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28<br />

Aktuelles aus den Ländern<br />

Landesgruppe Baden-Württemberg<br />

Erster PDL–Fernlehrgang<br />

in Stuttgart<br />

erfolgreich abgeschlossen<br />

Die <strong>bpa</strong>-Landesgruppe Baden-Württemberg<br />

bot seit Mai 2012 in der<br />

Landesgeschäftsstelle in Stuttgart<br />

erstmalig eine Weiterbildung zur Verantwortlichen<br />

Pflegefachkraft nach<br />

§ 71 SGB XI an. Der Lehrgang in Kooperation<br />

mit dem erfahrenen Fortbildungsträger<br />

Lembke Seminare GmbH<br />

aus Hamburg umfasste 460 Stunden<br />

und vermittelte die zur Leitung einer<br />

ambulanten, teilstationären oder stationären<br />

Pflegeeinrichtung notwendigen<br />

Führungskompetenzen.<br />

Die Teilnehmer des ersten Kurses haben<br />

jetzt (März 2013) die Weiterbildung<br />

erfolgreich abgeschlossen und erhielten<br />

das Zertifikat „Verantwortliche Pflegefachkraft“<br />

ausgehändigt. Die <strong>bpa</strong>-<br />

Landesgruppe Baden-Württemberg<br />

freut sich für die Absolventen und gratuliert<br />

herzlich zum Abschluss. bd<br />

Absolventen des ersten<br />

PDL-Fernlehrganges in der<br />

<strong>bpa</strong>-Landesgeschäftsstelle<br />

in Stuttgart<br />

Landesgruppe<br />

Bayern<br />

Zuwanderung<br />

entlastet<br />

bayerische Pflege<br />

<strong>bpa</strong> begrüßt<br />

erleichterten Zuzug<br />

ausländischer<br />

Fachkräfte<br />

„Die bayerische Landesregierung hat<br />

erkannt, wie drängend der Fachkräftemangel<br />

in den Pflegeeinrichtungen ist,<br />

und schafft mit den Erleichterungen bei<br />

sprachlichen Anforderungen eine schnelle<br />

erste Entlastung.“ Der Vorsitzende des<br />

<strong>bpa</strong>-Landesgruppe Bayern, Kai A. Kasri,<br />

begrüßt die sofortige Anerkennung von<br />

ausländischen Fachkräften in der stationären<br />

Altenpflege, die jetzt mit einem<br />

„Arbeitsministeriellen Schreiben“ bekanntgegeben<br />

wurde.<br />

Danach können ausländische Fachkräfte<br />

mit entsprechenden Qualifikationen<br />

sofort ihre Tätigkeit in einer stationären<br />

Altenpflegeeinrichtung aufnehmen,<br />

auch wenn sie die erforderlichen Sprachkenntnisse<br />

(B 2 laut GeR – Gemeinsamer<br />

europäischer Referenzrahmen für<br />

Sprachen des Europarats) noch nicht<br />

vorweisen können. Die Träger der Einrichtungen<br />

sind dann verpflichtet, ihre<br />

neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

innerhalb von sechs Monaten zu diesem<br />

Sprachniveau zu führen. Schon während<br />

dieser Phase sind die Fachkräfte jedoch<br />

anerkannt und stehen den Bewohnerinnen<br />

und Bewohnern der Einrichtungen<br />

voll zur Verfügung.<br />

„Wir brauchen derzeit vor allem engagierte<br />

Köpfe und Hände in der Pflege“,<br />

macht der <strong>bpa</strong>-Landesvorsitzende deutlich.<br />

„Mit der nun erlassenen Regelung

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