Stellungnahme GMA - Stadt Bietigheim-Bissingen
Stellungnahme GMA - Stadt Bietigheim-Bissingen
Stellungnahme GMA - Stadt Bietigheim-Bissingen
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Anlage 3 zu GR 4/2013<br />
<strong>Stellungnahme</strong> zu den<br />
Aufstellungsbeschlüssen für die<br />
Bebauungspläne<br />
Gewerbepark Stuttgarter Straße /<br />
Nördlich Bahnhof<br />
Gewerbepark Geisinger Straße<br />
Auftraggeber:<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Bietigheim</strong>-<strong>Bissingen</strong><br />
Projektleitung:<br />
Dipl.-Geogr. Gerhard Beck<br />
Ludwigsburg, Januar 2013<br />
Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH<br />
Ludwigsburg | Dresden, Hamburg, Köln, München<br />
Geschäftsführer: Dr. Manfred Bauer; Dr. Stefan Holl<br />
71638 Ludwigburg, Hohenzollernstraße 14<br />
Telefon: 07141/93 60 - 0 Telefax: 07141/93 60 - 10<br />
eMail: info@gma.biz, http://www.gma.biz
<strong>Stellungnahme</strong> <strong>Bietigheim</strong>-<strong>Bissingen</strong><br />
INHALTSVERZEICHNIS<br />
Seite<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
1. Grundlagen 1<br />
2. Einordnung der Bebauungspläne Gewerbepark Stuttgarter Straße /<br />
Nördlich Bahnhof und Gewerbepark Geisinger Straße 3<br />
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<strong>Stellungnahme</strong> <strong>Bietigheim</strong>-<strong>Bissingen</strong><br />
1. Grundlagen<br />
Die <strong>Stadt</strong> Bieitigheim-<strong>Bissingen</strong> verfolgt seit annähernd 20 Jahren ein stringentes Einzelhandelskonzept.<br />
Dabei werden folgende übergeordnete Zielsetzungen konsequent verfolgt:<br />
<br />
<br />
Ausbau und Stärkung der Innenstadt von <strong>Bietigheim</strong> als zentrale Einkaufslage für<br />
die <strong>Stadt</strong> und z. T. auch für die Umlandgemeinden.<br />
Sicherung und Ausbau der Versorgungssituation in den zentralen Lagen von <strong>Bissingen</strong><br />
und Buch zur Sicherung der dortigen wohnortnahen Grundversorgung.<br />
Die erstgenannte Zielsetzung hatte zur Folge, dass gerade im Jahr 2012 eine deutliche<br />
Stärkung der Innenstadt als Einzelhandelsstandort erreicht werden konnte. Durch den<br />
Umbau des sog. Arkadengebäudes zu einem innerstädtischen Einkaufszentrum konnte<br />
der obere Bereich der Hauptstraße mit mehr Frequenz versehen und somit deutlich aufgewertet<br />
werden. Durch die Umgestaltung des ehemaligen Hertie-Kaufhauses (inkl. neuer<br />
Anbau) konnte der Kronenplatz wieder aufgewertet werden. Hier konnten neue attraktive<br />
Ladenkonzepte (v. a. H&M) realisiert werden, die bisher in <strong>Bietigheim</strong> nicht vertreten waren.<br />
Durch die Realisierung dieser beiden neuen Einzelhandelsschwerpunkte am jeweils<br />
östlich bzw. westlichen Abschluss der Fußgängerzone konnte der gesamte innerstädtische<br />
Einzelhandel von <strong>Bietigheim</strong> profitieren. Diese erheblichen Investitionen in der Innenstadt<br />
von <strong>Bietigheim</strong> konnten letztlich nur deswegen realisiert werden, weil das Einzelhandelskonzept<br />
eine klare Vorgabe zur Konzentration auf die Innenstadt vorsieht und<br />
somit konkurrierende Entwicklungen in den Gewerbegebieten vermieden werden können.<br />
Auch für die Nahversorgungszentren in <strong>Bissingen</strong> und Buch wurden laufend Maßnahmen<br />
ergriffen, um in diesen beiden bevölkerungsstarken <strong>Stadt</strong>teilen eine verbrauchernahe<br />
Versorgung zu gewährleisten.<br />
Dieses standortbezogene Entwicklungsmodell für <strong>Bietigheim</strong>-<strong>Bissingen</strong> (umgangssprachlich<br />
Dreizentrenkonzept) wird begleitet durch ein Sortimentskonzept, das unterscheidet<br />
zwischen sog. zentrenrelevanten und nicht zentrenrelevanten Sortimenten. Diese Abgrenzung<br />
basiert auf der ursprünglichen Version des Einzelhandelskonzeptes von 1993,<br />
wurde jedoch 2007 und 2009 überprüft und den aktuellen Gegebenheiten angepasst.<br />
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<strong>Stellungnahme</strong> <strong>Bietigheim</strong>-<strong>Bissingen</strong><br />
Tabelle 1: <strong>GMA</strong>-Gliederungsvorschlag für <strong>Bietigheim</strong>-<strong>Bissingen</strong> nach zentrenrelevanten<br />
Sortimenten und nicht-zentrenrelevanten Sortimenten<br />
Zentrenrelevante Sortimente<br />
Nicht-zentrenrelevante Sortimente<br />
- Nahrungs- und Genussmittel<br />
- Reformwaren<br />
- Drogerie- / Kosmetik- / Parfümeriewaren<br />
- Schnittblumen<br />
- Apotheker-, Sanitätswaren<br />
- Tiernahrung, zoolog. Bedarf<br />
- Bücher, Zeitschriften, Papier- und Schreibwaren<br />
- Spielwaren, Bastelartikel<br />
- Bekleidung (inkl. Sportbekleidung)<br />
- Schuhe, Lederwaren<br />
- Unterhaltungselektronik, Bild- und Tonträger,<br />
Telefone und Zubehör<br />
- Fotowaren<br />
- Hausrat, Glas / Porzellan / Keramik, Geschenkartikel<br />
- Haus- und Heimtextilien<br />
- Optik, Hörgeräte<br />
- Uhren, Schmuck<br />
- Musikinstrumente, Musikalien<br />
- weiße Ware, Elektroinstallation, Computer,<br />
Büromaschinen<br />
- Möbel / Küchen / Büromöbel / Gartenmöbel<br />
/ Sanitär- / Badeinrichtung<br />
- Bettwaren, Matratzen<br />
- Baustoffe, Bauelemente, Heimwerkerbedarf,<br />
Fliesen<br />
- Pflanzen und Zubehör<br />
- Gartenwerkzeuge, Gartenbaustoffe, Pflege-<br />
und Düngemittel, Torf und Erde, Pflanzengefäße,<br />
Zäune, Gartenhäuser, Gewächshäuser,<br />
Naturhölzer<br />
- Teppiche / Bodenbeläge, Tapeten<br />
- Kfz / Motorräder / Fahrräder und Zubehör<br />
- Sportgroßgeräte ( z. B. Surfboards, Boote)<br />
- Brennstoffe / Mineralölerzeugnisse<br />
Quelle: <strong>GMA</strong>-Empfehlungen auf Grundlage der erhobenen Standortverteilung 2007 / 2008.<br />
Die Unterscheidung zwischen zentrenrelevanten und nicht zentrenrelevanten Sortimenten<br />
gewährleistet eine ausgewogene Entwicklung zwischen innerstädtischen Lagen und Gewerbegebietslagen.<br />
Auch die Entwicklung in den Gewerbegebieten soll jedoch konzentriert werden (v. a. auch<br />
im Sinne von Verkehrsvermeidung). Als wichtigster Standort für nicht zentrenrelevante<br />
Sortimente sind die Gewerbegebietslagen Büttenwiesen / Weilerlen zu nennen (v. a. Hofmeister,<br />
Obi). Aufgrund der sehr begrenzten Gewerbeflächenpotenziale in <strong>Bietigheim</strong>-<br />
<strong>Bissingen</strong> sollen die Gewerbegebiete grundsätzlich für produzierende Betriebe, Handwerksbetriebe<br />
usw. vorgehalten werden. Einzelhandelsbetriebe sollen sich auf ausgewählte<br />
verkehrlich gut erschlossene Lagen konzentrieren.<br />
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<strong>Stellungnahme</strong> <strong>Bietigheim</strong>-<strong>Bissingen</strong><br />
2. Einordnung der Bebauungspläne Gewerbepark Stuttgarter Straße /<br />
Nördlich Bahnhof und Gewerbepark Geisinger Straße<br />
Die zukünftige Nutzungsstruktur im Geltungsbereich der o. g. Bebauungspläne soll sich in<br />
das Einzelhandelskonzept der <strong>Stadt</strong> <strong>Bietigheim</strong>-<strong>Bissingen</strong> einfügen. Derzeit handelt es<br />
sich um Areale, die fast ausschließlich industriell-gewerblich genutzt werden, obwohl es<br />
sich rein geographisch betrachtet um eine relativ zentrale Lage innerhalb der <strong>Stadt</strong> <strong>Bietigheim</strong>-<strong>Bissingen</strong><br />
handelt. Jedoch zeigen die konkreten örtlichen Gegebenheiten deutlich,<br />
dass es sich um ein sehr isoliertes Areal handelt, das keinen Bezug zu Wohngebieten im<br />
Sinne einer fußläufig erreichbaren Nahversorgung hat. Westlich trennt die viersprurige<br />
Stuttgarter Straße mit 40.000 Pkw täglich das Areal deutlich ab. Die Stuttgarter Straße<br />
bildet eine klare städtebauliche Zäsur, die von Fußgängern nur an ausgewählten Stellen<br />
überwunden werden kann. Im Osten grenzt die Bahnlinie, die auf einen Bahndamm verläuft,<br />
das Areal so stark ab, dass hier weder eine Zugänglichkeit noch eine Einsehbarkeit<br />
vorhanden ist. Lediglich entlang der Geisinger Straße im Norden des Gesamtareals ist ein<br />
Anschluss an die bestehenden Einzelhandelsnutzungen (Obi) vorhanden. Entsprechend<br />
ist zukünftig eine Nutzungskonzeption vorzusehen, die eine Weiterentwicklung der vorhandenen<br />
industriell-gewerblichen Nutzung ermöglicht. Lediglich im unmittelbaren Anschluss<br />
an die bestehenden Einzelhandelsnutzungen an der Geisinger Straße ist auf einer<br />
Teilfläche auch (nicht zentrenrelevanter) Einzelhandel denkbar. Bei der Definition der<br />
nicht zentrenrelevanten Sortimente sollte auf die Abgrenzung des Einzelhandelskonzeptes<br />
2009 (Seite 43) zurückgegriffen werden.<br />
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