Leistungsorientierte Budgetierung - Hochschul-Informations-System ...
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Forschung: eingeworbenes Drittmittelvolumen in bestimmter Höhe). Weiterhin<br />
werden bestimmte auf die jeweiligen Ziele bezogene Maßnahmen und Aktivitäten<br />
vereinbart, z.B. die Einrichtung neuer Studiengänge, die Verlagerung<br />
von freiwerdenden Professuren zur Verstärkung der interfakultären Vernetzung<br />
oder die Einrichtung von Assistenzprofessuren.<br />
• <strong>Budgetierung</strong>sfunktion: Die Fakultäten erhalten per Zielvereinbarung Zuweisungen<br />
aus einem Zentralfonds, der sowohl Sach- als auch Personalmittel<br />
umfasst (Gesamtvolumen 2004: 260 T€). Die Zuweisungen beziehen sich auf<br />
die jeweils vereinbarten Ziele und Maßnahmen (z.B. finanzielle Mittel für<br />
Druckkosten, Personalmonate BATIIa, Reisekosten etc.).<br />
• Finanzielle Relevanz der Zielerreichung: Ein Teil der per Zielvereinbarung zugesagten<br />
finanziellen Zuweisungen wird an das Ausmaß der Zielerreichung<br />
gekoppelt. Dabei gilt, dass im Falle der Zielverfehlung ein in der Vereinbarung<br />
festgeschriebener Teil der zugesagten Mittel von der Fakultät zurückzuerstatten<br />
ist (Malus-Verfahren; z.B. bei Nichterreichen eines bestimmten Anteils<br />
ausländischer Studierender im Vertragszeitraum). Dieser Fall ist an der TU<br />
München bisher dreimal aufgetreten.<br />
• Leistungen der <strong>Hochschul</strong>leitung: Die Zielvereinbarungen beinhalten explizit<br />
Leistungsverpflichtungen der <strong>Hochschul</strong>leitung über die Zusage finanzieller<br />
Zuweisungen hinaus. Diese Verpflichtungen bestehen in der Regel in Bemühenszusagen,<br />
so z.B. um die Realisierung rechtlicher Grundlagen etwa für<br />
Tenure-Track-Modelle oder für die Erbringung verwaltungsseitiger Dienstleistungen.<br />
9.3 Steuerungswirkungen aus Sicht der <strong>Hochschul</strong>e<br />
Formelgebundene Mittelzuweisung<br />
Die mit der formelgebundenen Mittelzuweisung verfolgten Steuerungsziele der Setzung<br />
von Leistungsanreizen und der Förderung der Effektivität werden nach Auffassung<br />
der <strong>Hochschul</strong>leitung in begrenztem Maße erreicht. Substantielle motivationale<br />
Auswirkungen seien von der formelgebundenen Mittelvergabe nicht zu erwarten, da<br />
Formelmodelle den unterschiedlichen Fach- und Leistungsspektren der einzelnen<br />
Fakultäten nicht gerecht werden könnten. Ebenso problematisch seien Zielkonflikte<br />
zwischen strategischen <strong>Hochschul</strong>zielen wie z.B. der Förderung der Absolventenund<br />
Ausbildungsqualität durch Studierendenauswahlverfahren und dem per Formel<br />
gesetzten Anreiz, möglichst viele Studierende aufzunehmen. Die TU München beabsichtigt<br />
daher, bei der leistungsbezogenen Mittelvergabe in Zukunft insbesondere auf<br />
Zielvereinbarungen abzustellen.<br />
Zielvereinbarungen<br />
Nach Auffassung der <strong>Hochschul</strong>leitung konnten die mit der Einführung von Zielvereinbarungen<br />
verfolgten Ziele des Erreichens von Steuerungseffekten und der Steigerung<br />
der Qualität der Leistungserbringung erreicht werden. Konkret zeige sich dies<br />
z.B. beim Steuerungsziel Internationalisierung, wo eine Steigerung des Anteils ausländischer<br />
Studierender von vormals unter 10% auf derzeit mehr als 20% erreicht<br />
werden konnte. Besonders deutlich sind die Steuerungswirkungen nach Auffassung<br />
der <strong>Hochschul</strong>leitung bei den Zielvereinbarungen zur Umsetzung hochschulweiter<br />
Ziele spürbar, da sich die hier erzielten Steuerungseffekte auf alle Fakultäten bezie-<br />
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