Hausordnung - AHG Allgemeine Hospitalgesellschaft
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Jugendliche unter 18 Jahren tragen sich<br />
bei Ausgang und Rückkehr in ein Buch<br />
auf dem Fensterbrett gegenüber dem<br />
Pflegestützpunkt ein.<br />
In der Abteilung Abhängigkeitserkrankungen<br />
gilt in den ersten 2 Tagen Hausgebot.<br />
Ein Hausgebot kann therapeutisch<br />
begründet erweitert werden. Ab<br />
dem 3. Behandlungstag ist Ausgang in<br />
Dreiergruppen mit Patienten der eigenen<br />
Bezugsgruppe nach Ende der Therapiezeit<br />
(16:30 Uhr) möglich. Ab der 5. Behandlungswoche<br />
besteht bei positivem<br />
Behandlungsverlauf Ausgangsmöglichkeit<br />
ohne Begleitung („grüne Karte“).<br />
Grundsätzlich sollten Sie sich bei Ihrer<br />
Rückkehr beim Pflegepersonal melden,<br />
bei dem ggf. eine Alkoholkontrolle<br />
durchgeführt wird.<br />
Autobesitzer<br />
Parkmöglichkeiten sind ausschließlich<br />
auf dem unteren Parkplatz vor der<br />
Schranke gegeben.<br />
Das Parken und Abstellen auf dem direkten<br />
Klinikgelände (innerhalb der Schranke)<br />
ist feuerpolizeilich nicht erlaubt.<br />
Beim Verstoß müssen Sie mit dem kostenpflichtigen<br />
Abschleppen Ihres Fahrzeugs<br />
rechnen.<br />
Kurzzeitiges Abstellen bei An- und Abreise<br />
ist gestattet. Falls Sie mit dem eigenen<br />
Auto angereist sind, geben Sie<br />
bitte bei Aufnahme Ihr Kennzeichen an.<br />
Es kann Ihnen aus therapeutischen oder<br />
medizinischen Gründen ein vorübergehender<br />
Verzicht auf Benutzung Ihres<br />
Kraftfahrzeugs verordnet werden.<br />
<strong>Hausordnung</strong><br />
B<br />
Bäderabteilung<br />
Balkon/Fensterbank<br />
Die Terminabsprache erfolgt anhand des<br />
Therapieplans. Therapeutische Veranstaltungen<br />
haben immer Vorrang.<br />
Wir möchten Sie bitten, auf Balkonen<br />
und Fensterbänken keine Lebensmittel<br />
aufzubewahren. Trocknende Wäsche<br />
sollte nicht sichtbar aufgehängt werden.<br />
Ebenso ist das Rauchen auf den<br />
Balkonen und an den Fenstern strengstens<br />
untersagt.<br />
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