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Hausordnung - AHG Allgemeine Hospitalgesellschaft

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<strong>Hausordnung</strong><br />

R<br />

In der Abteilung Abhängigkeitserkrankungen<br />

müssen eingehende Päckchen<br />

und Paketsendungen auf abhängigkeitsfördernde<br />

Substanzen durch einen Mitarbeiter<br />

des therapeutischen Teams kontrolliert<br />

werden.<br />

Pakete von Versandhäusern oder Warensendungen<br />

werden grundsätzlich nicht<br />

angenommen.<br />

Rauchen<br />

20<br />

Das Rauchen ist nur an dem hierfür ausgezeichneten<br />

Raucherpunkt erlaubt. Auf<br />

dem übrigen Klinikgelände und allen<br />

umliegenden Wegen sowie innerhalb<br />

des gesamten Hauses besteht ein betriebliches<br />

und gesetzliches Rauchverbot.<br />

Wir bitten Sie daher um dringende<br />

Beachtung dieser Regel.<br />

Bei Nichtbeachtung, insbesondere auch<br />

auf Ihrem Patientenzimmer, sind wir<br />

gezwungen, eine Grundreinigung durchzuführen,<br />

die wir Ihnen neben der Ahndung<br />

des Verstoßes gegen unsere <strong>Hausordnung</strong><br />

im Einzelfall mit 50 Euro<br />

berechnen.<br />

Da schon die Feststellung des Rauchgeruchs<br />

in Ihrem Zimmer zu Konsequenzen<br />

führt, sind Sie angehalten dafür Sorge<br />

zu tragen, dass dies nicht auftritt. Der<br />

Nikotinkonsum während der Therapieeinheiten<br />

ist generell verboten.<br />

Wenn Sie sich das Rauchen abgewöhnen<br />

wollen, helfen wir Ihnen gerne dabei.<br />

Regelverstöße<br />

Diese können neben Ermahnungen auch<br />

zur disziplinarischen Entlassung führen.

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