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Leistungsorientierte Budgetierung - Hochschul-Informations-System ...

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Forschung: eingeworbenes Drittmittelvolumen in bestimmter Höhe). Weiterhin<br />

werden bestimmte auf die jeweiligen Ziele bezogene Maßnahmen und Aktivitäten<br />

vereinbart, z.B. die Einrichtung neuer Studiengänge, die Verlagerung<br />

von freiwerdenden Professuren zur Verstärkung der interfakultären Vernetzung<br />

oder die Einrichtung von Assistenzprofessuren.<br />

• <strong>Budgetierung</strong>sfunktion: Die Fakultäten erhalten per Zielvereinbarung Zuweisungen<br />

aus einem Zentralfonds, der sowohl Sach- als auch Personalmittel<br />

umfasst (Gesamtvolumen 2004: 260 T€). Die Zuweisungen beziehen sich auf<br />

die jeweils vereinbarten Ziele und Maßnahmen (z.B. finanzielle Mittel für<br />

Druckkosten, Personalmonate BATIIa, Reisekosten etc.).<br />

• Finanzielle Relevanz der Zielerreichung: Ein Teil der per Zielvereinbarung zugesagten<br />

finanziellen Zuweisungen wird an das Ausmaß der Zielerreichung<br />

gekoppelt. Dabei gilt, dass im Falle der Zielverfehlung ein in der Vereinbarung<br />

festgeschriebener Teil der zugesagten Mittel von der Fakultät zurückzuerstatten<br />

ist (Malus-Verfahren; z.B. bei Nichterreichen eines bestimmten Anteils<br />

ausländischer Studierender im Vertragszeitraum). Dieser Fall ist an der TU<br />

München bisher dreimal aufgetreten.<br />

• Leistungen der <strong>Hochschul</strong>leitung: Die Zielvereinbarungen beinhalten explizit<br />

Leistungsverpflichtungen der <strong>Hochschul</strong>leitung über die Zusage finanzieller<br />

Zuweisungen hinaus. Diese Verpflichtungen bestehen in der Regel in Bemühenszusagen,<br />

so z.B. um die Realisierung rechtlicher Grundlagen etwa für<br />

Tenure-Track-Modelle oder für die Erbringung verwaltungsseitiger Dienstleistungen.<br />

9.3 Steuerungswirkungen aus Sicht der <strong>Hochschul</strong>e<br />

Formelgebundene Mittelzuweisung<br />

Die mit der formelgebundenen Mittelzuweisung verfolgten Steuerungsziele der Setzung<br />

von Leistungsanreizen und der Förderung der Effektivität werden nach Auffassung<br />

der <strong>Hochschul</strong>leitung in begrenztem Maße erreicht. Substantielle motivationale<br />

Auswirkungen seien von der formelgebundenen Mittelvergabe nicht zu erwarten, da<br />

Formelmodelle den unterschiedlichen Fach- und Leistungsspektren der einzelnen<br />

Fakultäten nicht gerecht werden könnten. Ebenso problematisch seien Zielkonflikte<br />

zwischen strategischen <strong>Hochschul</strong>zielen wie z.B. der Förderung der Absolventenund<br />

Ausbildungsqualität durch Studierendenauswahlverfahren und dem per Formel<br />

gesetzten Anreiz, möglichst viele Studierende aufzunehmen. Die TU München beabsichtigt<br />

daher, bei der leistungsbezogenen Mittelvergabe in Zukunft insbesondere auf<br />

Zielvereinbarungen abzustellen.<br />

Zielvereinbarungen<br />

Nach Auffassung der <strong>Hochschul</strong>leitung konnten die mit der Einführung von Zielvereinbarungen<br />

verfolgten Ziele des Erreichens von Steuerungseffekten und der Steigerung<br />

der Qualität der Leistungserbringung erreicht werden. Konkret zeige sich dies<br />

z.B. beim Steuerungsziel Internationalisierung, wo eine Steigerung des Anteils ausländischer<br />

Studierender von vormals unter 10% auf derzeit mehr als 20% erreicht<br />

werden konnte. Besonders deutlich sind die Steuerungswirkungen nach Auffassung<br />

der <strong>Hochschul</strong>leitung bei den Zielvereinbarungen zur Umsetzung hochschulweiter<br />

Ziele spürbar, da sich die hier erzielten Steuerungseffekte auf alle Fakultäten bezie-<br />

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