Curriculum 33. Jg. 16.01.2013.pdf - Hochschule für Polizei
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<strong>Curriculum</strong> Seite 23<br />
Bachelor of Arts (B.A.) – <strong>Polizei</strong>vollzugsdienst/Police Service<br />
Lerninhalte:<br />
- Grundlagen des öffentlichen Dienstrechts und die Regelungen des Art. 33 GG<br />
- Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn (Beratung und Unterstützung der Mitarbeiter<br />
auch in der Öffentlichkeit, Konkrete Hilfe und ggf. auch die Gewährung von<br />
Rechtsschutz)<br />
- Die Grundrechte des Beamten und deren Einschränkungsmöglichkeiten<br />
- Die Arten der Beamtenverhältnisse, insbesondere der Widerrufs-, Probe- und<br />
Lebenszeitbeamte<br />
- Die Ernennung als zentraler Begriff des Beamtenrechts<br />
- Die Pflichten des <strong>Polizei</strong>beamten<br />
- Die Personalsteuerungsmaßnahmen Versetzung, Abordnung und Umsetzung<br />
- Die Entlassung des Beamten, insbesondere des Widerrufs- und Probebeamten<br />
Einzelveranstaltungen des Teilmoduls:<br />
Lehrveranstaltung 1: Arten der Beamtenverhältnisse, insbesondere der Widerrufs-,<br />
Probe- und Lebenszeitbeamte, und die Ernennung als zentraler<br />
Begriff des Beamtenrechts<br />
Lehrveranstaltung 2: Pflichten des <strong>Polizei</strong>beamten, Personalsteuerungsmaßnahmen,<br />
Entlassung - insbesondere beim Beamten auf Probe und Widerruf<br />
Studentischer Arbeitsaufwand:<br />
51 Stunden (24 Kontakt-/27 Selbststudium)<br />
Art des Leistungsnachweises:<br />
Klausur<br />
Titel der Lehrveranstaltung:<br />
1.2.1 Arten der Beamtenverhältnisse, insbesondere der<br />
Widerrufs-, Probe- und Lebenszeitbeamte, und die<br />
Ernennung als zentraler Begriff des Beamtenrechts<br />
Verantwortl. Fachgruppe:<br />
Öffentliches Dienstrecht<br />
Lernziele:<br />
Die Studierenden<br />
- kennen die unterschiedlichen Beamtenverhältnisse, die ein <strong>Polizei</strong>beamter<br />
durchläuft und können die diesbezüglichen Regelungen anwenden<br />
- kennen die verschiedenen Formen der Ernennung und deren Voraussetzungen<br />
- können die Regelungen rechtlich einwandfrei und praxisgerecht anwenden