Leistungsorientierte Budgetierung - Hochschul-Informations-System ...

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12.01.2014 Aufrufe

• Mit den seit 2001 zwischen dem Dekanat und den einzelnen Instituten abgeschlossenen fachbereichsinternen Vereinbarungen wird insbesondere das Ziel verfolgt, die Verbindlichkeit getroffener Verabredungen zu erhöhen, Leistungsanreize zu setzen, Transparenz herzustellen, Strukturveränderungen kommunikativ vorzubereiten und die Effizienz zu fördern. Inhaltliche Ausgestaltung der Budgetierungsinstrumente Das am FB Philosophie und Geisteswissenschaften verwendete Formelmodell weist zwei Komponenten auf: • Verteilung an die Institute. 30% der über das Verfahren zu vergebenden Mittel werden anhand der fünf Leistungskriterien aus dem derzeit verwendeten hochschulinternen Verteilungsverfahren (Studierende, Abschlüsse, Drittmittel, Promotionen, Veröffentlichungen) an die Institute des Fachbereichs verteilt. Die Indikatoren werden dabei in gleicher Weise wie im FU-internen Formelmodell gewichtet und abgegrenzt. Die institutsinterne Weiterverteilung dieser Mittel an die einzelnen Wissenschaftler wird von den Instituten in Eigenregie durchgeführt. • Verteilung an die einzelnen Wissenschaftler. Der restliche formelgebunden zu vergebende Budgetanteil (70%) wird auf Basis eines Punktesystems direkt an die einzelnen Wissenschaftler (Professoren, Privatdozenten sowie wissenschaftlicher Mittelbau einschließlich von Drittmittelbeschäftigten) verteilt. Dabei muss die Teilnahme an der leistungsbezogenen Mittelvergabe durch die jeweiligen Wissenschaftler einzeln mit vorgefertigten Fragebögen beantragt werden. Im Jahr 2005 haben sich ca. 40% der 139 Professoren und Privatdozenten und ca. 27% der 178 Mitglieder des wissenschaftlichen Mittelbaus an der formelgebundenen Mittelvergabe beteiligt. Für die Verteilung an die Professoren und Privatdozenten stehen 85% des direkt per Formel an die Wissenschaftler zu vergebenden Budgets zur Verfügung, für die Mittelbaumitglieder die verbleibenden 15%. Für beide Gruppen gilt, dass finanzielle Mittel ausschließlich an die jeweils 25% der Antragsberechtigten mit den höchsten Gesamtpunktzahlen verteilt werden. Die Ermittlung der Punktzahl je Wissenschaftler stellt zu jeweils 45% auf Leistungen in der Lehre und in der Forschung ab und zu 10% auf Aktivitäten in der universitären Selbstverwaltung. Die im Einzelnen berücksichtigten Leistungskriterien bei der Mittelverteilung an die Professoren und Privatdozenten finden sich in Tabelle 4.2. Für die Mittelverteilung an Angehörige des wissenschaftlichen Mittelbaus wird ein leicht abweichender Kriterienkatalog verwendet (z.B. geringere Kriterienanzahl für Leistungen in der akademischen Selbstverwaltung). Es werden jeweils die Daten des vorangegangenen Studien- bzw. Haushaltsjahres verwendet. Die Berücksichtigung der Gleichstellung erfolgt implizit durch die in den Bereichen Lehre und Forschung verwendeten Parameter (vgl. Tabelle 4.2). Zudem existiert ein Sonderfonds für Frauenförderung (Gesamtvolumen 2004: 10 T€). Die schriftlichen Vereinbarungen, die am FB Philosophie und Geisteswissenschaften zwischen dem Dekan und den neun Instituten des FB abgeschlossen werden, weisen die folgenden Merkmale auf: • Laufzeit: Die Laufzeit der Vereinbarungen beläuft sich auf ein Jahr (in der Regel das laufende Haushaltsjahr). 16

Tabelle 4.2: Leistungsbereiche, Kriterien und Punktzahlen im Formelmodell des FB Philosophie und Geisteswissenschaften der FU Berlin (Mittelverteilung an Professoren und Privatdozenten) Leistungsbereich Kriterium Punktzahl Lehre (45%) Forschung (45%) Selbstverwaltung (10%) Qualitative Aspekte (10%) Quantitative Aspekte (20%) Schriftliche Gutachten 15%) Publikationen (20%) Drittmittelausgaben (20%) Wissenschaftsorganisation (5%) Punktvergabe in Abhängigkeit von den Ergebnissen studentischer Lehrevaluationen: - 2 bei durchschnittlicher Bewertung 2,2-2,6 - 4 bei durchschnittlicher Bewertung 2,1-2,3 - 6 bei durchschnittlicher Bewertung 1,8-2,0 - 8 bei durchschnittlicher Bewertung 1,4-1,7 - 10 bei durchschnittlicher Bewertung 1,1-1,3 Punktvergabe in Abhängigkeit von Studierendennachfrage nach Lehrveranstaltungen: - 1 bei 30-39 Teilnehmern – 4 bei 60-69 Teilnehmern - 2 bei 40-49 Teilnehmern – 5 bei 70-79 Teilnehmern - 3 bei 50-59 Teilnehmern und - 1 für 10-19 qualifizierte Scheine – 4 für 40-49 qualifizierte Scheine - 2 für 20-29 qualifizierte Scheine – 5 für 50-59 qualifizierte Scheine - 3 für 30-39 qualifizierte Scheine - 1 je Magister (Erstgutachten) und Staatsexamen - 1 je 5 Klausurgutachten im Magister- und Staatsexamensprüfungen - 3 je Promotion (Zweitgutachten) - 4 je Promovend (Erstgutachten) - 5 je Habilitand - 6 je Promovendin (Erstgutachten) - 10 je Habilitandin - 2 je Rezension - 4 je größerem Lexikonartikel - 5 je Aufsatz in wissenschaftlichen Zeitschriften und Sammelbüchern - 6 je Herausgabe von Zeitschriften, Sammelbänden, Buchreihen - 15 je wissenschaftliche Edition - 25 je Monographie - 2 ab 5 T€/Jahr – 10 ab 25 T€/Jahr – 50 ab 125 T€/Jahr - 4 ab 10 T€/Jahr – 20 ab 50 T€/Jahr – 60 ab 200 T€/Jahr - 6 ab 15 T€/Jahr – 30 ab 75 T€/Jahr – 75 ab 250 T€/Jahr - 8 ab 20 T€/Jahr – 40 ab 100 T€/Jahr – 2 je DM-Mitarbeiterin - 2 für Akademie-Kommissionsvorsitzender, Akademie-Projektleiter, leitende Funktion Berufsverband/Stiftung/Beirat - 3 für Gutachtertätigkeit (z.B. Begutachtung Fächer/Forschungsinstitutionen) - 5 für Organisation Tagungen, Mitgliedschaft Wissenschaftsrat, Akademie- Klassenvorsitzender, Sprecher Graduiertenkolleg, vergleichende Gutachten in Berufungsverfahren - 10 für Fachgutachter DFG - 1 für Sitz im Fachbereichsrat und Mitarbeit in Ausbildungskommission - 2 für Leitung ständiger Kommissionen des Fachbereichs, Sitz in zentralen Gremien - 5 für Prodekan, geschäftsführender Direktor ab acht Professuren, Leiter ständiger Kommissionen des Akademischen Senats - 10 für Mitgliedschaft Präsidium und Dekan • Anwendungsbereiche: Die Vereinbarungen beziehen sich inhaltlich insbesondere auf die Bereiche Lehre, Forschung, Gleichstellung, Internationalität und Weiterbildung. Im Vordergrund steht die Verabredung bestimmter durchzufüh- 17

Tabelle 4.2: Leistungsbereiche, Kriterien und Punktzahlen im Formelmodell des FB Philosophie<br />

und Geisteswissenschaften der FU Berlin (Mittelverteilung an Professoren<br />

und Privatdozenten)<br />

Leistungsbereich Kriterium Punktzahl<br />

Lehre (45%)<br />

Forschung (45%)<br />

Selbstverwaltung<br />

(10%)<br />

Qualitative<br />

Aspekte (10%)<br />

Quantitative<br />

Aspekte (20%)<br />

Schriftliche<br />

Gutachten 15%)<br />

Publikationen<br />

(20%)<br />

Drittmittelausgaben<br />

(20%)<br />

Wissenschaftsorganisation<br />

(5%)<br />

Punktvergabe in Abhängigkeit von den Ergebnissen studentischer Lehrevaluationen:<br />

- 2 bei durchschnittlicher Bewertung 2,2-2,6<br />

- 4 bei durchschnittlicher Bewertung 2,1-2,3<br />

- 6 bei durchschnittlicher Bewertung 1,8-2,0<br />

- 8 bei durchschnittlicher Bewertung 1,4-1,7<br />

- 10 bei durchschnittlicher Bewertung 1,1-1,3<br />

Punktvergabe in Abhängigkeit von Studierendennachfrage nach Lehrveranstaltungen:<br />

- 1 bei 30-39 Teilnehmern – 4 bei 60-69 Teilnehmern<br />

- 2 bei 40-49 Teilnehmern – 5 bei 70-79 Teilnehmern<br />

- 3 bei 50-59 Teilnehmern<br />

und<br />

- 1 für 10-19 qualifizierte Scheine – 4 für 40-49 qualifizierte Scheine<br />

- 2 für 20-29 qualifizierte Scheine – 5 für 50-59 qualifizierte Scheine<br />

- 3 für 30-39 qualifizierte Scheine<br />

- 1 je Magister (Erstgutachten) und Staatsexamen<br />

- 1 je 5 Klausurgutachten im Magister- und Staatsexamensprüfungen<br />

- 3 je Promotion (Zweitgutachten)<br />

- 4 je Promovend (Erstgutachten)<br />

- 5 je Habilitand<br />

- 6 je Promovendin (Erstgutachten)<br />

- 10 je Habilitandin<br />

- 2 je Rezension<br />

- 4 je größerem Lexikonartikel<br />

- 5 je Aufsatz in wissenschaftlichen Zeitschriften und Sammelbüchern<br />

- 6 je Herausgabe von Zeitschriften, Sammelbänden, Buchreihen<br />

- 15 je wissenschaftliche Edition<br />

- 25 je Monographie<br />

- 2 ab 5 T€/Jahr – 10 ab 25 T€/Jahr – 50 ab 125 T€/Jahr<br />

- 4 ab 10 T€/Jahr – 20 ab 50 T€/Jahr – 60 ab 200 T€/Jahr<br />

- 6 ab 15 T€/Jahr – 30 ab 75 T€/Jahr – 75 ab 250 T€/Jahr<br />

- 8 ab 20 T€/Jahr – 40 ab 100 T€/Jahr – 2 je DM-Mitarbeiterin<br />

- 2 für Akademie-Kommissionsvorsitzender, Akademie-Projektleiter, leitende<br />

Funktion Berufsverband/Stiftung/Beirat<br />

- 3 für Gutachtertätigkeit (z.B. Begutachtung Fächer/Forschungsinstitutionen)<br />

- 5 für Organisation Tagungen, Mitgliedschaft Wissenschaftsrat, Akademie-<br />

Klassenvorsitzender, Sprecher Graduiertenkolleg, vergleichende Gutachten<br />

in Berufungsverfahren<br />

- 10 für Fachgutachter DFG<br />

- 1 für Sitz im Fachbereichsrat und Mitarbeit in Ausbildungskommission<br />

- 2 für Leitung ständiger Kommissionen des Fachbereichs, Sitz in zentralen<br />

Gremien<br />

- 5 für Prodekan, geschäftsführender Direktor ab acht Professuren, Leiter<br />

ständiger Kommissionen des Akademischen Senats<br />

- 10 für Mitgliedschaft Präsidium und Dekan<br />

• Anwendungsbereiche: Die Vereinbarungen beziehen sich inhaltlich insbesondere<br />

auf die Bereiche Lehre, Forschung, Gleichstellung, Internationalität und<br />

Weiterbildung. Im Vordergrund steht die Verabredung bestimmter durchzufüh-<br />

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