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Hausordnung - AHG Allgemeine Hospitalgesellschaft

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Jugendliche unter 18 Jahren tragen sich<br />

bei Ausgang und Rückkehr in ein Buch<br />

auf dem Fensterbrett gegenüber dem<br />

Pflegestützpunkt ein.<br />

In der Abteilung Abhängigkeitserkrankungen<br />

gilt in den ersten 2 Tagen Hausgebot.<br />

Ein Hausgebot kann therapeutisch<br />

begründet erweitert werden. Ab<br />

dem 3. Behandlungstag ist Ausgang in<br />

Dreiergruppen mit Patienten der eigenen<br />

Bezugsgruppe nach Ende der Therapiezeit<br />

(16:30 Uhr) möglich. Ab der 5. Behandlungswoche<br />

besteht bei positivem<br />

Behandlungsverlauf Ausgangsmöglichkeit<br />

ohne Begleitung („grüne Karte“).<br />

Grundsätzlich sollten Sie sich bei Ihrer<br />

Rückkehr beim Pflegepersonal melden,<br />

bei dem ggf. eine Alkoholkontrolle<br />

durchgeführt wird.<br />

Autobesitzer<br />

Parkmöglichkeiten sind ausschließlich<br />

auf dem unteren Parkplatz vor der<br />

Schranke gegeben.<br />

Das Parken und Abstellen auf dem direkten<br />

Klinikgelände (innerhalb der Schranke)<br />

ist feuerpolizeilich nicht erlaubt.<br />

Beim Verstoß müssen Sie mit dem kostenpflichtigen<br />

Abschleppen Ihres Fahrzeugs<br />

rechnen.<br />

Kurzzeitiges Abstellen bei An- und Abreise<br />

ist gestattet. Falls Sie mit dem eigenen<br />

Auto angereist sind, geben Sie<br />

bitte bei Aufnahme Ihr Kennzeichen an.<br />

Es kann Ihnen aus therapeutischen oder<br />

medizinischen Gründen ein vorübergehender<br />

Verzicht auf Benutzung Ihres<br />

Kraftfahrzeugs verordnet werden.<br />

<strong>Hausordnung</strong><br />

B<br />

Bäderabteilung<br />

Balkon/Fensterbank<br />

Die Terminabsprache erfolgt anhand des<br />

Therapieplans. Therapeutische Veranstaltungen<br />

haben immer Vorrang.<br />

Wir möchten Sie bitten, auf Balkonen<br />

und Fensterbänken keine Lebensmittel<br />

aufzubewahren. Trocknende Wäsche<br />

sollte nicht sichtbar aufgehängt werden.<br />

Ebenso ist das Rauchen auf den<br />

Balkonen und an den Fenstern strengstens<br />

untersagt.<br />

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