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Curriculum 33. Jg. 16.01.2013.pdf - Hochschule für Polizei

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<strong>Curriculum</strong> Seite 23<br />

Bachelor of Arts (B.A.) – <strong>Polizei</strong>vollzugsdienst/Police Service<br />

Lerninhalte:<br />

- Grundlagen des öffentlichen Dienstrechts und die Regelungen des Art. 33 GG<br />

- Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn (Beratung und Unterstützung der Mitarbeiter<br />

auch in der Öffentlichkeit, Konkrete Hilfe und ggf. auch die Gewährung von<br />

Rechtsschutz)<br />

- Die Grundrechte des Beamten und deren Einschränkungsmöglichkeiten<br />

- Die Arten der Beamtenverhältnisse, insbesondere der Widerrufs-, Probe- und<br />

Lebenszeitbeamte<br />

- Die Ernennung als zentraler Begriff des Beamtenrechts<br />

- Die Pflichten des <strong>Polizei</strong>beamten<br />

- Die Personalsteuerungsmaßnahmen Versetzung, Abordnung und Umsetzung<br />

- Die Entlassung des Beamten, insbesondere des Widerrufs- und Probebeamten<br />

Einzelveranstaltungen des Teilmoduls:<br />

Lehrveranstaltung 1: Arten der Beamtenverhältnisse, insbesondere der Widerrufs-,<br />

Probe- und Lebenszeitbeamte, und die Ernennung als zentraler<br />

Begriff des Beamtenrechts<br />

Lehrveranstaltung 2: Pflichten des <strong>Polizei</strong>beamten, Personalsteuerungsmaßnahmen,<br />

Entlassung - insbesondere beim Beamten auf Probe und Widerruf<br />

Studentischer Arbeitsaufwand:<br />

51 Stunden (24 Kontakt-/27 Selbststudium)<br />

Art des Leistungsnachweises:<br />

Klausur<br />

Titel der Lehrveranstaltung:<br />

1.2.1 Arten der Beamtenverhältnisse, insbesondere der<br />

Widerrufs-, Probe- und Lebenszeitbeamte, und die<br />

Ernennung als zentraler Begriff des Beamtenrechts<br />

Verantwortl. Fachgruppe:<br />

Öffentliches Dienstrecht<br />

Lernziele:<br />

Die Studierenden<br />

- kennen die unterschiedlichen Beamtenverhältnisse, die ein <strong>Polizei</strong>beamter<br />

durchläuft und können die diesbezüglichen Regelungen anwenden<br />

- kennen die verschiedenen Formen der Ernennung und deren Voraussetzungen<br />

- können die Regelungen rechtlich einwandfrei und praxisgerecht anwenden

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