Evaluation der leistungsbezogenen Mittelvergabe an die Berliner ...

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12.01.2014 Aufrufe

Bewertung des Verfahrens Diese Rechnung zeigt deutlich, dass die künstlerischen Hochschulen jeweils gleiche Verlustrisiken, aber unterschiedlich hohe Gewinnchancen aufweisen. Daraus ergibt sich ein einseitiger Vorteil für die kleineren künstlerischen Hochschulen. Abb. 05 Ungleiche Gewinnchancen: Gewinne und Verluste der künstlerischen Hochschulen in Prozent der jeweiligen LbMV-Einlage 10,00% 8,00% 7,76% 6,00% 4,00% 4,27% 2,00% 1,30% 1,60% 0,00% -2,00% -4,00% -2,44% -2,44% -2,44% -2,44% gleich gut UdK 5% besser kleinere Hochschulen 5% besser UdK KHB HfM HfS Allerdings erweisen sich die von der UdK vorgetragenen Vorschläge nur als begrenzt tauglich zur Behandlung dieser Problematik: • Von einer Kappung der Verluste auf Fächergruppen- anstatt auf Hochschulebene profitiert nur die UdK, und dies auch nur in dem Fall, dass sie in einer der drei Fächergruppen einen Verlust verzeichnet, der den in der Kappungsgrenze definierten Prozentwert überschreitet. Die grundlegende Problematik der systematisch ungleich verteilten Gewinnchancen wird nicht gelöst. Dies zeigt auch ein Blick auf die Effekte, die eine Kappung auf Fächergruppenebene in den bisherigen Verteilrunden gehabt hätte: Sie hätte nur im Jahr 2008 in der Fächergruppe Musik zu einer Veränderung gegenüber dem tatsächlichen LbMV-Ergebnis geführt. • Ein stärkerer Effekt würde hingegen von der Einführung einer zusätzlichen Gewinnkappung ausgehen (vgl. Abb. 06). Auch hier wird die Problematik der ungleichen Gewinnchancen aber nicht grundlegend gelöst; eine korrigierende Wirkung erfolgt nur in dem Falle, dass eine Hochschule in einer Fächergruppe mehr als zehn Prozent Gewinn verzeichnet. Zudem ist eine solche Kappung – begünstigt durch das starke Ungleichgewicht der Anteile der einzelnen Hochschulen an der Gesamteinlage in der jeweiligen Fächergruppe – praktischen Umsetzungsproblemen unterworfen: In dem Falle, dass die Hochschule mit der höheren Einlage im Wettbewerb deutlich über zehn Prozent verliert, kann ihr gekappter Verlustbetrag nicht der Hochschule mit der niedrigeren Einlage als Gewinn gutgeschrieben werden. Diese würde anderenfalls dann immer noch deutlich über zehn Prozent gewinnen, so dass die Gewinnkappung durch- 24 | Evaluation der leistungsbezogenen Mittelvergabe an die Berliner Hochschulen

Bewertung des Verfahrens geführt werden muss. Es stellt sich also die Frage, was mit dem Differenzbetrag zwischen der ersten und der zweiten Kappung geschehen soll. Vorstellbar wäre, ihn beiden Hochschulen zu gleichen Anteilen zukommen zu lassen oder aber die Anteile gemäß der Anteile der Hochschulen an der Gesamteinlage in dieser Fächergruppe zu gewichten. Es wurde eine Modellrechnung durchgeführt, die den letztgenannten Ansatz verfolgte. Insgesamt ist festzustellen, dass eine veränderte Anwendung der Kappungsgrenze (1) die festgestellte Problematik allenfalls auf Symptomebene lindert, aber nicht löst, und (2) die Berechnungen zur LbMV bei den künstlerischen Hochschulen in ihrer Komplexität erhöhen und die Abweichungen des Modells von dem der Universitäten und Fachhochschulen ausweiten würde. Abb. 06 Gewinne und Verluste bei Umsetzung der Kappungsvorschläge der UdK im Jahr 2008 20,00% 18,06% 17,52% 15,00% 12,73% 10,00% 7,41% 7,41% 7,41% 5,00% 0,00% -5,00% -3,60% -3,49% -2,77% -10,00% -10,00% -10,00% -7,92% -15,00% faktisch Verlustkappung auf FG-Ebene Gewinn- u. Verlustkappung auf FG-Ebene UdK KHB HfM HfS Eine grundlegende Alternative besteht hingegen darin, die Datenverrechnung nach dem Modell durchzuführen, wie es im Verteilkreis der Fachhochschulen bei der Aggregierung der Forschungsindikatoren angewandt wird (die Aggregierung der Daten in den beiden anderen Aufgabenbereichen ist bei den Fachhochschulen mit Blick auf die Modelladäquanz kritisch zu beurteilen, vgl. Abschnitt 3.8). Im Unterschied zu dem derzeit im Verteilkreis der künstlerischen Hochschulen praktizierten Modus wird bei diesem Verrechnungsverfahren die Einlagenhöhe der jeweiligen Hochschule nicht nur bei der Berechnung der Verluste der Verlierer-Hochschule, sondern auch bei der Berechnung der Gewinne der Gewinner-Hochschulen berücksichtigt. Gewinn- und Verlustszenario sehen entsprechend spiegelbildlich aus. In Bezug auf das oben dargestellte Szenario ergibt sich damit die in Abb. 07 dargestellte Gewinn- und Verlustverteilung. Festzustellen ist, dass auch bei diesem Modus die Gewinnchancen zwar unterschiedlich verteilt sind. Das Gleiche gilt hier aber auch für die Verlustrisiken, so dass sich kein einseitiger Vorteil für Hochschulen mit geringerer LbMV-Einlage ergibt. Zudem fällt die Spannweite der Budgetveränderungen geringer aus als bei dem derzeit praktizierten Berechnungsverfahren. Evaluation der leistungsbezogenen Mittelvergabe an die Berliner Hochschulen | 25

Bewertung des Verfahrens<br />

Diese Rechnung zeigt deutlich, dass <strong>die</strong> künstlerischen Hochschulen jeweils gleiche Verlustrisiken,<br />

aber unterschiedlich hohe Gewinnch<strong>an</strong>cen aufweisen. Daraus ergibt sich ein einseitiger Vorteil<br />

für <strong>die</strong> kleineren künstlerischen Hochschulen.<br />

Abb. 05<br />

Ungleiche Gewinnch<strong>an</strong>cen: Gewinne und Verluste <strong>der</strong> künstlerischen Hochschulen in<br />

Prozent <strong>der</strong> jeweiligen LbMV-Einlage<br />

10,00%<br />

8,00%<br />

7,76%<br />

6,00%<br />

4,00%<br />

4,27%<br />

2,00%<br />

1,30%<br />

1,60%<br />

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gleich gut UdK 5% besser kleinere Hochschulen 5% besser<br />

UdK KHB HfM HfS<br />

Allerdings erweisen sich <strong>die</strong> von <strong>der</strong> UdK vorgetragenen Vorschläge nur als begrenzt tauglich<br />

zur Beh<strong>an</strong>dlung <strong>die</strong>ser Problematik:<br />

• Von einer Kappung <strong>der</strong> Verluste auf Fächergruppen- <strong>an</strong>statt auf Hochschulebene profitiert<br />

nur <strong>die</strong> UdK, und <strong>die</strong>s auch nur in dem Fall, dass sie in einer <strong>der</strong> drei Fächergruppen einen Verlust<br />

verzeichnet, <strong>der</strong> den in <strong>der</strong> Kappungsgrenze definierten Prozentwert überschreitet. Die<br />

grundlegende Problematik <strong>der</strong> systematisch ungleich verteilten Gewinnch<strong>an</strong>cen wird nicht<br />

gelöst. Dies zeigt auch ein Blick auf <strong>die</strong> Effekte, <strong>die</strong> eine Kappung auf Fächergruppenebene<br />

in den bisherigen Verteilrunden gehabt hätte: Sie hätte nur im Jahr 2008 in <strong>der</strong> Fächergruppe<br />

Musik zu einer Verän<strong>der</strong>ung gegenüber dem tatsächlichen LbMV-Ergebnis geführt.<br />

• Ein stärkerer Effekt würde hingegen von <strong>der</strong> Einführung einer zusätzlichen Gewinnkappung<br />

ausgehen (vgl. Abb. 06). Auch hier wird <strong>die</strong> Problematik <strong>der</strong> ungleichen Gewinnch<strong>an</strong>cen aber<br />

nicht grundlegend gelöst; eine korrigierende Wirkung erfolgt nur in dem Falle, dass eine Hochschule<br />

in einer Fächergruppe mehr als zehn Prozent Gewinn verzeichnet. Zudem ist eine solche<br />

Kappung – begünstigt durch das starke Ungleichgewicht <strong>der</strong> Anteile <strong>der</strong> einzelnen Hochschulen<br />

<strong>an</strong> <strong>der</strong> Gesamteinlage in <strong>der</strong> jeweiligen Fächergruppe – praktischen Umsetzungsproblemen<br />

unterworfen: In dem Falle, dass <strong>die</strong> Hochschule mit <strong>der</strong> höheren Einlage im Wettbewerb<br />

deutlich über zehn Prozent verliert, k<strong>an</strong>n ihr gekappter Verlustbetrag nicht <strong>der</strong> Hochschule<br />

mit <strong>der</strong> niedrigeren Einlage als Gewinn gutgeschrieben werden. Diese würde <strong>an</strong><strong>der</strong>enfalls<br />

d<strong>an</strong>n immer noch deutlich über zehn Prozent gewinnen, so dass <strong>die</strong> Gewinnkappung durch-<br />

24 | <strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>leistungsbezogenen</strong> <strong>Mittelvergabe</strong> <strong>an</strong> <strong>die</strong> <strong>Berliner</strong> Hochschulen

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