Leistungsorientierte Budgetierung - Hochschul-Informations-System ...
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wendung fakultäts- bzw. fachbereichsinterner Zielvereinbarungen) und<br />
auf allgemeine Absprachen (z.B. Öffentlichkeitsarbeit: „Der Fachbereich<br />
achtet bei öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen darauf, dass<br />
die Universität als Trägerin bzw. beteiligte Institution hinreichend zur<br />
Geltung kommt“). Nicht immer sind die Ziele, auf die sich die aufgeführten<br />
Aufgaben bzw. Projekte beziehen, explizit benannt. Mit Blick auf die<br />
Überprüfung der Zielerreichung ist zumeist in erster Linie die vereinbarungsgemäße<br />
Umsetzung der Aufgaben und Maßnahmen relevant<br />
(z.B. Entwicklung und Implementierung des betreffenden Studiengangs,<br />
Durchführung der Evaluation, Implementierung des Graduiertenkollegs<br />
etc.).<br />
Die auch bundesweit zu beobachtende Tendenz zur Maßnahmenorientierung<br />
der universitätsinternen Zielvereinbarungen (vgl. Jaeger et al., 2005) dürfte<br />
auf mehrere Faktoren zurückzuführen sein: Zum einen können die hochschulinternen<br />
Zielvereinbarungen nicht unabhängig von den jeweiligen Zielvereinbarungen<br />
zwischen Land und <strong>Hochschul</strong>e gesehen werden. Enthalten letztere<br />
konkrete maßnahmenbezogene Vereinbarungen, müssen diese auch hochschulintern<br />
weitergegeben werden. Zum anderen kann die zu beobachtende<br />
Tendenz zur Maßnahmenorientierung als Hinweis darauf gewertet werden,<br />
dass eine Vereinbarung auf der Ebene konkret angestrebter Zielzustände<br />
bzw. Zielwerte in vielen Bereichen nur schwer umsetzbar ist (z.B. bei qualitativen<br />
Zielen). Schließlich kommt die Einbeziehung von Aufgaben bzw. Maßnahmen<br />
möglicherweise häufig dem Interesse der Fakultäten bzw. Fachbereiche<br />
entgegen, da die schriftliche Fixierung konkreter Maßnahmen die fakultäts-<br />
bzw. fachbereichsinterne Durchsetzbarkeit der betreffenden Aktivitäten<br />
erleichtern kann.<br />
Im Ergebnis handelt es sich bei den hochschulinternen Vereinbarungen häufig<br />
weniger um Ziel- als eher um Aufgaben- und Maßnahmenvereinbarungen.<br />
Dies mindert nicht unbedingt ihre Eignung als Kommunikations- und Steuerungsinstrument.<br />
Auf zwei mögliche Nachteile einer allzu starken Maßnahmenorientierung<br />
von Zielvereinbarungen soll aber hingewiesen werden (vgl.<br />
auch <strong>Hochschul</strong>rektorenkonferenz, 2005):<br />
- Im Vergleich zu einfachen Maßnahmenvereinbarungen zwischen<br />
<strong>Hochschul</strong>leitung und Fakultäten bzw. Fachbereichen liegt der Vorteil<br />
von Zielvereinbarungen in der Herstellung von Transparenz: zum einen<br />
hinsichtlich der verfolgten Ziele, zum anderen hinsichtlich der gewählten<br />
Maßnahmen zur Zielerreichung und zum dritten hinsichtlich der Kriterien,<br />
anhand derer das Ausmaß der Zielerreichung nach Ablauf der<br />
Zielerreichung gemessen werden kann. Eine allzu starke Fokussierung<br />
auf Maßnahmen schränkt diese Transparenz ein und führt möglicherweise<br />
dazu, dass die Überprüfung der Zielerreichung mangels konsensuell<br />
festgelegter Kriterien auf die vereinbarungsgemäße Umsetzung<br />
der Maßnahme reduziert wird.<br />
- Weiterhin kann eine starke Maßnahmenorientierung in Verbindung mit<br />
einer thematisch sehr breiten Ausrichtung der Zielvereinbarungen (vgl.<br />
oben) dazu führen, dass Zielvereinbarungen zu einem Instrument einer<br />
detaillierten Maßnahmenregulierung werden und damit die alte operativ<br />
geprägte Detailsteuerung ihre Fortsetzung findet (vgl. Ziegele, 2006).<br />
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