Aktuelle Ausgabe lesen - Kehrwieder am Sonntag
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KEHRWIEDER <strong>am</strong> <strong>Sonntag</strong> · 29. Dezember 2013 · Seite 21<br />
Nach dem Trinken – Hände weg vom Steuer<br />
(dpp). Am kommenden Dienstag<br />
warten auch in Deutschland wieder<br />
Millionen von Menschen mit einem<br />
Glas Sekt in der Hand auf den Jahreswechsel.<br />
Auch die Mitarbeiter, Mitglieder<br />
und Freunde der Deutschen<br />
Verkehrswacht (DVW) und des Bunds<br />
gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr<br />
(B.A.D.S.) sind hier keine<br />
Ausnahme und stoßen mit ihren<br />
F<strong>am</strong>ilien und Freunden auf ein gesundes<br />
Neues Jahr an.<br />
„Ein altes Jahr zu verabschieden<br />
und ein neues zu begrüßen, ist ein<br />
schöner Grund zum Feiern. Wer den<br />
Rutsch ins Neue Jahr feuchtfröhlich<br />
begeht und danach im Auto nach<br />
Hause fährt, kann sich den Jahresbeginn<br />
aber rasch vermiesen: Eine<br />
Alkoholkontrolle durch die Polizei<br />
oder ein Unfall trüben die Freude und<br />
haben handfeste Konsequenzen“, so<br />
Kurt Bodewig, Präsident der DVW<br />
und ehemaliger Bundesminister.<br />
„Bereits ab 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration<br />
trägt ein Autofahrer<br />
bei einem Unfall eine Mitschuld“,<br />
mahnt Dr. Peter Gerhardt, Präsident<br />
des B.A.D.S. „Außerdem wird häufig<br />
Prosit,<br />
Neujahr<br />
der Restalkohol unterschätzt. Ein<br />
Nickerchen und eine Tasse Kaffee<br />
vertreiben den Alkohol keineswegs<br />
aus dem Blut. Selbst unter besten<br />
Voraussetzungen baut der Mensch<br />
nur 0,1 Promille pro Stunde ab.“<br />
Der Alkoholgehalt von Sekt beträgt<br />
mindestens zehn Volumenprozent –<br />
das heißt, in 100 Milliliter Flüssigkeit<br />
befinden sich rund 10 Milliliter reiner<br />
Alkohol. Umgerechnet bedeutet dies,<br />
dass man mit einem Glas Sekt bereits<br />
acht Gr<strong>am</strong>m Alkohol zu sich nimmt.<br />
Schon eine geringe Menge Blutalkohol<br />
lässt die Unfallgefahr im<br />
Straßenverkehr überproportional<br />
steigen. Deshalb empfehlen die beiden<br />
Verbände, die sich gemeins<strong>am</strong><br />
„Gegen Alkohol <strong>am</strong> Steuer“ einsetzen,<br />
in der Silvesternacht vermehrt<br />
öffentliche Verkehrsmittel oder Taxis<br />
zu nutzen.<br />
Von der eigenen Verkehrssicherheit<br />
abgesehen ist es auch für das<br />
Auto besser, <strong>am</strong> Jahreswechsel zu<br />
ruhen. Vor herumirrenden Feuerwerkskörpern<br />
oder absichtlichem<br />
Vandalismus schützen <strong>am</strong> besten<br />
Garagen, Parkhäuser oder Carports.<br />
Bereits ab 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration trägt ein Autofahrer bei<br />
einem Unfall eine Mitschuld.<br />
Foto: dpp-AutoReporter<br />
RUND UMS AUTO<br />
Änderungen im Bußgeldkatalog im neuen Jahr / Warnwestenpflicht ab Sommer<br />
Bußgeld, Recht, Verbraucherschutz:<br />
Das ändert sich im Jahr 2014<br />
Ab Juli gilt die Warnwestenpflicht: D<strong>am</strong>it die Weste im Fall des Falles griffbereit ist, wird sie <strong>am</strong> besten im Fahrerraum<br />
deponiert.<br />
Foto: Auto-Medienportal.Net<br />
(<strong>am</strong>pnet/nic). 2014 kommen auf<br />
Kraftfahrer Änderungen im Bußgeldkatalog<br />
zu. Außerdem gibt es<br />
für Verkehrsteilnehmer und Reisende<br />
Neuerungen in den Bereichen Verbraucherschutz,<br />
Recht und Touristik.<br />
In Deutschland tritt ab dem 1. Mai<br />
ein neues Punktsystem in Kraft. Anstatt<br />
der bisherigen 18 Punkte gibt<br />
es dann nur noch acht, die Eintragungsgrenze<br />
liegt dann bei 60 statt<br />
40 Euro. Die Pflichtseminare sowie<br />
die Verlängerung der Tilgungsfrist bei<br />
neuen Verstößen fallen weg. Zudem<br />
werden ausschließlich sicherheitsgefährdende<br />
Verstöße gespeichert.<br />
Im Zus<strong>am</strong>menhang mit dem neuen<br />
Punktsystem gibt es zum 1. Mai auch<br />
Änderungen im Bußgeldkatalog. Das<br />
Benutzen des Mobiltelefons während<br />
der Fahrt, das Fahren ohne Begleitung<br />
bei unter 18-Jährigen, aber<br />
auch die Nutzung von Sommerreifen<br />
bei Eis und Schnee oder die Missachtung<br />
des polizeilichen Haltegebots<br />
werden teurer, teilte der ADAC mit.<br />
Ab Juli 2014 gilt auch in Deutschland<br />
die Warnwestenpflicht. Dann<br />
muss in jedem Fahrzeug eine Warnweste<br />
(Europäische Norm EN 471)<br />
vorhanden sein. Durch eine Reform<br />
der MPU (medizin-psychologische<br />
Untersuchung) sollen die Verfahren<br />
der Untersuchung transparenter und<br />
einheitlicher gemacht werden.<br />
In der Schweiz gilt ab dem 1.<br />
Januar 2014 die Lichtpflicht <strong>am</strong><br />
Tag. Ausgenommen sind Fahrzeuge<br />
die vor dem 1. Januar 1970 zum<br />
ersten Mal zugelassen worden sind.<br />
Für Fahrlehrer und Berufskraftfahrer<br />
gilt ebenfalls ab Anfang Januar eine<br />
neue Promille-Grenze von 0,1.<br />
In Polen soll 2014 das Netz der<br />
mautpflichtigen Straßen ausgeweitet<br />
werden. Bei acht verkehrssicherheitsrelevanten<br />
Verstößen (u.a. Geschwindigkeitsüberschreitungen,<br />
Rotlicht- und Überholverstößen)<br />
wird der EU-weite Halterdatenaustausch<br />
die Zustellung von ausländischen<br />
Bußgeldbescheiden beschleunigen.<br />
D<strong>am</strong>it können auch<br />
deutsche Behörden ausländische<br />
Verkehrssünder effektiver verfolgen.<br />
Zudem sollen Betroffene künftig in<br />
ihrer Landessprache über diesen<br />
Verstoß und ihre Rechte informiert<br />
werden.<br />
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