Leistungsorientierte Budgetierung - Hochschul-Informations-System ...

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12.01.2014 Aufrufe

• Operationalisierung der Ziele: Die an der FU Berlin verwendeten Zielvereinbarungen beziehen sich auf spezifische Ziele, auf Absprachen zur Neueinstellung wissenschaftlichen Personals (z.B. Ausschreibung und Besetzung von Professuren, Einrichtung von Juniorprofessuren) und insbesondere auf konkrete Aufgaben bzw. Maßnahmen. Die vereinbarten Ziele werden zumeist in konkret zu erreichende Teilziele bzw. Kenngrößen übersetzt (z.B. Verringerung der durchschnittlichen Studienzeiten an den Studiengängen des jeweiligen Fachbereichs um zwei Semester, Anstieg des Drittmittelvolumens je Professor mindestens auf den Durchschnitt der Hochschulen aus dem Ausstattungs-, Kosten- und Leistungsvergleich). Bei den Aufgaben bzw. Maßnahmen werden in der Regel konkret zu erreichende Ergebnisse bzw. Zielzustände definiert (z.B. Vorlage eines Studienverlaufsplans für einen Studiengang, Erarbeitung und Beschluss einer Planung zur Einführung von e-Learning in der Lehre, Vorlage eines Konzepts für einen gebührenpflichtigen Weiterbildungsstudiengang). • Budgetierungsfunktion: Die an der FU Berlin verwendeten Zielvereinbarungen sind budgetierungsrelevant: Die Fachbereiche erhalten für bestimmte vereinbarte Ziele und Aufgaben Mittelzuweisungen aus einem Zentralpool (Gesamtvolumen 2003: ca. 3,1 Mio. €). Weiterhin wird die Besetzung von wissenschaftlichen Personalstellen per Zielvereinbarung geregelt. Dies betrifft die wissenschaftlichen Mittelbaustellen aus dem Sollstellenplan, die den Fachbereichen per Zielvereinbarung als Kontingent zugewiesen werden, sowie weitere als Profilstellen bezeichnete Mittelbaustellen, die die Fachbereiche für bestimmte fest definierte Zwecke erhalten. Im Unterschied zu den per Zielvereinbarung zugewiesenen Sachmitteln erfolgt die Verteilung der wissenschaftlichen Mittelbaustellen nicht unmittelbar in Orientierung an vereinbarten Zielen und Leistungen. • Finanzielle Relevanz der Zielerreichung: Seit 2002 wird ein Teil der per Zielvereinbarung zugesagten finanziellen Zuweisungen an das Ausmaß der Zielerreichung gekoppelt (so z.B. bei der Verkürzung der Studiendauer): Im Falle der Nicht-Erreichung vereinbarter Ziele kann ein Teil der zur Verfügung gestellten Mittel zurückgefordert werden (Malus-Verfahren). Dabei handelt es sich grundsätzlich um eine Ermessensentscheidung der Hochschulleitung. Bislang ist dieser Fall an der FU Berlin noch nicht aufgetreten. • Leistungen der Hochschulleitung: Die in den Zielvereinbarungen zugesagten Leistungen der Hochschulleitung beziehen sich in erster Linie auf finanzielle Zuweisungen und die Bereitstellung von Ressourcen (z.B. Schaffung der Voraussetzungen für räumliche Veränderungen, Freigabe von Professuren zur Wiederbesetzung). Darüber hinaus enthalten die Zielvereinbarungen auch weitere Zusagen der Hochschulleitung wie z.B. im Bereich der Schaffung von Rahmenbedingungen (etwa der Erlass von Ordnungen und Verfahrensregelungen). Da die Handlungsspielräume der Hochschulleitung hier z.T. durch die Entscheidungs- und Satzungskompetenz der Gremien begrenzt sind, werden diese Zusagen in der Regel in Form von „Bemühenszusagen“ formuliert. 14

4.3 Steuerungswirkungen aus Sicht der Hochschule Die Steuerungswirkungen der leistungsbezogenen Budgetierung an der FU Berlin stellen sich aus Sicht der Hochschulleitung für die verwendeten Instrumente unterschiedlich dar: • Formelgebundene Mittelzuweisung. Die mit der formelgebundenen Mittelverteilung verfolgten Steuerungsziele werden an der FU Berlin nur bedingt erreicht. Durch die Verwendung des Formelmodells wurde zwar ein Einstieg in die hochschulinterne Ressourcenallokation auf Basis von Leistungskriterien vorgenommen. Das Steuerungsziel der Implementierung von Leistungsanreizen und der Steigerung der Leistungseffizienz konnte mit der bisherigen Höhe des formelgebunden vergebenen Budgetanteils aber nur bedingt erreicht werden. Neben der bisher noch geringen Budgetrelevanz stellt sich aus Sicht der Hochschulleitung auch der Zeitverzug zwischen Leistungserbringung und der budgetrelevanten Abbildung der jeweiligen Leistungen – in der Regel mindestens zwei Jahre – als anreizmindernd dar. Als positiv bewertet die Hochschulleitung aber die durch die Verteilformel hergestellte Transparenz, sowohl hinsichtlich der Mittelverteilung als auch mit Blick auf die erbrachten Leistungen. Fehlsteuerungseffekte der formelgebundenen Mittelvergabe – z.B. im Sinne einer einseitigen Steigerung von Leistungsmengen zu Lasten der Qualität, etwa durch eine Herabsetzung der Prüfungsanforderungen – werden an der FU Berlin nicht beobachtet. • Zielvereinbarungen. Die Zielvereinbarungen haben sich aus Sicht der Hochschulleitung an der FU Berlin als ein geeignetes Instrument zur Umsetzung strategischer Hochschulziele und zur Setzung von Leistungsanreizen erwiesen, sowohl mit Blick auf den quantitativen Aspekt einer Leistungszunahme als auch hinsichtlich einer Steigerung der Leistungsqualität. Als Beispiel für die Umsetzung strategischer Steuerungseffekte sind nach Auffassung der Hochschulleitung die umfassende Einführung von Bachelor- und Master- Studiengängen und die damit einhergehende Veränderung der Lehr- und Studienorganisation zu nennen, als Beispiel für erreichte Leistungssteigerungen der Anstieg der Absolventenzahlen und die gezielte Herangehensweise an bestimmte Problemgruppen wie z.B. Langzeitstudierende. 4.4 Fachbereichsinterne Budgetierung 4.4.1 Beispiel FB Philosophie und Geisteswissenschaften Steuerungsziele und Umfang der leistungsorientierten Budgetierung Der FB Philosophie und Geisteswissenschaften der FU Berlin verwendet für die fachbereichsinterne Mittelvergabe sowohl ein formelgebundenes Zuweisungsverfahren als auch schriftliche Vereinbarungen. • Die 2001 eingeführte formelgebundene Mittelverteilung an die neun Institute sowie an die im FB beschäftigten Wissenschaftler dient primär der Setzung von Leistungsanreizen, der – allerdings stärker ausdifferenzierten – Weitergabe der interuniversitär in Berlin in den Hochschulverträgen vereinbarten Leistungskriterien, der qualitativen Verbesserung der Lehre sowie der Förderung des Engagements in universitären Selbstverwaltungsgremien. Derzeit beläuft sich der formelgebunden vergebene Budgetanteil auf ca. 13% des Sachmitteletats des Fachbereichs (2004: 200 T€). 15

• Operationalisierung der Ziele: Die an der FU Berlin verwendeten Zielvereinbarungen<br />

beziehen sich auf spezifische Ziele, auf Absprachen zur Neueinstellung<br />

wissenschaftlichen Personals (z.B. Ausschreibung und Besetzung von<br />

Professuren, Einrichtung von Juniorprofessuren) und insbesondere auf konkrete<br />

Aufgaben bzw. Maßnahmen. Die vereinbarten Ziele werden zumeist in<br />

konkret zu erreichende Teilziele bzw. Kenngrößen übersetzt (z.B. Verringerung<br />

der durchschnittlichen Studienzeiten an den Studiengängen des jeweiligen<br />

Fachbereichs um zwei Semester, Anstieg des Drittmittelvolumens je Professor<br />

mindestens auf den Durchschnitt der <strong>Hochschul</strong>en aus dem Ausstattungs-,<br />

Kosten- und Leistungsvergleich). Bei den Aufgaben bzw. Maßnahmen<br />

werden in der Regel konkret zu erreichende Ergebnisse bzw. Zielzustände definiert<br />

(z.B. Vorlage eines Studienverlaufsplans für einen Studiengang, Erarbeitung<br />

und Beschluss einer Planung zur Einführung von e-Learning in der<br />

Lehre, Vorlage eines Konzepts für einen gebührenpflichtigen Weiterbildungsstudiengang).<br />

• <strong>Budgetierung</strong>sfunktion: Die an der FU Berlin verwendeten Zielvereinbarungen<br />

sind budgetierungsrelevant: Die Fachbereiche erhalten für bestimmte vereinbarte<br />

Ziele und Aufgaben Mittelzuweisungen aus einem Zentralpool (Gesamtvolumen<br />

2003: ca. 3,1 Mio. €). Weiterhin wird die Besetzung von wissenschaftlichen<br />

Personalstellen per Zielvereinbarung geregelt. Dies betrifft die<br />

wissenschaftlichen Mittelbaustellen aus dem Sollstellenplan, die den Fachbereichen<br />

per Zielvereinbarung als Kontingent zugewiesen werden, sowie weitere<br />

als Profilstellen bezeichnete Mittelbaustellen, die die Fachbereiche für bestimmte<br />

fest definierte Zwecke erhalten. Im Unterschied zu den per Zielvereinbarung<br />

zugewiesenen Sachmitteln erfolgt die Verteilung der wissenschaftlichen<br />

Mittelbaustellen nicht unmittelbar in Orientierung an vereinbarten Zielen<br />

und Leistungen.<br />

• Finanzielle Relevanz der Zielerreichung: Seit 2002 wird ein Teil der per Zielvereinbarung<br />

zugesagten finanziellen Zuweisungen an das Ausmaß der Zielerreichung<br />

gekoppelt (so z.B. bei der Verkürzung der Studiendauer): Im Falle<br />

der Nicht-Erreichung vereinbarter Ziele kann ein Teil der zur Verfügung gestellten<br />

Mittel zurückgefordert werden (Malus-Verfahren). Dabei handelt es<br />

sich grundsätzlich um eine Ermessensentscheidung der <strong>Hochschul</strong>leitung.<br />

Bislang ist dieser Fall an der FU Berlin noch nicht aufgetreten.<br />

• Leistungen der <strong>Hochschul</strong>leitung: Die in den Zielvereinbarungen zugesagten<br />

Leistungen der <strong>Hochschul</strong>leitung beziehen sich in erster Linie auf finanzielle<br />

Zuweisungen und die Bereitstellung von Ressourcen (z.B. Schaffung der Voraussetzungen<br />

für räumliche Veränderungen, Freigabe von Professuren zur<br />

Wiederbesetzung). Darüber hinaus enthalten die Zielvereinbarungen auch<br />

weitere Zusagen der <strong>Hochschul</strong>leitung wie z.B. im Bereich der Schaffung von<br />

Rahmenbedingungen (etwa der Erlass von Ordnungen und Verfahrensregelungen).<br />

Da die Handlungsspielräume der <strong>Hochschul</strong>leitung hier z.T. durch die<br />

Entscheidungs- und Satzungskompetenz der Gremien begrenzt sind, werden<br />

diese Zusagen in der Regel in Form von „Bemühenszusagen“ formuliert.<br />

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