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HIS-Absolventenbefragungen - DAAD

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Weiterbildung und Weiterqualifikation<br />

Die Agentur für Arbeit spielt als Initiator für berufliche außerhochschulische Fort- und Weiterbildungen<br />

für Akademiker/innen im Grunde keine Rolle. Dafür ist allenfalls die Arbeitsmarktsituation<br />

in dem jeweiligen Fach von Bedeutung, was sich namentlich bei Architekt/inn/en (FH), aber<br />

auch Agrar- und Ernährungswissenschaftler/inne/n, Magisterabsolvent/inn/en und Biolog/inn/en<br />

als Adressat/inn/en von Weiterbildungsinitiativen der Agentur für Arbeit zeigt.<br />

6.2.3 Finanzierung von außerhochschulischer Weiterbildung<br />

Es überrascht nicht, dass die Kosten der beruflichen Fort- und Weiterbildungen bei der Mehrzahl<br />

ganz oder teilweise vom Arbeitgeber übernommen wurden. Insgesamt übernehmen die Betriebe<br />

erwartungsgemäß vermehrt dann die Kosten, wenn die Weiterbildungen auf ihre Initiative zurückgehen.<br />

In den Fachrichtungen, deren Absolvent/inn/en überdurchschnittlich häufig in größeren<br />

Betrieben tätig sind, und die eine höhere Weiterbildungsteilnahme aufweisen, liegt der Anteil<br />

derjenigen, deren Arbeitgeber sich an den Kosten beteilig(t)en, bei gut 90 Prozent. Dies ist<br />

etwa in den Fachrichtungen Elektrotechnik (Uni) und Wirtschaftsingenieurwesen (Uni/FH), etwas<br />

weniger bei Maschinenbau, Informatik oder Wirtschaftswissenschaften der Fall (Tab. 6.2.2). Mit einer<br />

hohen Kostenübernahmequote durch den Arbeitgeber korrespondiert in den meisten Fächern<br />

eine vergleichsweise niedrige Quote der Eigenfinanzierung, so etwa bei den Mathematiker/inne/n,<br />

den Informatiker/inne/n (Uni/FH) oder den Ingenieurinnen und Ingenieuren (Uni/FH).<br />

In besonders hohem Maße beteiligen sich dagegen die Befragten aus den pädagogisch-psychologischen<br />

und medizinischen Fachrichtungen an den Weiterbildungskosten. Die für diese Fachrichtungen<br />

typischen Zusatzausbildungen werden offenbar zu einem erheblichen Teil privat<br />

(teil-)finanziert. Für die Humanmediziner/innen wiederum ist die Facharztausbildung zwar ein integraler<br />

Bestandteil der Arbeit, für darüber hinausgehende oder ergänzende außerhochschulische<br />

Fort- oder Weiterbildungen scheinen sie jedoch auch sehr häufig Eigenmittel einzusetzen.<br />

Insgesamt spielen Eigenmittel, Rücklagen und Zuwendungen Dritter nur für etwa jede/n zehnte/<br />

n Weiterbildungsteilnehmer/in eine Rolle. Die Kostenübernahme durch Stipendien, öffentliche<br />

Mittel oder sonstige Finanzierungen ist nur sehr gering verbreitet. Für ein Fünftel der Befragten<br />

sind indes überhaupt keine Kosten angefallen.<br />

6.2.4 Veranstalter, Anbieter und Durchführung der außerhochschulischen<br />

Weiterbildung<br />

Die Verteilung der Anbieter und Veranstalter der außerhochschulischen Fort- und Weiterbildungen<br />

ist breit gestreut (Tab. 6.2.3). Der wichtigste Veranstalter bzw. Ort der beruflichen Weiterbildung<br />

ist dabei der eigene Arbeitgeber bzw. Betrieb. Damit besitzt der Arbeitsplatz (im engeren<br />

oder weiteren Sinne) als Lernort eine große Bedeutung (vgl. weiter unten). Besonders stark trifft<br />

dies für die Ingenieurinnen und Ingenieure (Maschinenbau, Elektrotechnik und Wirtschaftsingenieurwesen),<br />

Informatiker/innen, Mathematiker/innen und Wirtschaftswissenschaftler/innen zu.<br />

Private oder freiberufliche Weiterbildungseinrichtungen sind neben dem eigenen Betrieb ein<br />

zweiter wichtiger Weiterbildungsträger. Sie werden von Weiterbildungsteilnehmer/inne/n aus<br />

fast allen Fachrichtungen genannt. Wirtschaftswissenschaftler/innen, Ingenieurinnen und Ingenieure<br />

und Informatiker/innen sind im Hinblick auf Weiterbildungen etwa in der Steuerberatung,<br />

Softwareschulung oder in anderen fachlich einschlägigen Themen besonders stark auf private<br />

Anbieter angewiesen. Vergleichbares gilt für Psycholog/inn/en und Pädagog/inn/en, deren (therapeutische)<br />

Zusatzausbildungen offenbar in hohem Maße von privaten Anbietern veranstaltet<br />

werden.<br />

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| Der Absolventenjahrgang 2000/2001 fünf Jahre nach dem Hochschulabschluss

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