Hausordnung - AHG Allgemeine Hospitalgesellschaft
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<strong>Hausordnung</strong><br />
R<br />
In der Abteilung Abhängigkeitserkrankungen<br />
müssen eingehende Päckchen<br />
und Paketsendungen auf abhängigkeitsfördernde<br />
Substanzen durch einen Mitarbeiter<br />
des therapeutischen Teams kontrolliert<br />
werden.<br />
Pakete von Versandhäusern oder Warensendungen<br />
werden grundsätzlich nicht<br />
angenommen.<br />
Rauchen<br />
20<br />
Das Rauchen ist nur an dem hierfür ausgezeichneten<br />
Raucherpunkt erlaubt. Auf<br />
dem übrigen Klinikgelände und allen<br />
umliegenden Wegen sowie innerhalb<br />
des gesamten Hauses besteht ein betriebliches<br />
und gesetzliches Rauchverbot.<br />
Wir bitten Sie daher um dringende<br />
Beachtung dieser Regel.<br />
Bei Nichtbeachtung, insbesondere auch<br />
auf Ihrem Patientenzimmer, sind wir<br />
gezwungen, eine Grundreinigung durchzuführen,<br />
die wir Ihnen neben der Ahndung<br />
des Verstoßes gegen unsere <strong>Hausordnung</strong><br />
im Einzelfall mit 50 Euro<br />
berechnen.<br />
Da schon die Feststellung des Rauchgeruchs<br />
in Ihrem Zimmer zu Konsequenzen<br />
führt, sind Sie angehalten dafür Sorge<br />
zu tragen, dass dies nicht auftritt. Der<br />
Nikotinkonsum während der Therapieeinheiten<br />
ist generell verboten.<br />
Wenn Sie sich das Rauchen abgewöhnen<br />
wollen, helfen wir Ihnen gerne dabei.<br />
Regelverstöße<br />
Diese können neben Ermahnungen auch<br />
zur disziplinarischen Entlassung führen.