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Entscheidungshilfe für Funktion und Eignung – Grundsätze<br />

Die Verantwortung für den sicheren Dienstbetrieb in der<br />

Feuerwehr obliegt der Gemeinde <strong>als</strong> versicherungsrechtlicher<br />

Unternehmer, vertreten durch den Bürgermeister bzw.<br />

die Bürgermeisterin. Bei Zweifeln an der körperlichen Eignung<br />

können der Unternehmer oder die mit dieser Aufgabe<br />

betraute Wehrführung eine Untersuchung anordnen. Zweifel<br />

können auch durch einen Arzt oder den Betroffenen selbst<br />

geäußert werden und <strong>als</strong> Anlass für eine Untersuchung<br />

genommen werden.<br />

- Bei der Bewertung sind die gesetzlichen Vorgaben wie z.B.<br />

im Mutterschutz- oder Jugendschutzgesetz sowie die Feuerwehrdienstvorschriften<br />

(z.B. FwDV 7 „Atemschutz“) vorrangig<br />

zu beachten.<br />

- Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, welche<br />

nach einem „G“-Grundsatz (z.B. G25, G26-3, G41, etc.)<br />

durchgeführt werden, dürfen nur Ärzte mit der Zusatzbezeichnung<br />

„Arbeitsmedizin“ oder „Betriebsmedizin“ bzw.<br />

ermächtigte Ärzte vornehmen.<br />

- Sonstige Untersuchungen können auch von Ärzten durchgeführt<br />

werden, die mit den Aufgaben der Feuerwehr vertraut<br />

sind( z.B. Feuerwehrärzte).<br />

- Beachtung der BGI 585 – Empfehlungen zur Beurteilung<br />

beruflicher Möglichkeiten von Personen mit Epilepsie.<br />

Um eine fachliche Einschätzung geben zu können, kann es<br />

notwendig sein, eine fachärztliche Meinung einzuholen oder<br />

weitergehende Untersuchungen durchzuführen.<br />

- Eignungsfeststellungen müssen bei mehr <strong>als</strong> sechswöchiger<br />

Krankheitsdauer oder bei Bedenken hinsichtlich der<br />

körperlichen Eignung wiederholt werden.<br />

- Schwangerschaft schließt den Einsatzdienst aus.<br />

Die Entscheidungshilfe soll für die beurteilenden Ärzte vor<br />

Ort eine Hilfestellung zur Betrachtung physischer und psychischer<br />

Eignung im Sinne des § 14 UVV Feuerwehren sein.<br />

Für die Entscheidungshilfe wurden sämtliche von den Innenministerien<br />

bzw. -behörden erlassene Feuerwehrdienstvor-

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