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Aktuelle Ausgabe lesen - Kehrwieder am Sonntag

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KEHRWIEDER <strong>am</strong> <strong>Sonntag</strong> · 29. Dezember 2013 · Seite 21<br />

Nach dem Trinken – Hände weg vom Steuer<br />

(dpp). Am kommenden Dienstag<br />

warten auch in Deutschland wieder<br />

Millionen von Menschen mit einem<br />

Glas Sekt in der Hand auf den Jahreswechsel.<br />

Auch die Mitarbeiter, Mitglieder<br />

und Freunde der Deutschen<br />

Verkehrswacht (DVW) und des Bunds<br />

gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr<br />

(B.A.D.S.) sind hier keine<br />

Ausnahme und stoßen mit ihren<br />

F<strong>am</strong>ilien und Freunden auf ein gesundes<br />

Neues Jahr an.<br />

„Ein altes Jahr zu verabschieden<br />

und ein neues zu begrüßen, ist ein<br />

schöner Grund zum Feiern. Wer den<br />

Rutsch ins Neue Jahr feuchtfröhlich<br />

begeht und danach im Auto nach<br />

Hause fährt, kann sich den Jahresbeginn<br />

aber rasch vermiesen: Eine<br />

Alkoholkontrolle durch die Polizei<br />

oder ein Unfall trüben die Freude und<br />

haben handfeste Konsequenzen“, so<br />

Kurt Bodewig, Präsident der DVW<br />

und ehemaliger Bundesminister.<br />

„Bereits ab 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration<br />

trägt ein Autofahrer<br />

bei einem Unfall eine Mitschuld“,<br />

mahnt Dr. Peter Gerhardt, Präsident<br />

des B.A.D.S. „Außerdem wird häufig<br />

Prosit,<br />

Neujahr<br />

der Restalkohol unterschätzt. Ein<br />

Nickerchen und eine Tasse Kaffee<br />

vertreiben den Alkohol keineswegs<br />

aus dem Blut. Selbst unter besten<br />

Voraussetzungen baut der Mensch<br />

nur 0,1 Promille pro Stunde ab.“<br />

Der Alkoholgehalt von Sekt beträgt<br />

mindestens zehn Volumenprozent –<br />

das heißt, in 100 Milliliter Flüssigkeit<br />

befinden sich rund 10 Milliliter reiner<br />

Alkohol. Umgerechnet bedeutet dies,<br />

dass man mit einem Glas Sekt bereits<br />

acht Gr<strong>am</strong>m Alkohol zu sich nimmt.<br />

Schon eine geringe Menge Blutalkohol<br />

lässt die Unfallgefahr im<br />

Straßenverkehr überproportional<br />

steigen. Deshalb empfehlen die beiden<br />

Verbände, die sich gemeins<strong>am</strong><br />

„Gegen Alkohol <strong>am</strong> Steuer“ einsetzen,<br />

in der Silvesternacht vermehrt<br />

öffentliche Verkehrsmittel oder Taxis<br />

zu nutzen.<br />

Von der eigenen Verkehrssicherheit<br />

abgesehen ist es auch für das<br />

Auto besser, <strong>am</strong> Jahreswechsel zu<br />

ruhen. Vor herumirrenden Feuerwerkskörpern<br />

oder absichtlichem<br />

Vandalismus schützen <strong>am</strong> besten<br />

Garagen, Parkhäuser oder Carports.<br />

Bereits ab 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration trägt ein Autofahrer bei<br />

einem Unfall eine Mitschuld.<br />

Foto: dpp-AutoReporter<br />

RUND UMS AUTO<br />

Änderungen im Bußgeldkatalog im neuen Jahr / Warnwestenpflicht ab Sommer<br />

Bußgeld, Recht, Verbraucherschutz:<br />

Das ändert sich im Jahr 2014<br />

Ab Juli gilt die Warnwestenpflicht: D<strong>am</strong>it die Weste im Fall des Falles griffbereit ist, wird sie <strong>am</strong> besten im Fahrerraum<br />

deponiert.<br />

Foto: Auto-Medienportal.Net<br />

(<strong>am</strong>pnet/nic). 2014 kommen auf<br />

Kraftfahrer Änderungen im Bußgeldkatalog<br />

zu. Außerdem gibt es<br />

für Verkehrsteilnehmer und Reisende<br />

Neuerungen in den Bereichen Verbraucherschutz,<br />

Recht und Touristik.<br />

In Deutschland tritt ab dem 1. Mai<br />

ein neues Punktsystem in Kraft. Anstatt<br />

der bisherigen 18 Punkte gibt<br />

es dann nur noch acht, die Eintragungsgrenze<br />

liegt dann bei 60 statt<br />

40 Euro. Die Pflichtseminare sowie<br />

die Verlängerung der Tilgungsfrist bei<br />

neuen Verstößen fallen weg. Zudem<br />

werden ausschließlich sicherheitsgefährdende<br />

Verstöße gespeichert.<br />

Im Zus<strong>am</strong>menhang mit dem neuen<br />

Punktsystem gibt es zum 1. Mai auch<br />

Änderungen im Bußgeldkatalog. Das<br />

Benutzen des Mobiltelefons während<br />

der Fahrt, das Fahren ohne Begleitung<br />

bei unter 18-Jährigen, aber<br />

auch die Nutzung von Sommerreifen<br />

bei Eis und Schnee oder die Missachtung<br />

des polizeilichen Haltegebots<br />

werden teurer, teilte der ADAC mit.<br />

Ab Juli 2014 gilt auch in Deutschland<br />

die Warnwestenpflicht. Dann<br />

muss in jedem Fahrzeug eine Warnweste<br />

(Europäische Norm EN 471)<br />

vorhanden sein. Durch eine Reform<br />

der MPU (medizin-psychologische<br />

Untersuchung) sollen die Verfahren<br />

der Untersuchung transparenter und<br />

einheitlicher gemacht werden.<br />

In der Schweiz gilt ab dem 1.<br />

Januar 2014 die Lichtpflicht <strong>am</strong><br />

Tag. Ausgenommen sind Fahrzeuge<br />

die vor dem 1. Januar 1970 zum<br />

ersten Mal zugelassen worden sind.<br />

Für Fahrlehrer und Berufskraftfahrer<br />

gilt ebenfalls ab Anfang Januar eine<br />

neue Promille-Grenze von 0,1.<br />

In Polen soll 2014 das Netz der<br />

mautpflichtigen Straßen ausgeweitet<br />

werden. Bei acht verkehrssicherheitsrelevanten<br />

Verstößen (u.a. Geschwindigkeitsüberschreitungen,<br />

Rotlicht- und Überholverstößen)<br />

wird der EU-weite Halterdatenaustausch<br />

die Zustellung von ausländischen<br />

Bußgeldbescheiden beschleunigen.<br />

D<strong>am</strong>it können auch<br />

deutsche Behörden ausländische<br />

Verkehrssünder effektiver verfolgen.<br />

Zudem sollen Betroffene künftig in<br />

ihrer Landessprache über diesen<br />

Verstoß und ihre Rechte informiert<br />

werden.<br />

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