Leistungsorientierte Budgetierung - Hochschul-Informations-System ...
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Aufgrund von Haushaltskürzungen wurden die Umverteilungswirkungen des Verfahrens bis 2004 noch von einem Dämpfungsfaktor eingegrenzt. Dementsprechend erfolgte die Bemessung der Budgets in 2004 zu 25% nach der jeweiligen Zuweisung des Vorjahres und zu 75% nach den Ergebnissen der aktuellen Formelberechnung. Die Auswahl und Gewichtung der Indikatoren sowie die Entwicklung des Modelldesigns erfolgte an der Universität Gießen weniger in inhaltlicher Orientierung an strategischen Hochschulzielen, sondern stärker in Orientierung am Erreichen eines hochschulinternen Konsenses sowie von Akzeptanz bei den Fachbereichen und den Professoren. Weiterhin wurde das interne Formelmodell der Universität Gießen bewusst nicht an das 2003 eingeführte landesseitige formelgebundene Zuweisungsverfahren (vgl. Leszczensky & Orr, 2004) angepasst, das zentral auf die Zahl der Studierenden in der RSZ abstellt und als Preismodell konzipiert ist. Die starke Fokussierung auf Studierendenzahlen wird aufgrund des damit verbundenen Fehlanreizes zur einseitigen Ausrichtung auf die Ausbildung möglichst vieler Studierender zu Lasten der Aufgaben in Forschung und wissenschaftlicher Nachwuchsförderung von der Universität Gießen abgelehnt. Ebenso wenig kommt angesichts der in den letzten Jahren erfolgten Haushaltskürzungen die interne Verwendung von festen Preisen je Leistungseinheit in Betracht, da diese im Falle gleich bleibender oder steigender Leistungsmengen (z.B. durch steigende Studierendenzahlen) zu nicht ausfinanzierbaren Budgetansprüchen der Fachbereiche führen würden. Zielvereinbarungen • Laufzeit: Die Laufzeit der internen Zielvereinbarungen beträgt in der Pilotphase zwei Jahre und soll – in Anlehnung an das Zielvereinbarungsmodell des Landes – zukünftig auf fünf Jahre erhöht werden. • Anwendungsbereiche: Die Zielvereinbarungen an der Universität Gießen beziehen sich auf Ziele und Aufgaben in sechs Leistungsbereichen: Lehre, Forschung, Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, Wissens- und Technologietransfer, Gleichstellung und Internationalisierung. Zusätzlich enthalten die Zielvereinbarungen Aussagen zu fachlichen und strukturellen Entwicklungszielen sowie zum Qualitätsmanagement und zur Evaluation. Die unterschiedlichen Leistungsbereiche und Zielstellungen werden jeweils in einer Zielvereinbarung zwischen Hochschulleitung und Fachbereich zusammengefasst, die periodisch neu verhandelt und abgeschlossen wird (d.h. es gibt keine parallelen Zielvereinbarungsprozesse wie z.B. an der HU Berlin). Die erwähnten sechs Leistungsbereiche sind auch für sämtliche weiteren Planungsund Entscheidungsprozesse an der Universität konstitutiv, wodurch die Kompatibilität der verschiedenen strategischen Steuerungsinstrumente gewährleistet werden soll. • Operationalisierung der Ziele: Die internen Zielvereinbarungen sehen zwei Zielkategorien vor. Die erste Kategorie bilden langfristige übergeordnete Fachbereichsziele, die sich auf alle oben genannten Leistungsbereiche beziehen, so z.B. der Auf- und Ausbau spezifischer Schwerpunkte im jeweiligen Fachbereich oder der fachliche Aus- bzw. Umbau der z.T. heterogenen Fächerlandschaft eines Fachbereichs. Zur zweiten Kategorie zählen Ziele im Bereich des Qualitätsmanagements und der Evaluation (vornehmlich in der Lehre) sowie kurzfristige Zielsetzungen. Grundsätzlich gilt, dass die langfristigen Ziele der ersten Kategorie über diejenigen der zweiten Kategorie operationali- 44
siert und ggf. auch mit Meilensteinen versehen werden. Kennzahlen zur Festlegung von Zielerreichung wurden im ersten Vereinbarungszyklus noch nicht definiert. Weiterhin beziehen die Zielvereinbarungen auch konkrete Aufgaben und Maßnahmen ein, so z.B. mit Blick auf die Umsetzung der Ergebnisse von Lehrevaluationen (Einrichtung von Tutorien), wobei diese stets in unmittelbarem Zusammenhang zur Umsetzung der vereinbarten Ziele stehen. • Budgetierungsfunktion: Die an der Universität Gießen eingesetzten Zielvereinbarungen sind bisher nicht budgetierungsrelevant. Allerdings wurde der Förderfonds der Universität Gießen (antragsgebundene Mittelvergabe für innovative Projekte in Lehre und Forschung) an die Zielvereinbarungen gebunden. Dementsprechend müssen die zu beantragenden Projekte in einem engen kausalen Zusammenhang mit den Zielsetzungen des Fachbereichs stehen. • Finanzielle Relevanz der Zielerreichung: Eine finanzielle Relevanz der Zielvereinbarungen ist derzeit nicht gegeben, da die Zielvereinbarungen noch keine direkten finanziellen Zusagen enthalten. • Leistungen der Hochschulleitung: Die per Zielvereinbarung zugesagten Leistungen der Hochschulleitung beziehen sich z.B. auf Verpflichtungen zur strukturellen Verbesserung (etwa Bereitstellung von Know How für neue und innovative Verwaltungsverfahren) und auf Unterstützungszusagen (z.B. spezielle Beantragung von Mitteln des Landes). 8.3 Steuerungswirkungen aus Sicht der Hochschule Formelgebundene Mittelzuweisung Die Steuerungsziele der Setzung von Leistungsanreizen sowie der Verbesserung der Transparenz des Verteilungsgeschehens konnten nach Auffassung der Hochschulleitung mit dem angewandten Modell erreicht werden. Weiterhin sind nach Auffassung der Hochschulleitung je nach Leistungsparameter auch deutliche motivationale Auswirkungen zu beobachten, so z.B. mit Blick auf den Anstieg des Drittmittelvolumens. Fehlsteuerungseffekte der formelgebundenen Mittelvergabe sind an der Universität Gießen nicht zu beobachten. Zielvereinbarungen Angesichts des bisher kurzen Erfahrungszeitraumes ist eine Beurteilung der durch die internen Zielvereinbarungen erreichten Steuerungswirkungen nur begrenzt möglich. Ausgehend vom derzeitigen Erfahrungsstand erweist sich der Einsatz von Zielvereinbarungen an der Universität Gießen jedoch als geeignet, profilbildende Steuerungseffekte zu erzielen und den Hochschulentwicklungsplan sowie landespolitisch gesetzte bzw. mit dem Land vereinbarte Zielstellungen hochschulintern umzusetzen. Durch die Festschreibung von langfristigen Zielsetzungen sowie die Formulierung fachlicher und struktureller Entwicklungsziele der Fachbereiche seien Planungen etwa in Bezug auf Schwerpunktbildungen, die Erhöhung der Drittmitteleinwerbung etc. verpflichtend vereinbart worden. Der profilbildende Charakter von Zielvereinbarungen werde insbesondere auch durch die enge Kopplung der Berufungspolitik an der Universität an den Zielvereinbarungsprozess unterstützt, indem jede Freigabe, Umwidmung und sämtliche Berufungswünsche auch auf deren Kompatibilität mit der jeweiligen Zielvereinbarung überprüft würden. 45
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Aufgrund von Haushaltskürzungen wurden die Umverteilungswirkungen des Verfahrens<br />
bis 2004 noch von einem Dämpfungsfaktor eingegrenzt. Dementsprechend erfolgte<br />
die Bemessung der Budgets in 2004 zu 25% nach der jeweiligen Zuweisung<br />
des Vorjahres und zu 75% nach den Ergebnissen der aktuellen Formelberechnung.<br />
Die Auswahl und Gewichtung der Indikatoren sowie die Entwicklung des Modelldesigns<br />
erfolgte an der Universität Gießen weniger in inhaltlicher Orientierung an strategischen<br />
<strong>Hochschul</strong>zielen, sondern stärker in Orientierung am Erreichen eines<br />
hochschulinternen Konsenses sowie von Akzeptanz bei den Fachbereichen und den<br />
Professoren. Weiterhin wurde das interne Formelmodell der Universität Gießen bewusst<br />
nicht an das 2003 eingeführte landesseitige formelgebundene Zuweisungsverfahren<br />
(vgl. Leszczensky & Orr, 2004) angepasst, das zentral auf die Zahl der Studierenden<br />
in der RSZ abstellt und als Preismodell konzipiert ist. Die starke Fokussierung<br />
auf Studierendenzahlen wird aufgrund des damit verbundenen Fehlanreizes zur<br />
einseitigen Ausrichtung auf die Ausbildung möglichst vieler Studierender zu Lasten<br />
der Aufgaben in Forschung und wissenschaftlicher Nachwuchsförderung von der<br />
Universität Gießen abgelehnt. Ebenso wenig kommt angesichts der in den letzten<br />
Jahren erfolgten Haushaltskürzungen die interne Verwendung von festen Preisen je<br />
Leistungseinheit in Betracht, da diese im Falle gleich bleibender oder steigender<br />
Leistungsmengen (z.B. durch steigende Studierendenzahlen) zu nicht ausfinanzierbaren<br />
Budgetansprüchen der Fachbereiche führen würden.<br />
Zielvereinbarungen<br />
• Laufzeit: Die Laufzeit der internen Zielvereinbarungen beträgt in der Pilotphase<br />
zwei Jahre und soll – in Anlehnung an das Zielvereinbarungsmodell des<br />
Landes – zukünftig auf fünf Jahre erhöht werden.<br />
• Anwendungsbereiche: Die Zielvereinbarungen an der Universität Gießen beziehen<br />
sich auf Ziele und Aufgaben in sechs Leistungsbereichen: Lehre, Forschung,<br />
Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, Wissens- und<br />
Technologietransfer, Gleichstellung und Internationalisierung. Zusätzlich enthalten<br />
die Zielvereinbarungen Aussagen zu fachlichen und strukturellen Entwicklungszielen<br />
sowie zum Qualitätsmanagement und zur Evaluation. Die unterschiedlichen<br />
Leistungsbereiche und Zielstellungen werden jeweils in einer<br />
Zielvereinbarung zwischen <strong>Hochschul</strong>leitung und Fachbereich zusammengefasst,<br />
die periodisch neu verhandelt und abgeschlossen wird (d.h. es gibt keine<br />
parallelen Zielvereinbarungsprozesse wie z.B. an der HU Berlin). Die erwähnten<br />
sechs Leistungsbereiche sind auch für sämtliche weiteren Planungsund<br />
Entscheidungsprozesse an der Universität konstitutiv, wodurch die Kompatibilität<br />
der verschiedenen strategischen Steuerungsinstrumente gewährleistet<br />
werden soll.<br />
• Operationalisierung der Ziele: Die internen Zielvereinbarungen sehen zwei<br />
Zielkategorien vor. Die erste Kategorie bilden langfristige übergeordnete<br />
Fachbereichsziele, die sich auf alle oben genannten Leistungsbereiche beziehen,<br />
so z.B. der Auf- und Ausbau spezifischer Schwerpunkte im jeweiligen<br />
Fachbereich oder der fachliche Aus- bzw. Umbau der z.T. heterogenen Fächerlandschaft<br />
eines Fachbereichs. Zur zweiten Kategorie zählen Ziele im Bereich<br />
des Qualitätsmanagements und der Evaluation (vornehmlich in der Lehre)<br />
sowie kurzfristige Zielsetzungen. Grundsätzlich gilt, dass die langfristigen<br />
Ziele der ersten Kategorie über diejenigen der zweiten Kategorie operationali-<br />
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