(Russland) Tatjana Dmitrieva - Bkjpp
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Forum der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie 4– 2005 59<br />
Die gefährdenden Lebensumstände wurden nach den zutreffenden<br />
Kategorien der Achse V der ICD-10 bestimmt (13). Er hat seinen<br />
leiblichen Vater nie kennen gelernt. Die Mutter hatte wenig Zeit für<br />
ihn, da sie ganztags als Verkäuferin arbeitete. Im ersten Lebensjahr<br />
wuchs er bei den Großeltern auf, bis die Mutter wieder heiratete. Mit<br />
diesem Mann bekam die Mutter noch 3 Kinder. Andreas wurde vom<br />
Stiefvater von Anfang an abgelehnt. Andreas sei der „Prügelknabe“<br />
gewesen. Der Stiefvater habe ihn geschlagen, auch mit umher liegenden<br />
Gegenständen. Der Stiefvater hat sich Andreas gegenüber<br />
nie anders als durch negative Reaktionen angenähert. Der leibliche<br />
Vater von Andreas war Alkoholiker, auch der Stiefvater hatte Alkoholprobleme.<br />
Die Ehe bezeichnet die Mutter als „16jährigen Krieg“.<br />
Es zeigten sich ein(e):<br />
- Mangel an Wärme in der Eltern-Kind-Beziehung (1.0)<br />
- Disharmonie in der Familie (1.1)<br />
- Feindliche Ablehnung oder Sündenbockzuweisung dem Kind<br />
gegenüber (1.2)<br />
- Körperliche Kindesmisshandlung (1.3)<br />
- Psychische Störung – abweichendes Verhalten eines Elternteils<br />
(2.0)<br />
- Unzureichende elterliche Aufsicht oder Steuerung (4.1)<br />
- Abweichende Elternsituation (5.1)<br />
4 Interventionen<br />
4.1. Auswahl des Interventionssettings:<br />
Maßnahmen zur Teilhabe am vorschulischen und schulischen<br />
Leben sowie am Arbeitsleben<br />
4.1.1 Maßnahmen zur Teilhabe im Vorschulalter<br />
Im Vorschulalter kann Frühförderung mehrfachbehinderter Kinder in<br />
geeigneten Frühförderzentren die Integration und Teilhabe dieser<br />
Kinder verbessern (14). Ebenso stehen Sonderkindergärten<br />
(Sprachheilkindergärten, heilpädagogische Kindergärten etc.) zur<br />
Eingliederung zur Verfügung. Bei der Rehabilitationsbehandlung im<br />
Krankenhaus eines Kindes im Vorschulalter wird die Mitaufnahme<br />
einer Begleitperson in der Regel finanziert (§43, Abs.3 SGB V).