(Russland) Tatjana Dmitrieva - Bkjpp
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Forum der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie 4– 2005 50<br />
Änderung von Richtlinien und<br />
Maßnahmen in der Rehabilitation<br />
für Kinder und Jugendliche mit<br />
psychischen und / oder körperlichen<br />
Erkrankungen<br />
Renate Voll<br />
Die Rehabilitationsrichtlinien über Leistungen zur medizinischen<br />
Rehabilitation haben sich geändert (1). Betroffen sind hiervon nicht<br />
Kinder, die Frühförderung benötigen und von Behinderung bedroht<br />
sind, sondern Jugendliche und junge Erwachsene. In Zukunft muss<br />
bei der Verordnung medizinischer Rehabilitation die Internationale<br />
Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit<br />
(ICF) angewandt werden.<br />
Nach dem IX. Sozialgesetzbuch (2) ist psychosoziale Rehabilitation<br />
Teil der medizinischen Rehabilitation. Folgende Ziele psychosozialer<br />
Rehabilitation werden im Gesetzestext benannt:<br />
1) Hilfen zur Krankheitsverarbeitung und Bewältigung von Behinderung<br />
2) Förderung der sozialen Kompetenz durch Training sozialer<br />
und kommunikativer Fähigkeiten<br />
3) Reduktion von Handicaps<br />
4) Teilnahme am sozialen Leben und am Arbeitsleben<br />
5) Verwirklichung des Rechts auf ein selbstbestimmtes Leben<br />
Psychosoziale Hilfen zur Rehabilitation können nur erteilt werden,<br />
wenn eine rehabilitationsspezifische Diagnostik und multiaxiale Bewertung<br />
stattfindet. Hierbei muss die Rehabilitationsfähigkeit, die<br />
Rehabilitationsbedürftigkeit und die Rehabilitationsprognose erarbeitet<br />
werden, ferner individuelle Rehabilitationsziele bestimmt werden.