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Stellungnahme GMA - Stadt Bietigheim-Bissingen

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Anlage 3 zu GR 4/2013<br />

<strong>Stellungnahme</strong> zu den<br />

Aufstellungsbeschlüssen für die<br />

Bebauungspläne<br />

Gewerbepark Stuttgarter Straße /<br />

Nördlich Bahnhof<br />

Gewerbepark Geisinger Straße<br />

Auftraggeber:<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Bietigheim</strong>-<strong>Bissingen</strong><br />

Projektleitung:<br />

Dipl.-Geogr. Gerhard Beck<br />

Ludwigsburg, Januar 2013<br />

Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH<br />

Ludwigsburg | Dresden, Hamburg, Köln, München<br />

Geschäftsführer: Dr. Manfred Bauer; Dr. Stefan Holl<br />

71638 Ludwigburg, Hohenzollernstraße 14<br />

Telefon: 07141/93 60 - 0 Telefax: 07141/93 60 - 10<br />

eMail: info@gma.biz, http://www.gma.biz


<strong>Stellungnahme</strong> <strong>Bietigheim</strong>-<strong>Bissingen</strong><br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

Seite<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1. Grundlagen 1<br />

2. Einordnung der Bebauungspläne Gewerbepark Stuttgarter Straße /<br />

Nördlich Bahnhof und Gewerbepark Geisinger Straße 3<br />

2


<strong>Stellungnahme</strong> <strong>Bietigheim</strong>-<strong>Bissingen</strong><br />

1. Grundlagen<br />

Die <strong>Stadt</strong> Bieitigheim-<strong>Bissingen</strong> verfolgt seit annähernd 20 Jahren ein stringentes Einzelhandelskonzept.<br />

Dabei werden folgende übergeordnete Zielsetzungen konsequent verfolgt:<br />

<br />

<br />

Ausbau und Stärkung der Innenstadt von <strong>Bietigheim</strong> als zentrale Einkaufslage für<br />

die <strong>Stadt</strong> und z. T. auch für die Umlandgemeinden.<br />

Sicherung und Ausbau der Versorgungssituation in den zentralen Lagen von <strong>Bissingen</strong><br />

und Buch zur Sicherung der dortigen wohnortnahen Grundversorgung.<br />

Die erstgenannte Zielsetzung hatte zur Folge, dass gerade im Jahr 2012 eine deutliche<br />

Stärkung der Innenstadt als Einzelhandelsstandort erreicht werden konnte. Durch den<br />

Umbau des sog. Arkadengebäudes zu einem innerstädtischen Einkaufszentrum konnte<br />

der obere Bereich der Hauptstraße mit mehr Frequenz versehen und somit deutlich aufgewertet<br />

werden. Durch die Umgestaltung des ehemaligen Hertie-Kaufhauses (inkl. neuer<br />

Anbau) konnte der Kronenplatz wieder aufgewertet werden. Hier konnten neue attraktive<br />

Ladenkonzepte (v. a. H&M) realisiert werden, die bisher in <strong>Bietigheim</strong> nicht vertreten waren.<br />

Durch die Realisierung dieser beiden neuen Einzelhandelsschwerpunkte am jeweils<br />

östlich bzw. westlichen Abschluss der Fußgängerzone konnte der gesamte innerstädtische<br />

Einzelhandel von <strong>Bietigheim</strong> profitieren. Diese erheblichen Investitionen in der Innenstadt<br />

von <strong>Bietigheim</strong> konnten letztlich nur deswegen realisiert werden, weil das Einzelhandelskonzept<br />

eine klare Vorgabe zur Konzentration auf die Innenstadt vorsieht und<br />

somit konkurrierende Entwicklungen in den Gewerbegebieten vermieden werden können.<br />

Auch für die Nahversorgungszentren in <strong>Bissingen</strong> und Buch wurden laufend Maßnahmen<br />

ergriffen, um in diesen beiden bevölkerungsstarken <strong>Stadt</strong>teilen eine verbrauchernahe<br />

Versorgung zu gewährleisten.<br />

Dieses standortbezogene Entwicklungsmodell für <strong>Bietigheim</strong>-<strong>Bissingen</strong> (umgangssprachlich<br />

Dreizentrenkonzept) wird begleitet durch ein Sortimentskonzept, das unterscheidet<br />

zwischen sog. zentrenrelevanten und nicht zentrenrelevanten Sortimenten. Diese Abgrenzung<br />

basiert auf der ursprünglichen Version des Einzelhandelskonzeptes von 1993,<br />

wurde jedoch 2007 und 2009 überprüft und den aktuellen Gegebenheiten angepasst.<br />

1


<strong>Stellungnahme</strong> <strong>Bietigheim</strong>-<strong>Bissingen</strong><br />

Tabelle 1: <strong>GMA</strong>-Gliederungsvorschlag für <strong>Bietigheim</strong>-<strong>Bissingen</strong> nach zentrenrelevanten<br />

Sortimenten und nicht-zentrenrelevanten Sortimenten<br />

Zentrenrelevante Sortimente<br />

Nicht-zentrenrelevante Sortimente<br />

- Nahrungs- und Genussmittel<br />

- Reformwaren<br />

- Drogerie- / Kosmetik- / Parfümeriewaren<br />

- Schnittblumen<br />

- Apotheker-, Sanitätswaren<br />

- Tiernahrung, zoolog. Bedarf<br />

- Bücher, Zeitschriften, Papier- und Schreibwaren<br />

- Spielwaren, Bastelartikel<br />

- Bekleidung (inkl. Sportbekleidung)<br />

- Schuhe, Lederwaren<br />

- Unterhaltungselektronik, Bild- und Tonträger,<br />

Telefone und Zubehör<br />

- Fotowaren<br />

- Hausrat, Glas / Porzellan / Keramik, Geschenkartikel<br />

- Haus- und Heimtextilien<br />

- Optik, Hörgeräte<br />

- Uhren, Schmuck<br />

- Musikinstrumente, Musikalien<br />

- weiße Ware, Elektroinstallation, Computer,<br />

Büromaschinen<br />

- Möbel / Küchen / Büromöbel / Gartenmöbel<br />

/ Sanitär- / Badeinrichtung<br />

- Bettwaren, Matratzen<br />

- Baustoffe, Bauelemente, Heimwerkerbedarf,<br />

Fliesen<br />

- Pflanzen und Zubehör<br />

- Gartenwerkzeuge, Gartenbaustoffe, Pflege-<br />

und Düngemittel, Torf und Erde, Pflanzengefäße,<br />

Zäune, Gartenhäuser, Gewächshäuser,<br />

Naturhölzer<br />

- Teppiche / Bodenbeläge, Tapeten<br />

- Kfz / Motorräder / Fahrräder und Zubehör<br />

- Sportgroßgeräte ( z. B. Surfboards, Boote)<br />

- Brennstoffe / Mineralölerzeugnisse<br />

Quelle: <strong>GMA</strong>-Empfehlungen auf Grundlage der erhobenen Standortverteilung 2007 / 2008.<br />

Die Unterscheidung zwischen zentrenrelevanten und nicht zentrenrelevanten Sortimenten<br />

gewährleistet eine ausgewogene Entwicklung zwischen innerstädtischen Lagen und Gewerbegebietslagen.<br />

Auch die Entwicklung in den Gewerbegebieten soll jedoch konzentriert werden (v. a. auch<br />

im Sinne von Verkehrsvermeidung). Als wichtigster Standort für nicht zentrenrelevante<br />

Sortimente sind die Gewerbegebietslagen Büttenwiesen / Weilerlen zu nennen (v. a. Hofmeister,<br />

Obi). Aufgrund der sehr begrenzten Gewerbeflächenpotenziale in <strong>Bietigheim</strong>-<br />

<strong>Bissingen</strong> sollen die Gewerbegebiete grundsätzlich für produzierende Betriebe, Handwerksbetriebe<br />

usw. vorgehalten werden. Einzelhandelsbetriebe sollen sich auf ausgewählte<br />

verkehrlich gut erschlossene Lagen konzentrieren.<br />

2


<strong>Stellungnahme</strong> <strong>Bietigheim</strong>-<strong>Bissingen</strong><br />

2. Einordnung der Bebauungspläne Gewerbepark Stuttgarter Straße /<br />

Nördlich Bahnhof und Gewerbepark Geisinger Straße<br />

Die zukünftige Nutzungsstruktur im Geltungsbereich der o. g. Bebauungspläne soll sich in<br />

das Einzelhandelskonzept der <strong>Stadt</strong> <strong>Bietigheim</strong>-<strong>Bissingen</strong> einfügen. Derzeit handelt es<br />

sich um Areale, die fast ausschließlich industriell-gewerblich genutzt werden, obwohl es<br />

sich rein geographisch betrachtet um eine relativ zentrale Lage innerhalb der <strong>Stadt</strong> <strong>Bietigheim</strong>-<strong>Bissingen</strong><br />

handelt. Jedoch zeigen die konkreten örtlichen Gegebenheiten deutlich,<br />

dass es sich um ein sehr isoliertes Areal handelt, das keinen Bezug zu Wohngebieten im<br />

Sinne einer fußläufig erreichbaren Nahversorgung hat. Westlich trennt die viersprurige<br />

Stuttgarter Straße mit 40.000 Pkw täglich das Areal deutlich ab. Die Stuttgarter Straße<br />

bildet eine klare städtebauliche Zäsur, die von Fußgängern nur an ausgewählten Stellen<br />

überwunden werden kann. Im Osten grenzt die Bahnlinie, die auf einen Bahndamm verläuft,<br />

das Areal so stark ab, dass hier weder eine Zugänglichkeit noch eine Einsehbarkeit<br />

vorhanden ist. Lediglich entlang der Geisinger Straße im Norden des Gesamtareals ist ein<br />

Anschluss an die bestehenden Einzelhandelsnutzungen (Obi) vorhanden. Entsprechend<br />

ist zukünftig eine Nutzungskonzeption vorzusehen, die eine Weiterentwicklung der vorhandenen<br />

industriell-gewerblichen Nutzung ermöglicht. Lediglich im unmittelbaren Anschluss<br />

an die bestehenden Einzelhandelsnutzungen an der Geisinger Straße ist auf einer<br />

Teilfläche auch (nicht zentrenrelevanter) Einzelhandel denkbar. Bei der Definition der<br />

nicht zentrenrelevanten Sortimente sollte auf die Abgrenzung des Einzelhandelskonzeptes<br />

2009 (Seite 43) zurückgegriffen werden.<br />

3

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