder einer Opferhilfeorganisation (Pro<br />
Juventute, …) darüber sprechen. Wichtig ist vor allem, dass man nicht auf die Anschuldigungen,<br />
Attacken und Beleidigungen reagiert, denn dies würde den Täter nur noch mehr ermutigen weiter<br />
zu machen. Man sollte jedoch von allem einen PrintScreen (Bildschirmfoto)<br />
machen, um Beweismaterial zu sammeln. Danach können die Beiträge,<br />
Fotos und Videos gelöscht werden, sofern dies möglich ist. Falls die Mobbingattacken<br />
in einem Sozialen Netzwerk statt finden, gibt es zwei Möglichkeiten.<br />
Zum einen kann man die mobbende Person blockieren, damit diese keinen Zugriff mehr<br />
auf die eigene Seite haben. Zum anderen besteht die Möglichkeit, den Täter beim Betreiber der<br />
Communities zu melden, dass dessen Konto gelöscht wird oder zumindest den beleidigenden Inhalt<br />
(vgl. SKPPSC).<br />
3.1.1 Was sollen Kinder und Jugendliche tun?<br />
Opfer von <strong>Cybermobbing</strong> zu werden kann, wie bereits oben aufgeführt, schlimme Folgen haben.<br />
Deshalb ist es wichtig schnell und korrekt auf solche Attacken zu reagieren. Als Erstes sollte man<br />
nicht auf die Angriffe eingehen, sofern die Mobber unbekannt sind. Wenn man Attacken einfach<br />
ignoriert, verliert der Täter oft schnell das Interesse. Trifft dies jedoch nicht ein, sollten weiter Massnahmen<br />
getroffen werden. In den meisten Sozialen Netzwerken besteht die Möglichkeit eine Person<br />
beim Betreiber zu melden, den Mobber zu ignorieren oder zu blockieren.<br />
Das Sammeln von allen Informationen über die Angriffe ist besonders wichtig, falls es zu Beweiszwecken<br />
benötigt wird.<br />
Sehr wichtig ist vor allem, dass Kinder und Jugendliche sich einer erwachsenen Vertrauensperson<br />
anvertrauen. Zusammen mit dieser können weitere Schritte eingeleitet werden (vgl. SKPPSC).<br />
3.1.2 Was können Eltern resp. Bezugspersonen tun?<br />
Für Kinder oder Jugendliche, welche Opfer von <strong>Cybermobbing</strong> geworden sind, ist es besonders<br />
wichtig, dass sie von erwachsenen Person ernst genommen werden. Sie sollen ermutigt werden<br />
darüber zu berichten. Für Eltern oder Bezugspersonen kann es schwer werden die Gefühle, wie<br />
Scham, Wut oder Ärger, des Kindes zu akzeptieren (vgl. Erziehungsberatung <strong>Thun</strong>).<br />
Trotz Verständnis und Zusprüchen sollte man zuerst genau hinschauen, was genau vorgefallen ist.<br />
Handelt es sich bei dem Konflikt um einen Streit zwischen Freundinnen resp. Freunden, der über<br />
die neuen Medien ausgetragen wird? Handelt der Täter aus der Anonymität heraus? Wird das Kind<br />
oder der Jugendliche wiederholt attackiert? Viele Fragen, die zuerst einmal geklärt werden müssen.<br />
Wenn der Täter oder die Täter bekannt ist / sind, sollte das Gespräch mit ihnen, deren Eltern und<br />
eventuell mit den Lehrpersonen geführt werden. Dabei sollten unter den Erwachsenen Massnahmen<br />
getroffen werden, welche die Kinder und Jugendliche mit einbeziehen.<br />
Sollte mit den beteiligten Personen keine Möglichkeit bestehen, den Konflikt zu lösen, so kann<br />
man sich an eine Opferhilfeorganisation wenden (siehe Anhang). Diese beraten und unterstützen<br />
einen professionell und gerne. Auch erhält man dort Auskunft bezüglich der rechtlichen Sicht und<br />
Mädchenarbeit Stadt <strong>Thun</strong> August 2013 Seite 9 von 30
in welchen Fällen es sich lohnen kann, eine Anzeige zu erstatten (mehr dazu im Kapitel 3.2). Dabei<br />
ist zu beachten, dass man all die angreifenden Fotos, Texte und Videos mit einem PrintScreen<br />
als Beweismaterial festhalten sollte. Auch an die Polizei selbst kann man sich wenden. Die kann<br />
einen sogenannten „runden Tisch“ organisieren, um die Rechtslage zu erklären und Schule / Eltern<br />
zu beraten ohne dass eine Anzeige erfolgt.<br />
Zusammen mit dem Opfern ist es von Vorteil die Emailadresse oder sogar die Handynummer zu<br />
wechseln und den Nicknamen zu ändern. Dadurch besteht die Möglichkeit, dass es nicht mehr<br />
länger zu <strong>Cybermobbing</strong> - Attacken kommt. Wie bereits oben erwähnt, besteht bei den meisten<br />
Communities oder Chats die Chance den Täter beim Betreiber zu melden, wodurch er entweder<br />
gemahnt, blockiert oder gelöscht wird.<br />
Ausserdem können sie den Betreiber auffordern, die beleidigenden Inhalte oder die peinlichen<br />
Fotos oder Filme zu löschen (vgl. SKPPSC).<br />
3.1.3 Was können Lehrpersonen / Sozialarbeiter tun?<br />
Lehrpersonen, Sozialarbeiter, Tagesschulmitarbeiter usw. können sich in erster Linie gleich Verhalten<br />
wie Eltern oder sonstige Bezugspersonen (siehe Kap. 3.1.2).<br />
Nebst diesen Punkten ist für eine Lehrperson vor allem wichtig die Anhaltspunkte zur Früherkennung<br />
zu wissen:<br />
- Verschlechterung des Klassenklimas:<br />
Sobald alltägliche Reibereien und Unfreundlichkeiten zum gewohnten Umgangston werden,<br />
besteht die Möglichkeit dass Mobbing entstehen kann.<br />
- Zerbrochene Freundschaften:<br />
Besonders Mädchen neigen nach Streitereien dazu, die ehemals beste Freundin zu mobben.<br />
- Wiederholte Reibereien auf dem Schulhof:<br />
Man sollte darauf achten, ob bei Schulhofreibereien wiederholt eine einzelne Person betroffen<br />
ist. Dies kann vor und nach der Schule, aber auch während der Pause geschehen.<br />
(vgl. Schattenfroh, 2013; 18)<br />
Ist jedoch bereits ein Cyber-Mobbing-Fall an einer Schule aufgetreten, ist es wichtig schnell zu<br />
reagieren. Mögliche Schritte:<br />
- folgende Fragen abklären: Was ist genau vorgefallen? Welche Personen sind beteiligt? Wie<br />
schwer ist das Vergehen?<br />
- mit Betroffenen reden: sofern Opfer und Täter bekannt sind, diese befragen und zusammen<br />
eine Lösung finden. Evtl. sogar mit einer Wiedergutmachung.<br />
- Eltern einbinden: Die Eltern haben oftmals keine Vorstellung vom Ausmass und der Tragweite<br />
von Cyber-Mobbing. Deshalb wäre es gut einen Elternabend zu veranstalten.<br />
- Umgang mit neuen Medien regeln: Von Seite der Schule sollte klar sein, was erlaubt ist und<br />
was nicht. Auch die Sanktionen sollten bekannt sein.<br />
- Kontaktbeamte der Polizei hinzuziehen: Das beiziehen von der Polizei ist vor allem dann sinnvoll,<br />
wenn man unsicher ist, ob die Taten strafrechtlich relevant sind.<br />
(vgl. Schattenfroh, 2013; 28)<br />
3.2 Vorgehen bei einer Anzeige<br />
Nachdem die oben genannten Folgehandlungen keine vollständige Wirkung gezeigt haben, besteht<br />
die Möglichkeit einer Anzeige. Diese sollte gut überlegt sein und unter Umständen auch mit<br />
einer Opferhilfsorganisation besprochen werden. Eine Anzeige kann auf jeder Polizeiwache aufgegeben<br />
oder bei der Staatsanwaltschaft eingereicht werden. Bei den meisten Strafbeständen handelt<br />
es sich um Antragsdelikte, die erst von der Polizei verfolgt werden, wenn ein Straffantrag gestellt<br />
wurde.<br />
Falls der Mobber zum Zeitpunkt der Anzeige noch unbekannt ist, besteht die Möglichkeit diesen<br />
durch die Polizei aus der Anonymität zu holen. Um dies zu ermöglichen und die Erfolgschance im<br />
Verfahren zu vergrössern, ist das bereits oben genannte Sammeln von Beweismaterial von grosser<br />
Bedeutung (vgl. SKPPSC).<br />
Mädchenarbeit Stadt <strong>Thun</strong> August 2013 Seite 10 von 30
3.3 Gesetzesartikel<br />
Wie bereits erwähnt gibt es den Tatbestand Cyber-Mobbing in der schweizerischen Gesetzgebung<br />
nicht. Jedoch besteht die Möglichkeit sich auf einzelne Gesetze zu stützen, diese wären beispielsweise:<br />
Aus dem Strafgesetzbuch<br />
Unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem (StGB Art. 143 bis 112 )<br />
Datenbeschädigung (StGB Art. 144 bis )<br />
Betrügerischer Missbrauch von Datenverarbeitungsanlage (StGB Art. 147)<br />
Erpressung (StGB Art. 156)<br />
Ehrverletzung. Üble Nachrede (StGB Art. 173 127 )<br />
Verleumdung (StGB Art. 174)<br />
Beschimpfung (StGB Art. 177)<br />
Unbefugtes Beschaffen von Personendaten (StGB Art. 179 novies 144 )<br />
Drohung (StGB Art. 180)<br />
Nötigung (StGB Art. 181)<br />
Aus dem Bundesgesetz über den Datenschutz<br />
Grundsätze (DSG Art. 4)<br />
Persönlichkeitsverletzung (DSG Art. 12)<br />
(vgl. StGB / DSG)<br />
Dies ist bereits eine kleine Auflistung, die nicht abschliessend ist. Im Anhang finden Sie die vollständigen<br />
Gesetzesartikel.<br />
Mädchenarbeit Stadt <strong>Thun</strong> August 2013 Seite 11 von 30
4. Soziale Netzwerke<br />
Soziale Netzwerke bieten die Möglichkeit sich mit anderen Nutzern auszutauschen (vgl. Koehler<br />
2012: 16). Eine wichtige Eigenschaft von sozialen Netzwerken ist die rasende Verbreitung von<br />
Informationen, Neuigkeiten und Gruppenbildungen (vgl. Perok 2012: 44). Es gibt viele verschiedene<br />
Netzwerke mit unterschiedlichen Plattformen und Zielen (Facebook aber sicher: 6). Diese<br />
Netzwerke können per Computer, Laptop, Handy und auch per I Pad und I Pod genutzt werden.<br />
4.1 Verschiedene Soziale Netzwerke<br />
Nachfolgend werden die wichtigsten sozialen Netzwerke mit ihren Funktionen erläutert.<br />
Twitter<br />
Kurznachrichten mit maximal 140 Zeichen können geschrieben und versendet werden. Bei Twitter<br />
gibt es keine Freundschaften, die Nachrichten können von allen Personen eingesehen werden und<br />
es besteht keine Möglichkeit Informationen nur an bestimmte Personen zu versenden. Es muss ein<br />
rechtlich verbindlicher Vertrag mit Twitter abgeschlossen werden, um diesen Dienst nutzen zu<br />
können (Twitterseite: http://twitter.com/tos) (vgl. Koehler 2012: 38). Bei Twitter existiert kein Mindestalter.<br />
Facebook<br />
Facebook selber stellt keine Inhalte ins Internet, sie bietet nur eine Plattform, sozusagen ein<br />
Grundgerüst, damit dies den User ermöglicht wird. Texte, Fotos, Filme etc. werden von den Mitgliedern<br />
veröffentlicht (Pfeiffer, Muss-Merholz 2012: 18).<br />
Es benötigt eine Anmeldung und danach können Freunde gesucht und gefunden werden. Je nach<br />
Einstellung kann der Informationsaustausch unterschiedlich aussehen und die Personen können in<br />
verschiedene Gruppen eingeteilt werden. Diese Gruppeneinteilung dient dazu, die gemachten Beiträge<br />
nur speziellen Leuten zugänglich zu machen. Das Mindestalter bei Facebook ist derzeit auf<br />
13. Jahre gelegt (vgl. Koehler 2012:40).<br />
Die Profile können oft von vielen oder sogar allen Mitgliedern eingesehen werden. Deshalb ist es<br />
wichtig die Sicherheitseinstellungen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Durch die<br />
Sicherheitseinstellungen wird es möglich, gewisse Informationen oder Fotos für andere User zu<br />
sperren. Eins sollte jedoch trotzdem beachtet werden, einmal im Netz immer im Netz (vgl. ebd:<br />
40). Einzig die gewerblichen Profile können von allen via google angesehen werden.<br />
Die Informationsfreiheit wird bei Facebook höher gestellt als die Persönlichkeitsrechte der einzelnen<br />
User. Das Recht am eigenen Bild und Text hat jeder, doch mit der Anmeldung bei Facebook<br />
tritt man die Rechte an Facebook ab und so können sie frei über die Bilder und Texte verfügen, sie<br />
verkaufen oder damit werben, ohne den User zu informieren (vgl. Kubitz 2011:11).<br />
Blog<br />
Beiträge werden in Form eines Tagebuches veröffentlich und die aktuellsten befinden sich immer<br />
zuoberst. Ein Blog dient der Medienmitteilung und die Häufigkeit der Veröffentlichung kann stark<br />
variieren. Ein Blog kann ganz unterschiedlich sein. Es gibt private und öffentliche Blogs über Ferien,<br />
Foto’s, gleiche Interessen, Probleme und Erkenntnisse. Sie können per Computer geschrieben<br />
werden oder sogar mit dem Natel (vgl. Koehler 2012:35).<br />
Wikipedia (Wiki)<br />
Es ist eine Art Onlinelexikon, bei dem jeder Nutzer einen Beitrag verfassen, erweitern, ändern oder<br />
löschen kann. Es existieren somit mehrer Autoren und diese können sich per Diskussionsseite<br />
austauschen (vgl. ebd:34).<br />
Mädchenarbeit Stadt <strong>Thun</strong> August 2013 Seite 12 von 30
VZ-Netzwerke (meinVZ, StudiVZ, SchuelerVZ)<br />
Eine Anmeldung ist erforderlich und inhaltlich ist es ähnlich wie bei Facebook, jedoch mit kleineren<br />
Nutzerzahlen (vgl. ebd: 40).<br />
Google+<br />
Wie bei Facebook können auch hier die Kontakte in Kreise eingeteilt werden und so ist die Trennung<br />
von beruflichen zu privaten Kontakten möglich. Google+ führt alle Daten von den verschiedenen<br />
Google-Diensten (E-Mail etc.) zusammen, dies kann Auswirkungen auf die Privatsphäre<br />
haben. Eine Anmeldung ist erforderlich und die Möglichkeiten sind ansonsten ähnlich wie bei Facebook<br />
(vgl. ebd: 46). Das Mindestalter bei Google+ ist derzeit auf 13. Jahre festgelegt.<br />
XING<br />
Es benötigt eine Anmeldung und ist ähnlich wie Facebook mit dem Unterschied, dass hier berufliche<br />
Kontakte vernetzt werden. Es soll der Geschäftswelt dienen, um Unternehmen vorzustellen,<br />
kompetente Mitglieder zu erreichen, Jobs zu finden, Fachwissen auszutauschen etc.<br />
(https://www.xing.com/de) (vgl. ebd: 44).<br />
Whats App<br />
Whats App kann nur von Smartphones mit Internetzugang genutzt werden und es muss ein App<br />
heruntergeladen werden. Danach besteht die Möglichkeit den Natelkontakten Kurzmitteilungen,<br />
Fotos, Filme und Lieder zu schicken. Die Daten werden aber nur übertragen, wenn eine Internetverbindung<br />
besteht und der Empfänger erhält die Mitteilung erst, wenn auch er Internetempfang<br />
hat. Dies ist oftmals eine günstigere Alternative zu den herkömmlichen SMS, da es lediglich Internetvolumen<br />
benötigt.<br />
4.2 Umgang mit Sozialen Netzwerken<br />
Wichtig ist, dass die Vorteile gegenüber den Nachteilen der einzelnen sozialen Netzwerke abgewogen<br />
werden und anhand der persönlichen Kriterien entschieden wird, was die bessere Variante<br />
darstellt. Als Eltern gilt es gemeinsam einen Standpunkt zu vertreten und diesen auch begründen<br />
zu können. Dies setzt zwingend eine Auseinandersetzung mit der Thematik voraus. Nachfolgend<br />
werden die wichtigsten Vor- und Nachteile der sozialen Netzwerke aufgelistet.<br />
4.2.1 Nachteile von sozialen Netzwerken:<br />
Die Anonymität geht verloren und wird nicht mehr gewahrt, persönliche Angaben können von<br />
Dritten eingesehen und missbraucht werden. Die Daten der einzelnen Internetnutzer können<br />
durch die sozialen Netzwerke eingesehen werden.<br />
Die sozialen Netzwerke können dazu beitragen, dass die Chancen für einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz<br />
schlechter stehen. Ein Arbeitgeber kann sich im Internet über seine Bewerbenden<br />
informieren und erhält Informationen von ihnen, die er anhand der blossen Bewerbung nie herausgefunden<br />
hätte. Freizeitaktivitäten, private Einzelheiten, Fehler und Schwächen können<br />
herausgefunden werden, genau so kann die Zeit, die die Person im Internet verbringt festgestellt<br />
werden und vieles mehr (vgl. Ziegler 2012:151f.).<br />
Die Onlineanbieter lassen sich durch die Registrierung die Rechte der veröffentlichten Bilder,<br />
Texte etc. von den Teilnehmern übergeben, um sie dann persönlich weiter zu verwenden (vgl.<br />
Koehler 2012:31).<br />
4.2.2 Vorteile von sozialen Netzwerken:<br />
Die Vernetzung mit den Freunden und Freundinnen wird ermöglicht. Heute braucht es zwingend<br />
eine Anmeldung um die Beiträge der anderen zu sehen und auch selber Beiträge zu verfassen.<br />
Dies ermöglicht ihnen die Informationen jederzeit abzurufen und nicht auf wichtige Informationen<br />
verzichten zu müssen. Sie sind jederzeit up to date.<br />
Die Medienkompetenz wird gefördert und ein bewusster Umgang wird gelernt.<br />
Im Job kann es vorkommen, dass die Werbung oder Vernetzung über ein soziales Netzwerk<br />
läuft und so ist es wichtig, dieses Medium zu beherrschen oder zu kennen.<br />
Mädchenarbeit Stadt <strong>Thun</strong> August 2013 Seite 13 von 30
Mit der Anmeldung besteht die Möglichkeit vieles zu sehen und auch aktiv einzugreifen, wenn<br />
einem etwas verdächtigt vorkommt oder falsche Informationen weitergeben werden. Sei es über<br />
eigenen Daten oder auch Daten von Freundinnen oder Freunden. Falsche Profile oder falsche<br />
Informationen können gemeldet werden und es besteht eine Möglichkeit zu reagieren.<br />
4.2.3 Fazit<br />
Die Begleitung der Kinder im Umgang mit den sozialen Medien ist besser als ihnen Verbote zu<br />
erteilen. So können Sie gemeinsam mit ihrem Kind Erfahrungen in der digitalen Welt sammeln und<br />
mit ihm gemeinsam die Einstellungen vornehmen und begründen, wieso dies so gehandhabt werden<br />
sollte. Wichtig ist das die Betreuungspersonen selber über die Einstellungen und Funktionen<br />
der sozialen Medien Bescheid wissen und die Fähigkeiten besitzen, den Jugendlichen eine kompetente<br />
Begleitung zu ermöglichen (vgl. Pfeiffer, Muuss-Merholz 2012:11). Die Vorbildfunktion gilt<br />
auch in diesem Bereich und es ist wichtig, dass die Eltern ihre Mediengewohnheiten überprüfen<br />
und gegebenenfalls anpassen. Sie übernehmen für ihr Kind eine wichtige Vorbildfunktion.<br />
Die Kinder können die Medienkompetenz lernen, damit sie verantwortungsbewusst damit umgehen,<br />
denn in ihrer Zukunft kommen sie nicht um ihren Gebrauch. Jedes Natel und Smartphone<br />
kann auf das Internet zugreifen und so werden auch die sozialen Netzwerke leicht und jederzeit<br />
zugänglich.<br />
Momentan sind grösstenteils Jugendliche im Netz aktiv und nutzen die Sozialen Medien. Es sollte<br />
dringend erreicht werden, dass mehr erwachsene Personen aktiv werden und sich im Netz auch<br />
mit Jugendlichen auseinandersetzten.<br />
4.3 Datenschutz im Web 2.0<br />
Web bedeutet „World Wide Web“ und ist besser bekannt unter dem Begriff Internet. In den letzten<br />
Jahren hat sich das Internet stark weiter entwickelt und diese Entwicklungsschritte werden mit dem<br />
2.0 angegeben. Das Zeitalter des sozialen Internet ist gestartet und als Anwender gelten heute alle<br />
Menschen. Es soll der Sozialisation und Vernetzung dienen (vgl. Duschinski 2007: 9). Früher wurden<br />
die Daten von natürlichen Personen von sogenannten Datenverarbeiter verarbeit, die einige<br />
gesetzlichen Verpflichtungen beachten mussten. Ein Ziel war es das Risiko für die Privatsphäre<br />
der Nutzer zu minimieren.<br />
Heute wird mit dem Web 2.0 jeder Nutzer zum Datenverarbeiter. Das Datenschutzrecht gilt nicht<br />
bei Privatpersonen und für ihre eigene Datenverarbeitung und dies macht eine Kontrolle unmöglich.<br />
Die Privatsphäre wird von vielen Personen missachtet. Daten werden ins Netz gestellt, ohne<br />
Wissen oder Einwilligung der betroffenen Person.<br />
Es gilt immer aufzupassen, welche Daten ins Internet gestellt werden und somit für andere<br />
zugänglich sind! Wichtig ist, dass dies nicht nur mit den eigenen Daten geschieht sondern auch<br />
mit den Daten von anderen Personen. Den Datenmissbrauch ist strafbar! Das Internet lebt jedoch<br />
vom Mitmachen der Benutzer. Es ist unmöglich keine persönlichen Daten preiszugeben und oft<br />
werden sie verlangt, damit man überhaupt die Dienstleistungen nutzen kann (vgl. de Meer, Herkenhöner<br />
2011: 23,24, 34-39).<br />
Durch die Benutzung des Internets können Informationen und persönliche Daten mit Hilfe von<br />
Cookie’s herausgefunden werden. Cookie’s können auf dem Rechner (PC, Laptop, Natel) des Besuchers<br />
von Internetseiten abgelegt werden und ermöglicht ein Ausspionieren. Die Webseitenbetreiber<br />
installieren Cookie’s auf den Computer sobald ihre Internetseite abgerufen wird. Dies ermöglicht<br />
dem Webseitenbetreiber den Nutzer beim nächsten Zugriff auf seine Internetseite zu<br />
identifizieren (vgl. Adamek 2001: 329).<br />
Es dürfte also nie ein soziales Netzwerk oder Google angeklickt werden und dies ist unmöglich.<br />
Die Webseiten haben oftmals eine Querverlinkung zu Facebook, Google etc. und dies ist im Vornherein<br />
für den Nutzer nicht sichtbar (vgl. Ziegler 2012: 152.155).<br />
Durch eine Installation von speziellen Browser-Erweiterungen namens Plugins können spionierende<br />
Betreiber der sozialen Netzwerke abgewehrt werden. Das Verbot der Cookies würde Daten-<br />
Mädchenarbeit Stadt <strong>Thun</strong> August 2013 Seite 14 von 30
schnüffler aufhalten, doch ohne Cookies fallen viele Dienstleistungen weg und das Internet würde<br />
seinen Reiz verlieren. E-Banking (Zahlungen per Computer auslösen), das Anschauen von Fotos<br />
und zahlreiche andere Dienste wären nicht mehr möglich (vgl. Ziegler 2012:154). Die Cookies<br />
können im Browserverlauf unter den Sicherheitseinstellungen gelöscht werden. Dies sollte zur<br />
eigenen Sicherheit regelmässig getätigt werden.<br />
Mädchenarbeit Stadt <strong>Thun</strong> August 2013 Seite 15 von 30
5. Prävention<br />
„Das Muster von Mobbing rechtzeitig zu erkennen, ist der erste Grundstein der präventiven Arbeit.“<br />
(Alsaker, 2004; 37)<br />
Besonders wichtig bei der Prävention ist die Aufklärung. Eltern wie auch Fachpersonen sollten ein<br />
gewisses Wissen mitbringen, um Aufklärung leisten zu können.<br />
5.1 für Eltern<br />
Das Thema Mobbing oder Cyber-Mobbing in einer Familie zu diskutieren ist nicht immer ganz einfach,<br />
doch es ist wichtig, dass Kinder und Jugendliche davon wissen. Dies kann schon mit alltäglichen<br />
menschlichen Umgangsregeln von klein auf vermittelt und auch auf Handy- und Internetnutzung<br />
übertragen werden.<br />
Vor allem zur Vorbeugung von Cyber-Mobbing können Regelungen oder auch nur schon das Gespräch<br />
über die Bildschirmnutzung viel helfen. Dabei ist wichtig, dass die Medien-Regeln auch von<br />
den Kindern und Jugendlichen verstanden und eingehalten werden (vgl. Schattenfroh, 2013; 9).<br />
Aufklärung und den Umgang mit neuen Medien bewusst zu machen, ist wichtig bei Kindern und<br />
Jugendlichen. Dafür haben wir eine kurze Zusammenfassung des Wissenswertesten gemacht.<br />
Wie verhalte ich mich im Internet im Umgang mit meinen persönlichen Daten? Nachfolgend einige<br />
Tipps.<br />
Persönliche Angaben<br />
Persönliches sollte nur wenig angegeben werden, also nur diejenigen Angaben eingeben, die auch<br />
zwingend notwendig sind. Es empfiehlt sich vor der Registrierung eine neue E-Mail-Adresse einzurichten,<br />
die nur für solche Zwecke gebraucht wird. Dies hilft dabei, Rückverfolgungen unmöglich zu<br />
machen.<br />
Passwort<br />
Ein Passwort sollte mindestens 8 Zeichen enthalten und sich aus Zahlen, Buchstaben und Sonderzeichen<br />
(.?“ Etc.) zusammensetzen. Geburtsdatum, Name, Jahrgang und andere leicht erratbare<br />
Wörter sollten nicht verwendet werden. Das Passwort sollte geheim gehalten werden und auch<br />
nicht der besten Freundin verraten werden. Es ist wichtig nicht überall das gleiche Passwort zu<br />
verwenden, sondern extra ein Passwort für Facebook zu erstellen.<br />
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)<br />
Diese müssen bei der Anmeldung bestätigt werden und sollten vorher IMMER gelesen werden.<br />
Durch die Annahme der allgemeinen Geschäftsbedingungen besteht ein Vertrag und es könnten<br />
sich auch Kosten dahinter verstecken, die dadurch angenommen wurden.<br />
Freunde<br />
Nur Personen als Freunde annehmen, die sie auch wirklich kennen. Hinter dem Foto von der 12-<br />
jährigen Sofie kann auch ganz jemand anderes stecken, wie beispielsweise der 30-jährige Hans.<br />
Jedes Profil kann gefälscht sein und die wahre Identität ganz anders aussehen als auf Facebook<br />
gepostet und angegeben wird.<br />
Kommentare<br />
Die gemachten Meinungsäußerungen (Kommentare etc.) im Netz sollten gut überlegt sein und<br />
Sinn machen. Diese Beiträge können je nach Einstellung von vielen Personen eingesehen werden,<br />
unter Umständen auch vom zukünftigen Chef oder der zukünftigen Chefin sowie Nachbarn etc.<br />
Es ist möglich eine Nachricht direkt an eine Person oder mehrere Personen zu schicken, die nicht<br />
auf der Pinnwand veröffentlich werden, sondern nur sie sehen können. Für private Mitteilungen ist<br />
dieser Weg besser als ein Pinnwandeintrag zu erstellen.<br />
Mädchenarbeit Stadt <strong>Thun</strong> August 2013 Seite 16 von 30
Fotos<br />
Keine eigenen peinlichen Fotos oder sogar Fotos von anderen Menschen ins Internet stellen. Bei<br />
der Fotoauswahl muss berücksichtigt werden, dass die Fotos auch durch späteres Löschen nie<br />
mehr ganz verschwinden, falls sie schon kopiert oder weiterverwendet wurden. Fotos von anderen<br />
Personen ins Netz zu stellen, kann böse Folgen habe.<br />
Sicherheitseinstellungen<br />
Die Sicherheitseinstellungen sollten genau gelesen werden, um sie nach den eigenen Bedürfnissen<br />
einzustellen. Bei jedem Hochladen eines Kommentars oder Fotos macht es Sinn, einzustellen,<br />
wer diesen Beitrag auch wirklich sehen kann.<br />
Bei Unsicherheiten der Einstellungen empfiehlt es sich ein E-Mail oder eine persönliche Nachricht<br />
zu erstellen, um sicher zu gehen, dass dies nicht alle sehen können.<br />
Überprüfung<br />
Die sozialen Netzwerke werden ständig optimiert, neue Funktionen werden ermöglicht und auch<br />
die Datenschutzbestimmungen angepasst (vgl. Ziegler 2012: 2). Deshalb ist es wichtig, die eigenen<br />
Einstellungen immer wieder zu überprüfen, denn durch ein neues Update können die vorgenommenen<br />
Einstellungen wieder zurückgesetzt werden.<br />
Die Kontrolle des Kindes durch die Eltern ist meistens nur schwer möglich. Die Eltern müssen ein<br />
Facebook Account haben und die Kinder müssen sie als Freund bestätigen. Erst dann können sie<br />
das Verhalten des Kindes auf Facebook verfolgen. Die Kinder haben jedoch die Möglichkeit die<br />
Eltern in gewisse Listen einzutragen und so erhalten sie trotz einer Freundschaft nur beschränkt<br />
Zugriff auf die Daten der Kinder. Für eine saubere Überprüfung müssten sich die Kinder in Anwesenheit<br />
ihrer Eltern in den eigenen Account einloggen. Dies ist sicher nicht die beste Vertrauensgrundlage<br />
zwischen Eltern und Kindern. Eine andere Alternative wäre, sich selber so gut bei Facebook<br />
auszukennen, damit Ratschläge gegeben und Kontrollen ausgeführt werden können (vgl.<br />
Kubitz 2011:11).<br />
5.2 für Fachpersonen<br />
Für Fachpersonen, wie beispielsweise Lehrer, Sozialarbeiter oder Schulleitungen, ist die Aufklärung<br />
genau so wichtig, wie für Eltern.<br />
Für präventive Unterrichteinheiten empfehlen wir das Buch „Schluss mit <strong>Cybermobbing</strong>!“ von Pieschl<br />
und Porsch, sowie „webcoach. Cyber-Mobbing“ von Schattenfroh.<br />
Mädchenarbeit Stadt <strong>Thun</strong> August 2013 Seite 17 von 30
6. Aufgaben der Mädchenarbeit <strong>Thun</strong><br />
6.1 Beratung und Begleitung<br />
Wir begleiten und unterstützen Mädchen und junge Frauen in schwierigen Lebensphasen, wie z.B.<br />
bei der Lehrstellensuche, bei Unsicherheiten und Fragen zu Liebe und Sexualität, Schwierigkeiten<br />
mit den Eltern, in der Schule usw. Wir sind keine spezialisierte Beratungsstelle bei Mobbing. Für<br />
betroffene Mädchen können wir aber Vertrauenspersonen sein, und wir begleiten sie gegebenenfalls<br />
zu den entsprechenden Stellen.<br />
6.2 Offener Mädchentreff<br />
Am Aarequai, auf dem Robinsonspielplatz und im Jugend- und Quartiertreff Lerchenfeld bieten wir<br />
Räumlichkeiten ausschliesslich für Mädchen an. Zu den Öffnungszeiten können Mädchen zwischen<br />
10 und 18 Jahren diese Räume für sich nutzen und ihre Bedürfnisse umsetzen. Die Mädchenarbeit<br />
organisiert zusätzlich Freizeit- und Bildungsangebote. Mädchen, die unter Mobbing<br />
leiden, können hier einen geschützten Raum, Erholung, Entspannung und Freundinnen finden.<br />
Mädchenarbeit Stadt <strong>Thun</strong> August 2013 Seite 18 von 30
7. Literaturangaben<br />
Quellenverzeichnis<br />
Adamek, S., 2011. Die Facebook-Falle. Wie das soziale Netzwerk unser Leben verkauft.<br />
Wilhelm Heyne Verlag, München<br />
Alsaker, F. D., 2004. Quälgeister und ihre Opfer. Verlag Hans Huber, Bern<br />
De Meer, H / Herkenhöner, R., 2011. Sicherheit mit und ohne Netz. Technische und rechtliche<br />
Herausforderungen des Web 2.0.<br />
Duschinski, H., 2007. Web 2.0 – Chancen und Risiken für die Unternehmenskommunikation.<br />
Diplomica Verlag, Hamburg<br />
Kubitz, E., 2011. Nur ein Mausklick zum Grauen. Vortrag von Kriminalhauptkomissar<br />
Richard am 6. Juni 2011. Montis Form, In<br />
Perko, B., 2012. <strong>Cybermobbing</strong> in der Schule. Soziale Ausgrenzung über Social Media<br />
und Neue-Medien-Integration in Gesundheitsförderung & Prävention im Setting Schule.<br />
AV Akademieverlag GmbH, Saarbrücken<br />
Pfeifer, T. / Muuss-Merholz, J., 2012. Mein Kind ist bei Facebook. Tipps für Eltern. Addison-Wasley<br />
Verlag, München<br />
Pieschl, S. / Porsch, T., 2012. Schluss mit <strong>Cybermobbing</strong>! Verlag Beltz, Weinheim und<br />
Basel<br />
Schattenfroh, S., 2013. webcoach. Cyber-Mobbing. Lehrerband. Verlag ErnstKlett Verlag<br />
GmbH, Stuttgart.<br />
Stephan, R., 2010. Cyber-Bullying in sozialen Netzwerken. Verlag Werner Hülsbusch, Boizenburg<br />
Teuschel, P. / Heuschen K.W., 2013. Bullying. Mobbing bei Kinder und Jugendlichen. Verlag:<br />
Schlattauer GmbH, Stuttgart<br />
Ziegler, M., 2012. Facebook, Twitter & Co. Aber sicher! Gefahrlos unterwegs in sozialen<br />
Netzwerken. Carl Hanser Verlag, München<br />
Internetquellen<br />
Bericht des Bundesrates<br />
http://www.ejpd.admin.ch/content/dam/data/fedpol/informationen/ber-br-d.pdf (05.02.13)<br />
DSG S. 3/8<br />
http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19920153/201101010000/235.1.pdf<br />
(05.02.13)<br />
Mädchenarbeit Stadt <strong>Thun</strong> August 2013 Seite 19 von 30
Erziehungsberatung <strong>Thun</strong>. Wir geben den Opfern, Täterinnen und Tätern ein Gesicht.<br />
http://www.bernergesundheit.ch/download/Referat-Huggler.pdf (26.02.13)<br />
Mobbing Beratungsstelle Zürich & Bern<br />
http://mobbing-beratungsstelle.ch/mobbing/ (06.11.12)<br />
Pro Juventute<br />
http://www.projuventute.ch/fileadmin/kundendaten/projuventute/Downloads/Merkblaetter/D<br />
eutsch/Medienprofis_Merkblatt_Cyber-Mobbing_ELTERN_DT.pdf (05.02.13)<br />
Saferinternet<br />
www.saferinternet.at (06.11.12)<br />
Safersurfing<br />
http://www.safersurfing.ch/10/de/1internet/2sicherheit_in_sozialen_netzwerken/2erwachse<br />
ne/210gefahr_cybermobbing.php# (22.01.13)<br />
SKPPSC<br />
www.skppsc.ch (26.02.13)<br />
StGB S. 59-75<br />
http://www.admin.ch/ch/d/sr/3/311.0.de.pdf (05.02.13)<br />
Volksschulbildung.lu<br />
www.volksschulbildung.lu.ch (06.11.12)<br />
Mädchenarbeit Stadt <strong>Thun</strong> August 2013 Seite 20 von 30
8. Glossar<br />
Bullying:<br />
Cyber-Bullys:<br />
Cyber-Grooming:<br />
Cyber-Mobbing:<br />
Cyberquatting:<br />
Diffamierung:<br />
Facebook:<br />
Happy Slapping:<br />
gleiche wie Mobbing. Wird mehr im Ausland verwendet<br />
Täter/innen von Cyber-Mobbing<br />
(engl. „to groom“: pflgen) gezieltes Ansprechen von Personen (meist<br />
Minderjährige) im Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller<br />
Kontakte / oder Beim Gromming wird das Vertrauen eines Jugendlichen<br />
oder einer zu betreuenden Person gewonnen, um danach dieses<br />
Vertrauensverhältnis z.B. für sexuelle Annhäherungen bzw.<br />
Missbrauch zu nutzen (Merkblatt_cyber-mobbing Kanton LU.pdf)<br />
Mobben über moderne Medien<br />
Erstellen eines falschen Profils, z.B. auf Facebook<br />
gezielte Verleumdung Dritter<br />
Facebook ist ein soziales Netzwerk, bei dem ca. 900 Millionen Nutzer<br />
weltweit angemeldet sind. Jeder, der nach eigenen Angaben<br />
mindestens 13 Jahre alt ist, kann Mitglied werden. Er muss sich dazu<br />
mit einem persönlichen Profil registrieren. In diesem Profil sind häufig<br />
die Kontaktdaten des Nutzers, sein Geburtsdatum, Wohnort, etc.<br />
sowie mindestens ein (Profil)Foto zu finden. Facebook steht wegen<br />
seiner Datenschutzpraktiken in der Kritik (S. Schattenfroh, 2013; 10)<br />
körperlicher Angriff auf meist unbekannte Passanten, Schüler oder<br />
Lehrer, der gefilmt oder fotografiert wird und danach ins Netz gestellt<br />
wird<br />
Online-Community: In einer Online-Community tauscht sich eine Gemeinschaft von<br />
Menschen via Internet aus. Häufig findet diese Kommunikation in einem<br />
sozialen Netzwerk statt (S. Schattenfroh, 2013; 20)<br />
Sexting:<br />
erotische Fotos / Nacktaufnahmen die man versendet, von sich<br />
selbst oder von anderen<br />
Punkt 3: Intervention<br />
Die Polizei kann ebenfalls zur Beratung beigezogen werden. Wir haben an Schulen auch<br />
schon den sogenannten „runden Tisch“ gemacht, um die Rechtslage zu erklären und<br />
Schulen/Eltern zu beraten ohne dass eine Anzeige erfolgte.<br />
Mädchenarbeit Stadt <strong>Thun</strong> August 2013 Seite 21 von 30
Gesetzesartikel<br />
Strafgesetzbuch<br />
Unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem<br />
bis 112<br />
Art. 143 1 Wer auf dem Wege von Datenübertragungseinrichtungen unbefugterweise in ein fremdes, gegen<br />
seinen Zugriff besonders gesichertes Datenverarbeitungssystem eindringt, wird, auf Antrag, mit<br />
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.<br />
2 Wer Passwörter, Programme oder andere Daten, von denen er weiss oder annehmen muss,<br />
dass sie zur Begehung einer strafbaren Handlung gemäss Absatz 1 verwendet werden sollen, in<br />
Verkehr bringt oder zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe<br />
bestraft.<br />
Datenbeschädigung<br />
Art. 144 bis<br />
1. Wer unbefugt elektronisch oder in vergleichbarer Weise gespeicherte oder übermittelte Daten<br />
verändert, löscht oder unbrauchbar macht, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren<br />
oder Geldstrafe bestraft.<br />
Hat der Täter einen grossen Schaden verursacht, so kann auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis<br />
zu fünf Jahren erkannt werden. Die Tat wird von Amtes wegen verfolgt.<br />
2. Wer Programme, von denen er weiss oder annehmen muss, dass sie zu den in Ziffer 1 genannten<br />
Zwecken verwendet werden sollen, herstellt, einführt, in Verkehr bringt, anpreist, anbietet oder<br />
sonst wie zugänglich macht oder zu ihrer Herstellung Anleitung gibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu<br />
drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.<br />
Handelt der Täter gewerbsmässig, so kann auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren<br />
erkannt werden.<br />
Betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage<br />
Art. 147<br />
1 Wer in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, durch unrichtige, unvollständige<br />
oder unbefugte Verwendung von Daten oder in vergleichbarer Weise auf einen elektronischen<br />
oder vergleichbaren Datenverarbeitungs- oder Datenübermittlungsvorgang einwirkt und<br />
dadurch eine Vermögensverschiebung zum Schaden eines andern herbeiführt oder eine Vermögensverschiebung<br />
unmittelbar darnach verdeckt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder<br />
Geldstrafe bestraft.<br />
2 Handelt der Täter gewerbsmässig, so wird er mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe<br />
nicht unter 90 Tagessätzen bestraft.<br />
3 Der betrügerische Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage zum Nachteil eines Angehörigen<br />
oder Familiengenossen wird nur auf Antrag verfolgt.<br />
Erpressung<br />
Art. 156<br />
1 . Wer in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, jemanden durch Gewalt<br />
oder Androhung ernstlicher Nachteile zu einem Verhalten bestimmt, wodurch dieser sich selber<br />
oder einen andern am Vermögen schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder<br />
Geldstrafe bestraft.<br />
2 . Handelt der Täter gewerbsmässig oder erpresst er die gleiche Person fortgesetzt, so wird er mit<br />
Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.<br />
3 . Wendet der Täter gegen eine Person Gewalt an oder bedroht er sie mit einer gegenwärtigen<br />
Gefahr für Leib und Leben, so richtet sich die Strafe nach Artikel 140.<br />
4 . Droht der Täter mit einer Gefahr für Leib und Leben vieler Menschen oder mit schwerer Schädigung<br />
von Sachen, an denen ein hohes öffentliches Interesse besteht, so wird er mit Freiheitsstrafe<br />
nicht unter einem Jahr 116 bestraft.<br />
Mädchenarbeit Stadt <strong>Thun</strong> August 2013 Seite 22 von 30
Ehrverletzung. Üble Nachrede<br />
Art. 173 127<br />
1 . Wer jemanden bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen, die<br />
geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt, wer eine solche Beschuldigung<br />
oder Verdächtigung weiterverbreitet, wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen128<br />
bestraft.<br />
2. Beweist der Beschuldigte, dass die von ihm vorgebrachte oder weiterverbreitete Äusserung der<br />
Wahrheit entspricht, oder dass er ernsthafte Gründe hatte, sie in guten Treuen für wahr zu halten,<br />
so ist er nicht strafbar.<br />
3. Der Beschuldigte wird zum Beweis nicht zugelassen und ist strafbar für Äusserungen, die ohne<br />
Wahrung öffentlicher Interessen oder sonst wie ohne begründete Veranlassung, vorwiegend in der<br />
Absicht vorgebracht oder verbreitet werden, jemandem Übles vorzuwerfen, insbesondere, wenn<br />
sich die Äusserungen auf das Privat- oder Familienleben beziehen.<br />
4. Nimmt der Täter seine Äusserung als unwahr zurück, so kann er milder bestraft oder ganz von<br />
Strafe befreit werden.<br />
5. Hat der Beschuldigte den Wahrheitsbeweis nicht erbracht oder sind seine Äusserungen unwahr<br />
oder nimmt der Beschuldigte sie zurück, so hat der Richter dies im Urteil oder in einer andern Urkunde<br />
festzustellen.<br />
Verleumdung<br />
Art. 174<br />
1. Wer jemanden wider besseres Wissen bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder<br />
anderer Tatsachen, die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt,<br />
wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung wider besseres Wissen verbreitet.<br />
wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.<br />
2. Ist der Täter planmässig darauf ausgegangen, den guten Ruf einer Person zu untergraben, so<br />
wird er mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe nicht unter 30 Tagessätzen bestraft.<br />
129<br />
3. Zieht der Täter seine Äusserungen vor dem Richter als unwahr zurück, so kann er milder bestraft<br />
werden. Der Richter stellt dem Verletzten über den Rückzug eine Urkunde aus.<br />
Beschimpfung<br />
Art. 177<br />
1<br />
Wer jemanden in anderer Weise durch Wort, Schrift, Bild, Gebärde oder Tätlichkeiten in seiner<br />
Ehre angreift, wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen bestraft. 130<br />
2<br />
Hat der Beschimpfte durch sein ungebührliches Verhalten zu der Beschimpfung unmittelbar Anlass<br />
gegeben, so kann der Richter den Täter von Strafe befreien.<br />
3 Ist die Beschimpfung unmittelbar mit einer Beschimpfung oder Tätlichkeit erwidert worden, so<br />
kann der Richter einen oder beide Täter von Strafe befreien.<br />
Unbefugtes Beschaffen von Personendaten<br />
novies 144<br />
Art. 179<br />
Wer unbefugt besonders schützenswerte Personendaten oder Persönlichkeitsprofile, die nicht frei<br />
zugänglich sind, aus einer Datensammlung beschafft, wird auf Antrag mit Freiheitsstrafe bis zu drei<br />
Jahren oder Geldstrafe bestraft.<br />
Drohung<br />
Art. 180<br />
1<br />
Wer jemanden durch schwere Drohung in Schrecken oder Angst versetzt, wird, auf Antrag, mit<br />
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.<br />
2 Der Täter wird von Amtes wegen verfolgt, wenn er:<br />
a. der Ehegatte des Opfers ist und die Drohung während der Ehe oder bis zu einem Jahr nach der<br />
Scheidung begangen wurde; oder<br />
a bis.145 die eingetragene Partnerin oder der eingetragene Partner des Opfers ist und die Drohung<br />
während der eingetragenen Partnerschaft oder bis zu einem Jahr nach deren Auflösung begangen<br />
wurde; oder<br />
Mädchenarbeit Stadt <strong>Thun</strong> August 2013 Seite 23 von 30
. der hetero- oder homosexuelle Lebenspartner des Opfers ist, sofern sie auf unbestimmte Zeit<br />
einen gemeinsamen Haushalt führen und die Drohung während dieser Zeit oder bis zu einem Jahr<br />
nach der Trennung begangen wurde. 146<br />
Nötigung<br />
Art. 181<br />
Wer jemanden durch Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile oder durch andere Beschränkung<br />
seiner Handlungsfreiheit nötigt, etwas zu tun, zu unterlassen oder zu dulden, wird mit Freiheitsstrafe<br />
bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.<br />
(StGB)<br />
3.3.2 Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG)<br />
Grundsätze<br />
Art. 4<br />
1 Personendaten dürfen nur rechtmässig bearbeitet werden.<br />
2 Ihre Bearbeitung hat nach Treu und Glauben zu erfolgen und muss verhältnismässig sein.<br />
3 Personendaten dürfen nur zu dem Zweck bearbeitet werden, der bei der Beschaffung angegeben<br />
wurde, aus den Umständen ersichtlich oder gesetzlich vorgesehen ist.<br />
4 Die Beschaffung von Personendaten und insbesondere der Zweck ihrer Bearbeitung müssen für<br />
die betroffene Person erkennbar sein.<br />
5 Ist für die Bearbeitung von Personendaten die Einwilligung der betroffenen Person erforderlich,<br />
so ist diese Einwilligung erst gültig, wenn sie nach angemessener Information freiwillig erfolgt. Bei<br />
der Bearbeitung von besonders schützenswerten Personendaten oder Persönlichkeitsprofilen<br />
muss die Einwilligung zudem ausdrücklich erfolgen.<br />
Persönlichkeitsverletzung<br />
Art. 12<br />
1 Wer Personendaten bearbeitet, darf dabei die Persönlichkeit der betroffenen Personen nicht widerrechtlich<br />
verletzen.<br />
2 Er darf insbesondere nicht:<br />
a. Personendaten entgegen den Grundsätzen der Artikel 4, 5 Absatz 1 und 7 Absatz 1 bearbeiten;<br />
b. ohne Rechtfertigungsgrund Daten einer Person gegen deren ausdrücklichen Willen bearbeiten;<br />
c. ohne Rechtfertigungsgrund besonders schützenswerte Personendaten oder Persönlichkeitsprofile<br />
Dritten bekanntgeben.<br />
3 In der Regel liegt keine Persönlichkeitsverletzung vor, wenn die betroffene Person die Daten allgemein<br />
zugänglich gemacht und eine Bearbeitung nicht ausdrücklich untersagt hat.<br />
Mädchenarbeit Stadt <strong>Thun</strong> August 2013 Seite 24 von 30
Buchempfehlungen<br />
Alsaker, F. D., 2004. Quälgeister und ihre Opfer. Verlag Hans Huber,<br />
Bern<br />
Mobbing ist eine besondere Form von Gewalt; sie richtet sich systematisch<br />
gegen bestimmte Opfer. Dieses Buch ist weltweit das erste,<br />
das sich mit diesem Phänomen sowohl im Schul- als auch im Vorschulalter<br />
befasst und gleichzeitig konkrete umsetzbare Empfehlungen<br />
zur Prävention bietet.<br />
Im Mittelpunkt des ersten Teils stehen die Hauptmerkmale, die Formen<br />
und die Erfassung von Mobbing. Ergebnisse aus der internationalen<br />
Forschung und aus zwei neuen eigenen Studien zu Mobbing<br />
unter Kindern und Jugendlichen wischen fünf und sechzehn Jahren werden in integrierter<br />
Form dargestellt. Wie reagieren die „Zuschauer“? Welche Kinder mobben? Wer sind die<br />
typischen Opfer dieser Quälgeister? Was kennzeichnet diejenigen, die sowohl mobben als<br />
auch gemobbt werden (sog. Täter-Opfer)? Welche Rolle spielen familiäre und gesundheitliche<br />
Hintergründe, wie sind soziales Verhalten, Befindlichkeiten und Selbstwert dieser<br />
Kinder einzuschätzen? Elegant werden die Ergebnisse der Forschung mit der Praxis verknüpft.<br />
Im letzten Teil stellt die Autorin der Berner Präventionsprogramm gegen Gewalt im<br />
Kindergarten und in der Schule (Be-Prox) vor, zusammen mit konkreten Umsetzungsempfehlungen.<br />
Dieses Programm hat sich seit Jahren in der alltäglichen Arbeit bewährt.<br />
Autrata, O. / Scheu, B., 2009. Jugendgewalt. Interdisziplinäre Sichtweisen.<br />
Verlag: Research, Wiesbaden<br />
Jugendgewalt ist ein soziales Phänomen, das der Erklärung bedarf. In<br />
diesem band wird erstmalig ein explizit interdisziplinärer Diskurs zum<br />
Thema Jugendgewalt geführt. Vertreter der verschiedensten Einzeldisziplinen<br />
von der Kriminologie bis hin zur Friedensforschung stellen ihre<br />
Sichtweisen dar und fragen, warum Jugendliche zu Formen von Gewalt<br />
greifen. Somit liefern die Beiträge eine Perspektive zum Umgang mit dem<br />
Thema Jugendgewalt.<br />
Das Buch richtet sich an Dozierende und Studierende der Sozialwissenschaften sowie an<br />
MitarbeiterInnen der Sozialen Arbeit.<br />
Wahl, K. / Hees, K., 2009. Täter oder Opfer? Jugendgewalt – Ursachen<br />
und Prävention. Verlag: Reinhardt, München.<br />
Ein Rentner wird in der U-Bahn von Jugendlichen fast totgeschlagen,<br />
eine Theatergruppe von Rechtsextremen krankenhausreif geprügelt und<br />
gedemütigt, ein Mann wegen seiner Hautfarbe von einer Gang durch die<br />
Strassen getrieben und schwer traumatisiert. Was geht in Jugendlichen<br />
vor, die sich so brutal verhalten? Warum schliessen sie sich gewalttätigen<br />
Gruppen wie Hooligans oder Skinheads an? Und: Nimmt ihre Ge-<br />
Mädchenarbeit Stadt <strong>Thun</strong> August 2013 Seite 25 von 30
waltbereitschaft zu? Die Autoren lassen in ihrem Buch gewalttätige Jugendliche selbst zu<br />
Wort kommen: Sie sprechen über ihre Familien und ihre Kindheit und zeichnen nach, wie<br />
sie so aggressiv wurden. Ihre Berichte verdeutlichen, wie aus Opfern Täter werden können;<br />
sie sollen die Gewalttaten aber keineswegs rechtfertigen. Daher ergänzen die beiden<br />
Autoren die Täterbiografien durch moderne wissenschaftliche Erklärungsansätze. So bekommen<br />
professionelle Helfer vor allem SozialpädagogInnen, ErzieherInnen und LehrerInnen<br />
aktuelles Wissen darüber, wie Aggression und Gewaltneigung in Menschen entstehen.<br />
Oesterwinter, L., 2010. Mädchen und Gewalt – Erscheinungsformen,<br />
Gegner und Anlässe. Verlage: Grin<br />
Jugendgewalt" - ein Begriff, der lange Zeit ausschließlich mit männlichen<br />
gewalttätigen Jugendlichen assoziiert wurde. Sowohl in Öffentlichkeitsdiskursen<br />
als auch in der Wissenschaft wurde Jugendgewalt dementsprechend<br />
häufig gleichgesetzt mit Jungengewalt. So intensiv das Phänomen<br />
Jugendgewalt auch untersucht wurde, eine explizit geschlechtsspezifische<br />
Perspektive blieb aufgrund der Unterrepräsentanz der Mädchen<br />
in den Statistiken aus. Wenn überhaupt von den Begriffen "Gewalt"<br />
und "Geschlecht" in einem Zusammenhang die Rede war, so wurde<br />
meist von dem weiblichen Opferstatus sowie dem männlichen Täterstatus ausgegangen.<br />
Jannan, M., 2010. Das Anti-Mobbing-Buch. Verlag: Belitz&Gelberg,<br />
Wirksame Hilfe gegen Mobbing an Schulen: Das "Anti-Mobbing-Buch"<br />
von Mustafa Jannan nun schon in der dritten Auflage mit Elternheft und<br />
Materialien zum Cyber-Mobbing.<br />
Lehrer/innen und Eltern und auch die betroffenen Schüler selbst können<br />
wirkungsvoll gegen Mobbing vorgehen. Wie das gelingt, zeigt Mustafa<br />
Jannan in seinem praxiserprobten "Anti-Mobbing-Buch". Sein Konzept<br />
besteht aus verschiedenen Modulen für die persönliche, die Klassenund<br />
die Schulebene. Zahlreiche Arbeitsblätter und Übungen erleichtern<br />
die konkrete Umsetzung.<br />
Die beiliegende Elternbroschüre erklärt klar und strukturiert, woran man Mobbing erkennt<br />
und wie Eltern und ihre Kinder gemeinsam dagegen vorgehen können.<br />
Mädchenarbeit Stadt <strong>Thun</strong> August 2013 Seite 26 von 30
Pieschl, S. / Porsch, T., 2012. Schluss mit <strong>Cybermobbing</strong>! Verlag:<br />
Belitz&Gelberg,<br />
<strong>Cybermobbing</strong> ist unter Schüler/innen zu einem ernsten Problem<br />
geworden, aber bisher gibt es keine wirksamen Präventionsstrategien.<br />
Dieses Programm überträgt nicht einfach herkömmliche Anti-<br />
Mobbing-Strategien auf die neue Art zu schikanieren, sondern klärt<br />
Schüler/innen gezielt über die Gefahren der "Neuen Medien" auf und<br />
zeigt ihnen Wege aus dem Dilemma. Das Programm richtet sich<br />
hauptsächlich an Schüler/innen der Klassen 5 - 7 und kann auch von<br />
Lehrer/innen ohne besondere Internet- und Medienkenntnisse durchgeführt<br />
werden.<br />
Schattenfroh, S., 2013. webcoach. Cyber-Mobbing. Lehrerband.<br />
Verlag ErnstKlett Verlag GmbH, Stuttgart.<br />
Die webcoach-Reihe fördert die Medienkompetenz an aktuellen<br />
Themen der digitalen Medien. In kompakter Form bieten die Arbeitshefte<br />
Wissen und Tipps und sensibilisieren für Risiken und<br />
Chancen im Web 2.0. Ergänzt werden die Arbeitshefte durch weiterführende<br />
Informationen im Internet, die über webcoach-Codes<br />
schnell und einfach erreichbar sind. Die Arbeitshefte sind in 10er-<br />
Paketen erhältlich und werden ergänzt durch den jeweiligen Kommentar<br />
für Lehrpersonen<br />
Die mit einem<br />
gelesen werden.<br />
versehenen Bücher können bei uns im Mädchentreff am Aarequai<br />
Mädchenarbeit Stadt <strong>Thun</strong> August 2013 Seite 27 von 30
Weitere Prospekte:<br />
My little safebook: Für Eltern und Erziehungsberechtigte<br />
oder für Jugendliche<br />
Aktiv gegen Cyber-Mobbing: Vorbeugen – Erkennen - Handeln<br />
Unterrichtsmaterialien<br />
http://www.saferinternet.at/fileadmin/files/Materialien_Relaunch/Aktiv_<br />
gegen_Cyber_Mobbing.pdf<br />
Was tun bei Cyber-Mobbing? Von Klicksafe.de<br />
http://news.skppsc.ch/de/2013/01/24/neue-broschuremy-little-safebook-fur-einen-sicheren-umgang-mit-densozialen-medien/<br />
http://www.klicksafe.de/service/fuer-lehrende/zusatzmodule-zumlehrerhandbuch/<br />
Datenschutz und <strong>Cybermobbing</strong>: Informationen zum Datenschutz<br />
und rechtliche Aspekte zu <strong>Cybermobbing</strong><br />
http://www.cassarius.ch/download/SFJK_<strong>Cybermobbing</strong>_DE.pdf<br />
_______________________________________________________________________<br />
Ideen und Lektionsvorschlag «Teil 7: Cyber-Mobbing»<br />
http://www.jugendundgewalt.ch/fileadmin/user_upload/Angebote/lm7-cyber-mobbing.pdf<br />
Medienkompetenz: Tipps zum sicheren Umgang mit digitalen Medien<br />
http://www.jugendundmedien.ch/fileadmin/user_upload/Chancen_und<br />
_Gefahren/Broschuere_FAQ_Medienkompetenz_dt.pdf<br />
Mädchenarbeit Stadt <strong>Thun</strong> August 2013 Seite 28 von 30
Fachstellen / Beratungsstellen<br />
Mobbing Beratungsstelle Bern<br />
Adressen: Belpstrasse 41<br />
PLZ / Ort:<br />
3007 Bern<br />
Tel.: 031 381 49 50<br />
E-Mail:<br />
info@mobbing-beratungsstelle.ch<br />
Website:<br />
www.mobbing-beratungsstelle.ch<br />
Beschreibung: Für Mobbing-Betroffene: Situationsanalyse, Krisenhilfe, Intervention<br />
bei Arbeitgebern, Vermittlung von Fachpersonen, Erstberatung<br />
Fr. 150.-<br />
Mobbingswiss<br />
Adressen: Stürlerstrasse 3<br />
PLZ / Ort:<br />
3006 Bern<br />
Tel.: 031 352 24 07<br />
E-Mail:<br />
info@mobbingswiss.ch<br />
Website:<br />
www.mobbingswiss.ch<br />
Beschreibung: Für Mobbing-Betroffene: Situationsanalyse, Lösungsstrategien,<br />
Gespräche mit Arbeitgebern<br />
Alsaker Gruppe für Prävention<br />
Adresse:<br />
Alsaker Gruppe für Prävention, Institut für Psychologie<br />
Muesmattstrasse 45<br />
PLZ / Ort: 3000 Bern 9<br />
Tel.: 031 631 40 11<br />
Fax: 031 631 82 12<br />
E-Mail:<br />
praevention.alsaker@psy.unibe.ch<br />
Website:<br />
www.praevention-alsaker.unibe.ch<br />
Beschreibung: Mobbing im Kindergarten und in der Schule<br />
Institut für Neues Lernen GmbH<br />
Adressen: Bürglistrasse 8<br />
PLZ / Ort:<br />
8304 Wallisellen<br />
Tel.: 044 883 75 70<br />
E-Mail:<br />
info@neueslernen.ch<br />
Website:<br />
www.mobbing-info.ch<br />
Berner Gesundheit Zentrum Oberland<br />
Mädchenarbeit Stadt <strong>Thun</strong> August 2013 Seite 29 von 30
Adressen: Aarestrasse 38 B<br />
PLZ / Ort:<br />
3601 <strong>Thun</strong><br />
Tel.: 033 225 44 00<br />
Fax: 033 225 44 01<br />
E-Mail:<br />
thun@beges.ch<br />
Website:<br />
www.bernergesundheit.ch<br />
Beschreibung: Fachleute, die Informations-, Schulungs-, Beratungs- und Therapieangebote<br />
planen und realisieren.<br />
Pädagogische Hochschule Bern<br />
Adressen: Institut für Weiterbildung<br />
Weltistrasse 4<br />
PLZ / Ort: 3006 Bern<br />
Tel.: 031 309 27 11<br />
E-Mail:<br />
kurse-iwb@phbern.ch<br />
Website: https://www.phbern.ch/weiterbildung/angebotssuche/kurssuche.html<br />
Beschreibung: Weiterbildungsangebote für Lehrpersonen zum Thema Mobbing –<br />
Intervention und Prävention.<br />
Erziehungsberatung des Kantons Bern<br />
Adressen: Sulgeneckstrasse 70<br />
PLZ / Ort:<br />
3005 Bern<br />
Tel.: 031 633 85 11<br />
Fax: 031 633 83 55<br />
E-Mail:<br />
gs@erz.be.ch<br />
Website:<br />
www.erz.be.ch/erziehungsberatung<br />
Beschreibung: Beratungsstelle, die Eltern, Kinder und Jugendlichen sowie allen<br />
mit Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen beauftragten<br />
Personen und Institutionen bei Fragen und Schwierigkeiten<br />
der Entwicklung, Erziehung und Schulung von Kindern und<br />
Jugendlichen zu Verfügung steht.<br />
Erziehungsberatung <strong>Thun</strong><br />
Adressen: Scheibenstrasse 11C<br />
PLZ / Ort: 3600 <strong>Thun</strong><br />
Tel.: 031 635 58 58<br />
Fax: 031 635 58 59<br />
E-Mail: eb.thun@erz.ch<br />
Website: http://www.erz.be.ch/de/index/erziehungsberatung/erziehungsberatung/<br />
regionalstellen/thun.html<br />
Mädchenarbeit Stadt <strong>Thun</strong> August 2013 Seite 30 von 30