33/2013 - Stadt Hagenbach
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<strong>Hagenbach</strong> - 3 - Ausgabe <strong>33</strong>/<strong>2013</strong> I 16. August <strong>2013</strong><br />
AMTLICHER TEIL<br />
VERBANDSGEMEINDE<br />
◗◗<br />
Fernwärme oder eigene Heizungsanlage<br />
Mit dem Hausbau stellt sich auch die Frage<br />
nach dem einzusetzenden Energieträger und<br />
der Heizungsanlage. Wärme kann auch<br />
gebrauchsfertig über Rohrleitungen frei Haus<br />
geliefert werden - was nach Science Fiction<br />
klingt, kann durch den Anschluss an ein Wärmenetz Wirklichkeit<br />
werden. Der Anteil der mit Fern- oder auch Nahwärme beheizten<br />
Neubauten steigt von Jahr zu Jahr an.<br />
Die Erzeugung der Fernwärme erfolgt üblicherweise in Kraftwerken<br />
mit Kraft-Wärme-Kopplung; dort wird Strom erzeugt und die<br />
dabei entstehende Abwärme genutzt. Bei keiner anderen Art der<br />
Energieerzeugung wird der Brennstoff so effizient ausgenutzt,<br />
endliche Ressourcen werden geschont und ein wichtiger Beitrag<br />
zum Klimaschutz geleistet. Bei der Verteilung der Wärme im Fernwärmenetz<br />
kann es allerdings zu Verlusten kommen. Ein weiterer<br />
Vorteil ist, dass keine Verbrennung im eigenen Haus erfolgt und<br />
somit Besuche des Schornsteinfegers, Kontroll- und Wartungsaufwand<br />
weitgehend entfallen. Im Haus wird lediglich eine kleine<br />
Fläche für die Fernwärmeübergabestation benötigt.<br />
Allerdings hat der umweltfreundliche Fernwärmesektor in Sachen<br />
Transparenz und Verbraucherfreundlichkeit noch einiges nachzuholen.<br />
Fernwärmeversorger verfügen innerhalb eines Netzes über<br />
eine Monopolstellung. Nicht selten wird diese in Baugebieten durch<br />
einen Anschluss- und Benutzungszwang zementiert. Diese Fernwärmekunden<br />
haben keine Möglichkeit, den Anbieter zu wechseln<br />
oder auf ein anderes Heizsystem umzustellen. Und gebietsweise<br />
können Fernwärmepreise stark voneinander abweichen.<br />
Beim Kostenvergleich von Heizungssystemen wie z.B. Fernwärme<br />
mit Gasheizung dürfen nicht nur die Brennstoffkosten betrachtet<br />
werden. Ein aussagekräftiger Vergleich muss kapitalgebundene<br />
Kosten (Anlagenbau, Abschreibungen, Anschlusskosten etc.),<br />
Brennstoffkosten, Hilfsenergie und betriebsgebundene Kosten, die<br />
durch Wartung und Instandhaltung entstehen, berücksichtigen.<br />
Wer sich für die eigene mit Öl oder Gas betriebene Heizungsanlage<br />
entscheidet, sollte sich einen Brennwertkessel installieren lassen.<br />
Niedertemperaturkessel sind technisch veraltet.<br />
Eine individuelle Beratung zur Auswahl der Heizungsart und Hilfestellung<br />
beim Vollkostenvergleich erhalten Rat suchende im persönlichen<br />
Gespräch mit Energieberatern der Verbraucherzentrale<br />
Rheinland-Pfalz nach telefonischer Voranmeldung.<br />
Die nächste Sprechstunde des Energieberaters findet in Wörth am<br />
Donnerstag, dem 22.08.13 von 14.00 - 18.00 Uhr im Rathaus, Am<br />
Rathausplatz 4 statt. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung<br />
unter: 0 72 71/131-100.<br />
◗◗<br />
Bekanntmachung<br />
über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis<br />
und die Erteilung von Wahlscheinen für<br />
die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am 22.<br />
September <strong>2013</strong><br />
1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Hagenbach</strong>, die Ortsgemeinden Berg (Pfalz), Neuburg am Rhein<br />
und Scheibenhardt wird in der Zeit von Montag, 2. September<br />
<strong>2013</strong> bis Freitag, 6. September <strong>2013</strong>, während der allgemeinen<br />
Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung<br />
<strong>Hagenbach</strong>, 76767 <strong>Hagenbach</strong>, Ludwigstraße 20, Bürgerbüro<br />
für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Der<br />
Ort der Einsichtnahme ist barrierefrei. Jeder Wahlberechtigte<br />
kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person<br />
im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern<br />
ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der<br />
Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen<br />
überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen,<br />
aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des<br />
Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung<br />
besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten,<br />
für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß den §<br />
21 Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetzes entsprechenden<br />
Vorschriften der Landesmeldegesetze eingetragen ist.<br />
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren<br />
geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.<br />
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen<br />
ist oder einen Wahlschein hat.<br />
2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig<br />
hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl,<br />
spätestens am Freitag, 6. September <strong>2013</strong> bis 13.00 Uhr bei<br />
der Verbandsgemeindeverwaltung <strong>Hagenbach</strong>, 76767 <strong>Hagenbach</strong>,<br />
Ludwigstraße 20, Bürgerbüro Einspruch einlegen.<br />
Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift<br />
eingelegt werden.<br />
3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen<br />
sind, erhalten bis spätestens zum<br />
Sonntag, 1. September <strong>2013</strong><br />
eine Wahlbenachrichtigung.<br />
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt,<br />
wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis<br />
einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er<br />
sein Wahlrecht nicht ausüben kann.<br />
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis<br />
eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und<br />
Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.<br />
4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis Nr.<br />
212 Südpfalz durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum<br />
(Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl<br />
teilnehmen.<br />
5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag<br />
5.1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,<br />
5.2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,<br />
a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die<br />
Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18<br />
Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 1. September <strong>2013</strong>)<br />
oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach<br />
§ 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 6. September<br />
<strong>2013</strong>) versäumt hat,<br />
b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf<br />
der Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder<br />
der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung<br />
entstanden ist,<br />
c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt<br />
worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses<br />
zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.<br />
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen<br />
Wahlberechtigten bis zum 20. September <strong>2013</strong>, 18.00 Uhr,<br />
bei der Verbandsgemeindeverwaltung <strong>Hagenbach</strong> mündlich,<br />
schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Die Schriftform<br />
gilt auch durch Telegramm, Telefax, E-Mail oder durch sonstige<br />
dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt.<br />
Bei Beantragung per E-Mail sind der Name, die Vornamen, das<br />
Geburtsdatum und die Wohnanschrift (Straße, Hausnummer,<br />
Postleitzahl und Ort) des Antragstellers anzugeben. Darüber<br />
hinaus soll die Angabe der Wählerverzeichnis- sowie der Wahlbezirksnummer,<br />
die der Wahlbenachrichtigung entnommen<br />
werden können, erfolgen. Falls die Zustellung der Briefwahlunterlagen<br />
an eine von der Hauptwohnung abweichende Adresse<br />
gewünscht wird, muss auch diese Adresse angegeben werden.<br />
Ein entsprechend vorbereitetes Antragsformular steht im<br />
Internet unter www.vg-hagenbach.de zur Verfügung.<br />
Der Antrag per E-Mail ist zu richten an folgende E-Mail-<br />
Adresse: wahlamt@vg-hagenbach.de<br />
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen<br />
des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren<br />
Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum<br />
Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden.<br />
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte<br />
Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage<br />
vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.<br />
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte<br />
können aus den unter 5.2. Buchstaben a bis c angegebenen<br />
Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis<br />
zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen.