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Interview mit dem Vorsitzenden der ständigen ... - Gelsenwasser AG

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04<br />

TITELTHEMA<br />

„Fair und transparent“<br />

<strong>Interview</strong> zur Wasserpreisgestaltung im GELSENWASSER-Versorgungsgebiet<br />

An<strong>der</strong>s als viele an<strong>der</strong>e Versorger legt <strong>Gelsenwasser</strong> den Wasserpreis für Haushalte<br />

traditionell nicht selber fest. Um einen fairen Interessenausgleich sicherzustellen,<br />

hat das Unternehmen die Tarifhoheit auf eine unabhängige Schiedsstelle<br />

übertragen. Seit über 50 Jahren steht sie für einen einheitlichen Wasserpreis im<br />

gesamten Versorgungsgebiet, hat bei Anpassungen nach oben wie nach unten<br />

das letzte Wort und berücksichtigt dabei sowohl den Anspruch des Versorgers<br />

auf Kostendeckung als auch den Schutz des Verbrauchers. Michael Schöneich,<br />

Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Schiedsstelle, erklärt im Gespräch <strong>mit</strong> transparent, wie sich das<br />

Gremium zusammensetzt, worum es sich kümmert und warum Verbraucher und<br />

Kommunen davon profitieren.<br />

Herr Schöneich, wie viel kostet in Deutschland eigentlich ein Liter Trinkwasser?<br />

Das hängt davon ab, wie viel Aufwand betrieben werden muss,<br />

um aus <strong>der</strong> natürlichen Ressource Wasser Trinkwasser zu machen<br />

und dieses über die jeweilige Infrastruktur zum Kunden zu transportieren.<br />

Insgesamt ist Trinkwasser das günstigste Versorgungsgut<br />

von allen – pro Tag muss je<strong>der</strong> Bürger für seinen gesamten<br />

Verbrauch rd. 25 Cent aufwenden.<br />

Wer setzt denn üblicherweise die Preise fest?<br />

Normalerweise die Kommune o<strong>der</strong> die zu<strong>ständigen</strong> Ausschüsse<br />

<strong>der</strong> ansässigen Wasserversorgungsunternehmen. <strong>Gelsenwasser</strong><br />

gehört zu den ganz wenigen Versorgern, die den Trinkwasserpreis<br />

nicht selbst bestimmen, son<strong>der</strong>n die Preisfestsetzung einer unabhängigen<br />

Schiedsstelle überlassen.<br />

Wie setzt sich diese Schiedsstelle zusammen?<br />

Die Schiedsstelle hat fünf unabhängige sachkundige Mitglie<strong>der</strong>.<br />

Zwei werden von den versorgten Kommunen benannt,<br />

zwei von <strong>Gelsenwasser</strong>. Diese Vier wie<strong>der</strong>um bestellen einen<br />

neutralen <strong>Vorsitzenden</strong> hinzu, <strong>der</strong> die Befähigung zum Richteramt<br />

haben muss. ➞


05<br />

Infrastruktur <strong>der</strong> Wasserversorgung<br />

Leistungsvielfalt für 25 Cent<br />

Eine vierköpfige Familie verbraucht im Jahr durchschnittlich 180 m 3 Trinkwasser und zahlt dafür bei <strong>Gelsenwasser</strong> rd. 360 €, rd. 25 Cent pro Person<br />

und Tag. Zu diesem Preis werden Versorgungssicherheit, überzeugende Wasserqualität, <strong>der</strong> Transport zum Verbraucher und eine effiziente Verwaltung<br />

eingekauft – ein umfangreiches Leistungsspektrum, das unabhängig von Zeitpunkt und Menge des Verbrauchs kontinuierlich erbracht werden muss.<br />

Ressourcenmanagement Gewinnung + Aufbereitung Verteilung Service<br />

■■<br />

Vorbeugen<strong>der</strong> Gewässerschutz<br />

(Schutz des Wassereinzugsgebiets<br />

z. B. durch Kooperation Landwirtschaft)<br />

■■<br />

Qualitätskontrolle (umfangreiches<br />

Monitoring im Einzugsgebiet)<br />

■■<br />

Mengenwirtschaft Oberflächenwasser<br />

(Talsperren-Management,<br />

Pegelstandsmessungen)<br />

■■<br />

Grundwasser (umfangreiches<br />

Monitoring Wasserstände im Einzugsgebiet)<br />

■■<br />

Überwachung des Einzugsgebiets<br />

(u. a. durch Befliegung)<br />

■■<br />

Naturnahe Wassergewinnung<br />

(z. B. durch künstliche Grundwasseranreicherung)<br />

■■<br />

Weitere Aufbereitungsmaßnahmen<br />

werden entsprechend den örtlichen<br />

Gegebenheiten eingesetzt<br />

(bspw. Oxidation, Flockung und<br />

Schnellfiltration, Adsorption <strong>mit</strong>tels<br />

Aktivkohle sowie UV-Desinfektion)<br />

■■<br />

Qualitätskontrolle (umfangreiche<br />

Analytik des Trinkwassers)<br />

Allein 185 Mio. € investieren <strong>Gelsenwasser</strong> und<br />

Partner unternehmen z. B. <strong>mit</strong>telfristig in die Wasserauf<br />

be rei tungs anlagen <strong>der</strong> Ruhrwasserwerke.<br />

■■<br />

Speichermanagement<br />

(Hochbehälter)<br />

■■<br />

Netzverlegung<br />

■■<br />

Nachhaltige Netzerneuerung<br />

■■<br />

Schadenbehebung<br />

■■<br />

Zählerwesen<br />

■■<br />

Vorhalten Notfall (Feuerwehr u. a.)<br />

■■<br />

Kundenmanagement/<br />

Rechnungslegung<br />

■■<br />

Störfallannahme<br />

■■<br />

Kundenservice-Center<br />

■■<br />

Kundeninformation (bspw.<br />

Kundenmagazin, Wasserwerksführung,<br />

Internet)


06<br />

TITELTHEMa<br />

Was genau sind die aufgaben <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>?<br />

Jährlich erstellt ein unabhängiges Wirtschaftsprüfungsunternehmen ein Gutachten über die Kostensituation bei<br />

<strong>Gelsenwasser</strong>, das die Mitglie<strong>der</strong> des Schiedsgerichts und alle Konzessionsgemeinden zur Kenntnis erhalten.<br />

Weichen die Kosten wesentlich vom Wasserpreis ab, haben die Kommunen o<strong>der</strong> <strong>Gelsenwasser</strong> das Recht, eine<br />

Preissenkung o<strong>der</strong> -erhöhung zu verlangen. Stimmt die jeweils an<strong>der</strong>e Seite <strong>dem</strong> nicht zu, ist die Schiedsstelle<br />

das Gremium, das nach Erörterung aller relevanten Sachverhalte den neuen Preis als Schiedsspruch festlegt. An<br />

diese Entscheidung sind dann alle Partner gebunden.<br />

Kann sich <strong>Gelsenwasser</strong> also bei steigenden Kosten einfach einen entsprechend höheren Preis genehmigen lassen?<br />

Nein, so einfach funktioniert <strong>der</strong> Mechanismus nicht. Der Bundesgerichtshof hat in seiner Rechtsprechung darauf<br />

hingewiesen, dass die Preise auf einer rationellen Betriebsführung beruhen müssen. <strong>Gelsenwasser</strong> beteiligt<br />

sich seit Jahren an einem von <strong>der</strong> Landesregierung initiierten Benchmarkingprojekt, dessen Ergebnisse ebenfalls<br />

in das Gutachten einfließen.<br />

Was bedeutet das für den Verbraucher?<br />

Faire, transparente Preise. Die Verbraucher können sich beim Trinkwasser sicher sein, dass nicht willkürlich an<br />

<strong>der</strong> Preisschraube gedreht wird. Seit Einrichtung <strong>der</strong> Schiedsstelle vor mehr als 50 Jahren sind die Wasserpreise<br />

im <strong>Gelsenwasser</strong>-Versorgungsgebiet nicht nur stets mehrjährig konstant geblieben, son<strong>der</strong>n die Steigerungen<br />

liegen im Trend auch immer unter <strong>der</strong> Inflationsrate.<br />

SCHIEDSVERFaHREN<br />

FÜR 2014 ERÖFFNET<br />

Gründlich, sachlich, bindend<br />

So funktioniert das Schiedsverfahren<br />

Jedes Jahr muss <strong>Gelsenwasser</strong> gegenüber den Kommunen nachweisen, welche Kosten für die<br />

Wasserversorgung tatsächlich entstanden sind. Dazu wird ein Gutachten eines unabhängigen<br />

Wirtschaftsprüfungsunternehmens beauftragt, das den versorgten Kommunen und auch <strong>der</strong><br />

Schiedsstelle zugeht. Wenn die ausgewiesenen Kosten wesentlich von den realisierten Durchschnittserlösen<br />

abweichen, haben beide Vertragsparteien das Recht, eine Preisanpassung zu<br />

verlangen. Stimmt die jeweils an<strong>der</strong>e Seite zu, gibt die Schiedsstelle den neuen Preis lediglich<br />

offiziell bekannt. Das ist jedoch eher die Ausnahme; in <strong>der</strong> Regel wird Wi<strong>der</strong>spruch eingelegt,<br />

sodass die Schiedsstelle entscheiden muss.<br />

DIE VERFaHRENSREGELN<br />

Die Wasserpreisfindung <strong>der</strong> Schiedsstelle richtet sich<br />

objektiv nach allgemein anerkannten betriebswirtschaftlichen<br />

Grundsätzen:<br />

■■<br />

Abgrenzung <strong>der</strong> Kosten aus <strong>der</strong> Wasserabgabe<br />

gemäß <strong>der</strong> Verursachung durch die einzelnen<br />

Kundengruppen<br />

■■<br />

angemessene Verzinsung des Kapitals<br />

■■<br />

Erhaltung <strong>der</strong> Unternehmenssubstanz<br />

■■<br />

Verpflichtung des Unternehmens zur Minimierung<br />

<strong>der</strong> Wasserversorgungskosten


07<br />

Mit welchen beson<strong>der</strong>en Kostenfaktoren müssen sich Wasserversorgungsunternehmen <strong>der</strong>zeit verstärkt auseinan<strong>der</strong>setzen?<br />

Hier kristallisieren sich aktuell drei Themenschwerpunkte heraus:<br />

■ Die Energiewende. Wasserversorgungsunternehmen gehören zu den energieintensiven Branchen – denken<br />

Sie nur an die große Anzahl von För<strong>der</strong>pumpen. Hier sind die Kosten eindeutig gestiegen.<br />

■ Der <strong>dem</strong>ografische Wandel. Rückläufige Einwohnerzahlen und das Sparverhalten <strong>der</strong> Bürger führen zu<br />

einem drastischen Rückgang <strong>der</strong> Wasserabgabe. Bei einem Fixkostenanteil von bis zu 80 % bestehen nur geringe<br />

Anpassungsmöglichkeiten in Bezug auf die Infrastruktur. Die spezifischen Kosten müssen also – trotz<br />

aller Optimierungsmaßnahmen – zwangsläufig steigen.<br />

■ Die Wasserqualität. Immer strengere Anfor<strong>der</strong>ungen an die Trinkwasserqualität erfor<strong>der</strong>n massive Investitionen<br />

in die Aufbereitungstechniken. <strong>Gelsenwasser</strong> investiert beispielsweise aktuell – zusammen <strong>mit</strong> <strong>dem</strong><br />

Kooperationspartner Stadtwerke Essen – 55 Mio. € in die Wasseraufbereitung. Mittelfristig sind weitere<br />

130 Mio. € projektiert.<br />

Herr Schöneich, wir danken Ihnen für das Gespräch.<br />

PRINZIP DES PREISFINDUNGSVERFAHRENS<br />

GELSENWASSER <strong>AG</strong><br />

verzichtet auf Tarifhoheit<br />

beauftragt<br />

UNABHÄNGIGES WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSUNTERNEHMEN<br />

erstellt Kostengutachten<br />

VERSORGTE KOMMUNEN ERHEBEN …<br />

keinen<br />

Einspruch<br />

NEUER WASSERPREIS<br />

(gemäß Gutachten)<br />

Einspruch<br />

UNABHÄNGIGE SCHIEDSSTELLE (paritätisch besetzt)<br />

2 UNABHÄNGIGE SACHKUNDIGE 2 UNABHÄNGIGE SACHKUNDIGE<br />

1 NEUTRALER VORSITZENDER<br />

(GELSENWASSER <strong>AG</strong>)<br />

(versorgter Kommunen)<br />

PREISFESTLEGUNG (für alle Beteiligten bindend)<br />

BEWEISAUFNAHME & SCHIEDSSPRUCH<br />

Nach schriftlich begründeter Anrufung durch den Antragsteller informiert<br />

<strong>der</strong> Vorsitzende die vier Beisitzer und beruft das Schiedsgericht ein. In <strong>der</strong><br />

ersten Sitzung tragen beide Parteien mündlich ihre Argumente vor; nach<br />

Bedarf werden noch offene Fragen – etwa an den unabhängigen Gutachter<br />

– formuliert. Die „Beweisaufnahme“ wird im Rahmen eines o<strong>der</strong> mehrerer<br />

Folge termine so lange fortgesetzt, bis die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Schiedsstelle Klarheit<br />

über alle entscheidungsrelevanten Informationen haben und sich zur<br />

Beratung zurückziehen. Der daraus folgende Schiedsspruch ist für Kommunen,<br />

Kunden und <strong>Gelsenwasser</strong> bindend.

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