Hausordnung - AHG Allgemeine Hospitalgesellschaft
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V<br />
Verlängerung<br />
Klären Sie bitte rechtzeitig, spätestens<br />
drei Wochen vor der geplanten Entlassung<br />
mit Ihrem Therapeuten, ob für<br />
Sie eine Verlängerung der Rehabilitationsbehandlung<br />
notwendig wird. Dieser<br />
muss dann rechtzeitig dem Kostenträger<br />
die Verlängerungsmaßnahme medizinisch<br />
begründen.<br />
Visiten<br />
Vorzeitige Beendigung<br />
des Klinikaufenthaltes<br />
Ein Verstoß gegen die <strong>Hausordnung</strong><br />
zieht disziplinarische Konsequenzen<br />
nach sich, die von der Ermahnung bis<br />
zur vorzeitigen Beendigung der stationären<br />
Maßnahme reichen können.<br />
Auch mangelnde Mitwirkung stellt das<br />
Erreichen der vereinbarten Rehaziele<br />
in Frage und kann gegebenenfalls die<br />
vorzeitige Entlassung nach sich ziehen.<br />
<strong>Hausordnung</strong><br />
Einmal pro Woche findet eine ärztliche<br />
Visite statt. Die Teilnahme an der<br />
Visite ist mindestens alle 2 Wochen<br />
verbindlich.<br />
W<br />
Waffen<br />
Jegliche Art von Waffen sowie waffenähnliche<br />
Gegenstände sind in unserem<br />
Hause verboten.<br />
Waschmaschinen/<br />
Trockner/Bügeln<br />
Allen Patienten stehen in den ausgewiesenen<br />
Waschräumen gegen Münzeinwurf<br />
Waschmaschinen und Trockenautomaten<br />
sowie Bügeleisen zur Verfügung.<br />
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