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Entscheidungshilfe für Funktion und Eignung – Grundsätze<br />
Die Verantwortung für den sicheren Dienstbetrieb in der<br />
Feuerwehr obliegt der Gemeinde <strong>als</strong> versicherungsrechtlicher<br />
Unternehmer, vertreten durch den Bürgermeister bzw.<br />
die Bürgermeisterin. Bei Zweifeln an der körperlichen Eignung<br />
können der Unternehmer oder die mit dieser Aufgabe<br />
betraute Wehrführung eine Untersuchung anordnen. Zweifel<br />
können auch durch einen Arzt oder den Betroffenen selbst<br />
geäußert werden und <strong>als</strong> Anlass für eine Untersuchung<br />
genommen werden.<br />
- Bei der Bewertung sind die gesetzlichen Vorgaben wie z.B.<br />
im Mutterschutz- oder Jugendschutzgesetz sowie die Feuerwehrdienstvorschriften<br />
(z.B. FwDV 7 „Atemschutz“) vorrangig<br />
zu beachten.<br />
- Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, welche<br />
nach einem „G“-Grundsatz (z.B. G25, G26-3, G41, etc.)<br />
durchgeführt werden, dürfen nur Ärzte mit der Zusatzbezeichnung<br />
„Arbeitsmedizin“ oder „Betriebsmedizin“ bzw.<br />
ermächtigte Ärzte vornehmen.<br />
- Sonstige Untersuchungen können auch von Ärzten durchgeführt<br />
werden, die mit den Aufgaben der Feuerwehr vertraut<br />
sind( z.B. Feuerwehrärzte).<br />
- Beachtung der BGI 585 – Empfehlungen zur Beurteilung<br />
beruflicher Möglichkeiten von Personen mit Epilepsie.<br />
Um eine fachliche Einschätzung geben zu können, kann es<br />
notwendig sein, eine fachärztliche Meinung einzuholen oder<br />
weitergehende Untersuchungen durchzuführen.<br />
- Eignungsfeststellungen müssen bei mehr <strong>als</strong> sechswöchiger<br />
Krankheitsdauer oder bei Bedenken hinsichtlich der<br />
körperlichen Eignung wiederholt werden.<br />
- Schwangerschaft schließt den Einsatzdienst aus.<br />
Die Entscheidungshilfe soll für die beurteilenden Ärzte vor<br />
Ort eine Hilfestellung zur Betrachtung physischer und psychischer<br />
Eignung im Sinne des § 14 UVV Feuerwehren sein.<br />
Für die Entscheidungshilfe wurden sämtliche von den Innenministerien<br />
bzw. -behörden erlassene Feuerwehrdienstvor-