11.01.2014 Aufrufe

Bekanntmachung - DPMA

Bekanntmachung - DPMA

Bekanntmachung - DPMA

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

www.bundesanzeiger.de<br />

<strong>Bekanntmachung</strong><br />

Veröffentlicht am Mittwoch, 11. Dezember 2013<br />

BAnz AT 11.12.2013 B7<br />

Seite 3 von 135<br />

03-02 [offen]<br />

03-03 Regenschirme, Sonnenschirme und (Spazier-) Stöcke<br />

03-04 Fächer<br />

03-99 Verschiedenes<br />

04-01 Bürsten, Pinsel und Besen zum Reinigen<br />

Klasse 4<br />

Bürstenwaren<br />

Anmerkung: Ausgenommen Kleiderbürsten (Kl. 04-02).<br />

04-02 Bürsten und Pinsel für die Körperpflege, Kleider- und Schuhbürsten<br />

Anmerkung:<br />

04-03 Bürsten für Maschinen<br />

Anmerkung:<br />

Einschließlich Haar-, Zahn- und Nagelbürsten.<br />

Unter „Bürsten für Maschinen“ sind Bürsten zu verstehen, die Teile von Maschinen oder Spezialfahrzeugen<br />

darstellen.<br />

04-04 Malerbürsten und -pinsel, Pinsel für die Küche<br />

04-99 Verschiedenes<br />

05-01 Gespinste<br />

Klasse 5<br />

Nichtkonfektionierte Textilwaren,<br />

Folien (Bahnen) aus Kunst- und Naturstoffen<br />

Anmerkung: a) Umfasst alle Textilwaren und gleichartige Waren, die meterweise und nichtkonfektioniert<br />

verkauft werden.<br />

Anmerkung:<br />

05-02 Spitzen<br />

05-03 Stickereien<br />

b) Ausgenommen konfektionierte Waren (Kl. 2 oder 6).<br />

Der englische Text enthält eine Anmerkung, welche den deutschen Text nicht betrifft.<br />

05-04 Bänder, Borten (Litzen, Tressen) und andere Posamentierwaren<br />

05-05 Nichtkonfektionierte Textilien<br />

Anmerkung:<br />

Einschließlich gewebter, gestrickter oder in anderer Weise hergestellter Stoffe, Planen, Filz und<br />

Loden.<br />

05-06 Folien (Bahnen) aus Kunst- oder Naturstoffen<br />

Anmerkung: a) Umfasst diejenigen Folien (Bahnen), deren einziges unterscheidendes Merkmal in der Flächenverzierung<br />

oder der Struktur besteht, insbesondere Verkleidungsfolien wie Tapeten,<br />

Linoleum, selbstklebende Kunststofffolien, Verpackungsfolien und Papier in Rollen, mit Ausnahme<br />

der unter Buchstabe b) erwähnten Erzeugnisse.<br />

05-99 Verschiedenes<br />

06-01 Sitzmöbel<br />

06-02 Betten<br />

b) Ausgenommen Schreibpapier, auch solches in Rollen (Kl. 19-01), und Folien für Bauzwecke,<br />

wie Mauerplatten und Wandverkleidungen (Kl. 25-01).<br />

Klasse 6<br />

Möbel<br />

Anmerkung: a) Kombinierte Möbel, die in mehrere Unterklassen eingereihte Bestandteile enthalten, sind in<br />

der Klasse 06-05 eingeordnet.<br />

b) Zusammengesetzte Möbel, die im Ganzen als ein Modell angesehen werden können, sind in<br />

der Klasse 06-05 einzuordnen.<br />

c) Ausgenommen nichtkonfektionierte Textilwaren (Kl. 5).<br />

Anmerkung: a) Einschließlich sämtlicher Sitzmöbel, selbst wenn diese zum Liegen geeignet sind, z. B. Bänken,<br />

Sofas, Diwanen, Ottomanen, Saunabänken und Kanapeen.<br />

b) Einschließlich Fahrzeugsitzen.<br />

Anmerkung: a) Einschließlich Sprungfedermatratzen (Untermatratzen).<br />

06-03 Tische und ähnliche Möbel<br />

b) Ausgenommen Sitzmöbel, die zum Liegen geeignet sind (Kl. 06-01), z. B. Bänke, Sofas,<br />

Diwane, Ottomanen, Saunabänke und Kanapees.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!