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Leistungsorientierte Budgetierung - Hochschul-Informations-System ...

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wendung fakultäts- bzw. fachbereichsinterner Zielvereinbarungen) und<br />

auf allgemeine Absprachen (z.B. Öffentlichkeitsarbeit: „Der Fachbereich<br />

achtet bei öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen darauf, dass<br />

die Universität als Trägerin bzw. beteiligte Institution hinreichend zur<br />

Geltung kommt“). Nicht immer sind die Ziele, auf die sich die aufgeführten<br />

Aufgaben bzw. Projekte beziehen, explizit benannt. Mit Blick auf die<br />

Überprüfung der Zielerreichung ist zumeist in erster Linie die vereinbarungsgemäße<br />

Umsetzung der Aufgaben und Maßnahmen relevant<br />

(z.B. Entwicklung und Implementierung des betreffenden Studiengangs,<br />

Durchführung der Evaluation, Implementierung des Graduiertenkollegs<br />

etc.).<br />

Die auch bundesweit zu beobachtende Tendenz zur Maßnahmenorientierung<br />

der universitätsinternen Zielvereinbarungen (vgl. Jaeger et al., 2005) dürfte<br />

auf mehrere Faktoren zurückzuführen sein: Zum einen können die hochschulinternen<br />

Zielvereinbarungen nicht unabhängig von den jeweiligen Zielvereinbarungen<br />

zwischen Land und <strong>Hochschul</strong>e gesehen werden. Enthalten letztere<br />

konkrete maßnahmenbezogene Vereinbarungen, müssen diese auch hochschulintern<br />

weitergegeben werden. Zum anderen kann die zu beobachtende<br />

Tendenz zur Maßnahmenorientierung als Hinweis darauf gewertet werden,<br />

dass eine Vereinbarung auf der Ebene konkret angestrebter Zielzustände<br />

bzw. Zielwerte in vielen Bereichen nur schwer umsetzbar ist (z.B. bei qualitativen<br />

Zielen). Schließlich kommt die Einbeziehung von Aufgaben bzw. Maßnahmen<br />

möglicherweise häufig dem Interesse der Fakultäten bzw. Fachbereiche<br />

entgegen, da die schriftliche Fixierung konkreter Maßnahmen die fakultäts-<br />

bzw. fachbereichsinterne Durchsetzbarkeit der betreffenden Aktivitäten<br />

erleichtern kann.<br />

Im Ergebnis handelt es sich bei den hochschulinternen Vereinbarungen häufig<br />

weniger um Ziel- als eher um Aufgaben- und Maßnahmenvereinbarungen.<br />

Dies mindert nicht unbedingt ihre Eignung als Kommunikations- und Steuerungsinstrument.<br />

Auf zwei mögliche Nachteile einer allzu starken Maßnahmenorientierung<br />

von Zielvereinbarungen soll aber hingewiesen werden (vgl.<br />

auch <strong>Hochschul</strong>rektorenkonferenz, 2005):<br />

- Im Vergleich zu einfachen Maßnahmenvereinbarungen zwischen<br />

<strong>Hochschul</strong>leitung und Fakultäten bzw. Fachbereichen liegt der Vorteil<br />

von Zielvereinbarungen in der Herstellung von Transparenz: zum einen<br />

hinsichtlich der verfolgten Ziele, zum anderen hinsichtlich der gewählten<br />

Maßnahmen zur Zielerreichung und zum dritten hinsichtlich der Kriterien,<br />

anhand derer das Ausmaß der Zielerreichung nach Ablauf der<br />

Zielerreichung gemessen werden kann. Eine allzu starke Fokussierung<br />

auf Maßnahmen schränkt diese Transparenz ein und führt möglicherweise<br />

dazu, dass die Überprüfung der Zielerreichung mangels konsensuell<br />

festgelegter Kriterien auf die vereinbarungsgemäße Umsetzung<br />

der Maßnahme reduziert wird.<br />

- Weiterhin kann eine starke Maßnahmenorientierung in Verbindung mit<br />

einer thematisch sehr breiten Ausrichtung der Zielvereinbarungen (vgl.<br />

oben) dazu führen, dass Zielvereinbarungen zu einem Instrument einer<br />

detaillierten Maßnahmenregulierung werden und damit die alte operativ<br />

geprägte Detailsteuerung ihre Fortsetzung findet (vgl. Ziegele, 2006).<br />

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