<strong>Burgheim</strong>er Zwoaring Nr. <strong>200</strong> 4
Aktuelles aus dem Gemeinderat Pressemitteilung Ges<strong>und</strong> bleiben – sich vor Lebensmittelinfektionen schützen Ges<strong>und</strong> bleiben, sich vor Infektionskrankheiten schützen, so lautete das Motto des diesjährigen Weltges<strong>und</strong>heitstages, der jährlich am 07. April in Erinnerung an die Gründung der Weltges<strong>und</strong>heitsorganisation, WHO im Jahr 1948 begangen wird. Magen- Darminfektionen stehen in Bayern mit Abstand an erster Stelle der gemeldeten Infektionskrankheiten. <strong>200</strong>5 wurden bayernweit fast 30.000 Fälle gemeldet, bei 36.000 nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) meldepflichtigen Infektionskrankheiten insgesamt. Auch im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen stehen die Erreger von Magen-Darmerkrankungen weit an der Spitze. <strong>200</strong>6 wurden 300 meldepflichtige Erkrankungen dem Ges<strong>und</strong>heitsamt übermittelt, davon waren 267 (89%) auf Erreger von Magen-Darminfektionen zurückzuführen. Im vergangenen Jahr wurden allein 81 Salmonellenerkrankungen gemeldet, die häufigste Ursache bakterieller Lebensmittelinfektionen im Landkreis. Die Dunkelziffer für Lebensmittelinfektionen liegt nach allgemeinen Schätzungen ca. 10-fach höher. Gerade für kleine Kinder <strong>und</strong> ältere Menschen kann eine Salmonelleninfektion sehr schwerwiegend verlaufen <strong>und</strong> häufig zu einem Krankenhausaufenthalt führen. Eine wirksame Impfung gegen Lebensmittelinfektionen gibt es nicht. Die einzige Vorbeugung ist die Einhaltung der allgemeinen Hygiene, insbesondere der Handhygiene. Einfache Maßnahmen, wie das Waschen der Hände verhindern bzw. verringern die Weiterverbreitung von Krankheitserregern über Lebensmittel. Auch wenn für Vereinsfeste seit Febr. <strong>200</strong>5 keine Lebensmittelzeugnisse nach dem IfSG mehr erforderlich sind, so sollten sich Vereine <strong>und</strong> ihre freiwilligen Helfer vor jedem größeren <strong>und</strong> kleinerem Fest die wichtigsten Hygieneregeln ins Gedächtnis rufen. Dazu kann beim Ges<strong>und</strong>heitsamt <strong>und</strong> auch den Gemeinden vor Ort ein Merkblatt abgeholt werden, das die wichtigsten Hygieneregeln zusammenfasst. Der Vereinsvorstand oder Festverantwortliche kann an Hand dieses Merkblattes, das auch Hinweise auf weitere Informationen enthält, seine Helfer belehren. Der Leitfaden ist auch im Internet abrufbar unter www.neuburg-schrobenhausen. de/Landratsamt/Fachbereiche/Ges<strong>und</strong>heitsamt/Leitfaden für den sicheren Umgang mit Lebensmitteln. Eine Belehrung durch das Ges<strong>und</strong>heitsamt ist seit mehr als 2 Jahren für Vereinsfeste nicht mehr vorgeschrieben. Wer noch ein altes „Ges<strong>und</strong>heitszeugnis“ (vor <strong>200</strong>1 ausgestellt) besitzt, kann diesen „Lebensmittelführerschein“ weiter verwenden. Es ist jedoch eine jährliche Belehrung durch den Arbeitgeber erforderlich. Wer seinen „Lappen“ verloren hat, kann sich beim Ges<strong>und</strong>heitsamt eine Zweitschrift ausstellen lassen. Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter unter 08431/57500 <strong>und</strong> 08252/907460 gerne zur Verfügung. Angesichts der frühsommerlichen Temperaturen <strong>und</strong> der damit ansteigenden privaten <strong>und</strong> öffentlichen Feste rät das Ges<strong>und</strong>heitsamt dringend, sich über die Regeln der Lebensmittelhygiene zu informieren <strong>und</strong> diese einzuhalten. Auch bei der Grillparty gilt: Ges<strong>und</strong> bleiben, sich vor Lebensmittelinfektionen schützen! Öffnungszeiten des Rathauses vormittags nachmittags Montag 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr --- Hinweis Gemeindekasse <strong>Burgheim</strong> Die Gemeindekasse weist auf die Fälligkeit folgender Abgaben hin: Abgabeart Rate fällig am Einleitungsgebühr 2. Halbjahr <strong>200</strong>7 15.07.<strong>200</strong>7 (private Haushalte) Die o. g. Abgaben werden zu den genannten Fälligkeitsterminen abgebucht. Sollten Sie uns keine Einzugsermächtigung erteilt haben, bitten wir um pünktliche Überweisung in –EURO- unter Angabe der Abgabeart <strong>und</strong> der Personen-Kenn-Nummer (PK-Nr.) Wilde Müllablagerungen Vermehrt wurden in letzter Zeit, speziell in den Gemarkungen • Ortlfing (neben Gemeindeverbindungsstraße Biding - Straß) <strong>und</strong> Richtung Moos • Wengen (Kreppen) <strong>und</strong> • K<strong>und</strong>ing (Kreppen bei der Kirche) wilde Grüngutablagerungen entdeckt. Der Marktgemeinderat <strong>Burgheim</strong> weist ausdrücklich darauf hin, dass „wilde Grüngutablagerungen“ untersagt sind, <strong>und</strong> bei weiteren Zuwiderhandlungen mit einer Anzeige gerechnet werden muss. Gras sprießt aus dem Bordstein An einigen Straßenrändern im Bereich unserer Marktgemeinde ist immer wieder festzustellen, dass aus den Fugen der Randsteine <strong>und</strong> Hochborde das Gras <strong>und</strong> sonstiges Unkraut heraussprießt. Abgesehen davon, dass dies nicht zu einem gepflegten Ortsbild beiträgt, werden durch Pflanzen die Bordsteine <strong>und</strong> Wasserrinnen (auch Gussasphaltrinnen) beschädigt. Wir erinnern die Gr<strong>und</strong>stücks- <strong>und</strong> Bauplatzbesitzer an ihre Verpflichtung, durch geeignete Maßnahmen das Unkraut an den Straßen- <strong>und</strong> Gehwegrändern zu beseitigen. Markt <strong>Burgheim</strong> Der Bürgermeister Nächste Bürgersprechst<strong>und</strong>e im Rathaus Samstag, den 16. Juni <strong>200</strong>7 Samstag, den 07. Juli <strong>200</strong>7 von 9.00 bis 10.00 Uhr Albin Kaufmann, 1. Bürgermeister 5