bpa. Magazin
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Aktuelles aus den Ländern<br />
Landesgruppe Baden-Württemberg<br />
Erster PDL–Fernlehrgang<br />
in Stuttgart<br />
erfolgreich abgeschlossen<br />
Die <strong>bpa</strong>-Landesgruppe Baden-Württemberg<br />
bot seit Mai 2012 in der<br />
Landesgeschäftsstelle in Stuttgart<br />
erstmalig eine Weiterbildung zur Verantwortlichen<br />
Pflegefachkraft nach<br />
§ 71 SGB XI an. Der Lehrgang in Kooperation<br />
mit dem erfahrenen Fortbildungsträger<br />
Lembke Seminare GmbH<br />
aus Hamburg umfasste 460 Stunden<br />
und vermittelte die zur Leitung einer<br />
ambulanten, teilstationären oder stationären<br />
Pflegeeinrichtung notwendigen<br />
Führungskompetenzen.<br />
Die Teilnehmer des ersten Kurses haben<br />
jetzt (März 2013) die Weiterbildung<br />
erfolgreich abgeschlossen und erhielten<br />
das Zertifikat „Verantwortliche Pflegefachkraft“<br />
ausgehändigt. Die <strong>bpa</strong>-<br />
Landesgruppe Baden-Württemberg<br />
freut sich für die Absolventen und gratuliert<br />
herzlich zum Abschluss. bd<br />
Absolventen des ersten<br />
PDL-Fernlehrganges in der<br />
<strong>bpa</strong>-Landesgeschäftsstelle<br />
in Stuttgart<br />
Landesgruppe<br />
Bayern<br />
Zuwanderung<br />
entlastet<br />
bayerische Pflege<br />
<strong>bpa</strong> begrüßt<br />
erleichterten Zuzug<br />
ausländischer<br />
Fachkräfte<br />
„Die bayerische Landesregierung hat<br />
erkannt, wie drängend der Fachkräftemangel<br />
in den Pflegeeinrichtungen ist,<br />
und schafft mit den Erleichterungen bei<br />
sprachlichen Anforderungen eine schnelle<br />
erste Entlastung.“ Der Vorsitzende des<br />
<strong>bpa</strong>-Landesgruppe Bayern, Kai A. Kasri,<br />
begrüßt die sofortige Anerkennung von<br />
ausländischen Fachkräften in der stationären<br />
Altenpflege, die jetzt mit einem<br />
„Arbeitsministeriellen Schreiben“ bekanntgegeben<br />
wurde.<br />
Danach können ausländische Fachkräfte<br />
mit entsprechenden Qualifikationen<br />
sofort ihre Tätigkeit in einer stationären<br />
Altenpflegeeinrichtung aufnehmen,<br />
auch wenn sie die erforderlichen Sprachkenntnisse<br />
(B 2 laut GeR – Gemeinsamer<br />
europäischer Referenzrahmen für<br />
Sprachen des Europarats) noch nicht<br />
vorweisen können. Die Träger der Einrichtungen<br />
sind dann verpflichtet, ihre<br />
neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />
innerhalb von sechs Monaten zu diesem<br />
Sprachniveau zu führen. Schon während<br />
dieser Phase sind die Fachkräfte jedoch<br />
anerkannt und stehen den Bewohnerinnen<br />
und Bewohnern der Einrichtungen<br />
voll zur Verfügung.<br />
„Wir brauchen derzeit vor allem engagierte<br />
Köpfe und Hände in der Pflege“,<br />
macht der <strong>bpa</strong>-Landesvorsitzende deutlich.<br />
„Mit der nun erlassenen Regelung