(Russland) Tatjana Dmitrieva - Bkjpp
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Forum der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie 4– 2005 7<br />
Da wir dem Bundesgesundheitsministerium diese Diskrepanzen verdeutlichen<br />
konnten, wurde unsere kinder– und jugendpsychiatrische Gemeinschaftspraxis<br />
Ende 1986 zu einer weiteren wissenschaftlichen Begleit - Untersuchung in den<br />
sogenannten „Modellverbund Psychiatrie“ aufgenommen. Neben unserer Praxis<br />
wurde auch die kinderpsychiatrische Praxis von Frau Dr. Bertling in Weilerswist in<br />
dieses Modellprojekt eingebunden. In ihrer Praxis sollte speziell die ambulante interdisziplinäre<br />
Betreuung psychisch kranker Kinder und Jugendlicher mit hyperkinetischen<br />
Störungen und Legasthenie, auch durch Hausbesuche und Home –<br />
Treatment, untersucht werden in unserer Praxis die Einbindung eines Heilpädagogen<br />
und einer Sozialarbeiterin.<br />
Beide wissenschaftliche Untersuchungen, ergaben durchweg positive Ergebnisse,<br />
sowohl was den Erfolg, aber auch, was die Wirtschaftlichkeit der Behandlungsmaßnahmen<br />
betraf. Als vorrangig zu diskutierende Möglichkeit zur Finanzierung<br />
notwendiger sozialpsychiatrischer Maßnahmen in kinderpsychiatrischen<br />
Praxen wurde eine Übernahme der bereits bestehenden gesetzlichen Regelungen<br />
für Instituts - Ambulanzen über Pauschalen angestrebt. Auch dieses Ziel war<br />
als Einzelkämpfer bei Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KVB) und Krankenkassen<br />
nicht zu erreichen.<br />
Nachdem das erste Ziel, die Durchsetzung kinderpsychiatrischer Gebührenordnungspositionen,<br />
erreicht war, wurde auch, nachdem Herr Moik 1988 den Vorsitz<br />
des Berufsverbandes übernommen hatte, die Ermöglichung der multiprofessionellen<br />
Arbeit in einer kinder- und jugendpsychiatrischen Praxis als nächstes vorrangiges<br />
berufspolitisches Ziel definiert. Hierbei unterstützen uns weitere Mitglieder<br />
des Vorstands, vor allem auch Frau Dr. Epple aus Heilbronn und später Herr Dr.<br />
Schumann aus Pirna, der die Erfahrungen mit kleineren sozialpsychiatrischen<br />
Teams in der ehemaligen DDR einbringen konnte.<br />
Bei den Verhandlungen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung pochten wir<br />
vor allem auf die Umsetzung des Gesundheitsreformgesetzes von 1988, in dem<br />
im § 85 Abs.2 SGB V festgelegt worden war, dass die Krankenkassen mit den<br />
Kassenärztlichen Vereinigungen auch eine angemessene Vergütung für nichtärztliche<br />
Leistungen, nicht nur im Rahmen sozialpädiatrischer sondern auch sozialpsychiatrischer<br />
Tätigkeiten, vereinbaren sollten. Bei der entscheidenden Verhandlung<br />
mit der KBV wurden wir zusätzlich unterstützt durch Herrn Rechtsanwalt<br />
Watersleben unterstützt, der die Kassenärztliche Bundesvereinigung in<br />
scharfen Worten auf die Umsetzung dieses Gesetzes drängte. Ein weiterer glücklicher<br />
Umstand war die Tatsache, dass der damalige Vorsitzende der Kassenärztlichen<br />
Bundesvereinigung, Herr Dr. Schorre, als Facharzt für Psychiatrie und<br />
Neurologie in Köln niedergelassen war. Nachdem wir ihm die Ergebnisse der wissenschaftlichen<br />
Begleituntersuchungen in unserer Praxis vorgelegt hatten, war er<br />
der erste, der unser Anliegen von fachlicher Seite verstand und unterstützte. Zum<br />
Durchbruch kam es, als der Verband der Angestellten – Krankenkassen schließlich<br />
1994 bereit war, bundesweit die “Vereinbarung über besondere Maßnahmen<br />
zur Verbesserung der sozialpsychiatrischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen<br />
im Eratzkassenbereich (Sozialpsychiatrie – Vereinbarungen)“ mit der Kassenärztlichen<br />
Bundesvereinigung abzuschließen. Bei der Berechnung und der