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Evaluation der leistungsbezogenen Mittelvergabe an die Berliner ...

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Bewertung des Verfahrens<br />

Weiterbildung). Ein solcher Grad <strong>der</strong> Institutionalisierung von Zusammenarbeit geht klar über<br />

flexibel zu h<strong>an</strong>dhabende Kooperationskonzepte hinaus.<br />

Im Ergebnis ist zu konstatieren, dass <strong>die</strong> LbMV bei den künstlerischen Hochschulen in einem stärkeren<br />

Sp<strong>an</strong>nungsfeld zu den Hochschulverträgen steht als <strong>die</strong>s bei den <strong>an</strong><strong>der</strong>en Hochschularten<br />

<strong>der</strong> Fall ist.<br />

Die Kritik <strong>der</strong> Hochschulen, dass <strong>die</strong> LbMV aufgrund <strong>der</strong> Budgetdeckelung zu unplausiblen<br />

Effekten führen k<strong>an</strong>n (z. B. Budgetverlust trotz Leistungszuwächsen), ist sachlich richtig und führt<br />

zw<strong>an</strong>gsläufig zu einer Min<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> leistungsför<strong>der</strong>nden Effekte. Die einzige Legitimation bezieht<br />

<strong>die</strong>se Umsetzungsform <strong>der</strong> Formelfin<strong>an</strong>zierung aus dem Umst<strong>an</strong>d, dass nur in begrenztem<br />

Maße öffentliche Haushaltsmittel vorh<strong>an</strong>den sind und zusätzliche Mittel nicht verfügbar gemacht<br />

werden können.<br />

Die darüber hinausgehend von den Hochschulen vorgetragene Kritik <strong>an</strong> <strong>der</strong> Fokussierung<br />

auf Qu<strong>an</strong>tität <strong>an</strong>stelle von Qualität im Rahmen <strong>der</strong> Formelfin<strong>an</strong>zierung richtet sich vorwiegend<br />

auf <strong>die</strong> einbezogenen Aufgabenbereiche und Indikatoren und wird daher in den nachfolgenden<br />

Kapiteln ausführlicher beh<strong>an</strong>delt.<br />

Von entscheiden<strong>der</strong> Relev<strong>an</strong>z für <strong>die</strong> Steuerungswirksamkeit <strong>der</strong> LbMV ist, auf welcher Verfahrensgrundlage<br />

<strong>die</strong> Ermittlung <strong>der</strong> in den Verträgen festgeschriebenen Grundbudgets erfolgt.<br />

Je nachdem, wie <strong>die</strong>se durchgeführt wird, können Wirkungen <strong>der</strong> LbMV ggf. konterkariert werden.<br />

So zeigte z. B. <strong>die</strong> <strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> in den Jahren von 2000 bis 2004 für <strong>die</strong> nie<strong>der</strong>sächsischen<br />

Fachhochschulen verwendeten Verteilformel, dass <strong>die</strong> Umverteilungswirkungen <strong>der</strong> Formel teilweise<br />

durch diskretionäre Budgetentscheidungen im Rahmen <strong>der</strong> kameralistischen Haushaltsaufstellung<br />

überlagert wurden (vgl. H<strong>an</strong>del/Jaeger/Schmidlin 2005). Die Verfahrensgrundlagen<br />

für <strong>die</strong> diskretionäre Bemessung <strong>der</strong> Zuschüsse sind jedoch nicht Gegenst<strong>an</strong>d <strong>der</strong> vorliegenden<br />

<strong>Evaluation</strong> und werden daher <strong>an</strong> <strong>die</strong>ser Stelle nicht weiter thematisiert.<br />

Empfehlung<br />

Angesichts <strong>der</strong> breiten Akzept<strong>an</strong>z des Gesamtsystems staatlicher Hochschulsteuerung wird empfohlen,<br />

<strong>die</strong> Grundstruktur <strong>der</strong> staatlichen Steuerung in Form <strong>der</strong> Kopplung von vertraglicher Steuerung<br />

und ergänzen<strong>der</strong> Formelfin<strong>an</strong>zierung beizubehalten. Mit Blick auf den Verteilkreis <strong>der</strong> künstlerischen<br />

Hochschulen sollten dabei <strong>die</strong> hochschulpolitischen Zielsetzungen, <strong>die</strong> in <strong>die</strong> Verträge<br />

einerseits und in <strong>die</strong> formelgebundene Mittelverteilung <strong>an</strong><strong>der</strong>erseits eingehen, auf Konsistenz<br />

und Konfliktfreiheit überprüft werden.<br />

3.2 Umf<strong>an</strong>g des LbMV-Budget<strong>an</strong>teils und Kappungsgrenzen<br />

Hintergrund<br />

Der Umf<strong>an</strong>g des auf <strong>die</strong> leistungsbezogene <strong>Mittelvergabe</strong> entfallenden Anteils <strong>an</strong> den bereinigten<br />

konsumtiven Zuschüssen liegt seit 2008 in allen Verteilkreisen bei 30%. Im Verteilkreis <strong>der</strong> künstlerischen<br />

Hochschulen gilt eine Kappungsgrenze für Verluste in Höhe von zehn Prozent bezogen<br />

auf den per LbMV vergebenen Budget<strong>an</strong>teil.<br />

Hochschulsicht<br />

Mit dem <strong>der</strong>zeitigen Anteil <strong>der</strong> <strong>leistungsbezogenen</strong> <strong>Mittelvergabe</strong> von 30% <strong>an</strong> den konsumtiven<br />

Zuschüssen werden nach einhelliger Meinung aller Hochschulen deutliche Steuerungseffekte<br />

entfaltet. Eine weitere Erhöhung <strong>die</strong>ses Prozentsatzes erscheint aus Sicht <strong>der</strong> Hochschulen nicht<br />

20 | <strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>leistungsbezogenen</strong> <strong>Mittelvergabe</strong> <strong>an</strong> <strong>die</strong> <strong>Berliner</strong> Hochschulen

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