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Evaluation der leistungsbezogenen Mittelvergabe an die Berliner ...

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Bewertung des Verfahrens<br />

zeitraum mit Nachdruck weiterverfolgt werden. Aufgrund <strong>der</strong> zu lösenden methodischen und<br />

administrativen Probleme ist sie aber erst mittelfristig umsetzbar. Im Falle <strong>der</strong> Einführung einer<br />

solchen Kennzahl sollte aus Gründen einer ausgewogenen Anreizsetzung für Stu<strong>die</strong>nerfolg ein<br />

absolventenbezogener Indikator im Modell beibehalten werden.<br />

3.5.2 Auslastungsquote<br />

Hintergrund<br />

Die Auslastungsquote ist definiert als das Verhältnis <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Stu<strong>die</strong>renden in <strong>der</strong> Regelstu<strong>die</strong>nzeit<br />

zur Zahl <strong>der</strong> Stu<strong>die</strong>nplätze, <strong>die</strong> sich wie<strong>der</strong>um durch Multiplikation <strong>der</strong> jährlichen Aufnahmekapazität<br />

mit <strong>der</strong> RSZ ergibt. Diese Quote geht mit einer Gewichtung von zehn Prozent am Aufgabenbereich<br />

Lehre in <strong>die</strong> Berechnungen zur LbMV ein. Damit soll für <strong>die</strong> Hochschulen ein Anreiz<br />

gesetzt werden, <strong>die</strong> Nachfrage in unterausgelasteten Stu<strong>die</strong>ngängen zu steigern und ggf. Stu<strong>die</strong>nplätze<br />

in dauerhaft gering nachgefragten Stu<strong>die</strong>ngängen abzubauen.<br />

Hochschulsicht<br />

Der Auslastungsindikator wird von den Hochschulen im Hinblick auf zwei Aspekte thematisiert:<br />

• Bemessungsgrundlage: Die TFH schlägt vor, zur Berechnung <strong>der</strong> Auslastungsquote <strong>die</strong> Zahl <strong>der</strong><br />

Stu<strong>die</strong>renden in <strong>der</strong> RSZ nicht zur Zahl <strong>der</strong> Stu<strong>die</strong>nplätze, son<strong>der</strong>n zu einer jährlichen Pl<strong>an</strong><strong>an</strong>fängerzahl<br />

multipliziert mit <strong>der</strong> RSZ ins Verhältnis zu setzen. Bei einer solchen Vorgehensweise<br />

würde zugleich eine einheitliche Gruppengröße festgelegt, was auch von <strong>der</strong> FHW befürwortet<br />

wird. Für den Bereich <strong>der</strong> künstlerischen Hochschulen weist <strong>die</strong> UdK darauf hin, dass<br />

kapazitätsbezogene Kennzahlen aufgrund <strong>der</strong> Zulassungen nach künstlerischen Eignungsprüfungen<br />

äußerst problematisch seien. Zudem erfolge <strong>die</strong> Berechnung <strong>der</strong> kapazitätsbezogenen<br />

Stu<strong>die</strong>nplatzzahlen nicht nach einheitlichen Kriterien. Darum solle für <strong>die</strong> Berechnung<br />

<strong>der</strong> Auslastungsquote im Nenner auf <strong>die</strong> Zahl <strong>der</strong> Stu<strong>die</strong>nplätze gemäß Strukturpl<strong>an</strong> zurückgegriffen<br />

werden.<br />

• Kappung: Die FU, <strong>die</strong> FHTW und <strong>die</strong> FHVR regen <strong>an</strong>, <strong>die</strong> Auslastungsquoten künftig bei 100%<br />

zu kappen, um keinen Fehl<strong>an</strong>reiz zur Überfüllung von Stu<strong>die</strong>ngängen zu setzen. Die TU, <strong>die</strong><br />

ASFH und <strong>die</strong> FHW sehen eine solche Kappung allerdings kritisch: Zum einen müsse m<strong>an</strong> <strong>der</strong><br />

Tatsache Rechnung tragen, dass Berlin als Hauptstadt auch ein attraktiver Hochschulst<strong>an</strong>dort<br />

sei, <strong>der</strong> viele Stu<strong>die</strong>rende <strong>an</strong>ziehe. Zum <strong>an</strong><strong>der</strong>en gebe es immer auch Stu<strong>die</strong>rende, <strong>die</strong> sich<br />

über den Gerichtsweg in den Stu<strong>die</strong>ng<strong>an</strong>g einklagten, so dass <strong>der</strong> Einfluss <strong>der</strong> Hochschule auf<br />

eine Auslastung von mehr als 100% begrenzt sei.<br />

Beurteilung<br />

Hinter <strong>der</strong> Auslastungsquote steht das hochschulpolitische Ziel, Anreize für <strong>die</strong> Generierung von<br />

Stu<strong>die</strong>rendennachfrage zu setzen und damit <strong>die</strong> Auslastungssituation zu verbessern. Wie ein Blick<br />

auf <strong>die</strong> Entwicklung <strong>die</strong>ser Quote im Zeitraum ab Einführung <strong>der</strong> LbMV zeigt, k<strong>an</strong>n <strong>die</strong>ses Ziel mit<br />

Blick auf eine Vollauslastung als weitgehend erreicht <strong>an</strong>gesehen werden. Zudem sind teilweise<br />

deutliche Tendenzen in <strong>die</strong> Richtung einer Überauslastung festzustellen (vgl. Abb. 24 in Abschnitt<br />

7.1, Anh<strong>an</strong>g):<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>leistungsbezogenen</strong> <strong>Mittelvergabe</strong> <strong>an</strong> <strong>die</strong> <strong>Berliner</strong> Hochschulen |<br />

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