Evaluation der leistungsbezogenen Mittelvergabe an die Berliner ...
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Das Modell der landesseitigen leistungsbezogenen Mittelvergabe Als weitere Ziele kommen • die Förderung von Internationalität, • die Frauenförderung und • die Forschungsförderung hinzu. Allerdings wird die Frauenförderung auch durch andere Steuerungsinstrumente wie das Professorinnenprogramm des Bundes und der Länder sowie durch Elemente innerhalb des Masterplans Ausbildungsoffensive unterstützt. Im Bereich der Forschungsförderung sind zudem die Exzellenzinitiative des Bundes und der vorgesehene Masterplan Forschungsoffensive zu nennen. 2.2 Ausgestaltung des Modells 2.2.1 Grundarchitektur und Budgetanteil Die Durchführung der leistungsbezogenen Mittelverteilung ist in den Hochschulverträgen in § 3 (Universitäten, Fachhochschulen) bzw. § 2 (künstlerische Hochschulen) geregelt. Die in Kooperation zwischen Senatsverwaltung und den Hochschulen entwickelten LbMV-Modelle werden seit dem Haushaltsjahr 2002 für die Universitäten und Fachhochschulen angewandt und seit dem Haushaltsjahr 2005 auch für die künstlerischen Hochschulen. Durch das System der leistungsbezogenen Mittelvergabe wird ein bestimmter Prozentsatz der durch die Verträge festgelegten und um Sondertatbestände gemäß Berliner Kennzahlenprojekt bereinigten konsumtiven Zuschüsse der Hochschulen einbehalten und auf der Grundlage erbrachter Leistungen zwischen den Hochschulen umverteilt. Die Mittelverteilung erfolgt für jede Hochschulart separat, so dass keine Umverteilung zwischen den Hochschularten stattfindet. Beginnend mit sechs Prozent im Jahr 2002 wurde der LbMV-Anteil schrittweise erhöht, und zwar auf zehn Prozent im Jahr 2003 und 15% für die Jahre 2004 und 2005. In den folgenden Jahren wurde der LbMV-Anteil in je nach Hochschulart unterschiedlichen Prozentschritten weiter erhöht und liegt seit 2008 einheitlich bei 30% der bereinigten konsumtiven Zuschüsse (vgl. Abb. 02). Die Berechnung des je Hochschule in die LbMV eingehenden Budgetanteils setzt an der vertraglich für das jeweilige Haushaltsjahr vereinbarten Höhe des konsumtiven Zuschusses an, so dass sich die Ergebnisse des Vorjahres nicht auf die Mittelverteilung auswirken. | Evaluation der leistungsbezogenen Mittelvergabe an die Berliner Hochschulen
Das Modell der landesseitigen leistungsbezogenen Mittelvergabe Abb. 02 LbMV-Budgetanteile und Kappungsgrenzen für Verluste (in Prozent) Universitäten (FU, HU, TU) Fach- hochschulen (ASFH, FHTW, FHVR, FHW, TFH) künstlerische Hochschulen (HfM, HfS, KHB, UdK) Anteil LbMV am bereinigten konsumtiven Zuschuss Kappungsgrenze bezogen auf LbMV-Anteil Kappungsgrenze bezogen auf bereinigten konsumtiven Zuschuss Anteil LbMV am bereinigten konsumtiven Zuschuss Kappungsgrenze bezogen auf LbMV-Anteil Kappungsgrenze bezogen auf bereinigten konsumtiven Zuschuss Anteil LbMV am bereinigten konsumtiven Zuschuss Kappungsgrenze bezogen auf LbMV-Anteil Kappungsgrenze bezogen auf bereinigten konsumtiven Zuschuss 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 6 10 15 15 20 25 30 30 3 5 5 5 -- -- -- -- 0,18 0,50 0,75 0,75 -- -- -- -- 6 10 15 15 30 30 30 30 3 5 5 5 10 -- -- -- 0,18 0,50 0,75 0,75 3,00 -- -- -- -- -- -- 15 20 25 30 30 -- -- -- 5 10 10 10 10 -- -- -- 0,75 2,00 2,50 3,00 3,00 Zur Abfederung des Verlustrisikos wurde bei der Modelleinführung eine prozentuale Kappungsgrenze für Verluste festgesetzt. Weist eine Hochschule Verluste auf, die diesen Prozentanteil überschreiten, wird der Verlust bei diesem Prozentanteil gedeckelt, wodurch sich die Ergebnisse für die anderen am Verfahren beteiligten Hochschulen entsprechend verringern (zu den Einzelheiten des Berechnungsverfahrens sowie der Gewinn-/Verlustermittlung vgl. Leszczensky/Orr 2004: S. 20f sowie Abschnitt 2.2.3). Die Kappungsgrenze für die Mittelverteilung an die Universitäten und Fachhochschulen lag 2002 bei drei Prozent und in den Jahren von 2003 bis 2005 bei fünf Prozent bezogen auf den per Formel verteilten Budgetanteil. Im Verteilkreis der Universitäten ist die Kappungsgrenze ab 2006 entfallen. Bei den Fachhochschulen wurde für 2006 eine Kappungsgrenze von zehn Prozent festgelegt; ab 2007 wurde sie hier ebenfalls aufgehoben. Für die künstlerischen Hochschulen galt bei der erstmaligen Durchführung des Verfahrens im Jahr 2005 eine Kappungsgrenze von fünf, ab 2006 dann eine Grenze von zehn Prozent. Da sich die Hochschulen mit Blick auf das jeweilige Fächerspektrum unterscheiden, erfolgt die Mittelverteilung getrennt nach Fächergruppen. Hierzu wird der für die Mittelverteilung je Hochschulart zur Verfügung stehende Ausgangsbetrag zunächst auf die Fächergruppen des Modells Evaluation der leistungsbezogenen Mittelvergabe an die Berliner Hochschulen |
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Als weitere Ziele kommen<br />
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• <strong>die</strong> Forschungsför<strong>der</strong>ung<br />
hinzu. Allerdings wird <strong>die</strong> Frauenför<strong>der</strong>ung auch durch <strong>an</strong><strong>der</strong>e Steuerungsinstrumente wie das<br />
Professorinnenprogramm des Bundes und <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> sowie durch Elemente innerhalb des Masterpl<strong>an</strong>s<br />
Ausbildungsoffensive unterstützt. Im Bereich <strong>der</strong> Forschungsför<strong>der</strong>ung sind zudem <strong>die</strong> Exzellenzinitiative<br />
des Bundes und <strong>der</strong> vorgesehene Masterpl<strong>an</strong> Forschungsoffensive zu nennen.<br />
2.2 Ausgestaltung des Modells<br />
2.2.1 Grundarchitektur und Budget<strong>an</strong>teil<br />
Die Durchführung <strong>der</strong> <strong>leistungsbezogenen</strong> Mittelverteilung ist in den Hochschulverträgen in § 3<br />
(Universitäten, Fachhochschulen) bzw. § 2 (künstlerische Hochschulen) geregelt. Die in Kooperation<br />
zwischen Senatsverwaltung und den Hochschulen entwickelten LbMV-Modelle werden seit<br />
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Haushaltsjahr 2005 auch für <strong>die</strong> künstlerischen Hochschulen.<br />
Durch das System <strong>der</strong> <strong>leistungsbezogenen</strong> <strong>Mittelvergabe</strong> wird ein bestimmter Prozentsatz<br />
<strong>der</strong> durch <strong>die</strong> Verträge festgelegten und um Son<strong>der</strong>tatbestände gemäß <strong>Berliner</strong> Kennzahlenprojekt<br />
bereinigten konsumtiven Zuschüsse <strong>der</strong> Hochschulen einbehalten und auf <strong>der</strong> Grundlage erbrachter<br />
Leistungen zwischen den Hochschulen umverteilt. Die Mittelverteilung erfolgt für jede<br />
Hochschulart separat, so dass keine Umverteilung zwischen den Hochschularten stattfindet. Beginnend<br />
mit sechs Prozent im Jahr 2002 wurde <strong>der</strong> LbMV-Anteil schrittweise erhöht, und zwar auf<br />
zehn Prozent im Jahr 2003 und 15% für <strong>die</strong> Jahre 2004 und 2005. In den folgenden Jahren wurde<br />
<strong>der</strong> LbMV-Anteil in je nach Hochschulart unterschiedlichen Prozentschritten weiter erhöht und<br />
liegt seit 2008 einheitlich bei 30% <strong>der</strong> bereinigten konsumtiven Zuschüsse (vgl. Abb. 02). Die Berechnung<br />
des je Hochschule in <strong>die</strong> LbMV eingehenden Budget<strong>an</strong>teils setzt <strong>an</strong> <strong>der</strong> vertraglich für<br />
das jeweilige Haushaltsjahr vereinbarten Höhe des konsumtiven Zuschusses <strong>an</strong>, so dass sich <strong>die</strong><br />
Ergebnisse des Vorjahres nicht auf <strong>die</strong> Mittelverteilung auswirken.<br />
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