LTA-Nr.: LSG 13-002 - DAeC Deutscher Aeroclub
LTA-Nr.: LSG 13-002 - DAeC Deutscher Aeroclub
LTA-Nr.: LSG 13-002 - DAeC Deutscher Aeroclub
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DEUTSCHER AERO CLUB e.V.<br />
Beauftragter des BMVBS<br />
LUFTSPORTGERÄTE-BÜRO<br />
Lufttüchtigkeitsanweisung<br />
<strong>LTA</strong>-<strong>Nr</strong>.: <strong>LSG</strong> <strong>13</strong>-<strong>002</strong><br />
Datum der Bekanntgabe: 28.03.20<strong>13</strong><br />
Muster: RANS Gerätekennblatt-<strong>Nr</strong>.: 61106<br />
Betroffenes Luftsportgerät / Baureihen / Werknummern:<br />
RANS S-6 / Alle mit Zusatztank<br />
(RANS S-6 OHNE Zusatztank sind nicht betroffen)<br />
Ersetzte Unterlagen: Die Durchführung dieser <strong>LTA</strong> ersetzt die <strong>LTA</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>LSG</strong> <strong>13</strong>-001<br />
Technische Unterlagen des Herstellers (siehe Anlagen):<br />
Einbauzeichnung Gascolator 15D-05<br />
Tankplan 15D-03<br />
Auxiliary Tank MD 638, ca. 21 Liter, Maße: 580mm x420mmx90mm, Alu 1,5mm<br />
Betrifft: Nicht musterkonforme Modifikation des Tank- und Kraftstoffsystems<br />
Sicherheitsempfehlung der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung <strong>Nr</strong>.: 20/2012<br />
Anlass:<br />
Bei der Untersuchung von zwei Unfällen mit dem Baumuster wurde bei beiden ULs zusätzlich<br />
zu den Flächentanks ein im Rumpf eingebauter, aber nicht mustergeprüfter Zusatztank<br />
festgestellt.<br />
Maßnahmen:<br />
1. Überprüfung, ob die Kraftstoffanlage mit Zusatztank und Gascolator den o.g. Zeichnungen<br />
entsprechen (Von der Spezifikation abweichende Tanks können nur mittels Änderung am<br />
Stück genehmigt werden)<br />
2. Einbau des genehmigten Zusatztanks hinter den Sitzen<br />
3. Einbau des Gascolator/Wasserabscheider vor dem Brandschott<br />
4. Es ist eine NEUE Wägung durchzuführen:<br />
Formular <strong>DAeC</strong>/RANS-S6/ Schwerpunkt 20<strong>13</strong>-3<br />
Ausrüstungsverzeichnis (<strong>DAeC</strong>/RANS-S6/ Ausrüstungsverzeichnis 20<strong>13</strong>-03)<br />
mit leeren Flächentanks und leerem Zusatztank. Hierzu ist der Kraftstoff aus allen<br />
Tanks über den Drainanschluß abzulassen -<br />
5. Austausch der Handbuchseiten<br />
6. Nachprüfung nach großer Änderung -<br />
<br />
Prüfnummer vorab beantragen: lsgb@daec.de<br />
eventuell fällige JNP berücksichtigen<br />
7. Zusendung einer Kopie der Unterlagen an das <strong>LSG</strong>-B:<br />
<br />
Nachprüfschein, Prüfbericht, Wägebericht, Ausrüstungsverzeichnis<br />
- 1 -
DEUTSCHER AERO CLUB e.V.<br />
Beauftragter des BMVBS<br />
LUFTSPORTGERÄTE-BÜRO<br />
Lufttüchtigkeitsanweisung<br />
<strong>LTA</strong>-<strong>Nr</strong>.: <strong>LSG</strong> <strong>13</strong>-<strong>002</strong><br />
Datum der Bekanntgabe: 28.03.20<strong>13</strong><br />
Termine und Fristen:<br />
Maßnahmen 1,2,3,4,5,6: Vor dem nächsten Flug<br />
Maßnahme 7: Innerhalb 8 Tagen nach Durchführung<br />
Durchführung und Bescheinigung:<br />
Maßnahmen <strong>Nr</strong>. 2, 3: Durchführung durch sachkundige Person/Halter<br />
Maßnahmen <strong>Nr</strong>. 1,4,5,6,7:<br />
Nachprüfung und Wägung sind von und mit einem Prüfer Klasse 5 durchzuführen, in den<br />
Betriebsaufzeichnungen zu vermerken und mit einer Nachprüfschein gemäß<br />
Lufttüchtigkeitsanweisung <strong>Nr</strong>. <strong>13</strong>-<strong>002</strong> zu bescheinigen.<br />
(Es kann auch gleichzeitig eine Jahresnachprüfung durchgeführt werden)<br />
Hinweis:<br />
Durch die vorgenannten Mängel ist die Lufttüchtigkeit des Luftfahrtgerätes derart beeinträchtigt, dass es nach Ablauf der<br />
genannten Fristen nur in Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt<br />
worden sind. Im Interesse der Sicherheit des Luftverkehrs, das in diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub der<br />
angeordneten Maßnahmen überwiegt, ist es erforderlich, die sofortige Vollziehung dieser <strong>LTA</strong> anzuordnen.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung:<br />
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der<br />
Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim <strong>DAeC</strong> Luftsportgerätebüro, Hermann-Blenk-Str.28, 38108<br />
Braunschweig einzulegen<br />
gez.<br />
Dipl.-VerwW. Frank Einführer<br />
Leiter Luftsportgeräte-Büro<br />
gez.<br />
Dipl.-Ing. Michael Bätz<br />
Luftsportgeräte-Büro / Technik<br />
- 2 -
Muster: Werk-<strong>Nr</strong>.: Kennblatt:<br />
x<br />
x<br />
x<br />
x<br />
x<br />
x<br />
x<br />
x<br />
Bezeichnung<br />
RANS S6<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Aeroclub</strong> e.V.<br />
Luftsportgeräte Büro<br />
Baumuster<br />
Hersteller<br />
Ausrüstungsverzeichnis<br />
D-M . . .<br />
61106<br />
Eingebaut **)<br />
Triebwerk<br />
Propeller Verstellbar Motorflansch<br />
Rettungsgerät<br />
Flugüberwachungsinstrumente<br />
vorne<br />
Fahrtmesser<br />
Instr. Brett<br />
Höhenmesser<br />
Instr. Brett<br />
Variometer<br />
Triebwerksüberwachungsgeräte<br />
Instr. Brett<br />
Drehzahlmesser<br />
Instr. Brett<br />
Öldruckmesser<br />
Instr. Brett<br />
Ölthermometer<br />
Instr. Brett<br />
Ampermeter<br />
Instr. Brett<br />
Kraftstoffvorratsanzeige<br />
Instr. Brett<br />
zus.Masse<br />
Basis<br />
Basis<br />
Basis<br />
Basis<br />
Basis<br />
Basis<br />
Basis<br />
Basis<br />
Basis<br />
x<br />
x<br />
x<br />
x<br />
x<br />
x<br />
x<br />
Navigationsinstrumente<br />
Magnetkompass<br />
GPS<br />
Sprechfunk- u. Navigationsgeräte<br />
Sprechfunkgerät<br />
Transponder<br />
ELT<br />
Sonstige Geräte<br />
Schultergurte<br />
Bauchgurte<br />
Standardpolster<br />
Sonderpolsterung<br />
Zusatzausrüstung<br />
Fahrwerk / Sondergröße<br />
Doppelsteuerung<br />
Fluglehrerinstrument<br />
Tank 2x 34L, 1x 18L Fläche, Rumpf<br />
Zusatzkraftstoffpumpe<br />
Gascolator<br />
Brandspant<br />
Basis<br />
Basis<br />
Basis<br />
Basis<br />
Basis<br />
Basis<br />
Kabinenheizung<br />
Landelichter inkl. Gehäusen<br />
LED Navigationslichter<br />
Radverkleidung<br />
Gesamtmasse der Zusatzausrüstung (kg)<br />
x) mit X ankreuzen, wenn vorhanden **) oder Hebelarm in mm vom Bezugspunkt (+/- Vorzeichen)<br />
(Ort)<br />
(Ausstelldatum)<br />
<strong>DAeC</strong>/RANS-S6/ Ausrüstungsverzeichnis 20<strong>13</strong>-03<br />
(Name, Unterschrift, Stempel)
<strong>Deutscher</strong> <strong>Aeroclub</strong> e.V.<br />
Luftsportgeräte Büro<br />
Wägebericht<br />
D-M . . .<br />
Muster: Werk-<strong>Nr</strong>.: Kennblatt:<br />
Bezugspunkt:<br />
Bezugsebene BE:<br />
Horizontale Bezugslinie BL:<br />
Propellerflansch<br />
Höhenleitwerk waagerecht<br />
Masse Nichttragende Teile: kg Max. Abflugmasse<br />
kg<br />
Masse tragende Teile: kg Leermasse<br />
kg<br />
(Zusatzausrüstung:) kg Zuladung<br />
kg<br />
(Info Leermasse LFT-UL)<br />
Bugrad<br />
Hauptfahrwerk links<br />
Hauptfahrwerk rechts<br />
RANS S6 61106<br />
Gepäck 0,0 x4<br />
Rumpftank (0,72kg/l) 0,0 x5<br />
kg<br />
Ausrüstungsverzeichnis vom<br />
Masse (kg) Hebelarm (mm) Moment (kg*mm)<br />
x1<br />
x3<br />
x3<br />
Gesamtmasse<br />
b<br />
Gesamtmoment<br />
a<br />
Gesamtmoment<br />
a<br />
XS = ----------------------- - 0 = --------------- - 0 =<br />
Gesamtmasse<br />
b<br />
Hinweis:<br />
1) Kraftstoff ist abzulassen<br />
2) Das Flugzeug ist mittels entsprechender Unterlagen gemäß der<br />
Abbildung in Fluglageposition zu bringen.<br />
3) Spornradausführung ist entsprechend in Fluglage zu bringen.<br />
mm<br />
Schwerpunktbereich bei Leermasse laut Flughandbuch:<br />
von 1626 (mm) bis 1808 (mm)<br />
(Ort)<br />
(Datum)<br />
bei leer (kg) bis leer (kg)<br />
<strong>DAeC</strong>/RANS-S6/ Schwerpunkt 20<strong>13</strong>-3<br />
(Name, Unterschrift, Stempel)
DEUTSCHER AERO CLUB e.V.<br />
Beauftragter des BMVBS<br />
LUFTSPORTGERÄTE-BÜRO<br />
Lufttüchtigkeitsanweisung<br />
<strong>LTA</strong>-<strong>Nr</strong>.: <strong>LSG</strong> <strong>13</strong>-001<br />
Datum der Bekanntgabe: 14.01.20<strong>13</strong><br />
Muster: RANS Gerätekennblatt-<strong>Nr</strong>.: 61106<br />
Betroffenes Luftsportgerät / Baureihen:<br />
Alle Ultraleichtflugzeuge RANS S-6<br />
Werknummern:<br />
Alle<br />
Technische Mitteilung des Herstellers: keine<br />
Betrifft: Nicht musterkonforme Modifikation des Tank-und Kraftstoffsystems<br />
Sicherheitsempfehlung der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung <strong>Nr</strong>.: 20/2012<br />
Anlass:<br />
Bei der Untersuchung von zwei Unfällen mit dem Baumuster wurde bei beiden ULs zusätzlich<br />
zu den Flächentanks ein im Rumpf eingebauter Zusatztank festgestellt. Zusatztanks werden<br />
fertig konfiguriert im Ausland angeboten, sind in Deutschland jedoch für die RANS S-6 nicht<br />
zugelassen.<br />
Maßnahme:<br />
1. Überprüfung, ob die Kraftstoffanlage der Musterzulassung entspricht.<br />
2. Kann die Musterkonformität nicht festgestellt werden, ist der Betrieb des ULs einzustellen.<br />
3. Änderungen zur Herstellung der Musterkonformität sind nachprüfpflichtig.<br />
Termine und Fristen: Vor dem nächsten Flug<br />
Durchführung und Bescheinigung:<br />
Die Durchführung der Maßnahme <strong>Nr</strong>. 1 ist von eine sachkundigen Person durchzuführen und<br />
auf dem beigefügten Formblatt (Anlage 1 zur <strong>LTA</strong> <strong>13</strong>-001) zu bescheinigen und innerhalb von<br />
8 Kalendertagen nach der Durchführung an das Luftsportgeräte-Büro zu senden.<br />
Die Durchführung der <strong>LTA</strong> ist durch einen Prüfer Klasse 5 bei der nächsten Nachprüfung zu<br />
bescheinigen.<br />
Hinweis:<br />
Durch die vorgenannten Mängel ist die Lufttüchtigkeit des Luftfahrtgerätes derart beeinträchtigt, dass es nach Ablauf der<br />
genannten Fristen nur in Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt<br />
worden sind. Im Interesse der Sicherheit des Luftverkehrs, das in diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub der<br />
angeordneten Maßnahmen überwiegt, ist es erforderlich, die sofortige Vollziehung dieser <strong>LTA</strong> anzuordnen.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung:<br />
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der<br />
Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim <strong>DAeC</strong> Luftsportgerätebüro, Hermann-Blenk-Str.28, 38108<br />
Braunschweig einzulegen<br />
gez.<br />
Dipl.-VerwW. Frank Einführer<br />
Leiter Luftsportgeräte-Büro<br />
gez.<br />
Dipl.-Ing. Michael Bätz<br />
Luftsportgeräte-Büro / Technik<br />
- 1 -
DEUTSCHER AERO CLUB e.V.<br />
Beauftragter des BMVBS<br />
LUFTSPORTGERÄTE-BÜRO<br />
Lufttüchtigkeitsanweisung<br />
<strong>LTA</strong>-<strong>Nr</strong>.: <strong>LSG</strong> <strong>13</strong>-001<br />
Datum der Bekanntgabe: 14.01.20<strong>13</strong><br />
An den<br />
Deutschen Aero Club e.V. FAX: +49(531)23540 -66<br />
Luftsportgerätebüro<br />
Hermann-Blenk-Str. 28<br />
38108 Braunschweig<br />
Anlage 1 zur <strong>LTA</strong> <strong>13</strong>-001<br />
Nicht musterkonforme Modifikation des Tank-und Kraftstoffsystems<br />
An dem Ultraleichtflugzeug<br />
D – M_____________<br />
wurde die <strong>LTA</strong>-<strong>Nr</strong>.: <strong>LSG</strong> <strong>13</strong>-001 durchgeführt von:<br />
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />
Ort Datum Sachkundige Person /Betrieb<br />
Bitte Zutreffendes ankreuzen und ausfüllen:<br />
Es wurden keine Mängel festgestellt. Das UL ist mit den zugelassenen Flächentanks<br />
ausgerüstet. Zusatztanks sind keine eingebaut.<br />
Es wurden folgende Mängel festgestellt:<br />
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />
Beschreibung<br />
Bei festgestellten Mängeln darf das UL bis zu einer Nachprüfung außer zum Zwecke der<br />
Nachprüfung nicht mehr betrieben werden<br />
Ort Datum Unterschrift Halter<br />
- 2 -
DEUTSCHER AERO CLUB e.V.<br />
Beauftragter des BMVBS<br />
LUFTSPORTGERÄTE-BÜRO<br />
Lufttüchtigkeitsanweisung<br />
<strong>LTA</strong>-<strong>Nr</strong>.: <strong>LSG</strong> 07-009<br />
Datum der Bekanntgabe: <strong>13</strong>.11.2007<br />
Seite 1 von 2<br />
Muster: RANS S-6, S-7, S-10, S-12<br />
Gerätekennblatt-<strong>Nr</strong>.: 61106, 61107, 61<strong>13</strong>0, 61153 (sowie Unterkennblätter)<br />
Betroffene Werknummern: Alle<br />
Betrifft:<br />
Möglicher Bruch der Abspannseilbeschläge am Leitwerk<br />
Anlass:<br />
Bei den Beschlägen der Abspannseile an den Leitwerken der oben genannten Modelle sind gem.<br />
RANS AD-<strong>13</strong>5 Brüche aufgetreten. Mögliche Ursachen hierfür können sein:<br />
1. Unsachgemäßes Biegen oder Zurückbiegen bei der Installation<br />
2. Zu geringe Spannung der Abspannseile, was zu Vibrationen führen kann<br />
3. Ziehen oder Schieben an den Seilverspannungen beim Rangieren am Boden<br />
Maßnahmen:<br />
1) Alle Beschläge der Leitwerksverspannung ausbauen und mit mindestens 10facher<br />
Vergrößerungslupe auf Schäden untersuchen. (siehe Zeichnung Seite 2). Sollten Risse, Kerben,<br />
Brüche oder andere Beschädigungen an den Beschlägen zu finden sein, müssen diese mitsamt<br />
den Abspannseilen durch die neueste Serie des Herstellers ersetzt werden.
DEUTSCHER AERO CLUB e.V.<br />
Beauftragter des BMVBS<br />
LUFTSPORTGERÄTE-BÜRO<br />
Lufttüchtigkeitsanweisung<br />
<strong>LTA</strong>-<strong>Nr</strong>.: <strong>LSG</strong> 07-009<br />
Datum der Bekanntgabe: <strong>13</strong>.11.2007<br />
Seite 2 von 2<br />
2) Sollten keine Beschädigungen nach Maßnahme 1) zu finden sein, sind alle 50 Flugstunden die<br />
Seile und Beschläge auf Beschädigungen zu untersuchen und gegebenenfalls austauschen<br />
3) Weiterführende Lufttüchtigkeit: Abspannseile und Beschläge durch die der neuesten Serie<br />
ersetzen und bei regulären Inspektionen überprüfen.<br />
Termine und Fristen:<br />
Die Maßnahmen sind vor dem nächsten Flug durchzuführen.<br />
Durch die vorgenannten Mängel ist die Lufttüchtigkeit des Luftfahrtgerätes derart beeinträchtigt, dass es nach Ablauf<br />
der genannten Fristen nur in Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß<br />
durchgeführt worden sind. Im Interesse der Sicherheit des Luftverkehrs, das in diesem Fall das Interesse des<br />
Adressaten am Aufschub der angeordneten Maßnahmen überwiegt, ist es erforderlich, die sofortige Vollziehung<br />
dieser <strong>LTA</strong> anzuordnen.<br />
Bescheinigung<br />
Die Durchführung der Maßnahmen ist von einem Prüfer Klasse 5 in den Betriebsaufzeichnungen<br />
sowie auf beigefügtem Formblatt (siehe Anlage zur <strong>LTA</strong> 07-009) zu bescheinigen und an das<br />
Luftsportgerätebüro zu senden.<br />
Hinweis:<br />
Gemäß § 14 Abs. (2) der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (LuftBO), darf ein durch die Lufttüchtigkeitsanweisung<br />
(<strong>LTA</strong>) betroffenes Luftfahrtgerät nach dem in der <strong>LTA</strong> angegebenen Termin außer für Zwecke der Nachprüfung nur in<br />
Betrieb genommen werden, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung:<br />
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden.<br />
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim <strong>DAeC</strong> Luftsportgerätebüro, Hermann-Blenk-Str.28,<br />
38108 Braunschweig einzulegen<br />
Leiter Luftsportgeräte-Büro<br />
Frank Einführer<br />
Luftsportgeräte-Büro/ Technik<br />
Dipl.-Ing. Michael Bätz
DEUTSCHER AERO CLUB e.V.<br />
LUFTSPORTGERÄTE-BÜRO<br />
DEUTSCHER<br />
ULTRALEICHTFLUGVERBAND e.V.<br />
Beauftragte des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen<br />
Lufttüchtigkeitsanweisung<br />
<strong>LTA</strong>-<strong>Nr</strong>.: <strong>LSG</strong> 05- 008 Datum der Bekanntgabe: 06.07.05<br />
Diese <strong>LTA</strong> ersetzt die <strong>LTA</strong> <strong>Nr</strong>.: <strong>LSG</strong>02-003 vom 10.07.02<br />
Seite 1 von 2<br />
Fahrtmesser Farbmarkierung<br />
Auf Grund festgestellter, zum Teil erheblicher Mängel bei Fahrtmessermarkierungen verunfallter<br />
aerodynamischer Ultraleichtflugzeuge, sind zur Gewährleistung der Flugsicherheit alle Fahrtmesser<br />
in aerodynamisch gesteuerten UL-Flugzeugen, umgehend auf Übereinstimmung mit der folgenden,<br />
hiermit vorgeschriebenen Kennzeichnung , entsprechend der LTF-UL vom Januar 2003<br />
zu überprüfen und nötigenfalls zu korrigieren.<br />
Die entsprechenden Daten sind dem Flug- und Betriebshandbuch oder dem Kennblatt zu<br />
entnehmen, bzw. beim Hersteller/Musterbetreuer zu erfragen.<br />
1,1*V S0<br />
V NE<br />
1,1*V S1<br />
V X<br />
V FE<br />
VA<br />
gelber Bogen =<br />
grüner Bogen =<br />
weißer Bogen =<br />
Gelber radialer Strich =<br />
Roter radialer Strich =<br />
V RA<br />
A<br />
Vorsichtsbereich, der von der höchstzulässigen Geschwindigkeit in<br />
starker Turbulenz VRA bis zur Höchstgeschwindigkeit VNE reicht.<br />
In diesem Bereich darf bei starker Turbulenz nicht geflogen und<br />
Manöver dürfen nur mit Vorsicht durchgeführt werden.<br />
Normaler Betriebsbereich, dessen untere Grenze die Geschwindigkeit<br />
1,1 x VS1 bei Höchstmasse, bei Flügelklappen in Neutralstellung,<br />
Fahrwerk eingefahren (bei Einziehfahrwerken) und dessen obere Grenze die<br />
Geschwindigkeit in starker Turbulenz VRA bildet.<br />
Geschwindigkeitsbereich mit voll ausgefahrenen Flügelklappen, dessen<br />
untere Grenze die Überziehgeschwindigkeit 1,1 x VSO bei Höchstmasse und<br />
dessen obere Grenze, die zulässige Höchstgeschwindigkeit für das Betätigen<br />
der Klappen VFE bildet.<br />
Manövergeschwindgkeit, bis zu der volle Ruderausschläge gegeben werden<br />
dürfen. Wenn VA und VRA gleich sind, kann auf den gelben Strich verzichtet<br />
werden.<br />
Höchstgeschwindigkeit, darf nie überschritten werden.
Lufttüchtigkeitsanweisung <strong>LTA</strong> <strong>Nr</strong>.: <strong>LSG</strong> 05-007 vom 06.07.2005 2 von 2<br />
Wenn Markierungen auf dem Deckglas des Fahrtmessers angebracht werden, muss dafür gesorgt<br />
werden, dass das Deckglas seine richtige Lage gegenüber der Skalenscheibe behält.<br />
Alle Bögen und Striche müssen breit genug und so angebracht sein, dass sie für den<br />
Flugzeugführer deutlich erkennbar sind und nicht Teile der Skalenscheibe verdecken.<br />
Abkürzungen und Bezeichnungen:<br />
VNE = zulässige Höchstgeschwindigkeit<br />
Anmerkung: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit des jeweiligen Luftfahrzeuges ist u.a.<br />
abzustimmen auf die Betriebsgrenzen des jeweiligen, für den Einbau laut Kennblatt<br />
vorgesehenen, Rettungsgerätes.<br />
VRA = zulässige Höchstgeschwindigkeit in starker Turbulenz<br />
VA = Manövergeschwindigkeit, bis zu der volle Ruderausschläge gegeben werden dürfen<br />
VFE = zulässige Höchstgeschwindigkeit für das Betätigen der Flügelklappen<br />
VX = geringste empfohlene Landeanfluggeschwindigkeit (Markierung wird empfohlen<br />
VS1 =<br />
Überziehgeschwindigkeit oder kleinste stetige Geschwindigkeit, bei der das<br />
Luftfahrzeug bei Höchstmasse, bei Flügelklappen in Neutralstellung und Fahrwerk<br />
eingefahren (bei Einziehfahrwerken) noch steuerbar ist.<br />
VS0 = Überziehgeschwindigkeit oder kleinste stetige Geschwindigkeit, bei der das<br />
Luftfahrzeug in Landekonfiguration noch steuerbar ist.<br />
Termine und Fristen:<br />
Die Maßnahme ist bis zum 30. August 2005 durchzuführen.<br />
Sie ist von einer sachkundigen Person durchzuführen und bei der nächsten Nachprüfung in den<br />
Betriebsaufzeichnungen und im Prüfbericht durch einen Prüfer Kl. 5 zu bescheinigen.<br />
Hinweis:<br />
Gemäß § 14 Abs. (2) der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (LuftBO), darf ein durch die<br />
Lufttüchtigkeitsanweisung (<strong>LTA</strong>) betroffenes Luftfahrtgerät nach dem in der <strong>LTA</strong> angegebenen<br />
Termin außer für Zwecke der Nachprüfung nur in Betrieb genommen werden, wenn die<br />
angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung:<br />
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden.<br />
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim <strong>DAeC</strong> Luftsportgerätebüro, Hermann-Blenk-Str.28, 38108<br />
Braunschweig oder beim DULV, Dilleniusstr. <strong>13</strong>, 71522 Backnang, einzulegen.<br />
Rainer Hüls<br />
Leiter Luftsportgerätebüro
DEUTSCHER AERO CLUB e.V.<br />
Beauftragter des BMV<br />
LUFTSPORTGERÄTE-BÜRO<br />
Lufttüchtigkeitsanweisung<br />
<strong>LTA</strong>-<strong>Nr</strong>.: <strong>LSG</strong> 03-003<br />
Datum der Bekanntgabe: 05.06.03<br />
Muster: Rans S6 Gerätekennblatt-<strong>Nr</strong>.: 61 106<br />
Technische Mitteilung des Musterbetreuers: Herstelleranweisung<br />
Schwerpunktlage<br />
Betroffene Werknummern: Alle<br />
Anlaß:<br />
Mitteilung des Herstellers<br />
Maßnahmen:<br />
Leergewichts-Schwerpunkt -Ermittlung durch Wägung.<br />
Der Leergewichtsschwerpunkt muß zwischen 1626 und 1808 mm vom Bezugspunkt<br />
liegen.<br />
Die Maßnahme ist von einem Prüfer Kl. 5 in den Prüfaufzeichnungen (Wägebericht ) zu<br />
bescheinigen.<br />
Termine und Fristen:<br />
Bei der nächsten Jahresnachprüfung, jedoch spätestens bis 31.12.2003<br />
Hinweis:<br />
Gemäß § 14 Abs. (2) der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (LuftBO), darf ein durch die<br />
Lufttüchtigkeitsanweisung (<strong>LTA</strong>) betroffenes Luftfahrtgerät nach dem in der <strong>LTA</strong> angegebenen<br />
Termin außer für Zwecke der Nachprüfung nur in Betrieb genommen werden, wenn die<br />
angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung:<br />
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden.<br />
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim <strong>DAeC</strong> Luftsportgerätebüro, Hermann-Blenk-Str.28,<br />
38108 Braunschweig einzulegen<br />
R.Hüls<br />
Leiter Luftsportgerätebüro