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(Russland) Tatjana Dmitrieva - Bkjpp

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Forum der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie 4– 2005 64<br />

eine besondere Vereinbarung getroffen werden. Maßnahmen ambulanter<br />

Suchtentwöhnung für Jugendliche sind aus inhaltlichen<br />

Gründen leistungsträgertechnisch bisher bundesweit nicht entwickelt.<br />

Bei vorrangiger seelischer Behinderung sind die Jugendämter für<br />

die Maßnahmen der schulischen Rehabilitation als Kostenträger zuständig.<br />

Arbeitsämter sind als Kostenträger für Berufsfindung, Arbeitserprobung<br />

und berufliche Förderlehrgänge und berufsvorbereitende<br />

Maßnahmen sowie berufliche Rehabilitation zuständig. Unfallkassen<br />

oder Gemeindeunfallversicherungsverbände kommen als<br />

Kostenträger bei Kindern und Jugendlichen in Frage, die infolge von<br />

Unfällen Rehabilitation benötigen.<br />

5.4 Prinzip der Regionalität<br />

Zeitlich längerfristige Rehabilitationsmaßnahmen (schulische und<br />

berufliche Rehabilitation) müssen das Prinzip der Regionalität berücksichtigen.<br />

Dies wird von den Kostenträgern verlangt, da zum einen<br />

der Kontakt zur Familie besser gewahrt werden kann, zum anderen<br />

sich Kosten für Wochenendheimfahrten reduzieren. Die jeweilige<br />

Regionalität schulischer und beruflicher Rehabilitationsmaßnahmen<br />

ist bei der Beantragung unbedingt zu beachten, da sonst<br />

eine Ablehnung des Antrags erfolgen kann.<br />

6. Literatur<br />

1. Deutsches Ärzteblatt Jg. 101, Heft 17, (4/2004)<br />

Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über Leistungen zur medizinischen<br />

Rehabilitation (Rehabilitationsrichtlinien) nach § 92 Abs.1 Satz Nr.8 SGB<br />

V in der Fassung vom 16. März 2004 (B.Anz. S. 6769)<br />

2. Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (4/2002): Fragen und Antworten<br />

für die Praxis zur Umsetzung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch – Rehabilitation<br />

und Teilhabe behinderter Menschen<br />

3. Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (1998) Gemeinsames Rahmenkonzept<br />

für die Durchführung stationärer medizinischer Maßnahmen der Vorsorge<br />

und Rehabilitation für Kinder und Jugendliche. Frankfurt<br />

4. Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation: Arbeitshilfe für die Rehabilitation<br />

von Suchtkranken – Alkohol – Drogen – Medikamente, Frankfurt 1996

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