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Hausordnung - AHG Allgemeine Hospitalgesellschaft

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V<br />

Verlängerung<br />

Klären Sie bitte rechtzeitig, spätestens<br />

drei Wochen vor der geplanten Entlassung<br />

mit Ihrem Therapeuten, ob für<br />

Sie eine Verlängerung der Rehabilitationsbehandlung<br />

notwendig wird. Dieser<br />

muss dann rechtzeitig dem Kostenträger<br />

die Verlängerungsmaßnahme medizinisch<br />

begründen.<br />

Visiten<br />

Vorzeitige Beendigung<br />

des Klinikaufenthaltes<br />

Ein Verstoß gegen die <strong>Hausordnung</strong><br />

zieht disziplinarische Konsequenzen<br />

nach sich, die von der Ermahnung bis<br />

zur vorzeitigen Beendigung der stationären<br />

Maßnahme reichen können.<br />

Auch mangelnde Mitwirkung stellt das<br />

Erreichen der vereinbarten Rehaziele<br />

in Frage und kann gegebenenfalls die<br />

vorzeitige Entlassung nach sich ziehen.<br />

<strong>Hausordnung</strong><br />

Einmal pro Woche findet eine ärztliche<br />

Visite statt. Die Teilnahme an der<br />

Visite ist mindestens alle 2 Wochen<br />

verbindlich.<br />

W<br />

Waffen<br />

Jegliche Art von Waffen sowie waffenähnliche<br />

Gegenstände sind in unserem<br />

Hause verboten.<br />

Waschmaschinen/<br />

Trockner/Bügeln<br />

Allen Patienten stehen in den ausgewiesenen<br />

Waschräumen gegen Münzeinwurf<br />

Waschmaschinen und Trockenautomaten<br />

sowie Bügeleisen zur Verfügung.<br />

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