Stellungnahme GMA - Stadt Bietigheim-Bissingen
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<strong>Stellungnahme</strong> <strong>Bietigheim</strong>-<strong>Bissingen</strong><br />
2. Einordnung der Bebauungspläne Gewerbepark Stuttgarter Straße /<br />
Nördlich Bahnhof und Gewerbepark Geisinger Straße<br />
Die zukünftige Nutzungsstruktur im Geltungsbereich der o. g. Bebauungspläne soll sich in<br />
das Einzelhandelskonzept der <strong>Stadt</strong> <strong>Bietigheim</strong>-<strong>Bissingen</strong> einfügen. Derzeit handelt es<br />
sich um Areale, die fast ausschließlich industriell-gewerblich genutzt werden, obwohl es<br />
sich rein geographisch betrachtet um eine relativ zentrale Lage innerhalb der <strong>Stadt</strong> <strong>Bietigheim</strong>-<strong>Bissingen</strong><br />
handelt. Jedoch zeigen die konkreten örtlichen Gegebenheiten deutlich,<br />
dass es sich um ein sehr isoliertes Areal handelt, das keinen Bezug zu Wohngebieten im<br />
Sinne einer fußläufig erreichbaren Nahversorgung hat. Westlich trennt die viersprurige<br />
Stuttgarter Straße mit 40.000 Pkw täglich das Areal deutlich ab. Die Stuttgarter Straße<br />
bildet eine klare städtebauliche Zäsur, die von Fußgängern nur an ausgewählten Stellen<br />
überwunden werden kann. Im Osten grenzt die Bahnlinie, die auf einen Bahndamm verläuft,<br />
das Areal so stark ab, dass hier weder eine Zugänglichkeit noch eine Einsehbarkeit<br />
vorhanden ist. Lediglich entlang der Geisinger Straße im Norden des Gesamtareals ist ein<br />
Anschluss an die bestehenden Einzelhandelsnutzungen (Obi) vorhanden. Entsprechend<br />
ist zukünftig eine Nutzungskonzeption vorzusehen, die eine Weiterentwicklung der vorhandenen<br />
industriell-gewerblichen Nutzung ermöglicht. Lediglich im unmittelbaren Anschluss<br />
an die bestehenden Einzelhandelsnutzungen an der Geisinger Straße ist auf einer<br />
Teilfläche auch (nicht zentrenrelevanter) Einzelhandel denkbar. Bei der Definition der<br />
nicht zentrenrelevanten Sortimente sollte auf die Abgrenzung des Einzelhandelskonzeptes<br />
2009 (Seite 43) zurückgegriffen werden.<br />
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