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HIS-Absolventenbefragungen - DAAD

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Berufliche Erfahrungen und Zukunftsperspektiven<br />

4.6 Gründe für den Stellenwechsel<br />

Die möglichen Gründe für einen Stellenwechsel sind vielseitig; häufig dürfte ein Bündel verschiedener<br />

Faktoren zu einem Stellenwechsel beitragen. Der wichtigste Grund der Befragten für einen<br />

Stellenwechsel, wenn auch mit Abstrichen gegenüber der 1997er Befragung, ist die Aussicht,<br />

durch die neue Stelle eine interessantere Aufgabe zu bekommen (vgl. Tab. 4.6). Somit herrscht<br />

hier eine klare Übereinstimmung mit dem wichtigsten Entscheidungskriterium für die Wahl der<br />

aktuellen Stelle (vgl. Abschnitt 4.4). Weitere wichtige Entscheidungskriterien für den Stellenwechsel<br />

betreffen das erzielte Einkommen, den beruflichen Aufstieg sowie die Qualifikationsangemessenheit<br />

der neuen Stelle.<br />

Weitestgehend gleichen sich zwar die Einschätzungen von Fachhochschul- und Universitätsabsolvent/inn/en,<br />

an einigen Stellen ergeben sich jedoch interessante Abweichungen, die im Wesentlichen<br />

auf die Arbeitsmarktsituation zurückzuführen sind. Für Fachhochschulabsolvent/inn/<br />

en spielen wirtschaftliche Probleme des Betriebes und (damit verbunden) eine Kündigung durch<br />

den Arbeitgeber gegenüber Absolvent/inn/en von Universitäten eine größere Rolle. Für Letztere<br />

führte bzw. bedingte vermehrt das Auslaufen eines Zeit-/Werkvertrages zu einem Stellenwechsel.<br />

Ohnehin wurde die vorherige Tätigkeit vielmehr nur als Übergangslösung gesehen.<br />

Des Weiteren sind fachrichtungsspezifische Gewichtungen der Entscheidungskriterien beobachtbar.<br />

Beispielsweise wird dort, wo die Variation der beruflichen Aufgaben begrenzt ist (oder<br />

begrenzt erscheint), wie etwa in den Schulen, das Argument einer interessanten Aufgabe am seltensten<br />

genannt.<br />

Einkommen und berufliche Aufstiegschancen werden vor allem von Ingenieur/inn/en und<br />

Wirtschaftswissenschaftler/inne/n überdurchschnittlich häufig als Wechselgrund genannt. Hier<br />

zeigen sich positionale und gratifikatorische Erwartungen auf eine „klassische“ Karriere, wie sie<br />

besonders in (Groß-)Unternehmen der privaten Wirtschaft zu finden sind, wo diese Absolvent/<br />

inn/en überwiegend beschäftigt sind. Ähnliches gilt auch für Absolvent/inn/en der Fachrichtung<br />

Chemie, die ebenfalls ein Aufstieg und ein höheres Einkommen zum Stellenwechsel bewogen<br />

haben.<br />

Von einem Stellenwechsel infolge des Auslaufens eines Zeitvertrages sind vermehrt Humanmediziner/innen<br />

und Naturwissenschaftler/innen betroffen. Erstere bezogen sich hierbei in erster<br />

Linie auf ihre Zeit als AiP bzw. als Assistenzarzt/-ärztin, für Letztere waren die Beschäftigungsverhältnisse<br />

oftmals an befristete Promotions- und/oder Forschungsstellen gekoppelt. Für viele der<br />

Naturwissenschaftler/innen war zugleich der Charakter der vorherigen Beschäftigung als „Übergangslösung“<br />

ein Grund für den Wechsel, wobei diese Übergangsstellen qualifikatorisch durchaus<br />

einschlägig waren.<br />

Aber auch für fast drei Viertel der Lehrer/innen an Primarstufen und Sonderschulen des Jahrgangs<br />

von 2001 war das Auslaufen einer befristeten Beschäftigung der Grund für den letzten<br />

Stellenwechsel. Dieser Grund hat seit der 1993er Befragung stetig an Bedeutung gewonnen. Dagegen<br />

hat sich der Anteil bei den Lehrer/inne/n der Sekundarstufe I, an Gymnasien, Real- und Berufsschulen<br />

sukzessive von 67 Prozent 1997 auf 51 Prozent verringert. Hier wirkt sich anscheinend<br />

aus, dass für diese Lehrer/innen die an das Referendariat anschließende Stelle im Zuge der<br />

neu entstandenen Nachfrage nach Lehrkräften bereits vermehrt entfristet zu sein scheint.<br />

Wie oben bereits genannt, spielt für Fachhochschulabsolvent/inn/en eine Kündigung durch<br />

den Arbeitgeber eine größere Rolle. So sind es vor allem Architekt/inn/en und Bauingenieurinnen<br />

und -ingenieure, die eine Kündigung durch den Arbeitgeber als Wechselgrund angeben. Aber<br />

auch die Architekt/inn/en mit einem universitären Abschluss sind davon betroffen. Auch wenn<br />

Der Absolventenjahrgang 2000/2001 fünf Jahre nach dem Hochschulabschluss |<br />

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