11.01.2014 Aufrufe

200 - Handels- und Gewerbevereinigung Burgheim

200 - Handels- und Gewerbevereinigung Burgheim

200 - Handels- und Gewerbevereinigung Burgheim

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Aktuelles aus dem Gemeinderat<br />

Pressemitteilung<br />

Ges<strong>und</strong> bleiben –<br />

sich vor Lebensmittelinfektionen schützen<br />

Ges<strong>und</strong> bleiben, sich vor Infektionskrankheiten schützen, so<br />

lautete das Motto des diesjährigen Weltges<strong>und</strong>heitstages,<br />

der jährlich am 07. April in Erinnerung an die Gründung der<br />

Weltges<strong>und</strong>heitsorganisation, WHO im Jahr 1948 begangen<br />

wird. Magen- Darminfektionen stehen in Bayern mit Abstand<br />

an erster Stelle der gemeldeten Infektionskrankheiten. <strong>200</strong>5<br />

wurden bayernweit fast 30.000 Fälle gemeldet, bei 36.000<br />

nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) meldepflichtigen<br />

Infektionskrankheiten insgesamt.<br />

Auch im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen stehen die Erreger<br />

von Magen-Darmerkrankungen weit an der Spitze. <strong>200</strong>6 wurden<br />

300 meldepflichtige Erkrankungen dem Ges<strong>und</strong>heitsamt übermittelt,<br />

davon waren 267 (89%) auf Erreger von Magen-Darminfektionen<br />

zurückzuführen. Im vergangenen Jahr wurden allein 81<br />

Salmonellenerkrankungen gemeldet, die häufigste Ursache bakterieller<br />

Lebensmittelinfektionen im Landkreis. Die Dunkelziffer für<br />

Lebensmittelinfektionen liegt nach allgemeinen Schätzungen ca.<br />

10-fach höher. Gerade für kleine Kinder <strong>und</strong> ältere Menschen kann<br />

eine Salmonelleninfektion sehr schwerwiegend verlaufen <strong>und</strong><br />

häufig zu einem Krankenhausaufenthalt führen.<br />

Eine wirksame Impfung gegen Lebensmittelinfektionen gibt es<br />

nicht. Die einzige Vorbeugung ist die Einhaltung der allgemeinen<br />

Hygiene, insbesondere der Handhygiene. Einfache Maßnahmen,<br />

wie das Waschen der Hände verhindern bzw. verringern die Weiterverbreitung<br />

von Krankheitserregern über Lebensmittel.<br />

Auch wenn für Vereinsfeste seit Febr. <strong>200</strong>5 keine Lebensmittelzeugnisse<br />

nach dem IfSG mehr erforderlich sind, so sollten sich<br />

Vereine <strong>und</strong> ihre freiwilligen Helfer vor jedem größeren <strong>und</strong> kleinerem<br />

Fest die wichtigsten Hygieneregeln ins Gedächtnis rufen.<br />

Dazu kann beim Ges<strong>und</strong>heitsamt <strong>und</strong> auch den Gemeinden vor<br />

Ort ein Merkblatt abgeholt werden, das die wichtigsten Hygieneregeln<br />

zusammenfasst. Der Vereinsvorstand oder Festverantwortliche<br />

kann an Hand dieses Merkblattes, das auch Hinweise auf weitere<br />

Informationen enthält, seine Helfer belehren. Der Leitfaden ist<br />

auch im Internet abrufbar unter www.neuburg-schrobenhausen.<br />

de/Landratsamt/Fachbereiche/Ges<strong>und</strong>heitsamt/Leitfaden für den<br />

sicheren Umgang mit Lebensmitteln. Eine Belehrung durch das<br />

Ges<strong>und</strong>heitsamt ist seit mehr als 2 Jahren für Vereinsfeste nicht<br />

mehr vorgeschrieben.<br />

Wer noch ein altes „Ges<strong>und</strong>heitszeugnis“ (vor <strong>200</strong>1 ausgestellt)<br />

besitzt, kann diesen „Lebensmittelführerschein“ weiter<br />

verwenden. Es ist jedoch eine jährliche Belehrung durch den Arbeitgeber<br />

erforderlich. Wer seinen „Lappen“ verloren hat, kann<br />

sich beim Ges<strong>und</strong>heitsamt eine Zweitschrift ausstellen lassen.<br />

Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter unter 08431/57500 <strong>und</strong><br />

08252/907460 gerne zur Verfügung.<br />

Angesichts der frühsommerlichen Temperaturen <strong>und</strong> der damit<br />

ansteigenden privaten <strong>und</strong> öffentlichen Feste rät das Ges<strong>und</strong>heitsamt<br />

dringend, sich über die Regeln der Lebensmittelhygiene<br />

zu informieren <strong>und</strong> diese einzuhalten. Auch bei der Grillparty gilt:<br />

Ges<strong>und</strong> bleiben, sich vor Lebensmittelinfektionen schützen!<br />

Öffnungszeiten des Rathauses<br />

vormittags nachmittags<br />

Montag 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr<br />

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr<br />

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr<br />

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr<br />

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr ---<br />

Hinweis Gemeindekasse <strong>Burgheim</strong><br />

Die Gemeindekasse weist auf die Fälligkeit folgender Abgaben hin:<br />

Abgabeart Rate fällig am<br />

Einleitungsgebühr 2. Halbjahr <strong>200</strong>7 15.07.<strong>200</strong>7<br />

(private Haushalte)<br />

Die o. g. Abgaben werden zu den genannten Fälligkeitsterminen abgebucht.<br />

Sollten Sie uns keine Einzugsermächtigung erteilt haben, bitten<br />

wir um pünktliche Überweisung in –EURO- unter Angabe der Abgabeart<br />

<strong>und</strong> der Personen-Kenn-Nummer (PK-Nr.)<br />

Wilde Müllablagerungen<br />

Vermehrt wurden in letzter Zeit, speziell in den Gemarkungen<br />

• Ortlfing (neben Gemeindeverbindungsstraße<br />

Biding - Straß) <strong>und</strong> Richtung Moos<br />

• Wengen (Kreppen) <strong>und</strong><br />

• K<strong>und</strong>ing (Kreppen bei der Kirche)<br />

wilde Grüngutablagerungen entdeckt.<br />

Der Marktgemeinderat <strong>Burgheim</strong> weist ausdrücklich darauf hin,<br />

dass „wilde Grüngutablagerungen“ untersagt sind,<br />

<strong>und</strong> bei weiteren Zuwiderhandlungen mit einer Anzeige gerechnet<br />

werden muss.<br />

Gras sprießt aus dem Bordstein<br />

An einigen Straßenrändern im Bereich unserer Marktgemeinde<br />

ist immer wieder festzustellen, dass aus den Fugen der<br />

Randsteine <strong>und</strong> Hochborde das Gras <strong>und</strong> sonstiges Unkraut heraussprießt.<br />

Abgesehen davon, dass dies nicht zu einem gepflegten<br />

Ortsbild beiträgt, werden durch Pflanzen die Bordsteine <strong>und</strong> Wasserrinnen<br />

(auch Gussasphaltrinnen) beschädigt.<br />

Wir erinnern die Gr<strong>und</strong>stücks- <strong>und</strong> Bauplatzbesitzer an ihre<br />

Verpflichtung, durch geeignete Maßnahmen das Unkraut an den<br />

Straßen- <strong>und</strong> Gehwegrändern zu beseitigen.<br />

Markt <strong>Burgheim</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

Nächste Bürgersprechst<strong>und</strong>e im Rathaus<br />

Samstag, den 16. Juni <strong>200</strong>7<br />

Samstag, den 07. Juli <strong>200</strong>7<br />

von 9.00 bis 10.00 Uhr<br />

Albin Kaufmann, 1. Bürgermeister<br />

5

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!