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Leistungsorientierte Budgetierung - Hochschul-Informations-System ...

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ender Maßnahmen und Aktivitäten, so z.B. die Ausarbeitung von Masterstudien-<br />

und Prüfungsordnungen, die Beteiligung des jeweiligen Instituts an der<br />

Errichtung eines Interdisziplinären Zentrums „Europäische Sprachen“ oder organisatorische<br />

Absprachen (z.B. Besetzung bestimmter Stellen, Regelung von<br />

Zuständigkeiten). Weiterhin werden in den Vereinbarungen auch angestrebte<br />

Leistungssteigerungen benannt (z.B. Steigerung des Drittmittelvolumens, Stabilisierung<br />

des Frauenanteils bei Promotionen, Habilitationen und im wissenschaftlichen<br />

Mittelbau auf dem derzeitigen Niveau) und organisatorische Absprachen<br />

getroffen (z.B. Informierung des Dekanats über eingereichte Anträge<br />

auf Drittmittelförderung, Regelung der Verwendung von institutsseitig nicht<br />

verbrauchten Mitteln nach Ende des Haushaltsjahres). Darüber hinaus werden<br />

in den Vereinbarungen die Besetzung von Professuren und wissenschaftlichen<br />

Mittelbaustellen abgestimmt. Sämtliche getroffenen Absprachen werden<br />

in jeweils einer Vereinbarung zwischen Institut und Fachbereichsleitung zusammengefasst,<br />

die im Rahmen eines periodischen Prozesses jährlich neu<br />

abgeschlossen wird.<br />

• <strong>Budgetierung</strong>srelevanz: Teilweise beinhalten die zwischen Dekanat und den<br />

Instituten abgeschlossenen Vereinbarungen finanzielle Zuweisungen zur Unterstützung<br />

der Durchführung bestimmter vereinbarter Maßnahmen (Gesamtvolumen<br />

2004: 40 T€).<br />

• Finanzielle Relevanz der Zielerreichung: Finanzielle Sanktionen im Falle der<br />

Nicht-Umsetzung vereinbarter Maßnahmen werden nur im Einzelfall vereinbart.<br />

Bisher wurden noch keine finanziellen Sanktionsmaßnahmen umgesetzt.<br />

• Leistungen des Dekanats. Neben finanziellen Zusagen beinhalten die Zielvereinbarungen<br />

auch konkrete Leistungen des Dekanats, z.B. die Erarbeitung eines<br />

fachbereichseigenen Rahmenkonzeptes und einer gemeinsamen (Rahmen-)Prüfungsordnung<br />

im Kontext der Einführung von Master-Studiengängen.<br />

Steuerungswirkungen aus Sicht der Fachbereichsleitung<br />

Aus Sicht der Fachbereichsleitung stellen sich die Auswirkungen der formelgebundenen<br />

Mittelvergabe sowie der schriftlichen Vereinbarungen zwischen dem Dekanat<br />

und den Instituten wie folgt dar:<br />

• Formelgebundene Mittelzuweisung. Eine generelle Aussage zur Anreizwirksamkeit<br />

der formelgebundenen Mittelvergabe kann derzeit noch nicht getroffen<br />

werden. Nach Angaben der Fachbereichsleitung deuten erste Beobachtungen<br />

aber darauf hin, dass die in den vergangenen Jahren feststellbare<br />

Steigerung der Drittmittelausgaben teilweise auch als Ergebnis der formelgebundenen<br />

Mittelvergabe zurückzuführen ist. Ebenso habe auch die Akzeptanz<br />

hinsichtlich des Engagements in Sonderforschungsbereichen und anderen interdisziplinären<br />

Forschungsverbünden zugenommen.<br />

• Vereinbarungen. Der Steuerungseffekt der Vereinbarungen wird mit Bezug auf<br />

alle damit verfolgten Steuerungsziele – Setzung von Leistungsanreizen, Erhöhung<br />

der Verbindlichkeit, Steigerung der Transparenz, kommunikative Vorbereitung<br />

von Strukturveränderungen – als sehr hoch eingestuft. Mit Bezug auf<br />

Leistungsverbesserungen wird z.B. eine Verbesserung der studentischen<br />

Betreuung genannt, im Bereich der Erhöhung der Verbindlichkeit sowie der<br />

kommunikativen Vorbereitung von Strukturveränderungen die Umsetzung der<br />

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