Leistungsorientierte Budgetierung - Hochschul-Informations-System ...
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Anhang A: <strong>Hochschul</strong>interne Zielvereinbarung an der FU Berlin (Muster)<br />
Zwischen dem Präsidium der Freien Universität Berlin, vertreten durch den Präsidenten,<br />
und dem Fachbereich X vertreten durch den Dekan, werden für die Jahre 2005 und<br />
2006 die unten angeführten Vereinbarungen getroffen. Diese Vereinbarungen stehen<br />
angesichts unabwägbarer Haushaltsrisiken unter dem Vorbehalt, dass bei einer drastischen<br />
Verschlechterung der Haushaltslage der Universität kostenintensive Maßnahmen<br />
erneut beraten und gegebenenfalls modifiziert werden können.<br />
1. Neueinstellung von wissenschaftlichem Personal<br />
1.1 Ausschreibung und Besetzung von Professuren<br />
1. Die W2/W3-Professur für „………..“ wird vom Präsidium unverzüglich zur Ausschreibung<br />
bei der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur beantragt.<br />
2. Die W2-Professur für „…………………..“ wird vom Präsidium unverzüglich zur Ausschreibung<br />
bei der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur beantragt.<br />
3. Die W2/W3-Professur für „……………..“ wird vom Präsidium unverzüglich zur Ausschreibung<br />
bei der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur beantragt.<br />
4. Zentralinstitut ………:<br />
Die W2-Professur für „………………“ wird vom Präsidium unverzüglich zur Ausschreibung<br />
bei der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur beantragt.<br />
Über die Besoldungsgruppe (W2, W2/W3, W3) wird im Rahmen der Ruferteilung unter Berücksichtigung<br />
der Strukturplanung entschieden.*<br />
* (In begründeten vom Präsidium begutachteten Einzelfällen kann eine Professur nur nach<br />
W2 oder nur nach W3 ausgeschrieben werden.)<br />
Die Berufungsstrategie des Fachbereichs bis 2009 sollte folgende Aspekte berücksichtigen:<br />
die Einbindung in Cluster, den Zeitplan, den Ausstattungsplan sowie das potentielle Spektrum<br />
an Bewerberinnen und Bewerbern.<br />
Alle Zusagen, die die Freigabe von Professuren betreffen, stehen unter dem Vorbehalt möglicher<br />
Modifikation durch die Dienstrechtsreform.<br />
Der Fachbereich wird bei seinen Berufungsverfahren nach den „Regeln zur Durchführung von<br />
Berufungsverfahren“ vom 23.11.2004 verfahren.<br />
Der Fachbereich wird Konzepte entwickeln, wie die Neuberufungen zum Aufbau und zur<br />
Weiterentwicklung von drittmittelfinanzierten Forschungsverbünden beitragen können.<br />
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