11.01.2014 Aufrufe

8,46 MB - Gemeinde Ehrenkirchen

8,46 MB - Gemeinde Ehrenkirchen

8,46 MB - Gemeinde Ehrenkirchen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Seite 4 Freitag, 20. Dezember 2013<br />

Haushaltsplan 2014<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in seiner Sitzung am 10. Dezember<br />

2013 die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan<br />

für das Jahr 2014 beschlossen.<br />

Der Haushaltsplan gliedert sich in den Verwaltungshaushalt<br />

(VWH) und den Vermögenshaushalt (VMH).<br />

Während der VWH die Einnahmen und Ausgaben<br />

des laufenden Betriebes wie z. B. Unterhaltungs-,<br />

Energie- oder Personalkosten enthält, werden im<br />

VMH hauptsächlich die Investitionen der <strong>Gemeinde</strong><br />

und deren Finanzierung nachgewiesen.<br />

I. Haushaltsvolumen<br />

Der Haushaltsplan 2014 hat ein<br />

Gesamtvolumen von<br />

davon<br />

im Verwaltungshaushalt<br />

im Vermögenshaushalt<br />

II. Verwaltungshaushalt<br />

21,1 Mio. Euro<br />

17,08 Mio. Euro<br />

4,02 Mio. Euro<br />

Allgemeines<br />

Grundsätzlich hat der VWH einen Überschuss (die<br />

sogenannte „Zuführungsrate“) auszuweisen, der dem<br />

VMH zugeführt wird und dort zur Finanzierung von<br />

Investitionen zur Verfügung steht. Auf Dauer ist eine<br />

positive Zuführungsrate erforderlich, da ansonsten<br />

nicht ausreichend Mittel zur Finanzierung der Investitionen<br />

vorhanden sind. Wäre dies nicht der Fall, so<br />

könnten mache Investitionen gar nicht oder erst zeitlich<br />

verzögert durchgeführt werden bzw. es wäre eine<br />

Kreditfinanzierung erforderlich sofern andere Mittel<br />

(z.B. Rücklage) nicht vorhanden sind.<br />

2,5<br />

2,0<br />

1,5<br />

1,0<br />

0,5<br />

0,0<br />

Entwicklung der Zuführungsrate in Mio. Euro<br />

1,67<br />

2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014<br />

Mit geplanten 1,67 Mio. € kann erneut eine sehr zufriedenstellende<br />

Zuführungsrate (knapp 10% des<br />

Volumens VWH) ausgewiesen werden, welche maßgeblich<br />

zur Finanzierung der im nächsten Jahr auszuführenden<br />

Investitionen beiträgt.<br />

1. Einnahmen Verwaltungshaushalt<br />

Zuweisungen des Landes<br />

Die sogenannten Schlüsselzuweisungen und der Anteil<br />

an der Einkommensteuer sind wie bisher die größten<br />

Einnahmepositionen der <strong>Gemeinde</strong>. Aufgrund der guten<br />

gesamtwirtschaftlichen Situation können hier jeweils<br />

Rekordeinnahmen erzielt werden.<br />

8,0<br />

7,0<br />

6,0<br />

5,0<br />

4,0<br />

3,0<br />

2,0<br />

1,0<br />

0,0<br />

Einkommensteueranteil und<br />

Schlüsselzuweisungen in Mio. Euro<br />

Grund- und Gewerbesteuer<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>n haben das Recht, die Hebesätze in<br />

eigener Verantwortung festzusetzen. Die Hebesätze<br />

betragen unverändert jeweils 320 v.H. für die<br />

Grundsteuer A (ca. 72 T€) und für die Grundsteuer B<br />

(ca. 700 T€). Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ehrenkirchen</strong> liegt mit<br />

ihren Grundsteuer-Hebesätzen deutlich unter dem<br />

Landkreisdurchschnitt (Grundsteuer A 355 v.H.,<br />

Grundsteuer B 353 v.H. zum 31.12.2012). Diese Differenz<br />

zum Landkreisdurchschnitt von jeweils über 30<br />

Prozentpunkten macht rund 80.000 €/Jahr aus! Um<br />

diesen Betrag werden die Grundstückseigentümer in<br />

<strong>Ehrenkirchen</strong> jährlich weniger belastet als im kreisweiten<br />

Durchschnitt.<br />

Bei der Gewerbesteuer rechnen wir bei einem unveränderten<br />

Hebesatz von 340 v.H. mit Einnahmen in<br />

Höhe von 1,1 Mio. €.<br />

Gebühren und Entgelte<br />

Nachdem der Wasserpreis zum 01.01.2009 und zum<br />

01.01.2012 jeweils um 15 Cent/cbm auf 1,65 €/cbm<br />

gesenkt wurde, kann dieser günstige Wasserpreis auch<br />

für das Jahr 2014 gehalten werden. Auch die Abwassergebühren<br />

bleiben 2014 stabil (1,92 €/cbm<br />

Schmutzwassergebühr und 0,26 €/qm Niederschlagswassergebühr<br />

seit 2011).<br />

Zum 01.01.2014 erfolgt die turnusgemäße Anpassung<br />

der Kindergartengebühren. Die Erhöhung beträgt rund<br />

3% und orientiert sich an den landeseinheitlichen Empfehlungen.<br />

Die Elternbeiträge für die Kinderkrippe (U3)<br />

wurden nicht geändert. Gebühren und ähnliche Entgelte<br />

betragen wie in den Vorjahren insgesamt rund 1,9<br />

Mio. €.<br />

6,8<br />

2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!