(Russland) Tatjana Dmitrieva - Bkjpp
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Forum der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie 4– 2005 64<br />
eine besondere Vereinbarung getroffen werden. Maßnahmen ambulanter<br />
Suchtentwöhnung für Jugendliche sind aus inhaltlichen<br />
Gründen leistungsträgertechnisch bisher bundesweit nicht entwickelt.<br />
Bei vorrangiger seelischer Behinderung sind die Jugendämter für<br />
die Maßnahmen der schulischen Rehabilitation als Kostenträger zuständig.<br />
Arbeitsämter sind als Kostenträger für Berufsfindung, Arbeitserprobung<br />
und berufliche Förderlehrgänge und berufsvorbereitende<br />
Maßnahmen sowie berufliche Rehabilitation zuständig. Unfallkassen<br />
oder Gemeindeunfallversicherungsverbände kommen als<br />
Kostenträger bei Kindern und Jugendlichen in Frage, die infolge von<br />
Unfällen Rehabilitation benötigen.<br />
5.4 Prinzip der Regionalität<br />
Zeitlich längerfristige Rehabilitationsmaßnahmen (schulische und<br />
berufliche Rehabilitation) müssen das Prinzip der Regionalität berücksichtigen.<br />
Dies wird von den Kostenträgern verlangt, da zum einen<br />
der Kontakt zur Familie besser gewahrt werden kann, zum anderen<br />
sich Kosten für Wochenendheimfahrten reduzieren. Die jeweilige<br />
Regionalität schulischer und beruflicher Rehabilitationsmaßnahmen<br />
ist bei der Beantragung unbedingt zu beachten, da sonst<br />
eine Ablehnung des Antrags erfolgen kann.<br />
6. Literatur<br />
1. Deutsches Ärzteblatt Jg. 101, Heft 17, (4/2004)<br />
Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über Leistungen zur medizinischen<br />
Rehabilitation (Rehabilitationsrichtlinien) nach § 92 Abs.1 Satz Nr.8 SGB<br />
V in der Fassung vom 16. März 2004 (B.Anz. S. 6769)<br />
2. Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (4/2002): Fragen und Antworten<br />
für die Praxis zur Umsetzung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch – Rehabilitation<br />
und Teilhabe behinderter Menschen<br />
3. Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (1998) Gemeinsames Rahmenkonzept<br />
für die Durchführung stationärer medizinischer Maßnahmen der Vorsorge<br />
und Rehabilitation für Kinder und Jugendliche. Frankfurt<br />
4. Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation: Arbeitshilfe für die Rehabilitation<br />
von Suchtkranken – Alkohol – Drogen – Medikamente, Frankfurt 1996