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(Russland) Tatjana Dmitrieva - Bkjpp

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Forum der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie 4– 2005 7<br />

Da wir dem Bundesgesundheitsministerium diese Diskrepanzen verdeutlichen<br />

konnten, wurde unsere kinder– und jugendpsychiatrische Gemeinschaftspraxis<br />

Ende 1986 zu einer weiteren wissenschaftlichen Begleit - Untersuchung in den<br />

sogenannten „Modellverbund Psychiatrie“ aufgenommen. Neben unserer Praxis<br />

wurde auch die kinderpsychiatrische Praxis von Frau Dr. Bertling in Weilerswist in<br />

dieses Modellprojekt eingebunden. In ihrer Praxis sollte speziell die ambulante interdisziplinäre<br />

Betreuung psychisch kranker Kinder und Jugendlicher mit hyperkinetischen<br />

Störungen und Legasthenie, auch durch Hausbesuche und Home –<br />

Treatment, untersucht werden in unserer Praxis die Einbindung eines Heilpädagogen<br />

und einer Sozialarbeiterin.<br />

Beide wissenschaftliche Untersuchungen, ergaben durchweg positive Ergebnisse,<br />

sowohl was den Erfolg, aber auch, was die Wirtschaftlichkeit der Behandlungsmaßnahmen<br />

betraf. Als vorrangig zu diskutierende Möglichkeit zur Finanzierung<br />

notwendiger sozialpsychiatrischer Maßnahmen in kinderpsychiatrischen<br />

Praxen wurde eine Übernahme der bereits bestehenden gesetzlichen Regelungen<br />

für Instituts - Ambulanzen über Pauschalen angestrebt. Auch dieses Ziel war<br />

als Einzelkämpfer bei Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KVB) und Krankenkassen<br />

nicht zu erreichen.<br />

Nachdem das erste Ziel, die Durchsetzung kinderpsychiatrischer Gebührenordnungspositionen,<br />

erreicht war, wurde auch, nachdem Herr Moik 1988 den Vorsitz<br />

des Berufsverbandes übernommen hatte, die Ermöglichung der multiprofessionellen<br />

Arbeit in einer kinder- und jugendpsychiatrischen Praxis als nächstes vorrangiges<br />

berufspolitisches Ziel definiert. Hierbei unterstützen uns weitere Mitglieder<br />

des Vorstands, vor allem auch Frau Dr. Epple aus Heilbronn und später Herr Dr.<br />

Schumann aus Pirna, der die Erfahrungen mit kleineren sozialpsychiatrischen<br />

Teams in der ehemaligen DDR einbringen konnte.<br />

Bei den Verhandlungen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung pochten wir<br />

vor allem auf die Umsetzung des Gesundheitsreformgesetzes von 1988, in dem<br />

im § 85 Abs.2 SGB V festgelegt worden war, dass die Krankenkassen mit den<br />

Kassenärztlichen Vereinigungen auch eine angemessene Vergütung für nichtärztliche<br />

Leistungen, nicht nur im Rahmen sozialpädiatrischer sondern auch sozialpsychiatrischer<br />

Tätigkeiten, vereinbaren sollten. Bei der entscheidenden Verhandlung<br />

mit der KBV wurden wir zusätzlich unterstützt durch Herrn Rechtsanwalt<br />

Watersleben unterstützt, der die Kassenärztliche Bundesvereinigung in<br />

scharfen Worten auf die Umsetzung dieses Gesetzes drängte. Ein weiterer glücklicher<br />

Umstand war die Tatsache, dass der damalige Vorsitzende der Kassenärztlichen<br />

Bundesvereinigung, Herr Dr. Schorre, als Facharzt für Psychiatrie und<br />

Neurologie in Köln niedergelassen war. Nachdem wir ihm die Ergebnisse der wissenschaftlichen<br />

Begleituntersuchungen in unserer Praxis vorgelegt hatten, war er<br />

der erste, der unser Anliegen von fachlicher Seite verstand und unterstützte. Zum<br />

Durchbruch kam es, als der Verband der Angestellten – Krankenkassen schließlich<br />

1994 bereit war, bundesweit die “Vereinbarung über besondere Maßnahmen<br />

zur Verbesserung der sozialpsychiatrischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen<br />

im Eratzkassenbereich (Sozialpsychiatrie – Vereinbarungen)“ mit der Kassenärztlichen<br />

Bundesvereinigung abzuschließen. Bei der Berechnung und der

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